Keller ausbauen zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & Nutzungsänderung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Keller ausbauen zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & Nutzungsänderung?
Wir planen den Ausbau unseres Kellers (Souterrain, Keller liegt ebenerdig).
Der Keller ist im original Bauplan als Keller mit Garage, Kleinsiedlung und Kellerraum ausgewiesen, wurde jedoch schon zu Wohnzwecken genutzt.
Gesamte Größe 114 m², hier soll eine 70 m² Einliegerwohnung entstehen. Heizungsanlage und Öltanks durch massives Mauerwerk vom Wohnbereich getrennt. Lichte Höhe 2,50 Meter, in jedem Raum Fenster nach außen, bereits jetzt 2 ebenerdige Zugänge vorhanden. Eingezogen werden sollen 2 Wände, entfernt werden soll eine nichttragende Wand. Eingebaut werden sollen größrer Fenster. Objekt ist Baujahr 1980, steht in NRW.
Das Investitionsvolumen wird ungefähr 20000 € betragen. Kann mir bitte jemand sagen, was ich so ca. für das Genehmigungsverfahren beim Bauamt sowie und den Architekten investieren darf? Ist es schwierig, die Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen? Das wäre super nett, vielen Dank.
Gruß Sebastian
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) SchutzAutomatisch generierte KI-Ergänzungen
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Bei älteren Gebäuden besteht die Möglichkeit, dass Asbest oder andere Schadstoffe verbaut wurden. Eine Untersuchung vor Beginn der Arbeiten ist ratsam.
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Eingriffe in die Bausubstanz können die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Lassen Sie die Tragfähigkeit der Wände und Decken von einem Fachmann prüfen.
GoogleAI-Analyse
Um die Kosten für den Ausbau Ihres Kellers zu einer 70 m² großen Einliegerwohnung abschätzen zu können, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören der Zustand des bestehenden Mauerwerks, die notwendigen Arbeiten an der Heizungsanlage, die Schaffung eines adäquaten Wohnbereichs und die Einhaltung der erforderlichen lichten Höhe.
🔴 Gefahr: Da der Keller bereits zu Wohnzwecken genutzt wurde, ist es wichtig zu prüfen, ob dies baurechtlich zulässig ist. Eine Nutzungsänderung kann erforderlich sein, insbesondere wenn der ursprüngliche Bauplan eine Nutzung als Keller mit Garage, Kleinsiedlung und Kellerraum vorsieht.
Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Baugenehmigung: Klären Sie mit dem Bauamt, ob eine Baugenehmigung für den Ausbau und die Nutzungsänderung erforderlich ist.
- Architekt: Ziehen Sie einen Architekten hinzu, um die Planung und Umsetzung des Ausbaus zu begleiten. Er kann Ihnen auch bei der Erstellung der notwendigen Bauanträge helfen.
- Heizungsanlage: Prüfen Sie, ob die bestehende Heizungsanlage für die zusätzliche Wohnfläche ausreichend dimensioniert ist oder ob eine Erweiterung oder Erneuerung erforderlich ist.
- Fenster und Zugänge: Achten Sie darauf, dass ausreichend Fenster für eine natürliche Belichtung vorhanden sind und die Zugänge zur Einliegerwohnung den baurechtlichen Anforderungen entsprechen.
Das Investitionsvolumen von 20.000 € aus dem Ursprungsposting aus dem Jahr 1980/2000 ist unrealistisch. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von den individuellen Gegebenheiten und den gewählten Materialien ab.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von verschiedenen Handwerkern ein und lassen Sie sich von einem Architekten oder Bauingenieur beraten, um eine realistische Kostenschätzung zu erhalten. Klären Sie die Genehmigungspflichten mit dem zuständigen Bauamt.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauamt - Nutzungsänderung
- Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Raum oder Gebäude für einen anderen Zweck genutzt wird als ursprünglich genehmigt. Sie ist genehmigungspflichtig, wenn sich die baurechtlichen Anforderungen ändern.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauamt - Lichte Höhe
- Die lichte Höhe ist der vertikale Abstand zwischen dem Fußboden und der Decke eines Raumes. Sie ist ein wichtiges Kriterium für die Wohnqualität und wird in den Landesbauordnungen geregelt.
Verwandte Begriffe: Raumhöhe, Deckenhöhe, Bauordnung - Einliegerwohnung
- Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses. Sie muss über einen eigenen Zugang und eigene sanitäre Einrichtungen verfügen.
Verwandte Begriffe: Wohnung, Anliegerwohnung, Souterrainwohnung - Bauamt
- Das Bauamt ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen. Es erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und berät Bauherren.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht - Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er erstellt Baupläne, überwacht die Bauausführung und berät Bauherren in allen Fragen rund um das Bauen.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauplaner, Bauleitung - Heizungsanlage
- Eine Heizungsanlage ist eine technische Anlage zur Erzeugung von Wärme für die Beheizung von Gebäuden. Sie besteht aus einem Wärmeerzeuger (z.B. Heizkessel, Wärmepumpe) und einem Wärmeverteilsystem (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung).
Verwandte Begriffe: Heizung, Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Welche Genehmigungen benötige ich für den Kellerausbau zur Einliegerwohnung?
Antwort: In der Regel benötigen Sie eine Baugenehmigung und möglicherweise eine Nutzungsänderungsgenehmigung. Klären Sie dies unbedingt mit dem zuständigen Bauamt ab, da die Anforderungen je nach Bundesland variieren können. - Frage: Welche lichte Höhe ist für Wohnräume im Keller erforderlich?
