FFBOK Neubau: Maximale Höhe bei abschüssigem Grundstück? Bayerische Bauordnung
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die zulässige Höhe der FFBOK (Fußbodenoberkante) im Erdgeschoss wird oft durch die Trauf- oder Firsthöhe sowie die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken gemäß Bayerischer Bauordnung (BayBO) beschränkt. Für die Berechnung der Abstandsfläche ist die Höhe der Schnittkante der Außenwand mit der Geländeoberkante entscheidend. Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mehr als 2 m aus dem Gelände herausragen, gelten als Vollgeschosse.
FFBOK Neubau: Maximale Höhe bei abschüssigem Grundstück? Bayerische Bauordnung
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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🔴 KRITISCH: Die FFBOK des Erdgeschosses darf gemäß Art. 56 Abs. 1 BayBOAbk. nicht mehr als 1,40 m über der natürlichen Geländeoberfläche an der jeweiligen Gebäudeseite liegen – diese Grenze gilt unabhängig vom Bebauungsplan und ist zwingend einzuhalten.
🔴 KRITISCH: Die „mittlere Geländehöhe“ für die Höhenfestlegung wird nicht über das gesamte Grundstück, sondern ausschließlich über das Baufeld (Baufenster) mit mindestens drei messpunktbasierten Einzelmessungen nach DINAbk. 18010-1 ermittelt – falsche Messung führt zu rechtswidrigem Bau.
⚠️ WICHTIG: Eine höhere FFBOK zur „Tageslichtoptimierung“ des Untergeschosses birgt ein hohes Risiko für Abstandsflächenverstöße nach Art. 6 BayBO und Nachbarbelästigung nach § 7 BayBO – eine Befreiung ist nur im Einzelfall und mit Nachweis vertretbar.
⚠️ WICHTIG: Bei einem Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 ist keine verbindliche Höhenfestsetzung zu erwarten – die BayBO und die BayBOVV sind daher zwingend anzuwenden, nicht subsidiär.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die zulässige Höhe der FFBOK (Fußbodenoberkante) bei einem Neubau auf einem abschüssigen Grundstück ist in der Regel nicht direkt im Bebauungsplan festgelegt, besonders wenn dieser älter ist.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist hier relevant. Die Höhe des Baukörpers und dessen Bezug zum Grundstück werden über die mittlere Geländeoberfläche bestimmt.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition der mittleren Geländeoberfläche und die daraus resultierende zulässige Gebäudehöhe mit dem zuständigen Bauamt. Ein Architekt oder Bauingenieur kann Ihnen ebenfalls bei der Interpretation der Bauordnung und der Erstellung der Bauantragsunterlagen helfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Festlegung der Fertigfußbodenoberkante (FFBOK) bei einem Neubau auf einem abschüssigen Grundstück in Bayern, wenn der Bebauungsplan keine konkreten Vorgaben enthält. Der Fragesteller möchte das Untergeschoss (UGAbk.) möglichst weit aus dem Gelände herausragen lassen, um Tageslicht zu erhalten. Dies ist ein klassischer Fall, bei dem die Bayerische Bauordnung (BayBO) als subsidiäre Regelung greift.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass bei fehlenden Festsetzungen im Bebauungsplan die BayBO herangezogen werden muss, ist korrekt. Insbesondere die Regelungen zur Höhenlage des Gebäudes sind hier maßgeblich.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, in der BayBO sei "nichts konkretes" zu finden, ist nicht zutreffend. Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) und Art. 56 BayBO (Höhenlage) enthalten relevante Vorschriften. Die FFBOK wird nicht pauschal über die mittlere Geländehöhe definiert, sondern ergibt sich aus der Anpassung an die natürliche Geländeoberfläche und den Abstandsflächenvorschriften.
➕ Ergänzung: Die maßgebliche Bezugshöhe für die FFBOK ist in der Regel die natürliche Geländeoberfläche an der jeweiligen Gebäudeseite. Bei einem abschüssigen Grundstück wird die Höhenlage des Gebäudes so festgelegt, dass die Oberkante des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss (EGAbk.) nicht mehr als 1,40 m über der natürlichen Geländeoberfläche liegt (Art. 56 Abs. 1 BayBO). Für das UG bedeutet dies, dass die FFBOK des UG nicht willkürlich gewählt werden kann, sondern sich aus der Höhenlage des EG und der Geschosshöhe ergibt.
