Bestandsschutz Schafstall nach Hofaufgabe: Umnutzung ohne Nachfolgevertrag möglich?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Umnutzung eines Schafstalls im Außenbereich nach Hofaufgabe ist ohne Privilegierung nahezu unmöglich. Ein verbindlicher Nachfolgevertrag ist oft erforderlich, aber schwer zu realisieren. Der Neubau kann unter Umständen einfacher sein als die Umnutzung. Eine Hofstelle muss privilegiert sein, um eine Umnutzung zu beantragen.
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Bestandsschutz Schafstall nach Hofaufgabe: Umnutzung ohne Nachfolgevertrag möglich?
Ich habe gleichzeitig alternativ die Umnutzung nach BauGBAbk. § 35 Abs. 4, beantragt.
Meine Frage: Hofaufgabe Schäferei 1971. Erben haben Stall genutzt, aber nicht privilegiert bis zu meinem Kauf 1987. Seitdem Pferdepensionsstall mit 5 Pferden. Ob die Erben eine Änderung/Umnutzung vollzogen haben, ist nicht feststellbar. Es war ein Schafstall mit 2 großen Öffnungen. Offene Unterstände waren damals wie auch heute bei privilegierter Landwirtschaft genehmigungsfrei.
Es wird nun vom Bauamt abgelehnt, dass der Bestandsschutz durch die Nutzung der Erben verlorengegangen ist. Wenn die jedoch eine Umnutzung vorgenommen haben, ist der Stall dann für die Erben in der offenen Form noch umnutzungsgenehmigungsfähig? Es ist nur die erste Umnutzung genehmigungsfähig.
Das Bauamt behauptet, dass damals genehmigte Wohnhaus sei keine privilegierten Hofstelle mehr, und somit kann der Stall nicht umgenutzt werden. Können Umnutzungen wirklich nur auf noch privilegierten Hofstellen umgenutzt werden?
Dieses Bauamt lehnt alles ab, egal wie ich mich bemühe und erfülle, es fällt ihnen immer etwas neues ein, um abzulehnen.
Ich muss noch sagen, dass ich eine Duldung bis Eigentümerwechsel habe. Wenn ich klagen würde, hat man gedroht, würde alles neu bewertet, d.h. die Duldung wäre weg, wenn ich den Prozess verliere.
Gibt es evtl. einen Fachanwalt im Forum, der mir Auskunft geben könnte?
Danke für Interesse und evtl. Antwort.
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KI-Analyse (GoogleAI): Bestandsschutz Schafstall: Umnutzung nach Hofaufgabe?
Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Umnutzung Ihres Schafstalls nach Hofaufgabe haben, da ein Nachfolgevertrag gefordert wird, den Sie aktuell nicht abschließen können.
Bestandsschutz: Grundsätzlich genießt ein rechtmäßig errichteter und genutzter Schafstall Bestandsschutz. Dieser Schutz greift, solange die Nutzung nicht wesentlich geändert wird. Eine Umnutzung, beispielsweise zu einem Pferdepensionsstall, kann den Bestandsschutz gefährden.
Privilegierung: Im Außenbereich sind Umnutzungen landwirtschaftlicher Gebäude privilegiert, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Dazu gehört oft der Nachweis einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung oder eben ein Nachfolgevertrag. Da Sie diesen Vertrag erst später abschließen können, wird die Privilegierung aktuell versagt.
Duldung: Eine Duldung der bisherigen Nutzung (Schafstall) könnte bestehen, wenn die Nutzung seit langer Zeit (z.B. seit 1971) besteht und von den Behörden nicht beanstandet wurde. Ein Eigentümerwechsel (z.B. 1987) kann die Duldung beeinflussen, muss sie aber nicht zwangsläufig aufheben.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Agrarrecht oder Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die spezifische Situation vor Ort prüfen und Ihnen die rechtssichersten Optionen aufzeigen. Klären Sie, ob eine Umnutzung im Rahmen des Bestandsschutzes möglich ist oder welche Alternativen es zur Erlangung einer Genehmigung gibt.