Antwort: Die erforderliche lichte Höhe variiert je nach Landesbauordnung. Informieren Sie sich bei Ihrem Bauamt über die genauen Bestimmungen. Oft sind mindestens 2,40 m erforderlich. - Frage: Muss ich die Heizungsanlage erneuern, wenn ich den Keller zur Einliegerwohnung ausbaue?
Antwort: Das hängt von der Größe der Einliegerwohnung und der Leistung der bestehenden Heizungsanlage ab. Ein Heizungsfachmann kann beurteilen, ob die Anlage ausreichend dimensioniert ist oder ob eine Erweiterung oder Erneuerung erforderlich ist. - Frage: Welche Anforderungen gelten für Fenster in Kellerräumen, die zu Wohnzwecken genutzt werden?
Antwort: Fenster müssen ausreichend Tageslicht in die Räume lassen und eine ausreichende Belüftung ermöglichen. Die genauen Anforderungen sind in der Landesbauordnung festgelegt. - Frage: Was ist eine Nutzungsänderung?
Antwort: Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Raum oder Gebäude für einen anderen Zweck genutzt wird als ursprünglich genehmigt. Im Falle eines Kellerausbaus zur Einliegerwohnung ist eine Nutzungsänderung erforderlich, wenn der Keller ursprünglich als Lagerraum oder ähnliches genehmigt war. - Frage: Welche Kosten entstehen bei einer Nutzungsänderung?
Antwort: Die Kosten für eine Nutzungsänderung setzen sich aus den Gebühren des Bauamts und den Kosten für die Erstellung der notwendigen Unterlagen (z.B. Baupläne, Baubeschreibung) zusammen. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Bundesland und Umfang der Nutzungsänderung. - Frage: Kann ich den Kellerausbau selbst durchführen oder benötige ich Fachleute?
Antwort: Einige Arbeiten können Sie selbst durchführen, aber für bestimmte Gewerke (z.B. Elektroinstallation, Heizungsinstallation, Statik) ist die Beauftragung von Fachleuten erforderlich. Dies ist nicht nur aus fachlicher Sicht ratsam, sondern auch oft gesetzlich vorgeschrieben. - Frage: Welche Dämmung ist für den Kellerausbau empfehlenswert?
Antwort: Eine gute Dämmung ist wichtig, um Wärmeverluste zu minimieren und ein angenehmes Raumklima zu schaffen. Achten Sie auf eine ausreichende Dämmung der Außenwände, der Kellerdecke und des Fußbodens. Lassen Sie sich von einem Energieberater beraten, um die optimale Dämmstärke und die geeigneten Materialien zu ermitteln.
🔗 Verwandte Themen
- Kostenfaktoren beim Kellerausbau
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten eines Kellerausbaus? - Baugenehmigung für Nutzungsänderung
Was ist bei der Beantragung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung zu beachten? - Dämmung von Kellerräumen
Welche Dämmmaterialien sind für Kellerräume geeignet und wie werden sie richtig eingebaut? - Feuchtigkeit im Keller
Wie kann man Feuchtigkeit im Keller vermeiden und beseitigen? - Lüftung von Kellerräumen
Wie sorgt man für eine ausreichende Belüftung von Kellerräumen?
-
Architekt für Kellerausbau: Vorsicht vor Dumpingpreisen!
Das wird doch nichts:- http://www.my-hammer.de/dbAbk./Bauarbeiten-Erdarbeiten/-/de/d309-Nordrhein-Westfalen/r11150-Porta-Westfalica/a1650801-Planung-und-Baugenehmigung-fuer-den-Ausbau-des-Keller-als-Wohnraum.-Gesucht-wird-Architekt-Ingenieur/?searchNavigation=1
Also bei My-Hammer versuchen an Planer zu kommen, die unzulässige Dumpingpreise machen und hier noch kostenlosen Expertenrat bekommen wollen.
Gibt es kein Architektur- und Ingenieurbüro (Architekturbüro, Ingenieurbüro) in Porta-Westfalica, wo Sie einfach mal zwanglos anfragen können, wie die Aufgabe zu lösen ist?
Auf den Internetseiten der Kammern gibt es eine Expertensuche, da finden Sie sicher jemanden: -
Das ist topp ...
Das ist topp 🙂😉 ) -
Lob für Herrn Lott: Super Antwort zum Kellerausbau!
Ich habe' (zu) lange überlegt, ...
ob ich hier Antworten soll. Aber Herr Lott ist hier nicht zu toppen. Super! -
Architekten-Honorare: Kammer über Billiganbieter informieren!
Ergänzung: Billiganbieter von Architekten- und Ingenieur-Leistungen
ich überlege gerade einmal so hin und her, und komme zum Schluss, dass es in diesem Falle durchaus angebracht wäre, die Kammern vor Ort über den Vorgang zu informieren. Dies, auch wenn ich mir hiermit keine Freunde machen sollte. Man wächst nur durch seine Feinde. lol -
AKBW: Meldung von Verstößen gegen Honorarordnung erwünscht
Die akbw,
freut sich über jede Meldung, auch von Zeitungsanzeigen. Ich denke beim Hammer werden die nicht anders reagieren. (wo sind die Smileys die RüBe immer haben will?)
Zitat von der akbw Rubrik "Baurecht und Honorar":
<<In der Vergangenheit wurden bei eBäh immer wieder wettbewerbswidrige Angebote von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) verstießen. In Einzelfällen ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs tätig geworden und hat wettbewerbswidrige Angebote entsprechend geahndet. Auf Initiative der Bundesingenieurkammer hat sich eBäh nun verpflichtet, die Einstellung derartiger Angebote zu verhindern. Beim Erstellen entsprechender Verkaufsangebote wird nun ein Warnhinweis ausgegeben. >>>
Gruß aus Baden -
HOAI: Mindestsätze bei MyHammer & Co. beachten!
