Ort Isernhagen/Niedersachsen:
2 Häuser stehen auf einem Grundstück, die Häuser sind versetzt gebaut und berühren sich an einer Stelle. Das ältere Haus hat an dieser Stelle eine unterkellerte (ehem. Öltankkeller) Terrasse.
Das Grundstück wurde vor 12 Jahren geteilt und das ältere Haus von uns gekauft. Die Grenze verläuft genau an den Hausgrenzen. Daher wurde auch eine entsprechende Baulast eingetragen. Nach dieser Baulast sind die Häuser auf den geteilten Grundstücken baurechtlich so zu behandeln, als wäre es ein Grundstück.
Diese unterkellerte Terrasse wollen wir nun in einen Wohnraum umwandeln.
Ist die ganze Sache überhaupt genehmigungsfähig (habe von einem Bekannten gehört, dass es da bestimmt Probleme geben wird)?
Wäre Euch für jede Hilfe dankbar.
Grenzbebauung mit vorhandener Baulast möglich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grenzbebauung mit vorhandener Baulast möglich
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Probleme
Ich sehe Probleme (nur die schlimmsten):- Keller als Wohnraum (Belichtung, Belüftung, 2. Fluchtweg)?
- Hauptnutzung (Wohnen) innerhalb der (durch Baulast gesicherten) Abstandsflächen des anderen Hauses.
Ohne Ortskenntnis würde ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen wollen. Aber vielleicht sieht das Ganze ja anders aus, als ich es mir vorstelle und es gibt doch Möglichkeiten ...
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detaillierte Angaben zum Bauvorhaben
Vielen Dank für die Antwort. Der Keller wird bereits als Abstellraum benutzt. Wir wollen die Terrasse überbauen. Eine Mauer als Sichtschutz in Höhe von ca. 90 cm (mit aufgesetzten Doppelstegplatten) steht bereits auf der der Terrasse. Nun wollen wir diese Mauer hochziehen und ein normales Dach mit Velux-Fenster daraufsetzen.
Anmerkung:
Baupläne von unserem Haus existieren laut Verkäufer nicht, die sollen bei einem Autounfall verbrannt sein. Daher will ich nicht ausschließen, dass beim Neubau des Nachbarhauses dieser Öl-Kellerraum schwarz gebaut wurde. Die dort eingebauten Öltanks haben früher mal beide Häuser mit Öl versorgt. -
Skizze
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Wenn die Grundstücke durch die Dienstbarkeit wie ein ...
Wenn die Grundstücke durch die Dienstbarkeit wie ein Grundstück zu behandeln sind, sehe ich Chancen für eine Art Wintergarten auf der Terrasse. Die Abstandsflächen dürften nicht das Problem sein.
Sprechen Sie mal mit Ihrem Bauamt, da noch manche Probleme denkbar sind. Genaueres ist aber aus der Ferne nicht beurteilbar. -
dann werde ich mich mal an mein zuständiges ...
dann werde ich mich mal an mein zuständiges dann werde ich mich mal an mein zuständiges Bauamt wenden.
Vielen Dank für die Hilfe. Dieses Forum ist einfach Spitze!
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