§ 81 (2) BauO NRW: Dürfen Statiker die Einhaltung bescheinigen? Kosten & Gültigkeit?
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§ 81 (2) BauO NRW: Dürfen Statiker die Einhaltung bescheinigen? Kosten & Gültigkeit?

Statiker darf § 81 (2) BauO NRW bescheinigen?
  • Name:
  • Heiko
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    Ob ein Statiker die Einhaltung von § 81 (2) BauO NRW bescheinigen darf, hängt von seiner Qualifikation und den spezifischen Anforderungen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes (hier NRW) ab. § 81 (2) BauO NRW betrifft die Bescheinigung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

    Ein qualifizierter Statiker kann in der Regel die Einhaltung der bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz) bescheinigen, sofern er über die notwendige Sachkunde und Erfahrung verfügt.

    Es ist wichtig zu prüfen, ob der Statiker von der Ingenieurkammer des jeweiligen Bundeslandes (hier NRW) als prüfberechtigt gelistet ist, da dies oft eine Voraussetzung für die Abgabe solcher Bescheinigungen ist.

    Die Gültigkeit einer solchen Bescheinigung ist in der Regel auf das konkrete Bauvorhaben und den Zeitpunkt der Ausstellung beschränkt. Änderungen am Bauvorhaben können eine neue Bescheinigung erforderlich machen.

    ? Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit der zuständigen Baubehörde und der Ingenieurkammer, welche Anforderungen an die Qualifikation des Statikers und den Inhalt der Bescheinigung gestellt werden.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    BauO NRW
    Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist das zentrale Regelwerk für das Bauwesen in NRW. Sie enthält Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Gestaltung von Gebäuden und die Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz und den Schallschutz.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Bauvorschriften
    Statiker
    Ein Statiker (Tragwerksplaner) ist ein Bauingenieur, der für die Berechnung und den Nachweis der Standsicherheit von Bauwerken verantwortlich ist. Er erstellt die statischen Berechnungen und Pläne, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Standsicherheit, Bauingenieur
    Bescheinigung
    Eine Bescheinigung ist ein Dokument, das von einer sachkundigen Person ausgestellt wird und die Einhaltung bestimmter Vorschriften oder Anforderungen bestätigt. Im Baurecht werden Bescheinigungen beispielsweise für die Standsicherheit, den Brandschutz oder den Schallschutz benötigt.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Nachweis, Zertifikat
    Ingenieurkammer
    Die Ingenieurkammer ist eine berufsständische Vertretung der Ingenieure in einem Bundesland. Sie setzt sich für die Interessen der Ingenieure ein und wacht über die Einhaltung der Berufspflichten. Die Ingenieurkammer führt auch Listen von prüfberechtigten Ingenieuren.
    Verwandte Begriffe: Architektenkammer, Berufsstand, Ingenieurwesen
    Prüfberechtigter Ingenieur
    Ein prüfberechtigter Ingenieur ist ein Ingenieur, der von der Ingenieurkammer zugelassen wurde, statische Berechnungen und Pläne anderer Ingenieure zu prüfen. Er trägt eine besondere Verantwortung für die Sicherheit von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Prüfingenieur, Bauprüfung, Qualitätssicherung
    Standsicherheit
    Die Standsicherheit bezeichnet die Fähigkeit eines Bauwerks, allen auftretenden Belastungen standzuhalten, ohne einzustürzen oder unzulässig verformt zu werden. Die Standsicherheit ist ein zentrales Kriterium für die Sicherheit von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Stabilität, Lastannahme
    Bauvorschriften
    Bauvorschriften sind die Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die das Bauen regeln. Sie umfassen unter anderem Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Gestaltung von Gebäuden und die Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz und den Schallschutz.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Bebauungsplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist § 81 (2) BauO NRW?
      § 81 (2) BauO NRW regelt die Bescheinigungen, die im Rahmen von Bauvorhaben vorgelegt werden müssen, um die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften nachzuweisen. Dies betrifft insbesondere die Übereinstimmung der Ausführung mit den genehmigten Plänen und den geltenden Bauvorschriften.
    2. Welche Qualifikation muss ein Statiker haben, um eine Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW auszustellen?
      Ein Statiker muss in der Regel über eine entsprechende Ausbildung als Bauingenieur mit Schwerpunkt Statik verfügen und Mitglied der Ingenieurkammer sein. Oft ist auch eine Listung als prüfberechtigter Ingenieur erforderlich, um die notwendige Sachkunde nachzuweisen.
    3. Welche Inhalte muss eine Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW abdecken?
      Die Bescheinigung muss bestätigen, dass die Ausführung des Bauvorhabens den genehmigten Plänen und den geltenden Bauvorschriften entspricht. Dies umfasst in der Regel die Standsicherheit, den Brandschutz, den Schallschutz und den Wärmeschutz.
    4. Wie lange ist eine Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW gültig?
      Die Gültigkeit ist in der Regel auf das konkrete Bauvorhaben und den Zeitpunkt der Ausstellung beschränkt. Änderungen am Bauvorhaben können eine neue Bescheinigung erforderlich machen.
    5. Was passiert, wenn die Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW fehlerhaft ist?
      Wenn die Bescheinigung fehlerhaft ist, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen für den Statiker und den Bauherrn führen. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde die Nutzung des Gebäudes untersagen, bis die Mängel behoben sind.
    6. Kann ein Architekt auch eine Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW ausstellen?
      Ein Architekt kann in bestimmten Fällen auch eine Bescheinigung ausstellen, wenn er über die notwendige Qualifikation und Sachkunde verfügt. Dies hängt jedoch von den spezifischen Anforderungen der Bauordnung und den jeweiligen Landesbauordnungen ab.
    7. Was kostet eine Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW?
      Die Kosten für eine Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW variieren je nach Umfang des Bauvorhabens und dem Aufwand für die Prüfung. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Statikern einzuholen, um die Kosten zu vergleichen.
    8. Wo finde ich einen qualifizierten Statiker für eine Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW?
      Qualifizierte Statiker finden Sie über die Ingenieurkammer des jeweiligen Bundeslandes oder über Online-Portale für Architekten und Ingenieure. Achten Sie darauf, dass der Statiker über die notwendige Erfahrung und Qualifikation verfügt.

