Gebäudehöhe ohne Bebauungsplan: Attika inklusive? Messung, Definition & Ausnahmen
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Gebäudehöhe ohne Bebauungsplan: Attika inklusive? Messung, Definition & Ausnahmen

Ich arbeite an einem Wettbewerb und in der Auslobung steht, dass man die Gebäudehöhe über GOK nachweisen muss. Es gibt keinen Bebauungsplan in diesem Gebiet.

Frage: Ist es so, dass die Gebäudehöhe immer die Attika umfassen muss und nicht auf der OKFFB gemessen wird?

Die Verwirrung kommt daher, dass normalerweise in einem Bebauungsplan die maximale Höhe gegen einen genauen Punkt (zum Beispiel die Firsthöhe) angegeben wird, aber aus Brandschutzgründen ist die Gebäudehöhe normalerweise für das OKFBB bestimmt.

Im Link Web-Link steht:

[ Zitat Anfang ] ... First- und absolute Gebäudehöhe sind das Gleiche, First- und Gebäudehöhe jedoch nicht. In Deutschland ist die Gebäudehöhe das gemittelte Maß zwischen der Geländeoberfläche und der Fußbodenoberkante des am höchsten gelegenen möglichen Geschoss, das als Aufenthaltsraum nutzbar ist. Die Gebäudehöhe kann für die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse herangezogen werden und ist in der Baubeschreibung bei der Baueingabe mit anzugeben. ... [ Zitat Ende ]
  • Name:
  • Fede
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Gebäudehöhe wird in der Regel von der Geländeoberfläche (GOK) bis zum höchsten Punkt des Gebäudes gemessen. Ob die Attika in die Gebäudehöhe einbezogen wird, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und der Definition von Gebäudehöhe ab.

    Da kein Bebauungsplan vorliegt, ist die Landesbauordnung maßgeblich. Diese definiert, wie die Gebäudehöhe zu messen ist. Oftmals werden Aufbauten wie Attiken, die bestimmte Höhen nicht überschreiten, nicht in die Gebäudehöhe eingerechnet. Es ist entscheidend, die genaue Definition in der jeweiligen Landesbauordnung zu prüfen.

    Die Messung erfolgt üblicherweise von der Geländeoberfläche (GOK) bis zum höchsten Punkt des Daches oder der Attika, sofern diese als Teil des Daches betrachtet wird. Die Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) ist in der Regel kein direkter Bezugspunkt für die Gebäudehöhe, kann aber relevant sein, um die Geschosshöhe zu bestimmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Definition der Gebäudehöhe in der für Ihr Bundesland gültigen Landesbauordnung und ziehen Sie im Zweifelsfall einen Architekten oder Baurechtsexperten zurate.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gebäudehöhe
    Die vertikale Ausdehnung eines Gebäudes, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt des Daches oder der Attika. Die genaue Definition variiert je nach Landesbauordnung.
    Verwandte Begriffe: Firsthöhe, Traufhöhe, Geschosshöhe
    Attika
    Eine Aufmauerung oder Brüstung, die sich oberhalb der eigentlichen Dachfläche befindet. Sie kann gestalterische oder funktionale Zwecke erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Dachaufbau, Brüstung, Zinnen
    GOK (Geländeoberkante)
    Die natürliche oder geplante Höhe des Geländes, von der aus die Gebäudehöhe gemessen wird.
    Verwandte Begriffe: Bezugspunkt, Höhenniveau, Geländeprofil
    OKFFB (Oberkante Fertigfußboden)
    Die Höhe des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss, die als Bezugspunkt für die Geschosshöhe dienen kann.
    Verwandte Begriffe: Fußbodenaufbau, Estrich, Bodenbelag
    Landesbauordnung
    Das Baugesetz eines Bundeslandes, das die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben festlegt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung
    Bebauungsplan
    Ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Satzung
    Firsthöhe
    Der höchste Punkt eines geneigten Daches.
    Verwandte Begriffe: Dachneigung, Traufhöhe, Gebäudehöhe