KI-Analyse (DeepSeek): Bestandsschutz Schafstall: Umnutzung nach Hofaufgabe?
Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine komplexe baurechtliche Konstellation mit einem ehemaligen Schafstall auf einer aufgegebenen Hofstelle. Der Nutzer hat die landwirtschaftliche Privilegierung nicht mehr inne, da kein Nachfolgevertrag mit einer befähigten Person vorliegt. Die Behörde verweigert die Umnutzung nach BauGBAbk. § 35 Abs. 4 mit der Begründung, der Bestandsschutz sei durch die Nutzung der Erben (nach Hofaufgabe 1971) verloren gegangen. Dies ist ein klassischer Fall, bei dem die Behörde auf den Verlust des Bestandsschutzes durch eine zwischenzeitliche Nutzungsänderung abstellt, was rechtlich sehr umstritten ist.
🔴 Gefahr: Die Drohung der Behörde, bei einer Klage die bestehende Duldung zu widerrufen und den gesamten Bestand neu zu bewerten, stellt ein erhebliches Prozessrisiko dar. Eine Klage könnte tatsächlich dazu führen, dass die derzeit geduldete Nutzung vollständig untersagt wird, wenn das Gericht die Rechtsauffassung der Behörde bestätigt. Dies ist eine klassische "Salamitaktik" der Verwaltung, die den Kläger unter Druck setzt.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Bauamts, dass Umnutzungen nur auf noch privilegierten Hofstellen möglich seien, ist rechtlich nicht haltbar. BauGB § 35 Abs. 4 erlaubt die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden auch auf ehemaligen Hofstellen, sofern die Voraussetzungen (z.B. ortsübliche Gestalt, keine städtebaulichen Spannungen) erfüllt sind. Die Privilegierung der Hofstelle ist nicht zwingend erforderlich, entscheidend ist der Bestandsschutz des Gebäudes selbst.
➕ Ergänzung: Der entscheidende Punkt ist der Nachweis des ununterbrochenen Bestandsschutzes. Der Nutzer muss darlegen, dass die Erben nach 1971 keine wesentliche Änderung der Gebäudesubstanz vorgenommen haben, die den Bestandsschutz hätte erlöschen lassen. Die offenen Unterstände waren damals wie heute genehmigungsfrei, was ein starkes Argument für den Fortbestand des Bestandsschutzes sein kann. Zudem ist die 20-jährige Nutzung als Pferdepensionsstall ein Indiz für eine faktische Duldung durch die Behörde.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte dringend einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Spezialisierung auf Baurecht konsultieren. Vor einer Klage muss eine detaillierte Risikoanalyse erstellt werden, insbesondere zur Frage des Bestandsschutzes und der Beweislast. Parallel sollte der Nutzer alle Unterlagen zur Historie des Stalls (Baupläne, Fotos, Zeugenaussagen) sammeln, um den ununterbrochenen Bestandsschutz zu belegen. Eine außergerichtliche Einigung mit der Behörde über eine befristete Nutzungsgenehmigung oder eine Abweichung von den Vorschriften sollte vorrangig geprüft werden, bevor das hohe Prozessrisiko eingegangen wird.
KI-Analyse (Qwen): Bestandsschutz Schafstall: Umnutzung nach Hofaufgabe?
Der Sachverhalt betrifft die baurechtliche Einordnung eines ehemaligen Schafstalls aus 1971, der seit 1987 als Pferdepensionsstall genutzt wird, ohne dass eine baurechtliche Genehmigung für diese Umnutzung vorliegt. Der Antragsteller verweist auf Bestandsschutz und versucht, eine Umnutzung nach § 35 Abs. 4 BauGB durchzusetzen, obwohl das Bauamt die Privilegierung verweigert – unter anderem mangels Nachfolgevertrag und fehlender aktueller landwirtschaftlicher Nutzung.
🔴 Gefahr: Die Annahme, ein Bestandsschutz sei automatisch erhalten, sobald ein Gebäude einmal landwirtschaftlich genutzt wurde, ist rechtlich unzutreffend. Bestandsschutz setzt eine fortgesetzte, genehmigungsfreie oder genehmigte Nutzung voraus – nicht bloß eine historische Herkunft. Eine ungenehmigte Umnutzung (z. B. von Schaf- zu Pferdestall) kann den Bestandsschutz entweder entfallen lassen oder zumindest die Rechtsgrundlage für eine spätere Genehmigung nach § 35 Abs. 4 erheblich schwächen.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, "es sei nur die erste Umnutzung genehmigungsfähig", ist irreführend: § 35 Abs. 4 BauGB erlaubt grundsätzlich Umnutzungen auf landwirtschaftlichen Grundstücken, sofern sie "im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung" stehen – nicht aber, wenn die landwirtschaftliche Nutzung selbst entfallen ist. Die Behauptung des Bauamts, der Hof sei nach dem Bau des Wohnhauses nicht mehr privilegiert, ist grundsätzlich stichhaltig, da die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB an die aktuelle, nicht nur historische landwirtschaftliche Nutzung geknüpft ist.
➕ Ergänzung: Die Duldung bis zum Eigentümerwechsel ist kein Rechtsanspruch, sondern eine einseitige, widerrufliche Verwaltungsentscheidung – sie schützt nicht vor Rückwirkung bei Rechtsverstößen und bietet keinerlei Sicherheit für eine spätere Genehmigung. Auch die Nachhaltigkeitsdauer von 20 Jahren ist baurechtlich irrelevant, solange keine ordnungsgemäße Nutzung oder Genehmigung vorliegt.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, im Nachbarkreis würde "sofort eine Genehmigung" erteilt, ist kein rechtliches Argument – baurechtliche Entscheidungen sind anlokale Baunutzungspläne, Bebauungspläne und die konkrete Sachlage gebunden, nicht an Vergleichen mit anderen Verwaltungen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die konkrete Bauplanungs- und Baurechtslage (insb. Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, ggf. Denkmalschutz) prüft und gegebenenfalls eine Klage auf Verpflichtung zur Genehmigung nach § 35 Abs. 4 BauGB vorbereitet – unter Einbeziehung einer umfassenden Nutzungsdokumentation und einer fachlichen Stellungnahme zur landwirtschaftlichen Verknüpfung der Pferdehaltung.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bestandsschutz
- Der Bestandsschutz im Baurecht sichert den Fortbestand einer rechtmäßig errichteten baulichen Anlage, auch wenn sich die Gesetzeslage ändert. Er greift, solange die Nutzung nicht wesentlich geändert wird und die Anlage nicht einsturzgefährdet ist. Verwandte Begriffe: Baurecht, Genehmigung, Nutzungsänderung.
- Privilegierung
- Die Privilegierung im Baurecht ermöglicht die erleichterte Genehmigung bestimmter Vorhaben im Außenbereich, insbesondere landwirtschaftlicher Betriebe. Sie dient der Förderung des ländlichen Raums, ist aber an Bedingungen geknüpft. Verwandte Begriffe: Außenbereich, Landwirtschaft, Genehmigung.
- Umnutzung
- Die Umnutzung bezeichnet die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks. Sie ist genehmigungspflichtig, wenn sie wesentlich von der bisherigen Nutzung abweicht. Verwandte Begriffe: Nutzungsänderung, Baurecht, Genehmigung.
- Hofaufgabe
- Die Hofaufgabe bezeichnet die Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit eines Hofes. Sie kann Auswirkungen auf den Bestandsschutz und die Genehmigungsfähigkeit von Umnutzungen haben. Verwandte Begriffe: Landwirtschaft, Betriebsauflösung, Strukturwandel.
- Nachfolgevertrag
- Ein Nachfolgevertrag ist eine Vereinbarung zur Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs an eine bestimmte Person. Er kann als Nachweis für die nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung dienen. Verwandte Begriffe: Betriebsübergabe, Landwirtschaft, Pachtvertrag.
- Duldung
- Die Duldung bezeichnet das Hinnahme einer eigentlich rechtswidrigen Nutzung durch die Behörde. Sie kann entstehen, wenn die Nutzung über einen längeren Zeitraum besteht und die Behörde keine Maßnahmen ergreift. Verwandte Begriffe: Baurecht, Genehmigung, Ordnungswidrigkeit.
- Schafstall
- Ein Schafstall ist ein Gebäude, das zur Haltung von Schafen dient. Er unterliegt den baurechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Gebäude. Verwandte Begriffe: Landwirtschaft, Tierhaltung, Stallgebäude.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Bestandsschutz im Baurecht?
Bestandsschutz bedeutet, dass eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage auch dann weiterhin bestehen darf, wenn sich die Rechtslage geändert hat und die Anlage nach den neuen Vorschriften nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Der Bestandsschutz greift jedoch nur, solange die Nutzung nicht wesentlich geändert wird und die Anlage nicht einsturzgefährdet ist. - Was ist eine Privilegierung im Zusammenhang mit Umnutzungen im Außenbereich?
Im Baurecht bedeutet Privilegierung, dass bestimmte Vorhaben im Außenbereich (also außerhalb von Bebauungsplänen) leichter genehmigt werden können als andere. Landwirtschaftliche Betriebe und bestimmte Umnutzungen landwirtschaftlicher Gebäude genießen oft eine Privilegierung, um die Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern. Diese Privilegierung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z.B. den Nachweis einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung. - Was ist ein Nachfolgevertrag und warum ist er relevant für die Umnutzung eines Schafstalls?
Ein Nachfolgevertrag ist eine Vereinbarung, in der sich ein Landwirt verpflichtet, seinen Betrieb an eine bestimmte Person (z.B. ein Familienmitglied) zu übergeben. Im Zusammenhang mit der Umnutzung eines Schafstalls kann ein solcher Vertrag relevant sein, weil er den Behörden zeigt, dass die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks auch in Zukunft gesichert ist. Dies kann eine Voraussetzung für die Privilegierung der Umnutzung sein. - Was bedeutet Duldung im Baurecht?
Duldung bedeutet, dass eine Behörde eine eigentlich rechtswidrige Nutzung oder einen rechtswidrigen Zustand hinnimmt, ohne dagegen vorzugehen. Eine Duldung kann entstehen, wenn eine Nutzung über einen längeren Zeitraum besteht und die Behörde Kenntnis davon hat, aber keine Maßnahmen ergreift. Eine Duldung kann jedoch jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn sich die Umstände ändern oder neue Erkenntnisse vorliegen. - Welche Rolle spielt der Eigentümerwechsel beim Bestandsschutz?
Ein Eigentümerwechsel allein hebt den Bestandsschutz in der Regel nicht auf. Der Bestandsschutz ist an die bauliche Anlage und deren rechtmäßige Nutzung gebunden, nicht an die Person des Eigentümers. Allerdings kann ein Eigentümerwechsel Anlass für die Behörde sein, die Rechtmäßigkeit der Nutzung erneut zu prüfen. - Was kann ich tun, wenn die Umnutzung meines Schafstalls abgelehnt wird?
Wenn die Umnutzung abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Es ist ratsam, sich vorher von einem Fachanwalt für Agrarrecht oder Baurecht beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten des Widerspruchs zu prüfen. Der Anwalt kann Ihnen auch helfen, alternative Lösungen zu finden oder die Argumentation gegenüber der Behörde zu verbessern. - Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung einer Umnutzung?
Für die Beantragung einer Umnutzung benötigen Sie in der Regel einen Bauantrag mit den dazugehörigen Bauplänen, eine Baubeschreibung, einen Lageplan und gegebenenfalls weitere Gutachten (z.B. zum Immissionsschutz oder Naturschutz). Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Baubehörde zu informieren. - Kann ich den Schafstall auch ohne Genehmigung umnutzen?
Eine Umnutzung ohne Genehmigung ist grundsätzlich nicht zulässig und kann zu Bußgeldern und sogar zur Rückbauverpflichtung führen. Auch wenn die Nutzung über einen längeren Zeitraum geduldet wurde, bedeutet das nicht, dass sie legal ist. Es ist daher dringend zu empfehlen, vor der Umnutzung eine Genehmigung einzuholen.
🔗 Verwandte Themen
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Informationen zu den Voraussetzungen und Genehmigungsverfahren für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden. - Bestandsschutz im Baurecht
Detaillierte Erläuterung der Grundlagen und Grenzen des Bestandsschutzes für bauliche Anlagen. - Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich
Informationen zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich und den jeweiligen Voraussetzungen. - Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern
Überblick über die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit baurechtlichen Vorschriften. - Fachanwalt für Agrarrecht
Informationen zur Beratung durch einen Fachanwalt für Agrarrecht bei Fragen rund um die Landwirtschaft.
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Umnutzung Schafstall: §35 BauGB – Privilegierung erforderlich!
Umnutzung bei § 35 BauGBAbk.
>"Umnutzungen wirklich nur auf noch privilegierten Hofstellen umgenutzt werden? "<
... ja!
Und bei Bestand im Außenbereich ist eine Umnutzung nahezu unmöglich. Der Neubau ist da (fast) einfacher. (am Rande)
Ich denke nicht, dass Sie hier einen Fachanwalt finden werden. Wir sind ein Bauforum.
Da Sie aber selbst schon so einiges versucht haben und nicht unvorgebildet zu sein scheinen, möchte ich Ihnen empfehlen, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird - Verhandlungen mit Baubehörden sollte man immer den Fachleuten, also erst einmal dem (erfahrenen) Architekten überlassen - umgehend einen Fachanwalt für priv. Baurecht, mit Ahnung beim Bauen gem. § 35 BauGB einzuschalten. Insbesondere sollten Sie sich, wenn Sie wirklich noch etwas erreichen wollen:
a) nicht mehr allein mit der Behörde auseinandersetzen
und
b) nicht auf die vielfältigen Antworten und (auch Laien-) Meinungen in einem Forum verlassen -
Hofstelle Umnutzung: Privilegierung – Keine Chance ohne!
Danke Herr Kaiser
Ich wusste nicht, dass eine Hofstelle eine privilegierte sein muss, wenn man eine Umnutzung beantragen will. Nun gibt es da wohl keine Chance mehr. Trotzdem dabke für Ihren Beitrag. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bestandsschutz Schafstall: Umnutzung nach Hofaufgabe
💡 Kernaussagen: Die Umnutzung eines Schafstalls im Außenbereich nach Hofaufgabe ist ohne Privilegierung nahezu unmöglich. Ein verbindlicher Nachfolgevertrag ist oft erforderlich, aber schwer zu realisieren. Der Neubau kann unter Umständen einfacher sein als die Umnutzung. Eine Hofstelle muss privilegiert sein, um eine Umnutzung zu beantragen.
⚠️ Wichtig/Achtung: Laut Umnutzung Schafstall: §35 BauGB – Privilegierung erforderlich! sind Umnutzungen im Außenbereich nahezu unmöglich, wenn keine Privilegierung vorliegt. Dies betrifft insbesondere Fälle nach Hofaufgabe ohne Nachfolgevertrag.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den zuständigen Baubehörden und Fachleuten (Architekten, Fachanwalt für Baurecht) in Verbindung zu setzen, um die Erfolgsaussichten einer Umnutzung zu prüfen. Dies kann helfen, unnötige Kosten und Verhandlungen zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob eine Privilegierung nach § 35 BauGB möglich ist oder ob ein Neubau eine realistischere Alternative darstellt. Beachten Sie den Beitrag Umnutzung Schafstall: §35 BauGB – Privilegierung erforderlich! für weitere Informationen. Die Aussage in Hofstelle Umnutzung: Privilegierung – Keine Chance ohne! unterstreicht die Notwendigkeit der Privilegierung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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