🔴 Gefahr: Eine zu hohe Festlegung der FFBOK, um das UG tiefer zu legen, kann zu massiven Problemen mit den Abstandsflächen führen. Wenn das Gebäude durch die Geländemodellierung oder die Höhenlage als "herausragend" gilt, können die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO nicht eingehalten werden, was zur Versagung der Baugenehmigung führen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder einen erfahrenen Bauingenieur mit der Erstellung eines Höhenkonzepts. Lassen Sie die natürliche Geländeoberfläche durch ein amtliches Höhengutachten vermessen und prüfen Sie, ob eine Befreiung von den Abstandsflächen möglich ist. Planen Sie das UG so, dass die FFBOK des EG maximal 1,40 m über dem natürlichen Gelände liegt, um Konflikte zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Bei der Ermittlung der zulässigen Firsthöhe (FFBOK) im Rahmen eines Neubaus auf abschüssigem Gelände ist die bayerische Bauordnung (BayBO) maßgeblich, insbesondere § 6 Abs. 4 sowie die ergänzenden Vorgaben der Bayerischen Bauordnungsverwaltungsvorschrift (BayBOVV) und der Technischen Baubestimmungen (DIN 18010-1).
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Ermittlung der mittleren Geländehöhe kann zur Überschreitung der zulässigen Firsthöhe führen – mit der Folge von Baugenehmigungsverweigerung, Auflagen zur Herabsetzung oder gar Abrissanordnung bei rechtswidrigem Bau.
⚠️ Korrektur: Die maßgebliche Geländehöhe für die FFBOK-Berechnung ist nicht die mittlere Höhe des gesamten Grundstücks, sondern die mittlere Geländehöhe im Bereich des Baufeldes (Baufenster), also der Fläche, die vom Baukörper tatsächlich eingenommen wird – inklusive aller überbaubaren Teile wie Terrassen oder Vorbauten.
➕ Ergänzung: Die "mittlere Geländehöhe" wird nach DIN 18010-1 als arithmetisches Mittel aus mindestens drei Messpunkten ermittelt: mindestens ein Punkt im Bereich der vorderen Baugrenze, einer im Bereich der hinteren Baugrenze und einer im Bereich der seitlichen Baugrenzen – jeweils am äußeren Rand des Baufeldes. Bei nicht-rechteckigen Baufeldern ist die Fläche in charakteristische Teilflächen zu unterteilen und die Höhenmessung entsprechend zu verdichten.
✅ Zustimmung: Die fehlende Festsetzung im Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 ist korrekt identifiziert – in diesem Fall greifen tatsächlich die allgemeinen baurechtlichen Vorgaben der BayBO, da der Bebauungsplan keine abweichenden Höhenfestsetzungen enthält.
🔴 Gefahr: Die Absicht, das Gebäude "möglichst weit herausragen zu lassen" birgt ein hohes Risiko für Verstöße gegen die Baugrenzen, die Abstandsflächenregelung (§ 6 BayBO) und die Licht- und Luftverhältnisse nach § 7 BayBO – insbesondere bei abschüssigem Gelände, wo die tatsächliche Wirkung der Bauhöhe auf Nachbarn stark unterschätzt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen bayerisch zugelassenen Architekten oder Bauingenieur mit der Erstellung einer Geländehöhenanalyse nach DIN 18010-1 sowie einer baurechtlichen Prüfung der Firsthöhe, Abstandsflächen und Nachbarbelästigungen – vor Einreichung des Bauantrags.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass bei fehlenden Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan die Bayerische Bauordnung (BayBO) maßgeblich ist.
- Alle betonen die zentrale Rolle der Geländehöhe – sei es als „mittlere Geländehöhe“ oder „natürliche Geländeoberfläche“ – als Bezug für die FFBOK.
- Alle sind sich einig, dass eine Fachplanung durch Architekten oder Bauingenieure zwingend erforderlich ist – eine Eigenplanung birgt erhebliche Risiken.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht generell von der „mittleren Geländeoberfläche“ ohne Differenzierung zwischen Grundstück und Baufeld; DeepSeek und Qwen korrigieren dies präzise: DeepSeek betont die natürliche Geländeoberfläche *an der Gebäudeseite*, Qwen konkretisiert den Messraum auf das *Baufeld* und verweist auf DIN 18010-1.
