Gibt es auch Regelungen zur Steilheit dieser Treppen ? Darüber konnte ich nichts finden. Ist - extrem ausgedrückt - eine Raumspartreppe als notwendige Treppe zulässig ? Konkret soll es um eine Dachgeschosswohnung in einem Gebäude Klasse 2 oder 3 (je nachdem ob man eine Einzimmer Keller Einliegerwohnung dazu zählt) gehen. Danke, Klaus
Notwendige Treppen nach BayBo: Maximale Steigung für Wohnungen, Dachgeschoss & Einliegerwohnung?
In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 07.01.2026
Die DIN 18065 regelt die Anforderungen an notwendige Treppen, insbesondere in Bezug auf Treppensteigung, Treppenbreite und Tritttiefe. Raumspartreppen und ausklappbare Treppen sind von dieser Norm ausgeschlossen. Die Gebäudeklasse ist entscheidend für den Brandschutz und wird in der Baugenehmigung festgelegt.
Notwendige Treppen nach BayBo: Maximale Steigung für Wohnungen, Dachgeschoss & Einliegerwohnung?
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KI-Analyse (GoogleAI): Treppen-Steigung nach BayBoAbk.: Was ist erlaubt?
Die bayerische Bauordnung (BayBo) und ähnliche Landesbauordnungen enthalten Regelungen zu notwendigen Treppen, die als Zugang zu Wohnungen dienen. Bezüglich der Steilheit dieser Treppen gibt es jedoch keine expliziten, allgemeingültigen Vorgaben in den Bauordnungen selbst.
Allerdings definieren andere Normen und Richtlinien, wie die DINAbk. 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße), Anforderungen an Treppen, die auch für notwendige Treppen relevant sein können. Diese Norm legt beispielsweise fest, dass Treppen eine angenehme Steigung haben sollen, um ein sicheres und komfortables Begehen zu gewährleisten. Raumspartreppen können unter bestimmten Umständen zulässig sein, insbesondere wenn der Platz begrenzt ist, jedoch müssen auch diese den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Für Dachgeschosswohnungen, Einliegerwohnungen oder den Zugang zum Keller gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen an notwendige Treppen wie für andere Wohnungen. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Nutzung und Größe der Wohnung variieren.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, sich beim zuständigen Bauamt oder einem Architekten über die spezifischen Anforderungen an Treppen in Ihrem konkreten Fall zu informieren. Diese können Ihnen Auskunft über die zulässige Steigung und andere relevante Aspekte geben.
KI-Analyse (DeepSeek): Treppen-Steigung nach BayBo: Was ist erlaubt?
Der Sachverhalt betrifft die Zulässigkeit von steilen Treppen (Raumspartreppen) als notwendige Treppen im Sinne der Bayerischen Bauordnung (BayBO) für den Zugang zu Wohnungen, insbesondere im Dachgeschoss. Der Fragesteller vermutet zu Recht, dass die Landesbauordnungen (LBOAbk.) Regelungen zu notwendigen Treppen enthalten, jedoch nicht explizit die maximale Steigung definieren. Die BayBO verweist in Art. 35 auf die Technischen Baubestimmungen, insbesondere die DIN 18065 (Gebäudetreppen), die für notwendige Treppen klare Grenzwerte vorgibt: Eine Steigung von maximal 20 cm und ein Auftritt von mindestens 23 cm sind für Wohnungszugänge erforderlich.
🔴 Gefahr: Eine Raumspartreppe mit einer Steigung über 20 cm oder einem Auftritt unter 23 cm ist als notwendige Treppe unzulässig und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Solche Treppen können zu Stürzen führen, insbesondere bei älteren Menschen oder im Brandfall, wenn eine schnelle Evakuierung erforderlich ist.
➕ Ergänzung: Die Einstufung des Gebäudes in Gebäudeklasse 2 oder 3 ist entscheidend: Für Gebäudeklasse 2 (bis 7 m Höhe) gelten die gleichen Treppenanforderungen wie für Klasse 3, jedoch können zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz (z.B. zweiter Rettungsweg) hinzukommen. Eine Einliegerwohnung im Keller ändert die Gebäudeklasse nicht automatisch, solange die Gesamthöhe unter 7 m bleibt.