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  2. § 81 BauO NRW: Statiker als Bauleiter – Dürfen sie abnehmen?

    Foto von Markus Reinartz

    Ihre Beschreibung ist nicht zum Besten!

    ein seit zwei Jahren Selbstständiger Statiker (Bauingenieur ) NRW wurde als Bauleiter beim Bauamt eingetragen für einen Anbau an unser Haus ca. 35 m² inkl. Terrasse (darf er auch mit seiner Qualifizierung). Frage darf er auch eine Abnahmebescheinigung § 81 (2) BauO NRW (Sockelabnahme ) damit machen? wenn ja wo steht das. Danke im Voraus. Guckst Du hier ...
    Google
    Sockel

    Was davon sind Sie denn am basteln?
    Oder bauen Sie gerade ein Haus und geht es um die Bodenplatte oder um die Fundamente?
    Beschreiben Sie einmal ein wenig, was Sie das gerade machen oder machen lassen, soooo wird das nämlich nichts.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Anbau (35m²) – Statiker-Qualifikation für Bauleitung ausreichend?

    wir haben privat angebaut ca. 35 ...
    wir haben privat angebaut ca. 35 ...
  4. § 81 (2) BauO NRW: Statiker-Bescheinigung – Umfang und Gültigkeit

    Foto von

    Nein, kann er nicht, ... es sei denn, ...
    wir haben privat angebaut ca. 35 m² Der Statiker wurde als verwandter auch als Bauleiter beim Bauamt angegeben was er darf mit seiner Qualität jetzt bei der Bauabnahme muss eine Bescheinigung bei das laut § 81 (2) BauO NRW alle Maße, Fläche und Höhe, eingehalten wurden (z.B. vom Bauleiter). der Statiker ist sich aber nicht er das bescheinigen darf (hat er noch nie machen müssen bzw. hat bei seiner Kammer dafür keinen vordruck .)

    meine Frage darf ein selbsst. Statiker Ing. dies bescheinigen und wo steht das?

    danke der verwandte Statiker wäre nebenher auch noch ausgebildeter und öffentlich bestellter und vereidigter Vermessungsingenieur.
    Eine derartige Bescheinigung kann nur von einem Vermessungsingenieur (-in) ausgefüllt und bescheinigt werden. Sie dient der Fortführung des Liegenschaftskatasters.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  5. das geht formlos ...

    das geht formlos ...
  6. Bauleiter-Bestätigung nach § 59 BauO NRW – Formlos ausreichend?

    Foto von

    Nö, @Berg, siehe ...

    das geht formlos

    Der Bauleiter hat nach 59 irgendwas zu überwachen und zu bestätigen. Punkt.