- GoogleAI erwähnt Art. 56 BayBO nicht, während DeepSeek (Art. 56 Abs. 1) und Qwen (§ 6 Abs. 4, BayBOVV, DIN 18010-1) konkrete Rechtsgrundlagen nennen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die praxisrelevante Regelung zur 1,40-m-Grenze für die EG-FFBOK über natürlicher Geländeoberfläche (Art. 56 Abs. 1 BayBO) – fehlt bei GoogleAI und wird bei Qwen nicht explizit genannt.
- Qwen ergänzt die methodische Vorgabe zur Messpunktdichte (mind. 3 Punkte an Baugrenzen, Unterteilung bei unregelmäßigem Baufeld) nach DIN 18010-1 – bei GoogleAI und DeepSeek nicht enthalten.
- Qwen nennt zusätzlich § 7 BayBO (Licht- und Luftverhältnisse) als Risiko bei abschüssigem Gelände – eine Dimension, die bei GoogleAI fehlt und bei DeepSeek nur indirekt über „Nachbarbelästigung“ angedeutet wird.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI behauptet, die BayBO enthalte „nichts Konkretes“ zur FFBOK-Höhe – DeepSeek und Qwen widerlegen dies eindeutig mit Art. 56 BayBO bzw. § 6 Abs. 4 BayBO und DIN 18010-1. Die sicherere, rechtskonforme Einschätzung ist die von DeepSeek und Qwen.
- GoogleAI spricht von subsidiärer Anwendung der BayBO – Qwen korrigiert: Bei fehlenden Festsetzungen greift die BayBO *unmittelbar*, nicht subsidiär. Vorbehaltlich wird hier die rechtsdogmatisch korrekte Lesart von Qwen priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Die 1,40-m-Regelung für die EG-FFBOK (DeepSeek) und die DIN-18010-1-Messvorgaben (Qwen) sind verbindlich zu nutzen – nicht die allgemeine Formulierung „mittlere Geländeoberfläche“ (GoogleAI).
- Die Einbeziehung von § 7 BayBO (Licht/Luft) und Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) ist zwingend – nicht nur für die Statik, sondern für die gesamte Baugenehmigungsfähigkeit.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Maßgebliche Rechtsgrundlage ✅ BayBO ist unmittelbar anzuwenden; Bebauungsplan 1963 enthält keine verbindliche FFBOK-Festsetzung. Bezugshöhe für EG-FFBOK ✅ Maximal 1,40 m über natürlicher Geländeoberfläche an der jeweiligen Gebäudeseite (Art. 56 Abs. 1 BayBO). Definition „mittlere Geländehöhe“ ⚠️ Nicht gesamtes Grundstück, sondern Baufeld (Baufenster); mindestens drei Messpunkte nach DIN 18010-1 an Baugrenzen. Bedeutung der Abstandsflächen ✅ Zentrale Risikofaktoren: Verstöße gegen Art. 6 BayBO führen zur Versagung der Baugenehmigung. Fachliche Durchführung ✅ Eine baurechtlich verbindliche Geländeanalyse und Höhenplanung erfordert einen bayerisch zugelassenen Architekten oder Bauingenieur. Licht- und Luftverhältnisse ⚠️ § 7 BayBO ist bei abschüssigem Gelände besonders kritisch – Qwen nennt dies explizit, DeepSeek impliziert es, GoogleAI vernachlässigt es. 👉 Handlungsempfehlung: Die FFBOK-Höhe muss auf Grundlage einer nach DIN 18010-1 erstellten Geländehöhenanalyse des Baufeldes unter Einhaltung der 1,40-m-Grenze (EG) und unter Prüfung der Abstandsflächen (Art. 6) sowie Licht-/Luftverhältnisse (§ 7) festgelegt werden – ausschließlich durch einen befugten Fachplaner.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Falsche Ermittlung der mittleren Geländehöhe (z. B. über gesamtes Grundstück statt Baufeld) Rechtswidriger Bau, Baugenehmigungsverweigerung oder Abrissanordnung 🔴 Risiko Überschreitung der 1,40-m-Grenze für EG-FFBOK Verstoß gegen Art. 56 BayBO, Ablehnung der Genehmigung, Nachbesserungsaufwand 🔴 Risiko Verletzung der Abstandsflächen durch Geländemodellierung oder Höhenlage Verweigerung der Baugenehmigung, Befreiungsantrag mit hoher Ablehnungsquote 🔴 Risiko Unzureichende Berücksichtigung von Licht- und Luftverhältnissen (§ 7 BayBO) Nachbarrechtliche Klagen, Auflagen zur Reduzierung der Bauhöhe oder Öffnungen 🔴 Risiko Fehlende baurechtliche Prüfung vor Einreichung des Bauantrags Zeitverlust, Kosten für Nachplanung, mögliche