Anbau Statik notwendig bei Gebäudeklasse 5? Prüfstatik, Tragwerksplanung, Kosten
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Anbau Statik notwendig bei Gebäudeklasse 5? Prüfstatik, Tragwerksplanung, Kosten

Hallo liebe Forumsspezialisten, Mitglieder und allen eine frohes neues Jahr 2024!

Folgende Situation:

Ein Anwesen besteht aus Haupthaus mit einer letzten Geschoßbodenhöhe von > 13 m und einen mit dem Haupthaus verbundenen Anbau der aus EGAbk. und einem Ziegeldach gefertigt ist.

Das Anwesen ist über 100 Jahre alt. Der Anbau besteht aus EG und einem Ziegeldach was nicht begehbar ist und keine Betondecke besitzt.

Wenn nun im Anbau eine Kernsanierung mit dem dem Entfernen von Wänden (die bis zur Tragkonstruktion des Daches reichen), ansteht, wird dann bei solch einer Umbaumaßnahme eine Genehmigung von der BOB benötigt und/oder sogar eine Statik die gewährleistet das die Tragfähigkeit des Daches hier nicht beeinträchtigt wird, oder ist hier sogar auch eine zusätzliche Prüfstatik notwendig, da die Prüfstatik Vorschrift nach der Gebäudekl. 5 sich hier auch auf den Anbau bezieht da mit dem Haupthaus verbunden und auch in der Teilungserklärung nicht anders gereglt ist.

Viele Grüße und ein Dankeschön für jede Info!

Grüße

  • Name:
  • Jürgen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Eingriffen in die Tragstruktur ohne statische Berechnung besteht Einsturzgefahr.

    GoogleAI-Analyse

    Ob für einen Anbau eine Statik erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Gebäudeklasse, den baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und dem Umfang der Baumaßnahmen.

    Bei einer Gebäudeklasse 5 (Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 m) sind die Anforderungen an die Standsicherheit in der Regel höher. Eine statische Berechnung und die Erstellung von Ausführungsplänen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner sind meist erforderlich.

    🔴 Gefahr: Werden tragende Wände entfernt oder die Tragkonstruktion des Daches verändert, ist eine statische Berechnung zwingend erforderlich, um die Tragfähigkeit und Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Andernfalls besteht Einsturzgefahr.