    Sprich er bestätigt sich selbst. Ende im Gelände.

    Nix Vermesser. Landesbauordnung NRW im Bild, Praktische Anwendung für den Architekten, 5. Auflage 2013, Seite 168
    Kommentierung zu § 81 (2)
    81.2 Zu Absatz 2
    Ein amtlicher Nachweis darf nur in begründeten Fällen verlangt werden, z.B. bei Grundstücken in Hanglagen oder bei sehr ungewöhnlichen oder beengten Grundstücksverhältnissen. Der amtliche Nachweis darüber, dass die Grundrissflächen und Höhenlagen der baulichen Anlagen eingehalten sind, kann nur durch eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Behörden geführt werden, die befugt sind, Vermessungen zur Errichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters auszuführen.
    So das Gesetz Herr Berg, egal, was denn sodann irgendwann einmal irgendwo geduldet oder zugelassen wurde.
    Der Vermesser zur Fortführung des Liegenschaftskatasters muss eh kommen und vermessen und einmessen, sodann entsteht dem bauenden und mithin dem Fragesteller oder der Fragestellerin kein Schaden, gelle, dann kann er auch jetzt sofort kommen und das erledigen.
    Eines sollte ich vielleicht noch ergänzen, was ich noch nicht gesagt oder erwähnt hatte. Die Betonung liegt auf dem ... amtlichen Nachweis ... siehe § 81 (2). Wenn amtlich dann amtlich. Welcher Nachweis nach § 81 (2) vom Bauamt angefordert worden ist, hat der Fragesteller oder die Fragestellerin nicht angegeben, somit, nimmt man oder unstellt man das es der aufwändigste und amtliche sein soll, geht das nur, wie in der Kommentierung beschrieben, sonst ist der Nachweis ja nicht amtlich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  7. § 81 BauO NRW: Danke für Antworten zur Statiker-Bescheinigung

    Danke schon mal für die Antworten ...
    Danke schon mal für die Antworten ...
  8. Bauamt fordert Maß-Übereinstimmung: Architektenplan vs. Realität

    Foto von

    Paradoxon!
    Danke schon mal für die Antworten Die grundflächen Einmessung auf dem Grundstück hat der Vermesser schon vor einem Jahr gemacht für das Katasteramt.

    Heute geht es dem Bauamt nur darum das die Maße vom Architekten plan mit der Realität übereinstimmen .

    das heißt der Anbau ist 4.20 x ca. 8.0 Grundfläche mit Schrägdach über dem EGAbk.. dann die Höhenmaße für die Kehllage (Dachrinnenseiten ) und das maß am Haus .

    Macht 4 Maße plus zwei Gauben je 4 Maße .

    Text vom Bauamt Bescheinigung über die Einhaltung der Grundrissflächen und Höhenlagen der Baulichen Anlage entsprechend § 81 (2) BauO NRW von einem Sachkundigen (z.B. Bauleiter ) Sie erteilen ja die Antwort schon selbst.
    Zum Einen ist es so, wie ich es beschrieben habe. Wird etwas amtliches verlangt muss es amtlich sein was sodann nur durch einen öffentlich bestellten Vermesser zu bewerkstelligen bzw. zu veranlassen ist.
    Zum Zweiten ist nichts amtliches verlangt worden, sondern lediglich ein Nachweis eines Fachkundigen. Fachkundig ist jeder, der in der Lage dazu ist die Höhenlage zu überprüfen.
    Zum Dritten darf das ja auch ein Bauleiter bestätigen  -  sowie Ihnen bereits das Bauamt bestätigt hat- und den hatten Sie ja schon, somit kann der dass denn dann auch ausfüllen bzw. erklären. Es ist ja nichts amtliches verlangt worden.
    Zum Vierten ist es doch auch und ebenso schon so, dass wenn schon ein Vermesser die fertige Hütte eingemessen hat und die Höhenlagen von Fertig Fußboden sowie Oberkante First/Attika/Traufe etc. eingemessen und n den Vermessungsriss eingetragen hat und diese ebenso dem Katasteramt bereits schon mitgeteilt hat  -  die natürlich tunlichst mit den im Bauantrag angegebenen und eingereichten Höhen übereinstimmen sollten-, Sie damit schon sogar auch eine amtliche Bestätigung dessen hatten, was vom Bauamt angefordert worden ist. Reichen Sie das doch ein und gut iss. Das geht natürlich nur, wenn alle dazu notwendigen Abmessungen und Höhenlagen eingetragen worden sind.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  9. Les doch mal richtig man ...