Nicht grundsätzlich unzulässig, auch für Anbieter
Natürlich dürfen bei My-Hammer (MYH) und Co. keine Angebote gemacht werden, welche die Mindestsätze der HOAIAbk. unterschreiten. Wissen aber scheinbar einige Kollegen nicht und merken das erst nach einer Abmahnung.
Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile bezüglich MYH und Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen). Und wenn sich aus unbestimmten Auftragsbeschreibungen die Honorargrundlage und der Leistungsumfang nicht eindeutig ermitteln lassen, darf man als Architekt und Ingenieur auch keine Preisangabe machen:Aber hier im konkreten Fall scheint es keine solche HOAI-Unterschreitung zu geben, da möglicherweise die anrechenbaren Kosten unterhalb des Tabellenwerts des § 16 HOAI liegen. Es könnte also ein Honorar nach Aufwand zulässig sein. Und mir scheint der Aufwand, zumindest nur für die Genehmigungsplanung dieser Nutzungsänderung, gar nicht so groß. Wofür eine statische Berechnung gebraucht wird, erschließt sich mir auch erstmal nicht. Eher sollte ein neuer Energiesparnachweis gerechnet werden und es sollte geprüft werden, ob die U-Werte der Kellerwände ausreichend sind und die Bauwerksabdichtung in Ordnung ist. Daran haben Sie, Herr Momma, in Ihrer My-Hammer-Anfrage noch gar nicht gedacht.
Aber ich frage mich, warum bei einer so relativ kleinen Baumaßnahme kein Architekt oder Ingenieur aus der näheren Umgebung kontaktiert wird. Es lassen sich sicherlich 10-20 Büros rund um Porta Westfalica finden, die diese Aufgabe für Sie erledigen können. Warum muss das bei My-Hammer eingestellt werden, obwohl sich der eigentliche Auftragsumfang eigentlich erst bei einer Besichtigung von einem Architekten / Ingenieur vor Ort erschließen wurde? Gibt es eine Hemmschwelle, die Fachleute vor Ort anzurufen? Mich würde das interessieren. Vielleicht erläutern Sie uns mal aus Sicht eines MYH-Auftraggebers, warum man das so macht.
Gruß -
Kellerausbau: 20.000 € reichen oft nicht aus!
Ich könnte mir da schon ...
was vorstellen, nämlich dass aus dem "Geiz ist geil" nun eben "Wir hassen teuer" wurde. So wohl auch hier.
Nun, neben der EnEVAbk., die bei dem großvolumigen Umbau, nach neuestem Stand anzuwenden ist, möchte ich doch eher davon ausgehen, zumal auch noch aus einem Keller Wohnraum gemacht werden soll, mit den hoffentl. bekannten Anforderungen, die 20 T€ bei weitem nicht ausreichen dürften.
Ich bin aber hier mal so frei und informiere die AKNRW, wegen der Feinde 😉 -
MyHammer: Unbestimmte Planungsleistung für 1.250 €?
Habe auch noch nicht den aktuellen Preis gesehen
Als ich das entdeckt habe lag der Preis auch noch bei 3.000 €. Ein Bieter wollte 5.000 € haben.
Der "Wunschpreis" des AGAbk. war 2.000 €
Für 1250 € ging die unbestimmte Planungsleistung "unter den Hammer". Da muss in 20 Stunden alles erledigt sein, einschl. Ortsterminen. Das wird knapp.
Das muss dem Auftraggeber doch merkwürdig vorkommen, wenn die Preise für die unbestimmte Leistung von 1.250 € bis 5.000 € schwanken. -
MyHammer: Preis kein Festpreis – Informative Frage!
Kurz zur Erklärung ... * 1. ist der vorgestellte ...
Kurz zur Erklärung ...
1. ist der vorgestellte Preis bei my Hammer ja kein Festpreis, wer drauf bieten möchte, soll das zu seinen Konditionen machen.
2. war es ein rein informative Frage, eben auch, um das my Hammer Gesuch dementsprechend korrigieren zu können. Wo bitte war da die Frage nach einem Expertenrat? Aber wenn Preisauskünfte in Ihrem Gewerbe als Expertenrat verbucht werden, von mir aus.
3. ist es äußerst amüsant, wie sich hier alle beweihräuchern, weil sich jemand damit brüstet, sich Feinde schaffen zu wollen.
4. wenn irgendjemand irgendwas bei irgendwem melden möchte, soll er Bescheid sagen, dann bekommt er meine Adresse, so frei bin ich dann schon
5. ebenfalls scheint es hier Leute zu geben, welche über Kristallkugeln verfügen, andernfalls kann ich mir die Ferndiagnose über Ausbauzustand und damit verbunden, die anfallenden Kosten nicht erklären
6. und abschließend finde ich es völlig arm und bemitleidenswert, wenn eine simple Frage zu möglichen Kosten derart zu Selbstdarstellungszwecken herangezogen wird. Aber auch das ist Deutschland. -
Kellerausbau: Unseriöses Angebot bei MyHammer!
Werter Fragesteller
Es geht hier nicht um Selbstbeweihräucherung oder sonst was, zumindest nicht von unserer Seite.
