Stützmauer  -  Nachträgliche Baugenehmigung möglich?
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Stützmauer  -  Nachträgliche Baugenehmigung möglich?

Hallo zusammen,
wir haben aktuell Probleme mit unserem Bauamt (NRW).
Wir haben zur Zurwegung zu unserem Einfamilienhaus eine Anschüttung inkl. Findlingstützmauer errichtet.
Genehmigt war eine Stahlgerüsttreppe (laut Bauauntrag), welche aber nie vorgesehen war. Diesen Umstand haben wir und unser Bauunternehmer wohl nicht bedacht.
Die Anschüttung geht bis direkt an die Grenze und hat eine max. Höhe von 1,90 Meter auf einer Länge von ca. 15 Meter über dem Niveau des Nachbargrundstückes.
Dieses Nachbargrundstück ist unbebaut, soll aber verkauft werden, daher ist eine Baulast aktuell nicht möglich.
Jetzt hat das Bauamt uns angemahnt und auf die ungenehmigt Zuwegung hingewiesen.
Da wir jetzt aber schon recht viel Zeit, Geld & Energie in die Zuwegung investiert haben, möchten wir diese nicht zurückbauen.
Gibt es eine Möglichkeit hier eine Nachgenehmigung (§ 6 Abs.11.2) zu erlangen oder müssen wir zurückbauen?
Welche Alternativen gibt es noch?
Danke!
Patric
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  • Patric

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