Grunddienstbarkeit vergessen.
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Grunddienstbarkeit vergessen.

Angenommen hat ein Grundstückseigentümer einen Teil des Grundstücks verkauft, dabei vergessen Grunddienstbarkeit für die Zufahrt zu dem nicht verkauften Garagengrundstück zu bestellen.

Was nun: Der Garagengrundstückseigentümer hat kein Durchfahrtrecht, kann nicht mehr in die Garagen?

  1. Nachbarschaftrecht in dem

    jeweiligen Bundesland durchlesen.

    Das ist Ländersache und überall anders geregelt.

    Man kann sich natürlich auch ohne gesetzliche Regelung einigen. Das ist das einfachste und das billigste.

  2. schwierig

    Die entscheidende Frage beim Notar vor der Unterschrift: "ist es das was beide wollen? " danach ist der Vertrag in Stein gemeißelt. Wer solche schwerwiegenden Dinge vergisst ist selber schuld und es kostet jetzt Geld und Sie müssen eventuell gleich einen Prozess mit unklarem Ausgang führen. Der Vertragspartner könnte die Garagen als kostenlose Beigabe werten und ist zufrieden damit.

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