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Nachbar verweigert Dämmung von Giebelseite
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Nachbar verweigert Dämmung von Giebelseite

Hallo,

bin neu und benötig dringend Hilfe. Ich bin mit der Sanierung meines Hauses soweit das ich endlich dämmen könnte. Bis zum heutigen Tag waren die Nachbarn auf der Seite wo eine Grenzbebauung vorliegt mit einer Dämmung von 10 cm auch Einverstanden. Wie gesagt bis heute. Die Dame hat sich mit ihren 76 Jahren jetzt überlegt, dass sie mit Ihrem Auto so schon kaum in die Einfahrt kommt. Lieber jetzt als später aber Ich bin total verzweifelt. Sofern ich weiß ist es doch schlecht für den Baukörper wenn ich nur 3 Seiten dämme. Das Drama für mich, Ich kann laut Ihr, ab 1.60 m dämmen. Dann passt ja das Auto durch. Bringt mir das was? Ich weiß auch nicht wie ich diese Gebäudeseite von Innen dämmen soll, da genau an einem Bereich die Innentreppe über 2 Etagen läuft. Für Rat wäre ich echt dankbar.

Objektdaten 183 m² 14 cm, 63 m² sollten mit 10 cm gedämmt werden. So war es vorgesehen. Um die 63 m² geht es.

MfG

Nicole Touray

  • Name:
  • Nicole Toury
  1. Wie eng ist denn der Parkplatz?

    sollte das wirklich ein Argument sein? Gibt es vielleicht ein Foto von der "engen" Parksituation? Baurechtlich regelt sich die Dämmung von Grenzwänden ansonsten in der jeweiligen Landesbauordnung oder im Nachbarschaftsrecht. In Berlin und Brandenburg ist es grundsätzlich zulässig.
  2. grundsätzlich kein Recht auf Dämmung

    Wenn die Grenze exakt mit der Außenwand abschließt, hat der Nachbar das Recht, die Dämmung zu verweigern, denn sie würde sich auf seinem Grundstück befinden. Freiwillig käme eine Überbaurente in Betracht. Nach der Rechtsprechung ist es zweifelhaft, ob ein Richter Ihnen das Recht zur Dämmung zuspricht, höchstens ab einer Höhe die für den Nachbarn eh nicht mehr nutzbar ist. Genau das gesteht Ihnen die Nachbarin ja zu. Entweder Sie nutzen das Angebot oder Sie warten auf die biologische Lösung mit der fraglichen Variante, ob die Erben eine andere Meinung vertreten. Besser ist sofort ab 1,60 Meter zu dämmen und den Rest später "nachzudämmen". Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. "kein Recht auf Dämmung "?

    Hallo Herr Klar, bitte lesen Sie noch mal meinen Beitrag. Es gibt durchaus Bundesländer, wo ein temporärer Überbau durch nachträgliche Dämmung einer grenzständigen Außenwand durchaus gesetztlich geregelt ist. Eine solche Dämmung zählt dann nicht als Überbau, für den eine Zustimmung nötig wäre oder die Zahlung einer Überbaurente. In Berlin gilt lediglich die Verpflichtung, dass die Dämmung von Nachbar 1 im Falle eines späteren nachbarlichen Anbaus durch Nachbar 2 an die gedämmte Grenzwand vom Nachbarn 1 kostenneutral zu entfernen ist, damit dann Nachbar 2 ungehindert anbauen kann. Bis zu diesem Anbau muss Nachbar 2 die Dämmung dulden.
  4. Hallo, also, ganz genau jetzt ... Gestern war mein ...

    Hallo, also, ganz genau jetzt ... Gestern war mein Hallo,

    also, ganz genau jetzt ... Gestern war mein Architekt da um die Wogen zu glätten. Er hat gemessen erst die Einfahrt 2.70 m? Das wunderte mich, denn es sollten doch drei Meter sein. Das alte Ehepaar sagte das sei so die hätten in den "80 ihr Haus umgebaut. Ich habe weder Grunddienstbarkeiten noch Baulasten für mein Grundstück verzeichnet ... Dann hat er die Garage gemessen 2.30 m dann musste er das Auto ohne Spiegel messen dann mit 2.10 m Er hat der Dame mehrfach erklärt, dass wir von 5 bis 10 cm reden. Sie verweigrt striegt. Laut Nachbarschaftsrecht von 2011 § 23 muss sie dulden. Das Bauamt sagt nein. Was den jetzt.

    Gruß

    Nicole

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