Ihr bei MyHammer eingestelltes Angebot ist, das Sie nebenbei hier erst gar nicht erwähnt haben (Herr Lott scheint wenigstens fit in der Recherche zu sein) mit Verlaub unseriös. Sie müssen es schon den Leuten, die einigermaßen etwas von ihrer Arbeit verstehen, überlassen, ob solch ein Bauvorhaben, wie das Ihre, mit dem von ihnen wohl eher einmal ganz grob geschätzten Budget überhaupt machbar ist.
Seltsam erscheint jedoch, dass Sie dann noch (nachdem die Baukosten so extrem niedrig sein soll (t) en) ein Angebot von einer Seite mit zweifelhaftem Ruf eingeholt haben. Was wollen Sie dann hier eigentlich noch, außer eben, wie vermutet, Rat einzuholen, nur um nichts, oder fast nicht bezahlen zu müssen.
Aber was soll's.
Gerne können Sie Ihre Adresse benennen. Die AKNW ist bereits informiert, mal schau'n ob die den Anbieter, zumindest jedoch die Anbietenden (Ing.) überprüfen wird.
Ich bedauere jedoch solche Fragsteller wie Sie und die Arbeit die diese in diesem Forum verursachen.
Meine Empfehlung: Mache Sie doch den Rest auch selbst, wie wohl auch die "Planung", etc.. Dies machen "solche" Leute gerne, wie ich weiß. Und die braucht wirklich niemand, erst recht kein Forumsteilnehmer.
Herzlichst -
HOAI: Abrechnung nach Leistungserbringung erforderlich!
Nichts duircheinanderbringen, bitte
"1. ist der vorgestellte Preis bei my Hammer ja kein Festpreis, wer drauf bieten möchte, soll das zu seinen Konditionen machen. "
Wieso soll der Preis bei MYH nicht verbindlich sein? Wozu werden dann da Preise geboten? Unabhängig vom My-Hammer-Gebot ist das Honorar nach der HOAIAbk. zu berechnen. Also Ihr MYH-Architekt kann (und muss) nach Leistungserbringung nach der HOAI abrechnen, und das kann höher ausfallen als das MYH-Angebot. (wussten Sie das?)
"2. war es ein rein informative Frage, eben auch, um das my Hammer Gesuch dementsprechend korrigieren zu können. Wo bitte war da die Frage nach einem Expertenrat? Aber wenn Preisauskünfte in Ihrem Gewerbe als Expertenrat verbucht werden, von mir aus. "
Eine solche Preisauskunft ist eben nicht so einfach aus dem Hut zu schütteln. Das kostet auch den Forumshelfern hier Zeit. In Ihrem Fall sollte ein Architekt / Ingenieur erstmal mit Ihnen (vor Ort) abstimmen, was dann nun alles zur Lösung der Planungsaufgabe erforderlich ist. Nur dann kann man ein realistisches Angebot abgeben. Sie können Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) vom ersten Vorentwurf bis zur Bauüberwachung beauftragen. Das können wir hier nicht wissen, was Sie evtl. alles brauchen.
". ist es äußerst amüsant, wie sich hier alle beweihräuchern, weil sich jemand damit brüstet, sich Feinde schaffen zu wollen. "
Hab ich nicht gelesen. Wer beweihräuchert sich wo?
"4. wenn irgendjemand irgendwas bei irgendwem melden möchte, soll er Bescheid sagen, dann bekommt er meine Adresse, so frei bin ich dann schon"
Es geht bei einer Meldung um eine Meldung an die Architekten- oder Ingenieurkammer, da möglicherweise ein wettbewerbswidriges Angebot vorliegt. Davon ist der potentielle Auftragnehmer betroffen, nicht Sie. Als Auftraggeber können Sie da keinen Ärger bekommen (soweit ich weiß😉, aber der Anbieter, auch wenn er den Auftrag gar nicht bekommt.
"5. ebenfalls scheint es hier Leute zu geben, welche über Kristallkugeln verfügen, andernfalls kann ich mir die Ferndiagnose über Ausbauzustand und damit verbunden, die anfallenden Kosten nicht erklären"
Kristallkugeln haben wir nicht, weshalb das Honorar in Ihrem Fall nicht mal eben eingeschätzt werden kann.
"6. und abschließend finde ich es völlig arm und bemitleidenswert, wenn eine simple Frage zu möglichen Kosten derart zu Selbstdarstellungszwecken herangezogen wird. Aber auch das ist Deutschland. "
Also mir zumindest geht es nicht um Selbstdarstellung. Ich habe nur Ihre MYH-Auktion gesehen und dabei habe ich den Grundriss aus dieser Frage wiedererkannt. Ich interessiere mich für die Beweggründe, warum Bauherren versuchen Planungsleistungen bei MYH einzukaufen, wo es doch um Investitionen von viel Geld und um ein hohes Schadenspotential geht. Haben Sie auch Planer vor Ort gefragt oder im Bekanntenkreis gefragt, wer die Planung übernehmen kann oder war von vornherein klar, es bei MYH zu versuchen?
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns Experten da mal über die Beweggründe aufklären könnten, sozusagen als Marktforschung.
Gruß -
AKNW: E-Mail wegen wettbewerbswidriger Angebote
Nur noch zur Info
ich möchte mir zumindest von solch einem Fragesteller wie Ihnen nicht noch nachsagen lassen (müssen), ich würde nur etwas vorgeben: E-Mail an die AKNW
Sehr geehrter Herr Dipl. -Ing. Hartmut Miksch,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit auf m.E. eventuell wettbewerbswidrige Angebote Ihrer Mitglieder aufmerksam machen.