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen GOK und OKFFB?
      GOK steht für Geländeoberkante und bezeichnet die natürliche oder geplante Höhe des Geländes. OKFFB steht für Oberkante Fertigfußboden und bezeichnet die Höhe des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss.
    2. Wie finde ich die Landesbauordnung meines Bundeslandes?
      Die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes finden Sie in der Regel auf der Webseite des zuständigen Ministeriums oder der Baubehörde. Eine Suche im Internet mit den Begriffen "Landesbauordnung" und dem Namen Ihres Bundeslandes führt meist schnell zum Ziel.
    3. Was ist, wenn die Attika höher ist als in der Landesbauordnung erlaubt?
      Wenn die Attika die in der Landesbauordnung definierten maximalen Höhen überschreitet, kann sie bei der Berechnung der Gebäudehöhe berücksichtigt werden. Dies kann zu Problemen mit der Baugenehmigung führen.
    4. Spielt die Dachform eine Rolle bei der Bestimmung der Gebäudehöhe?
      Ja, die Dachform kann eine Rolle spielen. Bei geneigten Dächern wird die Höhe oft bis zum First gemessen, während bei Flachdächern die Höhe bis zur Oberkante der Attika oder der Dachkonstruktion gemessen wird.
    5. Was bedeutet "Nachweis der Gebäudehöhe über GOK" in der Auslobung?
      Das bedeutet, dass Sie in Ihren Wettbewerbsunterlagen klar darlegen müssen, wie Sie die Gebäudehöhe gemessen haben und dass diese Messung auf der Grundlage der Geländeoberfläche erfolgt ist.
    6. Was passiert, wenn es Unklarheiten bei der Auslegung der Bauordnung gibt?
      Bei Unklarheiten ist es ratsam, sich an die zuständige Baubehörde zu wenden und eine verbindliche Auskunft einzuholen. Dies kann helfen, spätere Probleme mit der Baugenehmigung zu vermeiden.
    7. Welche Rolle spielt ein Architekt bei der Bestimmung der Gebäudehöhe?
      Ein Architekt kann Ihnen helfen, die Gebäudehöhe korrekt zu bestimmen und sicherzustellen, dass Ihr Entwurf den Anforderungen der Landesbauordnung entspricht. Er kann auch die notwendigen Nachweise für die Baugenehmigung erstellen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Gebäudehöhe und Geschosshöhe?
      Die Gebäudehöhe ist die Gesamthöhe des Gebäudes, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt. Die Geschosshöhe ist die Höhe eines einzelnen Geschosses, gemessen von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens des darüberliegenden Geschosses.

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  2. Gebäudehöhe: Definition laut LBO – Fußbodenoberkante entscheidend

    ist in der LBOAbk. geregelt
    Da das Bundesland nicht genannt wurde, hier § 2 Abs. 3 Satz 2 der Muster-Bauordnung:
    [ Zitat Anfang ] ... Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. ... [ Zitat Ende ]

    Wenn in dem Wettbewerb was anderes gefragt wird, müsste der Wettbewerb mal verlinkt werden.

  3. Gebäudehöhe inklusive Attika? Baurechtliche Klärung notwendig!

    Ist die Gebäudehöhe immer inklusiv der Attika - siehe § 2 Abs. 3 Satz 2 der Muster-Bauordnung
    Ich danke Ihnen für die Erklärung, Herr Stöckel. Da es sich um eine Ausschreibung eines privaten Investors handelt, gibt es diesbezüglich nicht viele Erklärungen. Ich danke Ihnen auf jeden Fall für den Hinweis auf das Baurecht.
  4. Architektenwettbewerb: Baurechtskenntnisse unerlässlich!