    Eine zusätzliche Prüfstatik kann erforderlich sein, wenn dies in der Baugenehmigung gefordert wird oder wenn es sich um eine besonders komplexe oder risikobehaftete Konstruktion handelt. Die Prüfstatik dient der unabhängigen Kontrolle der statischen Berechnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Anforderungen mit der zuständigen Baubehörde und ziehen Sie einen Tragwerksplaner hinzu, um die statischen Berechnungen und Nachweise zu erstellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Baustatik und befasst sich mit der Berechnung der Standsicherheit von Bauwerken. Sie umfasst die Ermittlung von Kräften und Spannungen in Bauteilen. Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre.
    Tragwerksplanung
    Die Tragwerksplanung umfasst die Planung, Berechnung und Konstruktion von tragenden Bauteilen eines Bauwerks. Sie beinhaltet die Statik, die Erstellung von Ausführungsplänen und die Bauüberwachung. Verwandte Begriffe: Statik, Konstruktion, Baustatik.
    Prüfstatik
    Die Prüfstatik ist eine unabhängige Überprüfung der statischen Berechnung durch einen Prüfingenieur. Sie dient der Qualitätssicherung und wird oft bei komplexen Bauvorhaben gefordert. Verwandte Begriffe: Statik, Qualitätssicherung, Bauüberwachung.
    Gebäudeklasse
    Die Gebäudeklasse ist eine Einteilung von Gebäuden nach ihrer Höhe und Nutzung. Sie bestimmt die Anforderungen an den Brandschutz, die Standsicherheit und andere baurechtliche Aspekte. Verwandte Begriffe: Baurecht, Brandschutz, Standsicherheit.
    Tragende Wand
    Eine tragende Wand ist ein Bauteil, das die Lasten des Gebäudes aufnimmt und ableitet. Sie ist für die Standsicherheit des Gebäudes von entscheidender Bedeutung. Verwandte Begriffe: Statik, Lastabtragung, Mauerwerk.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauwerken. Sie ist in den meisten Fällen erforderlich. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauantrag, Bauordnung.
    Lastabtragung
    Die Lastabtragung beschreibt den Weg, über den die Lasten eines Gebäudes (z.B. Eigengewicht, Nutzlasten) in den Baugrund geleitet werden. Sie ist ein zentraler Aspekt der Statik. Verwandte Begriffe: Statik, Tragwerk, Fundament.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann ist eine Statik für einen Anbau erforderlich?
      Eine Statik ist erforderlich, wenn tragende Bauteile verändert werden, die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigt wird oder die Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist. Dies ist besonders bei Gebäudeklasse 5 relevant.
    2. Was ist eine Prüfstatik?
      Eine Prüfstatik ist eine unabhängige Überprüfung der statischen Berechnung durch einen Prüfingenieur. Sie dient der Qualitätssicherung und wird oft bei komplexen Bauvorhaben gefordert.
    3. Wer darf eine Statik erstellen?
      Eine Statik darf nur von qualifizierten Tragwerksplanern oder Bauingenieuren mit entsprechender Berufserfahrung und Zulassung erstellt werden.
    4. Was kostet eine Statik für einen Anbau?
      Die Kosten für eine Statik hängen vom Umfang des Anbaus und der Komplexität der statischen Berechnung ab. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Tragwerksplanern einzuholen.
    5. Was passiert, wenn ich ohne Statik baue?
      Das Bauen ohne erforderliche Statik kann zu erheblichen Problemen führen, einschließlich Baustopp, Rückbauanordnung und im schlimmsten Fall zu Schäden an der Bausubstanz oder sogar Einsturz.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Tragwerksplaner?
      Sie können einen Tragwerksplaner über die Ingenieurkammern der Bundesländer, Architektenkammern oder über Empfehlungen von Bauunternehmen finden.
    7. Welche Unterlagen benötigt der Tragwerksplaner?
      Der Tragwerksplaner benötigt in der Regel Baupläne, Baubeschreibungen, Bodengutachten und gegebenenfalls vorhandene statische Berechnungen des Bestandsgebäudes.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Tragwerksplanung und Statik?
      Statik ist ein Teil der Tragwerksplanung. Die Tragwerksplanung umfasst neben der statischen Berechnung auch die Erstellung von Ausführungsplänen und die Überwachung der Bauausführung.

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  2. Anbau Sanierung: Genehmigungen & Spezialisten-Pflicht

    besonders alt und kompliziert
    Umbau und Sanierung von einem so alten Gebäude und zudem einer WEGAbk. bedarf aller Genehmigungen wie bei einem Neubau, besonders bei Statik, Brandschutz, Schallschutz und Abgeschlossenheit. Damit ist das was für Spezialisten. Der Hinweis auf Bestandsschutz zählt nicht. Es wird so viele Zusatzmaßnahmen geben, dass ein Abriss besser wäre. Maßnahmen vergessen oder unterschlagen wird noch teurer.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Anbau Statik: Voraussetzungen vs. Haupthaus-Statik?

    Das war leider nicht die Frage
    Hallo nochmals,

    es ging nur um die Frage, ob ein Anbau, der aus dem EGAbk. und einem Dach besteht, die gleichen Statik-Vorauussetzungen erfüllen muss, wie sein Haupthaus, an dem er angebaut wurde?

    Beispiel: Haus über 13 m Geschossbodenhöhe = Statik + Prüfstatik Gebäude bis 7 m benötigen so glaube ich NUR eine Statik.

    Wie ist das im o.g. Fall?

    Ob das Sanieren eines Altbaus sinnig oder unsinnig ist, ist hier nicht die Frage.

    Grüße Jürgen

  4. Dank für Infos: Anbau Statik & Gebäudeklasse

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    Es werden (dankenswerter Weise) auch Fragen beantwortet, die nicht (direkt) gestellt werden!
    [ Zitat Anfang ] ... Dankeschön für jede Info! ... [ Zitat Ende ]
    • Name:
  5. Anbau Statik: Wandentfernung – Tragend oder nicht?