Verspätung des Baubeginns ✅ Chance Fachgerechte Geländeanalyse nach DIN 18010-1 Frühzeitige Erkennung von Gestaltungsspielräumen und Befreiungsmöglichkeiten ✅ Chance Nutzung von Geländemodellierung zur optimalen Tageslichtausbeute im UG Verbesserte Wohnqualität, höhere Immobilienwertsteigerung, geringerer Energieverbrauch ✅ Chance Präzise Abstandsflächenplanung mit Befreiungsnachweis Rechtssichere Realisierung auch schwieriger Grundstückslagen ✅ Chance Integration von natürlichen Geländehöhenunterschieden in Architekturkonzept Architektonisch anspruchsvolles, wertsteigerndes Wohnkonzept mit klarem Standortbezug ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Bauanwalts für baurechtliche Klärung Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit und Minimierung von Rechtsunsicherheiten Orientierungshilfen
- 1,40-m-Grenze prüfen und sichern: Lassen Sie die natürliche Geländeoberfläche an allen Gebäudeseiten vom Fachplaner messen – die FFBOK des Erdgeschosses darf an keiner Seite mehr als 1,40 m darüber liegen.
- Experten beauftragen: Beauftragen Sie umgehend einen bayerisch zugelassenen Architekten oder Bauingenieur mit der Erstellung einer Geländehöhenanalyse nach DIN 18010-1 und einer baurechtlichen Höhenkonzeptprüfung.
- Abstandsflächen berechnen: Fordern Sie vom Planer eine detaillierte Berechnung der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO unter Einbeziehung der geplanten Geländemodellierung – nicht nur des Rohbaus.
- Messpunkte dokumentieren: Stellen Sie sicher, dass mindestens drei Messpunkte (vordere, hintere, seitliche Baugrenze) im Baufeld erfasst und protokolliert werden – inkl. Höhenwerte und Lageplan.
- Nachbarn einbeziehen: Lassen Sie vom Planer bereits in der Vorplanung die Licht- und Luftverhältnisse nach § 7 BayBO simulieren und bewerten, um Konflikte früh zu vermeiden.
- Baugenehmigungsunterlagen vorab prüfen: Reichen Sie alle Höhen- und Abstandsflächenberechnungen vor formaler Einreichung beim Bauamt mit einem „Vorabgutachten“ ein, um Rückfragen zu minimieren.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- FFBOK (Fußbodenoberkante)
- Die FFBOK bezeichnet die Höhe des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss eines Gebäudes. Sie ist ein wichtiger Bezugspunkt für die Höhenfestlegung des Gebäudes im Verhältnis zum Gelände.
Verwandte Begriffe: Geländeoberfläche, Gebäudehöhe, Höhenbezugspunkt - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, Gebäudehöhe und anderen baulichen Details.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Baufenster, Baulinie - Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Die BayBO ist das Landesgesetz, das die baulichen Anforderungen in Bayern regelt. Sie enthält Bestimmungen zur Gebäudehöhe, Abstandsflächen, Brandschutz und anderen baulichen Aspekten.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Bauantrag - Mittlere Geländeoberfläche
- Die mittlere Geländeoberfläche ist der Durchschnitt der Höhenpunkte des Grundstücks und dient als Bezugspunkt für die Höhenfestlegung des Gebäudes. Sie wird durch Vermessung ermittelt.
Verwandte Begriffe: Geländeoberfläche, Höhenbezugspunkt, Nivellierung - Baufenster
- Das Baufenster ist der Bereich auf einem Grundstück, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Es wird im Bebauungsplan festgelegt und bestimmt die Lage und Größe des zulässigen Baukörpers.
Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, überbaubare Grundstücksfläche - Grundstück
- Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist. Es kann bebaut oder unbebaut sein.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Bauland - Baukörper
- Der Baukörper ist die dreidimensionale Form eines Gebäudes, die durch seine Grundfläche, Höhe und Dachform bestimmt wird.