Finden Sie diesbezüglich bitte beigefügt eine PDF-Datei vierer Angebote von Ingenieuren in MyHammer, die in Ihrem Kammerbereich liegen dürften, sowie einen Direktlink zu diesen Angeboten wie folgt:- http://www.my-hammer.de/dbAbk./Bauarbeiten-Erdarbeiten/-/de/d309-Nordrhein-Westfalen/r11150-Porta-Westfalica/a1650801-Planung-und-Baugenehmigung-fuer-den-Ausbau-des-Keller-als-Wohnraum.-Gesucht-wird-Architekt-Ingenieur/?searchNavigation=1
Die möglichen unlauteren Werbungen kamen in einer Diskussion im Internetforum bei BAU.DE auf.
Link hierzu:Vielleicht wollen Sie diese möglichen Verstöße recherchieren. Die tatsächlichen Namen der "Anbieter" dürften über die Betreiber der Site "MyHammer" recherchiert werden können.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ralph Kaiser
ARCHITEKT -
Architekten-Anfragen: Nur eine Rückmeldung nach einer Woche
Eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema nicht ...
Eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema nicht mehr äußern, möchte aber Herrn Lotts Frage trotzdem beantworten.
Natürlich habe ich ortsansässige Architekten über mein Vorhaben informiert. Von ca. 10 E-Mails habe ich bisher eine Antwort erhalten. Inhalt meiner E-Mails war die konkrete Frage nach, falls Interesse bestünde, Ortstermin und anschließender Kostenplanung (natürlich nicht kostenlos). Bisher (1 Woche) habe ich eine Rückmeldung erhalten.
Das die von mir gewünschte Leistung für 1249 € nicht zu erbringen ist (bestes gebot bei MH) ist mir auch klar. Die von mir ausgeloteten 2000 € bezogen sich auf Vergleichswerte aus dem Bekanntenkreis.
Von den bisher 17 ausgeschriebenen MH Offerten habe ich bisher lediglich eine vergeben. Alle anderen dienten mir, manchmal mehr, manchmal weniger, als Vergleich bezüglich anderer Angebote ortsansässiger Betriebe. -
Architekten: MyHammer ist ein rotes Tuch!
Na gut
"Bisher (1 Woche) habe ich eine Rückmeldung erhalten. "
Na ja, das muss ich mal so hinnehmen. Da scheinen die Kollegen vor Ort wohl ausgelastet zu sein. Was ist mit der einen Rückmeldung? Möchte der keinen Ortstermin wahrnehmen?
Was Sie nicht wissen, ist, das MYH für Architekten und Ingenieure ein rotes Tuch ist. Wir haben eine Honorarordnung. Anders als bei Handwerksleistungen dürfen Architekten und Ingenieure nicht einfach mit öffentlichen Preisangaben werben, ähnlich wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater. Genauso wenig, wie ein Architekt in der Zeitung inserieren darf "Bauantrag für Einfamilienhaus 2.000 €", darf er bei MYH ein Angebot abgeben, was die HOAIAbk. unterschreitet. Und bei Angeboten, wo sich die Honorargrundlage nicht genau ermitteln lässt, darf ebenfalls kein Angebot abgegeben werden. Das würde auf Ihre Auktion zutreffen.
Also müssen alle 4 Anbieter Ihrer Auktion mit einer Abmahnung rechnen. Gut, dafür können Sie nichts. Die Anbieter müssen Ihre berufsrechtlichen Regeln schon selbst kennen.
Gruß -
Architekten-Honorar: Pauschalabrechnung möglich?
Nein, er teilte mir lediglich mit, dass er ausgelastet sei ...
Nein, er teilte mir lediglich mit, dass er ausgelastet sei und meine email an einen Kollegen weitergereicht habe, welcher sich mit mir in Verbindung setzen würde.
Gem. Auskunft eines RA für Baurecht, welchen ich im Vorfeld zu dem Sachstand (Nutzungsänderung, Bauantrag etc.) befragt habe sagte dieser mir, dass Architekten auch die Möglichkeit haben, pauschaliert abzurechnen.
Wenn ich diesbezüglich einen Fehler begangen und einigen hier "auf die Füße getreten habe", so war das nicht meine Absicht. -
Kellerausbau: Anwalt oder Architekt als Ansprechpartner?
Na gut ...
nachdem sich die Gemüter wieder etwas beruhigt haben dürften, will ich 'mal nicht so sein, und nehme meine vielleicht etwas scharfen Worte etwas zurück.
Aber, wie heißt's noch: Trau, schau, wem? Ob ein Anwalt der richtige Ansprechpartner war (im Vorfeld) wage ich 'mal zu bezweifeln, das können auch Architekten, die sind nämlich Spezialisten, respektive sollten dies sein.
Vielleicht hat es ja etwas gebracht für die Zukunft. Bedauerlich sind jedoch jedenfalls solche "Kollegen", wie die, die auf Ihr Angebot reagiert haben (wenn auch die momentane allg. Wirtschaftslage, erst recht die, die m.E. folgen wird, so manche Blüten treiben lässt.
Sicherlich lässt sich ein entsprechender versierter Kollege auch in Ihrer Region finden.
Und, vielleicht geben Sie uns dann einmal noch ein Feedback über die tatsächlich veranschlagten und ggf. realisierten Kosten.
Schöne Grüße -
MyHammer: Bauantrag Doppelcarport mit Anschrift!
Och mönsch, wo wir grad so schön..
... dabei sind:- http://www.my-hammer.de/dbAbk./Bauarbeiten-Erdarbeiten/-/de/d308-Niedersachsen/r9075-Brietlingen/a1653675-Bauantrag-Doppelcarport/?searchNavigation=1
Preis für ein Stempelaugust. Und sogar noch mit Anschrift ...
