Notwendige Treppen nach BayBo: Maximale Steigung für Wohnungen, Dachgeschoss & Einliegerwohnung?
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Notwendige Treppen nach BayBo: Maximale Steigung für Wohnungen, Dachgeschoss & Einliegerwohnung?

Hallo, In der BayBoAbk., und ich vermute allen LandesBauordnungen, finden sich Regelungen zu notwendigen Treppen als (alleiniger) Zugang zu Wohnungen.

Gibt es auch Regelungen zur Steilheit dieser Treppen ? Darüber konnte ich nichts finden. Ist - extrem ausgedrückt - eine Raumspartreppe als notwendige Treppe zulässig ? Konkret soll es um eine Dachgeschosswohnung in einem Gebäude Klasse 2 oder 3 (je nachdem ob man eine Einzimmer Keller Einliegerwohnung dazu zählt) gehen. Danke, Klaus

  • Name:
  • KlausM
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    Die bayerische Bauordnung (BayBoAbk.) und ähnliche Landesbauordnungen enthalten Regelungen zu notwendigen Treppen, die als Zugang zu Wohnungen dienen. Bezüglich der Steilheit dieser Treppen gibt es jedoch keine expliziten, allgemeingültigen Vorgaben in den Bauordnungen selbst.

    Allerdings definieren andere Normen und Richtlinien, wie die DINAbk. 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße), Anforderungen an Treppen, die auch für notwendige Treppen relevant sein können. Diese Norm legt beispielsweise fest, dass Treppen eine angenehme Steigung haben sollen, um ein sicheres und komfortables Begehen zu gewährleisten. Raumspartreppen können unter bestimmten Umständen zulässig sein, insbesondere wenn der Platz begrenzt ist, jedoch müssen auch diese den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

    Für Dachgeschosswohnungen, Einliegerwohnungen oder den Zugang zum Keller gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen an notwendige Treppen wie für andere Wohnungen. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Nutzung und Größe der Wohnung variieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, sich beim zuständigen Bauamt oder einem Architekten über die spezifischen Anforderungen an Treppen in Ihrem konkreten Fall zu informieren. Diese können Ihnen Auskunft über die zulässige Steigung und andere relevante Aspekte geben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Notwendige Treppe
    Eine notwendige Treppe ist eine Treppe, die als (alleiniger) Zugang zu Wohnungen dient und somit baurechtlich vorgeschrieben ist. Sie muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Treppenhaus, Gebäudetreppe, Fluchttreppe
    DIN 18065
    Die DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Treppen in Gebäuden regelt. Sie definiert Begriffe, Messregeln und Hauptmaße für Treppen.
    Verwandte Begriffe: Treppennorm, Treppenmaße, Treppenbau
    Raumspartreppe
    Eine Raumspartreppe ist eine Treppe, die besonders platzsparend konstruiert ist. Sie hat oft eine steilere Steigung und schmalere Stufen als herkömmliche Treppen.
    Verwandte Begriffe: Spartreppe, Wendeltreppe, Sambatreppe
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften
    Steigung
    Die Steigung einer Treppe bezeichnet das Verhältnis zwischen der Höhe und der horizontalen Tiefe einer Stufe. Sie wird oft als Winkel angegeben.
    Verwandte Begriffe: Treppensteigung, Stufenhöhe, Tritttiefe
    Dachgeschosswohnung
    Eine Dachgeschosswohnung ist eine Wohnung, die sich im Dachgeschoss eines Gebäudes befindet. Sie hat oft besondere bauliche Merkmale, wie Dachschrägen und Gauben.
    Verwandte Begriffe: Mansarde, Penthouse, Maisonettewohnung
    Einliegerwohnung
    Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses. Sie hat oft einen eigenen Eingang und eigene Sanitäranlagen.
    Verwandte Begriffe: Souterrainwohnung, Gästewohnung, Zweifamilienhaus

