Treppenbreite im Einfamilienhaus NRW: LBO vs. DIN 18065 – Was gilt?
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Treppenbreite im Einfamilienhaus NRW: LBO vs. DIN 18065 – Was gilt?

Hallo Leute,
ein Sachverständigengutachten hat ergeben, das in NRW die Treppe,
auch wenn sie als Haupttreppe drei Stockwerke verbindet, nach LBO
zu betrachten und somit z.B. in der Mindestauftrittsbreite von der DINAbk. 18065 abweichen darf!
Sie wird laut LBOAbk. als Wohnungstreppe angesehen!
Danach dürfte man ja fast jede bessere Hühnerleiter als Treppe verwenden ☹(
Wir verstehen da gar nichts mehr ...
Hat jemand dazu noch Erklärungen?
Gruß
Mick
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage dreht sich um die anzuwendenden Vorschriften für die Treppenbreite in einem Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen (NRW). Laut dem vorliegenden Sachverständigengutachten kann die Treppe, auch wenn sie mehrere Stockwerke verbindet, nach der Landesbauordnung (LBO) NRW als Wohnungstreppe betrachtet werden. Das bedeutet, dass die Anforderungen der LBO NRW, und nicht zwingend die der DINAbk. 18065, gelten.

    Wichtige Aspekte:

    • LBO NRW: Die Landesbauordnung NRW regelt die Anforderungen an Treppen in Wohngebäuden.
    • DIN 18065: Diese Norm definiert detaillierte Anforderungen an Treppen, einschließlich der Mindestauftrittsbreite.
    • Wohnungstreppe: Nach LBOAbk. NRW kann eine Treppe innerhalb einer Wohnung (auch über mehrere Geschosse) als Wohnungstreppe gelten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall mit einem Architekten oder einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt, welche konkreten Vorschriften für Ihre Treppe gelten. Beachten Sie, dass die Auslegung der LBO im Einzelfall variieren kann.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Landesbauordnung (LBO) NRW
    Die Landesbauordnung NRW ist das zentrale Regelwerk für das Bauwesen in Nordrhein-Westfalen. Sie enthält Vorschriften zu Bauplanung, Bauausführung und Bauordnung. Die LBO NRW dient der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Nachhaltigkeit im Baubereich.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.
    DIN 18065
    Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die detaillierte Anforderungen an Treppen in Gebäuden festlegt. Sie definiert unter anderem Maße für Steigung, Auftritt und Geländerhöhe. Die Einhaltung der DIN 18065 dient der Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit von Treppen.
    Verwandte Begriffe: Treppennorm, Treppenmaße, Treppensicherheit.
    Wohnungstreppe
    Eine Wohnungstreppe ist eine Treppe, die sich innerhalb einer einzelnen Wohnung befindet und der Erschließung der Geschosse dieser Wohnung dient. Auch wenn die Wohnung sich über mehrere Etagen erstreckt, kann die Treppe als Wohnungstreppe gelten.
    Verwandte Begriffe: Innentreppe, Geschosstreppe, Treppenhaus.
    Haupttreppe
    Eine Haupttreppe ist die primäre Treppe in einem Gebäude, die der Erschließung aller Geschosse und Wohneinheiten dient. Sie muss in der Regel höhere Anforderungen an Breite und Sicherheit erfüllen als eine Wohnungstreppe.
    Verwandte Begriffe: Treppenhaus, Gebäudeerschließung, allgemeine Treppe.
    Mindestauftrittsbreite
    Die Mindestauftrittsbreite ist das Mindestmaß der horizontalen Trittfläche einer Treppe. Sie ist entscheidend für die sichere Begehbarkeit der Treppe und wird in den Bauvorschriften und Normen festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Treppenauftritt, Trittfläche, Treppenmaße.
    Sachverständigengutachten
    Ein Sachverständigengutachten ist eine fachliche Beurteilung eines Sachverhalts durch einen qualifizierten Experten. Es dient als Grundlage für Entscheidungen in rechtlichen oder technischen Fragen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Expertise, Bewertung.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen regelt.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Bauvorschriften.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Vorschriften gelten für Treppen in Einfamilienhäusern in NRW?
      Grundsätzlich gelten die Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) NRW. Die DIN 18065 kann ergänzend herangezogen werden, ist aber nicht zwingend maßgeblich, wenn die LBO NRW spezifische Regelungen für Wohnungstreppen vorsieht.
    2. Was ist der Unterschied zwischen einer Haupttreppe und einer Wohnungstreppe?
      Eine Haupttreppe dient der Erschließung des gesamten Gebäudes, während eine Wohnungstreppe innerhalb einer einzelnen Wohnung liegt, auch wenn diese sich über mehrere Geschosse erstreckt. Die LBO NRW kann für Wohnungstreppen abweichende Anforderungen definieren.
    3. Was ist die Mindestauftrittsbreite einer Treppe?
      Die Auftrittsbreite ist das Maß der Trittfläche einer Treppe. Sowohl die LBO NRW als auch die DIN 18065 legen Mindestmaße fest, die eingehalten werden müssen, um eine sichere Begehbarkeit zu gewährleisten.
    4. Wo finde ich die genauen Vorschriften zur Treppenbreite in der LBO NRW?
      Die relevanten Paragraphen zur Treppengestaltung finden sich in der Landesbauordnung NRW. Es empfiehlt sich, die aktuelle Fassung der LBO NRW einzusehen oder einen Fachmann zu konsultieren.
    5. Kann ein Sachverständiger verbindlich festlegen, welche Vorschriften gelten?
      Ein Sachverständiger kann eine Einschätzung abgeben, welche Vorschriften anzuwenden sind. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der zuständigen Baubehörde.
    6. Was passiert, wenn meine Treppe nicht den Vorschriften entspricht?
      Wenn eine Treppe nicht den geltenden Vorschriften entspricht, kann die Baubehörde Maßnahmen zur Anpassung anordnen. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung untersagt werden, bis die Mängel behoben sind.
    7. Spielt die Anzahl der Geschosse eine Rolle bei der Beurteilung der Treppe?
      Ja, die Anzahl der Geschosse kann eine Rolle spielen. Auch wenn eine Treppe mehrere Geschosse verbindet, kann sie als Wohnungstreppe gelten, wenn sie innerhalb einer Wohneinheit liegt.
    8. Was bedeutet "Hühnerleiter Treppe"?
      Eine "Hühnerleiter Treppe" ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine sehr steile Treppe mit geringer Auftrittsbreite, die oft nicht den aktuellen Bauvorschriften entspricht. Solche Treppen sind in älteren Gebäuden anzutreffen.