- ichwillsmilies! *
-
Bauantrag: 280 € für Carport – Mindeststundensatz?
letztes Beispiel relativ unspektakulär
280 € für einen Carportbauantrag. Wenn man den Mindeststundensatz von 38 € ansetzt, hat der Bieter 6 Stunden Zeit für den Auftrag. Das ist doch zu machen, allerdings nicht mit Ortstermin. Aber abwarten, ich vermute das geht bis auf 100 € runter.
Hier mal ein anderes Beispiel:- http://www.my-hammer.de/dbAbk./Planung-Beratung/-/de/d302-Berlin/r775-Berlin/a1552027-Bauantrag-Planung-Statik/?searchNavigation=1
Bauantrag und Statik für Aufstockung eines Winkelbungalows 110 m².
Da kann man schön einen Plausibilitätsnachweis rechnen:
Neues Gebäudevolumen:
110 m² * 2,75 m Geschosshöhe = 302,5 m³
Dazu noch ein Walmdach geschätzt, insgesamt min. 375 m³ neuer umbauter Raum.
Baukostengrobschätzung 375 m³*240 €/m³ = 90.000 € Netto
Tabelle § 16 HOAIAbk., Zone III, Mindestsatz 10.204,80 €
davon 27 % für Lph 1-4 = 2.755,30 € Netto
Tragwerksplanung, vereinfacht 90.000 * 0,55 = 50.000 €
Tabelle § 65 HOAI, Zone II, Mindestsatz 4.294 €
davon 55 % für Lph 1-4 = 2.361,70 € Netto
Ich habe die Zonen bewusst niedrig gewählt, keinen Umbauzuschlag eingerechnet und die Kosten niedrig angesetzt, und den Energiesparnachweis vernachlässigt und kann an diesem einfachen Beispiel trotzdem eine eklante Mindestsatzunterschreitung nachweisen:
Gesamtmindestsatz Objekt- und Tragwerksplanung:
(2.755,30 + 2361,70) *1,19 = 6.089,23 € Brutto
Derzeitiger Angebotspreis = 2.500,00 € Brutto
Das ist eine Mindestsatz Unterschreitung um 60 %.
Einen Plausibilitätsnachweis dieser Art könnte man bei einer Beschwerde der Kammer vorlegen. -
Geschäftsanbahnung: E-Mail vs. Telefonanruf beim Architekt
@ Fragesteller ...
E-Mails an 10 Büros versandt ist auch nicht unbedingt DIE Methode zur Geschäftsanbahnung.
Nicht nur, dass die eine oder andere E-Mail schlicht dem Junk-Filter zum Opfer gefallen sein mag, bei vielen Büros hat die Erfahrung gelehrt, dass solche Anfragen meist wenig Substanz haben.
Warum wird nicht schlicht zum Telefonhörer gegriffen und angerufen. Wer sich diese Mühe macht, ist für das Büro sicher interessanter als eine an X Personen verschickbare oder verschickte E-Mail.
Nur als Hinweis für die Zukunft -
Seriöse Kollegen: Reaktion auf unseriöse Anfragen
Hab'mich schon gefragt, ...
ob sich Herr Dühlmeyer noch melden wird.
Da geht's sicherlich allen, einigermaßen seriösen, Kollegen ebenso. -
Umbauzuschlag: Modernisierung & Bausubstanz berücksichtigen!
@ Herrn Lott
was mir bei Ihrer Berechnung noch fehlt, ist der anzusetzende Umbauzuschlag und der sicher dort fällige Modernisierungszuschlag, sowie die angemessene Berücksichtigung mitzuverarbeitender Bausubstanz.
Da geht's ganz schnell (weit) nach oben, wie eben auch bei dem konkreten Vorhaben des Fragestellers.
Damit sollte es gut sein.
Guten Tag und macht's hübsch -
Wettbewerbsverstöße: Mindestsätze plausibel nachweisen!
Ja sicher ...
aber es geht mir nur darum, plausibel nachzuweisen, dass die Angebote die Mindestsätze weit unterschreiten und wettberbswidrig sind.
Deshalb, so meine ich, sind für so einen Nachweis die niedrigstmöglichen Konstellationen anzunehmen. Wenn die Annahmen über die Honorargrundlagen bei so einem Nachweis zu hoch ansetzt werden, könnte sich ein Anbieter möglicherweise erfolgreich gegen eine Abmahnung wehren.
Aber leider scheint eine wirksame Kontrolle von Wettbewerbsverstößen bei My-Hammer nicht möglich. Es müssten schon eine ganze Reihe von Architekten und Ingenieuren die Angebote überwachen und die Verstöße melden. Dann müssten auch noch die Kammern bereit sein, jedem Einzelfall nachzugehen.
Auch scheint es mir so, wenn ein Planer bei MYH aufgibt, weil er abgemahnt wurde, kommen 3 neue Anbieter nach.
Ich finde, die Kammern müssten Ihre Mitglieder mehr über die Wettbewerbsverstöße und die Bindungswirkung der HOAIAbk. aufklären, damit erst gar nicht solche öffentlichen Preisangaben auf solchen Plattformen gemacht werden. Dazu müsste jeder Arch. und Ing. angeschrieben werden. Also ich habe so eine Nachricht von meiner Kammer noch nicht im Briefkasten gehabt.
Leider so scheint es, besteht keine Handhabe gegen den Betreiber der Plattform, dass Wettbewerbsverstöße verhindert werden. Also kann man nur durch andauerndes "Anschwärzen" der Anbieter dagegen vorgehen.