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Norm regelt die Anforderungen an Treppen?
      Die DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) legt Anforderungen an Treppen fest, die auch für notwendige Treppen relevant sind. Sie definiert Begriffe, Messregeln und Hauptmaße für Treppen in Gebäuden.
    2. Sind Raumspartreppen als notwendige Treppen zulässig?
      Raumspartreppen können unter bestimmten Umständen als notwendige Treppen zulässig sein, insbesondere bei Platzmangel. Sie müssen jedoch den Sicherheitsanforderungen entsprechen und ein sicheres Begehen gewährleisten.
    3. Gelten für Dachgeschosswohnungen besondere Anforderungen an Treppen?
      Für Dachgeschosswohnungen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen an notwendige Treppen wie für andere Wohnungen. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Nutzung und Größe der Wohnung variieren.
    4. Wo finde ich Informationen zu den spezifischen Anforderungen an Treppen in meinem Fall?
      Ich empfehle, sich beim zuständigen Bauamt oder einem Architekten über die spezifischen Anforderungen an Treppen in Ihrem konkreten Fall zu informieren. Diese können Ihnen Auskunft über die zulässige Steigung und andere relevante Aspekte geben.
    5. Was ist eine notwendige Treppe?
      Eine notwendige Treppe ist eine Treppe, die als (alleiniger) Zugang zu Wohnungen dient und somit baurechtlich vorgeschrieben ist. Sie muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
    6. Was passiert, wenn die Treppe zu steil ist?
      Eine zu steile Treppe kann ein Sicherheitsrisiko darstellen und die Begehbarkeit erschweren. Im schlimmsten Fall kann dies zu Unfällen führen. Zudem kann eine zu steile Treppe gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen.
    7. Welche Rolle spielt die Landesbauordnung bei Treppen?
      Die Landesbauordnung (z.B. BayBo) enthält Regelungen zu notwendigen Treppen als Zugang zu Wohnungen. Sie legt fest, dass solche Treppen vorhanden sein müssen, enthält aber oft keine detaillierten Angaben zur Steilheit.
    8. Was ist bei der Planung einer Treppe zu beachten?
      Bei der Planung einer Treppe sind verschiedene Aspekte zu beachten, wie die Steigung, die Stufenhöhe, die Tritttiefe, die Breite der Treppe und die Geländerhöhe. Diese Aspekte sind in der DIN 18065 geregelt.

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  2. DIN 18065: Treppennorm für notwendige Treppen – Details zu Steigung & Breite

    die DINAbk. regelt alles
    Ohne jetzt einzelne Passagen anzugeben: es ist alles in der DIN 18065 geregelt. Die DIN gilt nicht für Raumspartreppen und ausklappbare Treppen. Treppenbreite, Stufenhöhe und Tritttiefe sind genormt (von....bis) einschließlich Geländer. Die Gebäudeklasse ist wesentlich für den Brandschutz und steht in der Baugenehmigung. Bestimmend dafür ist die oberste Nutzebene zum Daueraufenthalt und nicht die Wohnung im Keller. Die Aufstockung bei einem Gebäude muß ein Fachmann (sprich Architekt) machen, dann klappt es auch mit den Treppen und dem Brandschutz. Ganz schwierig wird es, wenn der DG-Ausbau zu einer WEGAbk. gehört.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

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    Notwendige Treppen nach BayBoAbk.: Maximale Steigung gemäß DINAbk. 18065

    💡 Kernaussagen: Die DIN 18065 regelt die Anforderungen an notwendige Treppen, insbesondere in Bezug auf Treppensteigung, Treppenbreite und Tritttiefe. Raumspartreppen und ausklappbare Treppen sind von dieser Norm ausgeschlossen. Die Gebäudeklasse ist entscheidend für den Brandschutz und wird in der Baugenehmigung festgelegt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Einhaltung der DIN 18065 ist essentiell für die Sicherheit und Zulässigkeit von Treppen in Wohngebäuden. Details zur Norm finden Sie im Beitrag DIN 18065: Treppennorm für notwendige Treppen – Details zu Steigung & Breite.

    📊 Zusatzinfo: Die Gebäudeklasse, relevant für den Brandschutz, wird durch die oberste Nutzebene zum Daueraufenthalt bestimmt und ist in der Baugenehmigung dokumentiert. Dies ist besonders wichtig bei Dachgeschossausbauten und Einliegerwohnungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Fachmann oder Architekten, um sicherzustellen, dass die Treppenplanung den Anforderungen der DIN 18065 und der BayBo entspricht. Achten Sie besonders auf die korrekte Bestimmung der Gebäudeklasse, um den Brandschutzanforderungen gerecht zu werden.

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