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Zwei Grenzwände mit einer Lücke dazwischen wer hat Erfahrung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Zwei Grenzwände mit einer Lücke dazwischen wer hat Erfahrung

Hallo liebe Leute hier, ich hätte da mal ein für uns sehr wichtige frage ich suche jemanden der mir weiterhilft Bein einer Grenzbebauung. Unser Nachbar hat vor 7 Jahren einen Anbau an sein vorhandenes Wohnhaus getätäigt. Und dieser hat aber nicht an der Grenzegebaut, sondern, der Anbau ist ca. 11 m lang und am Anfang weicht er ca. 20 cm von der Grenze ab und am Ende weicht er sogar 56 cm von der Grenze ab. Jetzt haben wir vor 3 Jahren auch einen Anbau gemacht wir mussten eine gegenseitige Baulast erfüllen die die Maße vorgab und wir mussten Grenzbebauung machen da die Grenze einen Knick hat haben wir diesen Berücksichtigt und auch mit Knick gebaut wo unser Nachbar grade durchgebaut hat. Jetzt das eigentliche Problem wir wollten damals einen Dachanschluss machen da es für uns dann günstiger geworden wäre aber er hat uns schriftlich Untersagt an seinem Anbau anzuschließen mit welchen Mitteln auch immer. Jetzt verlangt er auf einmal von uns das wir diese Lücke schließen da er Feuchtigkeitseinwirkungen hat. Wir haben allerdings unsere Wand von außen verputzt so das sie sofort issoliert war (er konnte es damals nicht da dort wo unser Anbau jetzt ist ein alter Stall stand, wir hatten ihm aber ein Jahr lang angeboten er kann seine Wand isolieren welchem er aber nicht nach ging). Wir waren jetzt einmal damit schon vor Gericht und das Gericht sagt wir müssen die Lücke auf unsere Kosten verfüllen obwohl diese nicht einmal auf unserem Grundstück ist. Er ist ja von der Grenze abgewichen. Wer kann uns Tipps geben oder kennt vielleicht einen Fall wo es eventuell anders gelaufen ist. Weil wir wollten ja damals aber da durften wir nicht und jetzt sollen wir auf unsere Kosten das ganze 'verschließen er gibt sich ja auch nicht mit einem Dachanschluss zufreiden nein die Lücke soll mit diesen kleine Kügelchen, ich glaube Hyperlite heißt das Zeug, geschlossen werden. Das kann natürlich auf die Dauer zu Feuchtigkeitsschäden bei uns führen weil unsere Wand ja von außen schon isoliert ist. Es wäre toll wenn mir'hier jemand weiterhelfen kann wir wollen auf jeden Fall in Berufung gehen. Ich bin für jede Tipp dankbar.
Liebe Grüße Petra
  • Name:
  • Petra H
  1. Hallo Penny,

    Foto von Lieselotte Tussing

    was sagt denn Euer Anwalt dazu?
    • Name:
  2. grr, Petra, natürlich

    Foto von Lieselotte Tussing

    sorry, aber die E-Mailadi hat mir anscheinend gut gefallen ...
    • Name:
  3. Ja was sagt er

    Er sagt Berufung aber es besteht nur eine 50 % Chance das ganze zu gewinnen aber besser als gar nichts. Zu dem Fall selber sagt er gar nichts war wohl der falsche Anwalt in der Sache aber na ja zu spät.
    LG Petra
  4. @ PETRA

    Foto von Lieselotte Tussing

    na also, ging doch ganz einfach ;-)
    zu spät für den richtigen Anwalt würde ich nicht mal sagen. Im Gegenteil, Ihr braucht jetzt den richtigen Anwalt, der Eure Argumente  -  Aufforderung zum Nacharbeiten an der Nachbarwand stand ein Jahr lang, Ihr habt Euch an der Grenze orientiert etc.  -  richtig 'verkauft'. Leider ist es nämlich so, dass Ihr durch Euren Bau erst den Nachbarn geschädigt habt.
    Also entweder zu einem 'guten' Anwalt (Erstberatungskosten Fixpreis von ehemals 350,- DM) oder mit dem Nachbarn doch noch mal zusammensetzen und die Kosten für eine Nachbesserung vielleicht teilen?!
    Keine Rechtsberatung!
    • Name:
  5. Aufforderung zum Nacharbeiten stand ein Jahr lang

    haben Sie diese Aufforderung damals schriftlich gemacht?
    Wenn nicht, sehe ich zumindest für diese Argumentation schwarz ...
  6. Vielleicht

    Foto von Werner Aselmeyer

    unter Zeugen?
    Deshalb der richtige Anwalt, der was draus machen kann.
    • Name:
  7. @PETRA, also wenn ich das richtig

    verstanden habe, habt ihr beide einen Anbau gebaut. diese stehen parallel zueinander. euer steht direkt an/auf der grenze. der Nachbar ist 20-56 cm abgeblieben. eine gemeinsame Dachfläche hat er untersagt. schriftlich? und das Angebot das er seine Wand isolieren kann, hat er ein Jahr nicht wahrgenommen. schriftliches Angebot, zeugen? Stelle fest, das ihr euch nichts vorzuwerfen habt. seine Wand hätte doch wohl auch Feuchtigkeit gezogen wenn ihr nicht angebaut, sondern den Stall hättet stehen lassen. also SV und ra. ihr solltet nicht scheuen einen anderen Anwalt zu nehmen, ist euer gutes recht! MB weiß da eventuell nen ra. mal gucken. MfG Holzauge :-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
  8. Hmh

    Mit dem zusammensetzen ist so eine Sache da wir mit denene so zerstritten sind ... eine das hat kein Zweck sind ja mehrere Angelegenheiten die wir leider vor Gericht klären müssen da er uns in anderen Angelegenheiten sehr geschädigt hat. Das können wir ausschließen und ein anderer Anwalt ich weiß nicht wir schrecken davor zurück wegen der Kosten die dann auch noch dazu kommen weil wir ja leider in dieser Sache keine Deckung haben. Nein schriftlich haben wir leider nichts gemacht aber wir wusten auch zu der Zeit noch nicht was da auf uns zukommt. Ich wünschte nur irgendjemand kennt mal so einen Fall genauer wir können doch nicht die einzigen Menschen sein denen soetwas passiert. Ich danke euch für die vielen Antworten bis jetzt. Ihr habt mir schon wieder ein bisschen Mut gemacht. Also nochmals Danke auch schon für die nächsten Beiträge
    MfG Petra
  9. @PETRA, wenn ihr mit dem rücken zur Wand

    steht, geht es nur noch vorwärts. wieso Angst den Anwalt zu wechseln. wenn ihr jetzt aufgebt, hättet ihr gleich zahlen können, das wär dann billiger gekommen. jetzt gilt sekt oder selters. in so einer Situation gibt man doch nicht auf, was ist denn los? entweder man fängt sowas gar nicht erst an, aber wenn dann zieht man das durch! zur not solange bis man mit wehenden Fahnen untergeht. das Verhältnis mit eurem Nachbarn ist doch sowieso versaut. also SV feststellen lassen das die Wand vom Nachbarn nicht isoliert wurde und deshalb Feuchtigkeit zieht. für die Isolierung ist er zuständig, nicht ihr! MfG Holzauge :-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
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