Durchfahrt umplazieren
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Durchfahrt umplazieren

Angenommen will X auf seinem Grundstück mit Nachbar Durchfahrtrecht bauen.

für optimale Planung wäre es zweckmäüßig die Durchfahrt umzuplazieren.

Muss X vorher die Zustimmung der Durchfahrtberechtigten einholen?

Oder hat X als Eigentümer allein die Entscheidung?

MfG A. Platz

  1. Baulast und Vertrag

    So was geht als Baulast und als formbedürftiges Rechtsgeschäft. Was niedergeschrieben ist das gilt. Es kommt also auf die gegenseitige Abstimmung an und daran muss sich jeder halten, eventuell auf immer und ewig.
  2. Ergänzung zu Herrn Kirschners Darlegungen

    Wenn Sie beispielsweise als Besitzer des Vordergrundstücks dem dem Hinterlieger ein Leitungs- und Wegerecht (Leitungsrecht, Wegerecht) am rechten Rand Ihres Grundstücks eingeräumt haben, welches in Abt. 2 des Grundbuches verbrieft ist, so können Sie diese Rechte von dieser Teilfläche nur auf eine andere Teilfläche Ihres Grundstücks umbuchen, wenn dies mit dem Nachbarn einvernehmlich erfolgt, notariell beglaubigt und erneut im Grundbuch verankert wird.

    Wäre dem nicht so, könnten Sie als Vorderlieger ja alle paar Jahre die Toreinfahrt von links nach rechts verlegen und der Hinterlieger müsste in einem solchen Fall ständig sein Carport oder seine Garage versetzen ...


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