    Foto von Martin G. Halbinger

    3 Ansätze:
    1. Ansatz: Zitat: "Wenn nun im Anbau eine Kernsanierung mit dem dem Entfernen von Wänden (die bis zur Tragkonstruktion des Daches reichen..." muss nicht zwingend das gleiche bedeuten wie `Entfernen von tragenden Wänden` bzw. `Änderung an tragenden Bauteilen`. Wenn nun ein Statiker, nach Besichtigung, Unterlagenprüfung usw. zu der Feststellung kommt, die zu entfernende Wand selbst ist nicht tragend oder aussteifend, ist dies noch kein Standsicherheitsnachweis der geprüft werden muss.
    2. Ansatz (abhängig vom Bundesland und Wortlaut der Regelung in der LBOAbk.) In Bayern sind auch bei Gebäudeklasse 5 keine Prüfstatiker erforderich, wenn ein Kriterienkatalog ausnahmslos erfüllt ist. Web-Link vereinfacht: statisch / rechnerisch sehr einfache Bauweise mit klaren Verhältnissen... was bei alten Bauwerken durchaus denkbar ist. Ob dies in allen Bundesländer ähnlich geregelt ist, wäre zu prüfen.
    3. Der Anbau ist statisch-konstruktiv und auch nach der Nutzung so eigenständig, dass er ein eigenes Gebäude darstellt und somit ggf. einer eigenen Gebäudeklasse zugeordnet werden kann.

    Wenn diese drei Ansätze nicht eingehalten werden können (muss im Zweifel ein nachweisberechtigter Tragwerksplaner unterschreiben), wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Prüfer notwendig werden.

  6. WEG & Anbau: Gemeinsame Betrachtung des Bauwerks

    WEG zusammenhängend?
    Eine WEGAbk. auf einem Grundstück mit 2 getrennten Häusern ist denkbar und möglich. Der Fragesteller spricht aber von einem verbundenen Anbau. Damit ist es aber ein Bauwerk das gemeinsam betrachtet wird. Bauwerke aus verschiedenen Baujahren sind planerisch zusammenzuführen und in einer gemeinsamen Teilungserklärung zu behandeln. Es ist ein Stück Haus in einer WEG, alle Sondereigentümer haben Anteil am gleichen Allgemeineigentum und tragen die Kosten gemeinsam. Sonst ist eine ordentliche Verwaltung unmöglich.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. Anbau Statik: Eigenständigkeit vereinfacht Nachweis?

    Danke, das ist eine sehr gute Info
    Vielen Dank für diese Info.

    im verlinkten Artikel könnte wohl punkt 8. zum tragen kommen und die Tatsache das es wohl als eigenständiger Anbau zu sehen ist, macht die Sache schon viel einfacher. Denke ich.

    wobei dann u.U. doch bei einem Nachweis wieder der Prüfer mit unterschreiben müsste, was doch wieder sein könnte. Müsste ich vielleicht ein Beispiel nennen.

    Ich denke das kann dann eh nur ein Statiker oder Bau/Tragwerksplaner entscheiden ob überhaupt eine Statik notwendig ist. Wenn hier in diesem Fall die Decke so gestaltet wurde das diese als Querbalken die an jedem Sparren befestigt sind (die Decke wurde so 50cm höher und die daraus entstandenen Felder (der Querbalken) wurden mit Sand gefüllt. Die Stützwände die bis zu diesen Balkken hochgehen sind zwar nur 11'er aber ich vermute wg. der Konstruktion könnte die bauordnungsbehörde doch eine Statik verlangen. Oder? Was macht man in diesem Fall, geht man zum Statiker oder Tragwerksplaner (das wäre meine Sicht) oder zur Bauordnungsbehörde.

    Viele Grüße Jürgen

  8. Anbau Gebäudeklasse: Unterschiede zum Haupthaus?

    Zur WEGAbk. zusammenhängend
    Ja, das ist schon klar, dass es für die Gemeinschaft ein Gemeinschaftseigentum und der Anbau natürlich auch dazu gehört.