    Les doch mal richtig man ...
  10. Grundrissflächen-Bescheinigung: Vermesser vs. Sachkundiger (NRW)

    Foto von

    Ich denke ich habe richtig gelesen!
    Les doch mal richtig man da steht was von "Grundrissflächen".

    Sowas macht kein Vermesser, noch nicht mal in Bayern. Und auch nicht in NRW Da steht, entsprechend den Angaben des Fragestellers ...
    ... Bescheinigung über die Einhaltung der Grundrissflächen ..., dass kann eine bzw. können auch mehrere Flächen auf einem Grundstück sein.
    Grundriss oder der Grundriss (griechisch; übersetzt: Ichnographie) ist eine zeichnerisch dargestellte, abstrahierte, zweidimensionale Abbildung einer räumlichen Gegebenheit. Grundrissdarstellungen finden sich in technischen Zeichnungen, insbesondere jedoch in Bauzeichnungen.
    Historisch lässt sich Grund-Riss mit "Boden-Zeichnung" übersetzen. Die Grundrissdarstellung ist dementsprechend eine zeichnerisch dargestellte "Abbildung der Bodenfläche".
    Die Grundfläche eines Gebäudes ist jene Fläche, mit der ein Gebäude den Boden berührt. Deswegen wird häufig umgangssprachlich von "bebauter Fläche" gesprochen (im Gegensatz zu "überbauter Fläche", was auch Dachüberstände beinhaltet).
    Und die wird auch vom Vermesser eingemessen. Wenn nicht die, was soll denn dann im Liegenschaftskataster eingetragen werden? Natürlich wird die Grundrissfläche, eines oder mehrerer Baukörper, die auf einem Grundstück vorhanden sein können, aufgemessen.
    Gerade eben in NRW wird der Bauherr bzw. der Grundstücksbesitzer aufgefordert  -  dies auch und sogar per Ordnungsverfügung mit Zwangsgeld  -  seiner Einmessungspflicht nachzukommen. Tut er dies nicht  -  und kommt seiner Einmessungspflicht nicht nach  -  wird auf Veranlassung der betreibenden Behörde trotzdem vermessen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    § 81 BauO NRW: Statiker-Bescheinigung – Gültigkeit & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Statiker nach § 81 (2) BauO NRW die Einhaltung von Bauvorschriften bescheinigen darf, insbesondere im Kontext eines Anbaus. Es wird geklärt, welche Qualifikationen dafür notwendig sind und welche Rolle ein Vermessungsingenieur spielt. Die formlose Bestätigung durch den Bauleiter gemäß § 59 BauO NRW wird ebenfalls thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag § 81 (2) BauO NRW: Statiker-Bescheinigung – Umfang und Gültigkeit ist es entscheidend, den genauen Umfang der Bescheinigungspflicht zu klären, da Statiker möglicherweise nicht alle Aspekte abdecken dürfen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauleiter-Bestätigung nach § 59 BauO NRW – Formlos ausreichend? verweist auf die Möglichkeit einer formlosen Bestätigung durch den Bauleiter gemäß § 59 BauO NRW, was eine Alternative zur Bescheinigung durch einen Vermessungsingenieur darstellen kann. Dies ist besonders relevant bei kleineren Bauvorhaben.

    📊 Fakten/Zahlen: Im Thread wird ein konkretes Beispiel eines Anbaus von ca. 35 m² genannt, was die Diskussion um die Anwendbarkeit von § 81 BauO NRW verdeutlicht. Die Einhaltung der Grundrissflächen und Höhenlagen ist dabei von besonderer Bedeutung für die Bauabnahme.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Bauamt fordert Maß-Übereinstimmung: Architektenplan vs. Realität betont die Notwendigkeit, dass die Maße im Architektenplan mit der Realität übereinstimmen. Dies kann durch einen Sachkundigen oder den Bauleiter bescheinigt werden, wobei die vorherige Einmessung durch einen Vermesser für das Katasteramt eine wichtige Grundlage bildet.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Bauamt, welche Art von Bescheinigung für die Bauabnahme erforderlich ist und wer diese ausstellen darf. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag § 81 BauO NRW: Statiker als Bauleiter – Dürfen sie abnehmen? bezüglich der Qualifikation des Statikers als Bauleiter.

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