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  2. LBO NRW: Notwendige Treppe vs. Wohnungstreppe im EFH

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Was für ein SV war
    denn dass? Ein freier oder ein ÖBSV ...?
    Nach meinen Infos :
    Die LBOAbk. unterscheidet noch zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen für die auch unterschiedliche Bedingungen gelten.
    Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen enthalten mindestens eine notwendige Treppe. Die nutzbare Treppenbreite muss mindestens 80 cm sein, bei einer Steigung von 17 cm +- 3 cm, bei einer Mindestauftrittsbreite von 28 cm + 9 cm  -  5 cm. Die Kellertreppe darf eine Steigung > 21 cm aufweisen, muss aber ebenfalls 80 cm breit sein. Der Auftritt muss > 21 cm sein. Sollte noch eine zusätzliche Treppe vorhanden sein kann diese wie eine Kellertreppe bemessen sein.
    Innerhalb geschlossener Wohnungen kann z.B. eine zusätzliche Treppe eingebaut werden, deren Treppenbreite nur 50 cm beträgt. Die dazu gehörende Steigung ist nicht reglementiert.
    Anders sieht das Maßverhältnis bei den anderen Gebäuden (Wohn-Geschäftshaus) aus. Dort ist eine Mindestbreite bei notwendigen Treppen von 100 cm Steigung 17+2-3 cm, Auftritt 28+9-2 cm gefordert.
    Nicht notwendige Treppen sind wie Treppen innerhalb geschlossener Wohnungen zu betrachten.
    Am enfachsten wäre es vielleicht die genehmigunspflichtige Behörde offiziell zu befragen.
    Siehe auch Links
    MfG
  3. EFH als Wohnung: SV-Argumentation zur Treppen-LBO-Auslegung

    Der Sachverständige begründet das so ...
    Er meint, das ein Einfamilienhaus eine Wohnung ist und beruft sich auf § 36/ Absatz 11:
    § 36 Treppen
    (1 ) Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe); weitere Treppen können gefordert werden, wenn die Rettung von Menschen im Brandfall nicht auf andere Weise möglich ist. Statt notwendiger Treppen können Rampen mit flacher Neigung gestattet werden.
    (2) Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. Einschiebbare Treppen und Leitern sind bei Gebäuden geringer Höhe als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsräume zulässig; sie können als Zugang zu sonstigen Räumen, die keine Aufenthaltsräume sind, gestattet werden, wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen.
    (3) Die tragenden Teile notwendiger Treppen sind in der Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Bei Gebäuden geringer Höhe sind sie aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen; dies gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
    (4) In Gebäuden mit mehr als zwei Geschossen über der Geländeoberfläche sind die notwendigen Treppen in einem Zuge zu allen anderen angeschlossenen Geschossen zu führen; sie müssen mit den Treppen zum Dachraum unmittelbar verbunden sein.
    (5) Die nutzbare Breile der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1 m betragen; in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen genügt eine Breite von 0,8 m.
    (6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.
    (7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert werden. Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstungen unter der notwendigen Geländerhöhe liegen, sind zu sichern.
    (8) Auf Handläufe und Geländer kann, insbesondere bei Treppen bis zu fünf Stufen, verzichtet werden, wenn wegen der Verkehrssicherheit auch unter Berücksichtigung der Belange Behinderter oder alter Menschen Bedenken nicht bestehen.
    (9) Treppengeländer müssen mindestens 0,90 m, bei Treppen mit mehr als l2 m Absturzhöhe mindestens l, l0 m hoch sein.
    (10) Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief sein soll, wie die Tür breit ist.
    (11 ) Die Absätze 3 bis 7 gelten nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen.
  4. Treppen innerhalb einer Wohneinheit: Klarstellung zu §36 LBO