    Was aber interessant wäre ist:

    Ist es nun so, wie vorhin mitgeteilt wurde, dass der Anbau, wegen seiner eigenständigen Form, ist ja kein 3 stöckiges Gebäude, sonden nur das EGAbk., von Seiten der Bauordnungsbehörde und den Bauvorschriften anders behandelt wird, wie das Haupthaus, was in der Gebäudeklasse 5 ist?

    So wie Du schreibst, wäre der kleinere Anbau auch so zu behandeln, also auch Gebäudeklasse 5.

    Ich denke aber, da es kein normales Dach, sondern schon eine etwas gewichtsbelastete Konstruktion besteht, ist das nicht so einfach zu entscheiden.

    Ich hätte hier wirklich auf einen Statiker getippt, den man befragen müsste. Hätte nicht gedacht, dass es Fälle gibt, die da keinen brauchen, bis auf ein Gartenhaus etc.

    Viele Grüße Jürgen

  9. Anbau Statik: Fachleute prüfen Gebäudebegriff!

    Foto von

    Klarstellung
    Die o.G. Ansätze sind durch Fachleute zu prüfen. Zum einen, da der bauordnungsrechtliche Gebäudebegriff überhaupt nicht durch Eigentumsverhältnisse beeinflusst wird und zum Anderen, da hier aus der Ferne unter "Anbau" viele konstruktiv unterschiedliche Situationen denkbar sind... von durch eine Silikonfuge "verbunden" wie bei Doppelhäusern, bis konstruktiv eine Einheit und nur später erweitert... Wenn der Statiker vor Ort hier eine konstruktive Trennung sieht, kann dies ein Weg sein.

    Wenn die Bauaufsicht im Verfahren beteiligt ist (z. B. weil es eine Baugenehmigung gibt) dann will die eh eine Unterschrift von einem nachweisberechtigten Tragwerksplaner... z. B. auf der Baubeginnsanzeige, dass die erforderlichen bautechnischen Nachweise erstellt wurden. (oder auf weiteren Formularen wie dem o.g. Kriterienkatalog)...

  10. Anbau Historie: Tragwerk-Verbindung beeinflusst Statik?

    Da sieht man wie komplex solch eine Beurteilung eigentlich ist!
    Vielen dank auch für diese Infos - für mich alles nachvollziehbar.

    Damit man hier sieht wie solch ein Anbau eigenständig ist oder sogar von dem Tragwerk her mit dem Haupthaus verbunden ist, was u.U. wohl wieder zu einer anderen Bewertung führen könnte. Hier die Historie des Anwesens.

    Im Archiv der BOB ist auf dem Urplan das Haupthaus der Anbau sichtbar. Da das ganze Anwesen früher eine andere Funktion (Schwesternwohnheim mit späterem Seminarräume im Anbau ohne Bad, WC, Küche) hatte, wurde es wohl nach dem Krieg nochmals umgebaut.

    Da die EGAbk.-Wohnung des Haupthauses an den Anbau grenzt und dort Fenster die zum Anbau zeigten, die später zugemauert wurden, kann man hier noch erkennen, dass die Wand zum Anbau erst frei (ohne Anbau) stand. Wieso man das im Archivplan nicht sieht, weiss ich nicht. Der Anbau dürfte aber tatsächlich erst kurz nach Fertigstellung des Haupthauses angebaut worden sein.

    Der Anbau ist somit mit einer Silikonfuge sichtbar vom Haupthaus getrennt. Sieht erstmal klar als eigenständig aus.

    Bis eine spätere Änderung am Anbau und der benachbarten EG-Wohnung dazu kam.

    Als man dann wohl aus dem ganzen Anwesen Wohnungen machte, fehlte im Anbau die Küche und das Bad. Bei der folgenden Teilungsänderung des Anwesens nahm man der EG-Wohnung des Haupthauses, einen Raum weg, brach zum Anbau durch, wonach dann der Anbau auch sein Badezimmer hatte.

    Somit könnte sich dann auch die Bewertung der BOB vielleicht wieder ändern, da dieser Anbau nun durch eine statische Änderung am Haupthaus mit diesem verbunden wurde! Schliesslich ist ein Raum vom Anbau, im Haupthaus untergebracht und miteinander verbunden.