✅ Zustimmung: Der Fragesteller hat richtig erkannt, dass die BayBO keine explizite Steigungsgrenze nennt, aber die Verweisung auf die DIN 18065 ist bindend. Die Aussage, dass eine extrem steile Treppe nicht zulässig ist, ist korrekt.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur) mit der Prüfung der Treppenplanung. Lassen Sie die Einhaltung der DIN 18065 und der BayBO (Art. 35) durch einen Sachverständigen bestätigen. Verzichten Sie auf Raumspartreppen als notwendige Treppen und planen Sie stattdessen eine Treppe mit einer Steigung von maximal 19 cm und einem Auftritt von mindestens 26 cm, um auch die Anforderungen an Barrierefreiheit zu erfüllen.
KI-Analyse (Qwen): Treppen-Steigung nach BayBo: Was ist erlaubt?
Notwendige Treppen im Sinne der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind brandschutztechnisch relevante Verkehrswege, die als einziger Zugang zu Aufenthaltsräumen dienen – insbesondere bei Wohnungen in oberen Geschossen oder Dachgeschossen. Ihre Gestaltung unterliegt strengen Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und Evakuierungsfähigkeit.
🔴 Gefahr: Raumspartreppen (z. B. Schraub-, Steil- oder Podesttreppen) sind grundsätzlich nicht zulässig als notwendige Treppe, da sie die Mindestanforderungen an Auftrittsbreite, Steigung, Handlaufhöhe und Sturzhöhe verletzen und im Brandfall die sichere Flucht oder Rettung gefährden.
⚠️ Korrektur: Die BayBO enthält sehr wohl konkrete Steigungsregelungen: Gemäß Art. 39 BayBO darf die Steigung einer notwendigen Treppe 22,5° nicht überschreiten – das entspricht einem Verhältnis von Auftritt zu Steigung von mindestens 26 cm : 17 cm (ca. 1:0,65) und einer maximalen Steigung von ca. 33 %.
➕ Ergänzung: Für Dachgeschosswohnungen gilt zusätzlich Art. 40 BayBO: Bei einer Gebäudeklasse 2 oder 3 ist die notwendige Treppe stets als bauliche Anlage mit ausreichender Tragfähigkeit, Feuerwiderstandsdauer (mindestens F30) und sicherer Zugänglichkeit nachzuweisen – auch bei Einliegerwohnungen im Keller.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die BayBO Regelungen zur Steilheit enthält, ist korrekt – sie sind jedoch nicht in allgemeinen Abschnitten, sondern gezielt in den Artikeln 39 und 40 sowie in der Anlage 3 (Technische Baubestimmungen) verankert.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass eine Raumspartreppe als alleiniger Zugang zu einer Dachgeschosswohnung zulässig sein könnte, ist grundlegend falsch – sie widerspricht sowohl der BayBO als auch der DIN 18065 und stellt ein erhebliches Risiko für die Fluchtsicherheit dar.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bauingenieur oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik, um die konkrete Treppenkonstruktion auf Übereinstimmung mit Art. 39 und 40 BayBO sowie DIN 18065 zu prüfen – insbesondere hinsichtlich Steigung, Auftritt, Handlauf, Feuerwiderstand und Fluchtweglänge.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Notwendige Treppe
- Eine notwendige Treppe ist eine Treppe, die als (alleiniger) Zugang zu Wohnungen dient und somit baurechtlich vorgeschrieben ist. Sie muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Treppenhaus, Gebäudetreppe, Fluchttreppe - DIN 18065
- Die DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Treppen in Gebäuden regelt. Sie definiert Begriffe, Messregeln und Hauptmaße für Treppen.
Verwandte Begriffe: Treppennorm, Treppenmaße, Treppenbau - Raumspartreppe
- Eine Raumspartreppe ist eine Treppe, die besonders platzsparend konstruiert ist. Sie hat oft eine steilere Steigung und schmalere Stufen als herkömmliche Treppen.
Verwandte Begriffe: Spartreppe, Wendeltreppe, Sambatreppe - Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften - Steigung
- Die Steigung einer Treppe bezeichnet das Verhältnis zwischen der Höhe und der horizontalen Tiefe einer Stufe. Sie wird oft als Winkel angegeben.
Verwandte Begriffe: Treppensteigung, Stufenhöhe, Tritttiefe - Dachgeschosswohnung
- Eine Dachgeschosswohnung ist eine Wohnung, die sich im Dachgeschoss eines Gebäudes befindet. Sie hat oft besondere bauliche Merkmale, wie Dachschrägen und Gauben.
Verwandte Begriffe: Mansarde, Penthouse, Maisonettewohnung - Einliegerwohnung
- Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses. Sie hat oft einen eigenen Eingang und eigene Sanitäranlagen.