    Foto von

    Punkt 11
    meint Treppen innerhalb "einer" Wohneinheit, z.B. wenn Sie 2 Etagen bewohnen, ohne die notwendige Treppe zu benutzen, di zu den anderen Wohnungen führt.
    Noch Fragen?
  5. Problem: Notwendige Treppe im EFH – LBO vs. DIN 18065

    das ist ja das Problem ...
    wo steht das denn genau, dass ein Haus ein Haus ist und keine Wohnung?
    Es handelt sich hierbei schließlich um die einzige und somit notwendige Treppe, die vom Souterrain übers EGAbk. bis in das Dachgeschoss reicht, in welchem sich die Kinderzimmer befinden.
    Der SV, der das so sieht ist übrigens ein vom Gericht bestellter SV, der ja eigentlich neutral sein sollte ...?
    Unsere Treppe hat lediglich 68 cm nutzbare Auftrittsbreite, der Abstand zwischen den Stufen beträgt ca. 17 cm (Kleinkinder sind im Haus und passen problemlos durch) und weil im Souterrain die Stufen halt nicht mehr an der richtigen Stelle enden, wurde kurzerhand ein Podest als Abschluss gewählt ☹
    Fällt Ihnen da noch was zu ein?
    Gruß
    Michael
  6. Treppenbreite im EFH: Klärung mit Baubehörde empfohlen

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Baubehörde
    mal fragen. Allerdings hatte ich verstanden, dass es sich um mehrere Wohnungen handelt und nicht um ein dreistöckiges Einfamilienhaus. Da bin ich auch überfragt. Also die Behörde anrufen, die es genehmigt haben soll.
    • Name:
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Treppenbreite EFH NRW: LBO vs. DINAbk. 18065 – Was gilt?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob für die Treppenbreite in einem Einfamilienhaus (EFHAbk.) in NRW die LBOAbk. (Landesbauordnung) oder die DIN 18065 maßgeblich ist. Ein Sachverständiger argumentiert, dass ein EFH als eine Wohnung betrachtet werden kann, wodurch die LBO zur Anwendung kommt. Dies führt zu potenziellen Abweichungen in der Mindestauftrittsbreite im Vergleich zur DIN 18065. Die Unterscheidung zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen spielt ebenfalls eine Rolle.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Auslegung der LBO, insbesondere §36, ist entscheidend für die Bestimmung der zulässigen Treppenbreite. Wie im Beitrag EFH als Wohnung: SV-Argumentation zur Treppen-LBO-Auslegung dargelegt, beruft sich der Sachverständige auf diesen Paragraphen, um seine Ansicht zu untermauern.

    ✅ Zusatzinfo: Für Treppen innerhalb einer Wohneinheit gelten möglicherweise andere Bestimmungen, wie im Beitrag Treppen innerhalb einer Wohneinheit: Klarstellung zu §36 LBO erläutert wird. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Treppen, die mehrere Wohneinheiten verbinden, und solchen, die sich innerhalb einer einzelnen Wohneinheit befinden, zu beachten.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine fehlerhafte Auslegung der Vorschriften kann zu Problemen bei der Bauabnahme führen. Die Einhaltung der korrekten Treppenbreite ist besonders wichtig, wenn Kinder im Haushalt leben, wie im Beitrag Problem: Notwendige Treppe im EFH – LBO vs. DIN 18065 betont wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Baubehörde zu kontaktieren, um eine verbindliche Auskunft zur anzuwendenden Norm (LBO oder DIN 18065) zu erhalten. Der Beitrag Treppenbreite im EFH: Klärung mit Baubehörde empfohlen rät ebenfalls zu diesem Schritt, um Klarheit zu schaffen und potenzielle Konflikte zu vermeiden.

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