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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich beurteile die Zugänglichkeit eines Baugrundstücks als einen entscheidenden Faktor, der die Baukosten und die spätere Nutzung erheblich beeinflussen kann. Ein gesichertes Wege- und Leitungsrecht ist zwar positiv, dennoch sollte man die konkreten Bedingungen genau prüfen.
Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Ich rate dazu, vor dem Kauf ein Bodengutachten und eine detaillierte Bauplanung durchführen zu lassen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle Details zur Zugänglichkeit mit einem Anwalt für Baurecht und einem Architekten ab.
Zum anderen: wenn die Auffahrt breit genug ist, dann kann man sie doch mit Matratzen/Stahlblechen auslegen, sodass dann auch schwerere Fahrzeuge drüber können. Denn einen kompletten Bau mit irgendwas (bobcat, ) da hinzu bringen dürfte preislich aber einige 1.000 € Mehrkosten ausmachen, bis hin zu geht nicht ...
Maßgebend ist die Vereinbarung, die der Bestellung der Dienstbarkeit zugrunde liegt. Im Grundbuch wird auf die Bestellungsurkunde (Bewilligung) Bezug genommen. Sollte dort tatsächlich auf das konkrete (damalige) Bauvorhaben Bezug genommen worden sein, wäre in der Tat der nächste Schritt, den Eigentümer des belasteten Grundstücks zu kontaktieren, bevor nachträglich der Streit über Bestehen oder Nichtbestehen des Rechts vom Zaun gebrochen wird. Ggf. müsste dann tatsächlich für das neue Bauvorhaben eine neue Dienstbarkeit bestellt werden.
Gefährlich wäre es, die Frage einfach auszublenden. Ein Baustopp kann teuer werden!
Dann die Frage, ob es neben der Grunddienstbarkeit auch eine Baulast (öffentl. -rechtl.) gibt/erforderlich ist. Thema: gesicherte Erschließung.
;-)
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zugänglichkeit eines hinteren Trenngrundstücks mit bestehendem Wege- und Leitungsrecht. Es wird erörtert, ob das bestehende Recht für einen Neubau erneuert werden muss und welche baulichen Einschränkungen sowie Baukosten durch die Zufahrt entstehen können. Die Notwendigkeit der Prüfung von Grunddienstbarkeit und Baulast wird hervorgehoben.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Vor dem Abriss des Bungalows sollte das Wege- und Leitungsrecht für den Neubau gesichert werden, da es möglicherweise an den Bestandsbau gebunden ist. Siehe Wegerecht/Leitungsrecht: Erneuerung bei Neubau erforderlich!.
📊 Zusatzinfo: Die Vereinbarung zur Dienstbarkeit im Grundbuch ist maßgebend, um festzustellen, ob das Wegerecht an das alte Bauvorhaben gebunden ist. Eine Prüfung der Bestellungsurkunde ist ratsam, um Streitigkeiten mit dem Eigentümer des vorderen Grundstücks zu vermeiden. Siehe Wegerecht: Bindung an Bungalow? Urkunde prüfen!.
💰 Zusatzinfo: Die Organisation des Baustellenzugangs, insbesondere für den Abriss und den Transport von Baumaterialien, kann erhebliche Mehrkosten verursachen. Alternativen wie das Auslegen der Zufahrt mit Matratzen oder Stahlblechen können in Betracht gezogen werden, um schwerere Fahrzeuge zu ermöglichen. Siehe Abriss & Zufahrt: Baustellenzugang – Kosten & Lösungen.
✅ Zusatzinfo: Neben dem Wegerecht ist die Frage der Bebaubarkeit an sich relevant, da mit dem Abriss der Bestandsschutz entfällt. Es sollte geprüft werden, ob eine Baulast (öffentlich-rechtlich) erforderlich ist, um die gesicherte Erschließung des Grundstücks zu gewährleisten. Siehe Bebaubarkeit prüfen: Bestandsschutz, Baulast & Erschließung.
👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Kauf des Grundstücks sollte die Bestellung der Dienstbarkeit geprüft und gegebenenfalls eine Anpassung für den Neubau vereinbart werden. Klären Sie die Bebaubarkeit und die Notwendigkeit einer Baulast mit dem zuständigen Bauamt, um unerwartete Einschränkungen und Baukosten zu vermeiden.
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