Schwellenhöhe Oberkante Balkonplatte > Balkontüre
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Schwellenhöhe Oberkante Balkonplatte > Balkontüre
Hallo,
vor 1 Jahr haben wurde in unserer Wohnanlage in Bayern mit 9 ETW, u.a. auch vor unserem bisherigen "französischen Balkon" ein Anbaubalkon (Fertigbauweise) montiert.
Da der Balkon meiner Meinung nach zu tief montiert wurde (Abstand Balkontüre zu Balkonplatte beträgt 29 cm!) habe ich diesen nicht abgenommen und auch bisher nicht benutzt.
Meine Frage:
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung was diesen Abstand regelt (z.B. auch behindertengerecht)?
Ferner ist die Trittstufe nach der Balkontür nur 16 cm breit. Da sie unten hohl ist (war vorher der Regenabweiser für den franz. Balkon) biegt diese sich beim Betreten durch und man rutscht, besonders bei Nässe, ab. Wer haftet bei Verletzungen!
Danke R. Hof
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Trittstufe 29 cm
Hallo Herr Hof,
nach welchen Planvorgaben war denn der Balkon beauftragt worden?
Wenn der nicht das geplante und beauftragte Niveau erreicht, ist dies ein technischer Mangel und Sie haben ein Recht auf Nachbesserung.
Das bedeutet aus Sachverständiger Sicht, dass er Ihnen mindestens eine weitere Stufe zum Höhenausgleich schuldet.
Für die Klärung der übrigen Fragen müssen Sie einen Juristen befragen.
Viel Erfolg! -
Schwellenhöhe Oberkante Balkonplatte > Balkontüre
Hallo Herr Rudolf,
auf dem Plan ist der Abstand mit einer Schwellenhöhe von 10 cm eingezeichnet. Danach handelt es sich um einen Ausführungsfehler!? Meiner Meinung nach sind die 4 Balkonträger 15 cm zu kurz gemessen worden, da der darunterliegende Balkon, wie geplant, eine Schwellenhöhe von 10 cm hat.
Mit einer Stufe kann ich mich nicht anfreunden, da der Balkon relativ klein ist (4,5 m²).
Ich schicke Ihnen per E-Mail ein paar Bilder.
Grüße Rolf Hof