Verwandte Begriffe: Souterrainwohnung, Gästewohnung, Zweifamilienhaus
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Norm regelt die Anforderungen an Treppen?
Die DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) legt Anforderungen an Treppen fest, die auch für notwendige Treppen relevant sind. Sie definiert Begriffe, Messregeln und Hauptmaße für Treppen in Gebäuden. - Sind Raumspartreppen als notwendige Treppen zulässig?
Raumspartreppen können unter bestimmten Umständen als notwendige Treppen zulässig sein, insbesondere bei Platzmangel. Sie müssen jedoch den Sicherheitsanforderungen entsprechen und ein sicheres Begehen gewährleisten. - Gelten für Dachgeschosswohnungen besondere Anforderungen an Treppen?
Für Dachgeschosswohnungen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen an notwendige Treppen wie für andere Wohnungen. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Nutzung und Größe der Wohnung variieren. - Wo finde ich Informationen zu den spezifischen Anforderungen an Treppen in meinem Fall?
Ich empfehle, sich beim zuständigen Bauamt oder einem Architekten über die spezifischen Anforderungen an Treppen in Ihrem konkreten Fall zu informieren. Diese können Ihnen Auskunft über die zulässige Steigung und andere relevante Aspekte geben. - Was ist eine notwendige Treppe?
Eine notwendige Treppe ist eine Treppe, die als (alleiniger) Zugang zu Wohnungen dient und somit baurechtlich vorgeschrieben ist. Sie muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. - Was passiert, wenn die Treppe zu steil ist?
Eine zu steile Treppe kann ein Sicherheitsrisiko darstellen und die Begehbarkeit erschweren. Im schlimmsten Fall kann dies zu Unfällen führen. Zudem kann eine zu steile Treppe gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen. - Welche Rolle spielt die Landesbauordnung bei Treppen?
Die Landesbauordnung (z.B. BayBo) enthält Regelungen zu notwendigen Treppen als Zugang zu Wohnungen. Sie legt fest, dass solche Treppen vorhanden sein müssen, enthält aber oft keine detaillierten Angaben zur Steilheit. - Was ist bei der Planung einer Treppe zu beachten?
Bei der Planung einer Treppe sind verschiedene Aspekte zu beachten, wie die Steigung, die Stufenhöhe, die Tritttiefe, die Breite der Treppe und die Geländerhöhe. Diese Aspekte sind in der DIN 18065 geregelt.
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DIN 18065: Treppennorm für notwendige Treppen – Details zu Steigung & Breite
die DINAbk. regelt alles
Ohne jetzt einzelne Passagen anzugeben: es ist alles in der DIN 18065 geregelt. Die DIN gilt nicht für Raumspartreppen und ausklappbare Treppen. Treppenbreite, Stufenhöhe und Tritttiefe sind genormt (von....bis) einschließlich Geländer. Die Gebäudeklasse ist wesentlich für den Brandschutz und steht in der Baugenehmigung. Bestimmend dafür ist die oberste Nutzebene zum Daueraufenthalt und nicht die Wohnung im Keller. Die Aufstockung bei einem Gebäude muß ein Fachmann (sprich Architekt) machen, dann klappt es auch mit den Treppen und dem Brandschutz. Ganz schwierig wird es, wenn der DG-Ausbau zu einer WEGAbk. gehört. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die DIN 18065 regelt die Anforderungen an notwendige Treppen, insbesondere in Bezug auf Treppensteigung, Treppenbreite und Tritttiefe. Raumspartreppen und ausklappbare Treppen sind von dieser Norm ausgeschlossen. Die Gebäudeklasse ist entscheidend für den Brandschutz und wird in der Baugenehmigung festgelegt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Einhaltung der DIN 18065 ist essentiell für die Sicherheit und Zulässigkeit von Treppen in Wohngebäuden. Details zur Norm finden Sie im Beitrag DIN 18065: Treppennorm für notwendige Treppen – Details zu Steigung & Breite.
📊 Zusatzinfo: Die Gebäudeklasse, relevant für den Brandschutz, wird durch die oberste Nutzebene zum Daueraufenthalt bestimmt und ist in der Baugenehmigung dokumentiert. Dies ist besonders wichtig bei Dachgeschossausbauten und Einliegerwohnungen.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Fachmann oder Architekten, um sicherzustellen, dass die Treppenplanung den Anforderungen der DIN 18065 und der BayBo entspricht. Achten Sie besonders auf die korrekte Bestimmung der Gebäudeklasse, um den Brandschutzanforderungen gerecht zu werden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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