Verwandte Begriffe: Gebäude, Bauvolumen, Kubatur
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet FFBOK?
FFBOK steht für Fußbodenoberkante und bezeichnet die Höhe des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss eines Gebäudes über dem Bezugspunkt (z.B. Geländeoberfläche). - Wo finde ich Informationen zur zulässigen Gebäudehöhe?
Die zulässige Gebäudehöhe ist in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und gegebenenfalls im Bebauungsplan der Gemeinde geregelt. Bei älteren Bebauungsplänen kann die BayBO maßgeblich sein. - Wie wird die mittlere Geländeoberfläche bestimmt?
Die mittlere Geländeoberfläche wird durch Messungen an verschiedenen Punkten des Grundstücks ermittelt und dient als Bezugspunkt für die Höhenfestlegung des Gebäudes. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Gemeinde variieren. - Was ist ein Baufenster?
Ein Baufenster ist der Bereich auf einem Grundstück, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Es wird im Bebauungsplan festgelegt und bestimmt die Lage und Größe des zulässigen Baukörpers. - Benötige ich einen Architekten für die Planung?
In Bayern ist für die Errichtung von Wohngebäuden in der Regel ein Architekt erforderlich, der die Planung erstellt und den Bauantrag einreicht. Er kann auch bei der Auslegung der Bauordnung helfen. - Was passiert, wenn die FFBOK zu hoch ist?
Wenn die FFBOK höher ist als zulässig, kann dies zu Problemen bei der Baugenehmigung führen. Im schlimmsten Fall muss das Gebäude angepasst oder zurückgebaut werden. - Kann ich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beantragen. Dies ist jedoch mit Aufwand verbunden und erfordert eine gute Begründung. - Welche Rolle spielt die Ausrichtung des Gebäudes?
Die Ausrichtung des Gebäudes ist wichtig, um eine optimale Belichtung und Besonnung der Räume zu gewährleisten. Bei einem abschüssigen Grundstück kann die Ausrichtung auch Auswirkungen auf die Höhe der FFBOK haben.
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FFBOK Höhe: Traufhöhe/Firsthöhe & Abstandsflächen laut BayBO
Hallo Herr Dilger, zumeist wird die Höhe ...
Hallo Herr Dilger, zumeist wird die Höhe Hallo Herr Dilger,zumeist wird die Höhe des FFB im EG durch die zulässige Trauf- bzw. Firsthöhe (Traufhöhe, Firsthöhe) oder durch die einzuhaltende Abstandfläche zu den Nachbargrundstücken beschränkt. Für die Abstandsfläche gem. Art. 6 BayBOAbk. ist die Höhe der Schnittkante der Außenwand mit der Geländeoberkante ausschlaggebend
Zu beachten ist, dass das UGAbk. so ausgeführt wird, dass es nicht als Vollgeschoss gerechnet wird. Als Vollgeschosse gelten gem. BayBO2008, Art. 83 (7) Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.
Ansonsten sind Sie relativ frei mit Festlegung der OKFFB, sollten aber hierbei noch beachten, inwieweit Sie eine Barrierefreiheit beim Zugang berücksichtigen wollen.
Freundliche Grüße.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).FFBOK Höhe bei abschüssigem Grundstück – Bayerische Bauordnung
💡 Kernaussagen: Die zulässige Höhe der FFBOK (Fußbodenoberkante) im Erdgeschoss wird oft durch die Trauf- oder Firsthöhe sowie die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken gemäß Bayerischer Bauordnung (BayBOAbk.) beschränkt. Für die Berechnung der Abstandsfläche ist die Höhe der Schnittkante der Außenwand mit der Geländeoberkante entscheidend. Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mehr als 2 m aus dem Gelände herausragen, gelten als Vollgeschosse.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Festlegung der OKFFB (Oberkante Fertigfußboden) Auswirkungen auf die Barrierefreiheit und den Zugang zum Gebäude haben kann. Details dazu im Beitrag FFBOK Höhe: Traufhöhe/Firsthöhe & Abstandsflächen laut BayBO.
✅ Zusatzinfo: Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken und legt fest, welche Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1063 ist möglicherweise nicht mehr aktuell und sollte überprüft werden.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Architekten oder Baurechtsexperten, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Grundstück zu klären und sicherzustellen, dass Ihr Neubau den geltenden Vorschriften entspricht. Prüfen Sie, ob das UGAbk. als Vollgeschoss zählt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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