    mich irritiert, dass
    jemand an einem Architektenwettbewerb teilnimmt,
    [ Zitat Anfang ] ... Ich arbeite an einem Wettbewerb ... [ Zitat Ende ]
    der vom Baurecht anscheinend Null Ahnung hat.
  5. Baurecht im Wettbewerb: Relevanz von Gesetzesreferenzen

    warum haben Sie geantwortet?
    Vielleicht sollten Sie darauf hinweisen, dass in meiner Frage, obwohl die legislative Referenz fehlt, der Inhalt schon dort war (siehe Link). Wenn Sie der Meinung sind, dass die genaue Bezeichnung der Artikel von Baurecht ausreichend ist, um Wettbewerbe zu gewinnen, dann wissen Sie offensichtlich nicht, wovon Sie sprechen oder haben nur sehr wenige Wettbewerbe durchgeführt.

    und dann...Wenn es so irritierend war, warum haben Sie geantwortet?

  6. Bauplanung: Kenne die Antwort, bevor du die Frage stellst!

    Grundsatz bei Gericht und im Leben
    Grundsatz ist: stelle nie eine Frage, deren Antwort du nicht kennst 😉
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. Gebäudehöhe: Definition, Gebäudeklasse & Firsthöhe im Fokus

    Definition
    Die Gebäudehöhe ist eine Frage der Definition und wird planerisch ermittelt wie schon genannt als oberste Nutzebene als Einordnung in die Gebäudeklasse. Sonstige Höhen sind von der Dachform abhängig. Der Laie meint meistens die Firsthöhe. Am Wettbewerb sollten nur Fachleute teilnehmen und die Nullebene sollte definiert werden, besonders bei schrägem Gelände. Nichtwissen ist ein Ausschlußkriterium.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  8. Forum-Fragen: Konstruktive Kritik statt voreiliger Schlüsse

    Vielleicht
    Meine Frage war nicht klar und nicht 100 % korrekt formuliert, aber ich sehe nicht, warum man sauer oder voreingenommen in der Antwort sein sollte.

    Ich werde es mir sicherlich zweimal überlegen, bevor ich in Zukunft hier eine Frage stelle.

  9. Offene Worte: Ehrlichkeit & Wertschätzung im Bauforum

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    @Herr/Frau Fede - danke für diese offen ausgesprochene und selten zugegebene Aussage und ...
    [ Zitat Anfang ] ... Meine Frage war nicht klar und nicht 100 % korrekt formuliert, ... ... [ Zitat Ende ]

    Danke für diese offen ausgesprochene und selten zugegebene Aussage!

    [ Zitat Anfang ] ... Ich werde es mir sicherlich zweimal überlegen, bevor ich in Zukunft hier eine Frage stelle. ... [ Zitat Ende ]

    Ich kann Ihre Reaktion verstehen und nachvollziehen, aber bitte bedenken Sie auch, dass die Antwortengeber hier täglich völlig freiwillig Antworten / Hilfestellungen bzgl. anonym gestellter Fragen geben.

    Dies ist eine außerordentliche Leistung und ja, nicht jeden Tag ist jeder Antwortengeber immer gleich gut drauf, aber bedenken Sie auch, dass ich alle Ihre Beiträge bzgl. Rechtschreibung und Formatierung nachgearbeitet habe. Das war mein Teil, den ich zum "Gelingen" dieser Anfrage beitragen konnte - mehr verstehe ich von dieser Sache leider nicht.

    • Name:
  10. Gebäudehöhe: Definitionen & Auslegungen im Wettbewerb klären

    Foto von Martin G. Halbinger

    Begriffe
    Viele Begriffe werden in unterschiedlichen Zusammenhängen mit mehreren Definitionen verwendet. Wenn nicht klar ist, welche der möglichen Auslegungen gemeint ist, kann man manchmal nachfragen (dazu gibt es teilweise bei Wettbewerben auch Erörterungstermine) oder man findet Wege, alle zu vermutenden Varianten anzugeben. Maße in Zeichnungen, im Text "Gebäudehöhe nach Art. 2 LBOAbk." usw.