Gruß -
AKNW: Antwort zu MyHammer – Fall wird überprüft!
Nachtrag01: AKNW-Antwortschreiben zu MyHammer
mit Datum vom 12.02.2009 hat mir die Architektenkammer NRW sehr positiv auf meine E-Mail vom 10.02.09, vgl. oben, geantwortet. Fazit: Der Fall wird überprüft werden. MyHammer ist dort, wie bei anderen AKs auch, kein unbekanntes Portal. Ich werde weiter über die Überprüfung unterrichtet werden. gerne hinterlege ich die ges. Infos zu gg. Zeit in einem eigenen Thread.
So long -
Kostenschätzung: Erste Einschätzung nach Ortstermin
Na ja ...
Na ja wobei es dann nur recht und billig wäre, alle dort ausgeschriebenen Leistungen, welche ja dann wohl zu "Dumpingpreisen" weggehen zu melden.
Mittlerweile habe ich die erste grobe Kostenschätzung nach Ortstermin, welche aber nicht wesentlich von dem von mir angesetzten Betrag abweicht.
Angebot auf Grundlage der HOAIAbk. folgt, deshalb werde ich da erstmal nichts zu schreiben, melde mich wieder wenn das Angebot vorliegt. -
HOAI: Angebot auf Grundlage der HOAI erstellen!
Nachtrag02:
> ... wobei es dann nur recht und billig wäre, alle dort ausgeschriebenen Leistungen, welche ja dann wohl zu "Dumpingpreisen" weggehen zu melden. <
... da haben Sie wohl recht.
> Mittlerweile habe ich die erste grobe Kostenschätzung nach Ortstermin, welche aber nicht wesentlich von dem von mir angesetzten Betrag abweicht. <
... mit Verlaub, dies ist Blödsinn. Ich erlaube mir dies zu kommentieren als Fachmann mit langjähriger Erfahrung. Mit 20 T€ kommen Sie nirgends hin. Eher Richtung 60.000 € denken, oder es aber lassen.
> Angebot auf Grundlage der HOAIAbk. folgt, deshalb werde ich da erstmal nichts zu schreiben, melde mich wieder wenn das Angebot vorliegt. <
... würde ich gerne sehen!
Alles weitere folgt in einem separaten Thread. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Kellerausbau zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & MyHammer-Diskussion
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Wirtschaftlichkeit des Kellerausbaus zur Einliegerwohnung, die korrekte Honorarberechnung nach HOAIAbk. und die Seriosität von Angeboten auf Plattformen wie MyHammer. Architekten warnen vor Dumpingpreisen und raten zur Einhaltung der Mindestsätze. Die Kommunikation mit Architekten sollte persönlich erfolgen, um Vertrauen aufzubauen. Die Architektenkammer NRW geht aktiv gegen Wettbewerbsverstöße vor.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei Angeboten auf MyHammer ist Vorsicht geboten, da viele die Mindestsätze der HOAI unterschreiten, wie in HOAI: Mindestsätze bei MyHammer & Co. beachten! diskutiert wird.
💰 Kosten: Ein realistisches Budget für den Kellerausbau sollte eingeplant werden, da 20.000 € oft nicht ausreichen, wie im Beitrag Kellerausbau: 20.000 € reichen oft nicht aus! erwähnt wird. Der Umbauzuschlag und die Berücksichtigung der Bausubstanz sind wichtige Faktoren bei der Kostenkalkulation, siehe Umbauzuschlag: Modernisierung & Bausubstanz berücksichtigen!.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie persönlich Kontakt zu Architekten auf und holen Sie Angebote auf Grundlage der HOAI ein, wie im Beitrag HOAI: Angebot auf Grundlage der HOAI erstellen! empfohlen wird. Melden Sie verdächtige Angebote der Architektenkammer, wie in Architekten-Honorare: Kammer über Billiganbieter informieren! angeraten wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kellerausbau, Einliegerwohnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 11019: Keller ausbauen zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & Nutzungsänderung?
