Sichtdreieck in 30  -  er Zone in NRW
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Sichtdreieck in 30  -  er Zone in NRW

Ich habe um die Einsicht von der Straßenseite aus zu erschweren meinem Mieter einen 1,60 m hohen Sicht- und Schallschutzzaun auf unserem Grundstück genehmigt. Seit November steht der noch nicht ganz fertige Sichtschutzzaun und erregt die Gemüter der Mitbürger. Seitens des Bauamtes wurde ich zum Gespräch gebeten. Es stellte sich für mich klar heraus, dass der streitbare Bürger (anonym / Oberlehrer?) sehr viel Druck auf die Ämter ausübt, sodass das Bauamt mich vor die Alternative stellt : 1) Rückbau oder 2.) Bauantrag. Gerne hätte ich eine deutliche Richtung im Gespräch gehabt, doch es kam mir vor, dass man sich selbst nicht ganz sicher ist, was man machen kann. So kam dann auch der Einwand, dass es ein Sichtdreieck gibt, welches nicht überbaut werden darf. Beiträge in diesem Forum sagen, dass es in 30- Zonen keine Sichtdreiecke gibt.

Kann mir jemand einen Tipp geben? Ich möchte keine Konfrontation, doch mir fehlt die juristische Sicherheit, was muss ich oder was kann ich tun?

  • Name:
  • Jochen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN