Mein Beitrag hat die Nr. 4426. Die Angelegenheit ist so weit Vorgedrungen, dass eine Privilegierung versagt wird, weil ich keinen verbindlichen Nachfolgevertrag einer befähigten Person vorweisen kann. Da ich erst in Jahren an meine Nichte übergeben will, ist so ein Vertrag eine unmögliche Forderung. Nachhaltigkeit habe ich schon 20 Jahre bewiesen. Im Nachbarkreis würde ich sofort eine Genehmigung bekommen.
Ich habe gleichzeitig alternativ die Umnutzung nach BauGBAbk. § 35 Abs. 4, beantragt.
Meine Frage: Hofaufgabe Schäferei 1971. Erben haben Stall genutzt, aber nicht privilegiert bis zu meinem Kauf 1987. Seitdem Pferdepensionsstall mit 5 Pferden. Ob die Erben eine Änderung/Umnutzung vollzogen haben, ist nicht feststellbar. Es war ein Schafstall mit 2 großen Öffnungen. Offene Unterstände waren damals wie auch heute bei privilegierter Landwirtschaft genehmigungsfrei.
Es wird nun vom Bauamt abgelehnt, dass der Bestandsschutz durch die Nutzung der Erben verlorengegangen ist. Wenn die jedoch eine Umnutzung vorgenommen haben, ist der Stall dann für die Erben in der offenen Form noch umnutzungsgenehmigungsfähig? Es ist nur die erste Umnutzung genehmigungsfähig.
Das Bauamt behauptet, dass damals genehmigte Wohnhaus sei keine privilegierten Hofstelle mehr, und somit kann der Stall nicht umgenutzt werden. Können Umnutzungen wirklich nur auf noch privilegierten Hofstellen umgenutzt werden?
Dieses Bauamt lehnt alles ab, egal wie ich mich bemühe und erfülle, es fällt ihnen immer etwas neues ein, um abzulehnen.
Ich muss noch sagen, dass ich eine Duldung bis Eigentümerwechsel habe. Wenn ich klagen würde, hat man gedroht, würde alles neu bewertet, d.h. die Duldung wäre weg, wenn ich den Prozess verliere.
Gibt es evtl. einen Fachanwalt im Forum, der mir Auskunft geben könnte?
Danke für Interesse und evtl. Antwort.
Bestandsschutz/Umnutzung für Schafstall nach Hofaufgabe
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bestandsschutz/Umnutzung für Schafstall nach Hofaufgabe
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Umnutzung bei § 35 BauGB
>"Umnutzungen wirklich nur auf noch privilegierten Hofstellen umgenutzt werden? "<
... ja!
Und bei Bestand im Außenbereich ist eine Umnutzung nahezu unmöglich. Der Neubau ist da (fast) einfacher. (am Rande)
Ich denke nicht, dass Sie hier einen Fachanwalt finden werden. Wir sind ein Bauforum.
Da Sie aber selbst schon so einiges versucht haben und nicht unvorgebildet zu sein scheinen, möchte ich Ihnen empfehlen, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird - Verhandlungen mit Baubehörden sollte man immer den Fachleuten, also erst einmal dem (erfahrenen) Architekten überlassen - umgehend einen Fachanwalt für priv. Baurecht, mit Ahnung beim Bauen gem. § 35 BauGBAbk. einzuschalten. Insbesondere sollten Sie sich, wenn Sie wirklich noch etwas erreichen wollen:
a) nicht mehr allein mit der Behörde auseinandersetzen
und
b) nicht auf die vielfältigen Antworten und (auch Laien-) Meinungen in einem Forum verlassen -
Danke Herr Kaiser
Ich wusste nicht, dass eine Hofstelle eine privilegierte sein muss, wenn man eine Umnutzung beantragen will. Nun gibt es da wohl keine Chance mehr. Trotzdem dabke für Ihren Beitrag.
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