- … Kellerausbau: Kosten & Genehmigung …
- … Kellerausbau zur Einliegerwohnung: Welche Kosten entstehen? Benötigen Sie eine Genehmigung? Jetzt informieren …
- … Kellerausbau, Einliegerwohnung, Kosten, Genehmigung, Nutzungsänderung, Baurecht, Architekt, Bauamt …
- … Keller ausbauen zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & Nutzungsänderung? …
- … Gesamte Größe 114 m², hier soll eine 70 m² Einliegerwohnung entstehen. Heizungsanlage und Öltanks durch massives Mauerwerk vom Wohnbereich getrennt. …
- … Kosten für den Ausbau Ihres Kellers zu einer 70 m² großen Einliegerwohnung abschätzen zu können, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören der …
- … Fenster für eine natürliche Belichtung vorhanden sind und die Zugänge zur Einliegerwohnung den baurechtlichen Anforderungen entsprechen. …
- … Einliegerwohnung …
- … Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses. Sie …
- … Frage: Welche Genehmigungen benötige ich für den Kellerausbau zur Einliegerwohnung?Antwort: In der Regel benötigen Sie eine Baugenehmigung und …
- … Frage: Muss ich die Heizungsanlage erneuern, wenn ich den Keller zur Einliegerwohnung ausbaue?Antwort: Das hängt von der Größe der Einliegerwohnung und der …
- … einen anderen Zweck genutzt wird als ursprünglich genehmigt. Im Falle eines Kellerausbaus zur Einliegerwohnung ist eine Nutzungsänderung erforderlich, wenn der Keller ursprünglich als …
- … Frage: Kann ich den Kellerausbau selbst durchführen oder benötige ich Fachleute?Antwort: Einige Arbeiten können Sie …
- … Frage: Welche Dämmung ist für den Kellerausbau empfehlenswert?Antwort: Eine gute Dämmung ist wichtig, um Wärmeverluste zu minimieren …
- … Kostenfaktoren beim KellerausbauWelche Faktoren beeinflussen die Kosten eines Kellerausbaus? …
- … Architekt für Kellerausbau: Vorsicht vor Dumpingpreisen! …
- … Lob für Herrn Lott: Super Antwort zum Kellerausbau! …
- … Kellerausbau: 20.000 reichen oft nicht aus! …
- … Kellerausbau: Unseriöses Angebot bei MyHammer! …
- … Kellerausbau: Anwalt oder Architekt als Ansprechpartner? …
- … Kellerausbau zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & MyHammer-Diskussion …
- … dreht sich um die Wirtschaftlichkeit des Kellerausbaus zur Einliegerwohnung, die korrekte Honorarberechnung nach HOAIAbk. und die Seriosität von Angeboten auf Plattformen wie MyHammer. Architekten warnen vor Dumpingpreisen und raten zur Einhaltung der Mindestsätze. Die Kommunikation mit Architekten sollte persönlich erfolgen, um Vertrauen aufzubauen. Die Architektenkammer NRW geht aktiv gegen Wettbewerbsverstöße vor. …
- … 💰 Kosten: Ein realistisches Budget für den Kellerausbau sollte eingeplant werden, da 20.000 € oft nicht ausreichen, wie im …
- … Beitrag Kellerausbau: 20.000 € reichen oft nicht aus! erwähnt wird. Der Umbauzuschlag und die …
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmemengenzähler für Luft-Wasser-Wärmepumpe: Pflicht, Kosten & Nutzen im Neubau?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage für Ölheizung: Lohnt sich die Investition? Kosten, Ertrag & Alternativen
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung Leistung berechnen: Pufferspeicher, Ölverbrauch & Wohnfläche im Bungalow?
- … Pelletheizung Leistung für Bungalow mit Einliegerwohnung gesucht? Berechnungsgrundlage: Ölverbrauch, Wohnfläche. Jetzt Heizleistung ermitteln! …
- … Wohnfläche, Bungalow, Einliegerwohnung, Heizlastberechnung, Pelletverbrauch …
- … das Haus ist ein Bungalow mit Einliegerwohnung im Keller …
- … Einliegerwohnung …
- … Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses. Sie verfügt über …
- … einen eigenen Eingang und eigene Sanitäranlagen. Einliegerwohnungen werden oft vermietet oder von Familienangehörigen bewohnt. Verwandte Begriffe: Souterrainwohnung, Gästewohnung, separate Wohneinheit. …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die optimale Heizleistung einer Pelletheizung für einen Bungalow mit Einliegerwohnung. Es wird der bisherige Ölverbrauch von 3500 Litern pro …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solar Direktheizung mit KWL: Erfahrungen, Kosten & Effizienz für Nacherwärmung?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletlagerraum berechnen: Größe, Kapazität & Notheizung für Einfamilienhaus?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Atmos Holzvergaserkessel DC40GS: Erfahrungen, Referenzen & Scheitholzverbrauch für EFH?
- … Atmos Holzvergaserkessel, DC40GS, Referenzen, Erfahrungen, Scheitholzverbrauch, Pufferspeicher, Solarthermie, Brauchwasser, Heizkosten, Einliegerwohnung …
- … 15 Jahren Ölzentralheizung soll was Neues her. Für unser EFHAbk. mit Einliegerwohnung ( 160 m² ) zzgl. 2 beheizbare Kellerräume, alles Fußbodenheizung, begeistert …
- … mit Solarthermie und Pufferspeicher als grundsätzlich sinnvoll für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Fußbodenheizung. Die Dimensionierung des Kessels (40 kW) sollte jedoch genau …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Bodenplatte Keller: Kosten für Dämmung, Abdichtung & Anschlüsse (Gas, Wasser, Strom)?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Notwendige Treppen nach BayBo: Maximale Steigung für Wohnungen, Dachgeschoss & Einliegerwohnung?
- … notwendiger Treppen nach BayBoAbk.? Infos zu Treppen für Wohnungen, Dachgeschossausbau & Einliegerwohnungen. Jetzt informieren! …
- … notwendige Treppe, BayBo, Steigung, Treppensteigung, Dachgeschosswohnung, Einliegerwohnung, …
- … Baurecht, Treppenbau, Wohnungsbau, Dachgeschossausbau, Einliegerwohnung …
- … Notwendige Treppen nach BayBoAbk.: Maximale Steigung für Wohnungen, Dachgeschoss & Einliegerwohnung? …
- … Klasse 2 oder 3 (je nachdem ob man eine Einzimmer Keller Einliegerwohnung dazu zählt) gehen. …
- … Für Dachgeschosswohnungen, Einliegerwohnungen oder den Zugang zum Keller gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen …
- … Einliegerwohnung …
- … Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses. Sie hat oft …
- … in der Baugenehmigung dokumentiert. Dies ist besonders wichtig bei Dachgeschossausbauten und Einliegerwohnungen. …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Kellerausbau, Einliegerwohnung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Kellerausbau, Einliegerwohnung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Keller ausbauen zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & Nutzungsänderung?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Kellerausbau: Kosten & Genehmigung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Kellerausbau, Einliegerwohnung, Kosten, Genehmigung, Nutzungsänderung, Baurecht, Architekt, Bauamt
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