    Vielleicht könnte man dies aber auch wieder eliminieren, wenn man nachweisen kann, das durch die Wohnungsverbindung nichts an der Statik des Haupthauses geändert wurde, da auch bei der Verbindung ein vorhandenes Fenster nur bodentief erweitert wurde.

    Versorgungstechnisch, Heizung, Brauchwasser, etc. wird der Anbau vom Haupthaus versorgt!

    Nun weiß ich aber, welche Fragen ich dann an den Statiker zu stellen habe und da nicht drumherum komme. Ursprünglich dachte ich tatsächlich so eine Antwort wäre viel klarer. Die Infos die ich nun hier bei Euch bekam haben mir schon die Augen geöffnet. Man lernt nie aus am Bau.

    Danke für die ganzen Infos.

    Viele Grüße

    Jürgen

  11. Anbau Durchbruch: Brandwand verändert Abgeschlossenheit!

    nach und nach kommt alles ans Licht
    Jetzt plötzlich hängt der Anbau über einen Durchbruch am Altbau, also ist die Brandwand durchbrochen und die Abgeschlossenheit ist verändert. Ein Berater ist notwendig und ich hoffe, die Eigentümer geraten an den Richtigen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  12. Anbau Statik: Trennfuge & Durchbruch beeinflussen Bewertung

    Ja genau,
    Ja, so waren die Zeiten damals, auf Brand- und Schallschutz hatte man do wohl noch nicht so das Auge und da war dann auch die alte 11'er Wand als Wohnungsteiler ok.

    Teilungsmäßig und damals von der BOB mit der Abgeschlossenheit, war sicherlich alles ok.

    Von Außen, sieht der Bau mit seiner sichtbaren Trennfuge zum Haupthaus eigenständig aus. Ob der Durchbruch zum Haupthaus dann die Bewertung welche Art von Statik man benötigt, wird sich zeigen.

    Ich werde jetzt mal einen Termin von einem recht bekannten Tragwerksplaner der auch die örtliche BOB gut kennt , vereinbaren.

    Ich habe aber trotzdem hier schon wichtige Infos erhalten.

    Danke

    Viele Grüße an alle

  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

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    Anbau Statik bei Gebäudeklasse 5: Prüfstatik & Tragwerksplanung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit einer Statik und Prüfstatik für einen Anbau an ein Haupthaus der Gebäudeklasse 5. Dabei spielen die Eigenständigkeit des Anbaus, die Gebäudeklasse, mögliche Wandentfernungen und die Verbindung zum Haupthaus eine entscheidende Rolle. Die Komplexität der Beurteilung wird durch historische Aspekte und mögliche Durchbrüche in Brandwänden erhöht.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Anbau Sanierung: Genehmigungen & Spezialisten-Pflicht betont wird, sind bei Umbauten und Sanierungen von Altbauten, insbesondere in WEGs, umfassende Genehmigungen erforderlich, die oft Spezialistenwissen erfordern.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Anbau Statik: Eigenständigkeit vereinfacht Nachweis? deutet an, dass die Eigenständigkeit des Anbaus die Nachweisführung vereinfachen könnte, jedoch möglicherweise trotzdem eine Prüfstatik erforderlich ist.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Geschossbodenhöhe von über 13m des Haupthauses ist ein wesentlicher Faktor bei der Beurteilung der Statik-Anforderungen. Gebäude bis 7m benötigen in der Regel nur eine Statik.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Anbau Durchbruch: Brandwand verändert Abgeschlossenheit! weist darauf hin, dass ein Durchbruch in der Brandwand die Abgeschlossenheit verändert und somit zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, einen Statiker und Tragwerksplaner vor Ort zu konsultieren, um die spezifische Situation des Anbaus zu beurteilen und die notwendigen Nachweise zu erbringen. Die Klärung der Gebäudeklasse und die Berücksichtigung der Bauvorschriften sind unerlässlich. Siehe auch Anbau Statik: Fachleute prüfen Gebäudebegriff!.

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