    Es soll auch vorkommen, dass die Auslober des Wettbewerbs andere Hintergedanken bei solchen Angaben hatten, als die reinen baurechtlichen Anforderungen im Genehmigungsverfahren.

    Wenn nicht zufällig einer von uns hier beim auslobenden Büro arbeitet, können wir das nicht zweifelsfrei klarstellen. Und wenn einer daran mitarbeitet, darf der sich hier nicht äußern, ohne das Ergebnis des Wettbewerbs zu gefährden.

  11. Ausschreibung: Klarstellung bei ungenauen gesetzlichen Referenzen

    Danke
    Danke für die Antwort. Das ist genau der Grund, warum ich nicht zu viele Details über die Auslobung verraten wollte. Es ist mir (leider) schon oft passiert, dass schlecht formulierte Anfragen (meist von Investoren, die auch selbst Auslober sind) ohne genaue gesetzliche Referenzen, Anlass zu Missverständnissen geben können.

    Der Ratschlag, im Zweifelsfall um eine Klarstellung zu bitten oder beide Informationen hinzuzufügen, ist natürlich eine Möglichkeit, Missverständnisse zu vermeiden. In diesem Fall habe ich mich entschieden, die Information über die maximale absolute Höhe hinzuzufügen, da sie mit der Nachweisung der Abstandsflächen in genau der gleichen Zeichnung kohärent ist. Es ist natürlich fraglich, ob beide Informationen benötigt werden. Aber das kann in einer anderen Zeichnung wie einem Schnitt geklärt werden.

    Ich nutze die Gelegenheit, um allen (auch Prof. Partsch) in diesem Forum für ihre sehr wertvollen Beiträge zu danken.

  12. Dankbarkeit: Wertschätzung für kostenlose Hilfe im Bauforum

    Foto von

    Auch Ihnen danke ...
    ... im Namen aller Forumsschreiber:innen für Ihre Rückmeldung, die in der Regel (zu über 90 %) ausbleibt, obwohl man(n) eine kostenlose und freiwillige Hilfestellung erbracht hat, oder zumindest versucht hat, eine solche zu erbringen.
    • Name:
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

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    Gebäudehöhe bestimmen: Attika, GOK, OKFFB & Baurecht

    💡 Kernaussagen: Die Gebäudehöhe wird meistens von der Geländeoberfläche (GOK) bis zur Fußbodenoberkante des obersten Geschosses (OKFFB) gemessen. Die Attika kann, muss aber nicht in die Gebäudehöhe einbezogen werden. Ohne Bebauungsplan ist die jeweilige Landesbauordnung (LBOAbk.) maßgeblich. Bei Wettbewerben ist es wichtig, die genauen Definitionen und Messmethoden in der Auslobung zu beachten und bei Unklarheiten nachzufragen. Die korrekte Bestimmung der Gebäudehöhe ist entscheidend für die Einordnung in die Gebäudeklasse und die Einhaltung der Baurechtlichen Vorschriften.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Unklare Formulierungen in Ausschreibungen können zu Missverständnissen führen. Im Zweifelsfall sollte man um eine Klarstellung bitten oder beide Interpretationen in der Planung berücksichtigen, wie im Beitrag Gebäudehöhe: Definitionen & Auslegungen im Wettbewerb klären erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die Definition der Gebäudehöhe ist in § 2 Abs. 3 Satz 2 der Musterbauordnung (MBO) geregelt, wie im Beitrag Gebäudehöhe: Definition laut LBO – Fußbodenoberkante entscheidend erwähnt. Die genaue Formulierung kann jedoch je nach Landesbauordnung variieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten bezüglich der Gebäudehöhe sollte man sich immer an die zuständige Baubehörde oder einen erfahrenen Architekten wenden. Es ist ratsam, die relevanten Paragraphen der Landesbauordnung zu konsultieren und gegebenenfalls eine Voranfrage zu stellen. Beachten Sie auch den Beitrag Gebäudehöhe: Definition, Gebäudeklasse & Firsthöhe im Fokus für weitere Informationen.

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