Gemeinschaftsvertrag: Einheitlicher Charakter von Wohnanlagen – Rechte, Pflichten & Änderungen?
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Gemeinschaftsvertrag: Einheitlicher Charakter von Wohnanlagen – Rechte, Pflichten & Änderungen?

Hallo Freunde des Forums,

in der Hoffnung das ich hier richtig bin, habe ich folgenden Sachverhalt.

Wir haben eine Reihenhaus (Bj.1974) in Berlin erworben. Das Haus befindet sich in einer einheitlichen Wohnanlage (50 Teilhaber), wo laut Gemeinschaftsvertrag (Fassung 1974) u.a. folgende Formulierung zu finden ist:

[ Zitat Anfang ] ... Weiterhin müssen die Teilhaber dafür sorgen, der Wohnanlage dauernd den einheitlichen Charakter und ein gepflegtes und gutes Aussehen zu erhalten. ... [ Zitat Ende ]

Mittlerweile sind wir im 50 Jahr und mit der Zeit wurden z.B. Änderungen wie unterschiedliche Zaunarten (Stabmattenzaun anstatt Jägerzaun) von einzelnen Teilhabern vorgenommen. Im Groh sieht aber noch alles recht einheitlich aus.

Das ist aber dem geschuldet, da noch eine große Anzahl Erstbesitzer in der Wohnanlage leben und immer auf den Gemeinschaftsvertrag verweisen. Allerdings versterben die Erstbesitzer mehr und mehr und neue Teilhaber, möchten gerne, der Zeit entsprechend, die Wohnanlage moderner gestalten. Was dazu führen würde, das der einheitliche Charakter, darunter leidet.

Fragen:

  • Ist die oben genannten Formulierung eine Art Architektenschutz, der eigenmächtige Änderungen oder Änderungen, die durch die Teilhaber beschlossen werden, gesetzlich verhindern werden kann?
  • Gibt es in dem Zusammenhang eine gesetzliche Definition für "dauernd"?

Wenn mir hier keiner weiterhelfen kann, weil ich nicht richtig bin, würde ich mich über einen Hinweis freuen, wo ich noch fragen könnte.

Mit bestem Gruß

  • Name:
  • Peter
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    Ich verstehe, dass Sie als neuer Eigentümer eines Reihenhauses in einer Wohnanlage in Berlin Fragen zum Gemeinschaftsvertrag und dem einheitlichen Charakter der Anlage haben. Der Gemeinschaftsvertrag von 1974 scheint Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild zu enthalten, insbesondere bezüglich Zäunen.

    Es ist wichtig zu prüfen, ob die aktuellen Zaunarten (Stabmattenzaun, Jägerzaun) mit den ursprünglichen Bestimmungen des Gemeinschaftsvertrags vereinbar sind. Wenn eine große Anzahl von Teilhabern Zäune errichtet hat, die vom ursprünglichen Charakter abweichen, stellt sich die Frage, ob dies eine stillschweigende Änderung des Gemeinschaftsvertrags darstellt.

    Die Formulierung im Gemeinschaftsvertrag bezüglich des "einheitlichen Charakters" könnte als eine Art Architekturschutz interpretiert werden. Es ist ratsam, zu prüfen, ob es eine klare Definition oder einen Hinweis auf den ursprünglichen Gestaltungsplan der Wohnanlage gibt. Dies könnte Aufschluss darüber geben, welche Veränderungen zulässig sind und welche nicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Gemeinschaftsvertrag von einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten als Teilhaber sowie die Möglichkeiten zur Durchsetzung oder Änderung der Bestimmungen zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gemeinschaftsvertrag
    Ein Vertrag, der die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer regelt und das Zusammenleben in einer Wohnanlage ordnet. Er enthält Bestimmungen zur Nutzung des Gemeinschaftseigentums, zur Instandhaltung und zu baulichen Veränderungen. Verwandte Begriffe: Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Wohnungseigentumsgesetz.
    Einheitlicher Charakter
    Das harmonische Gesamtbild einer Wohnanlage, das durch den Gemeinschaftsvertrag oder eine Gestaltungssatzung festgelegt wird. Ziel ist es, unerwünschte Veränderungen zu verhindern und das äußere Erscheinungsbild zu wahren. Verwandte Begriffe: Architekturschutz, Gestaltungssatzung, Ortsbild.
    Teilhaber
    Eine Person, die einen Anteil an einer Gemeinschaft oder einem Unternehmen besitzt. Im Kontext einer Wohnanlage ist ein Teilhaber ein Wohnungseigentümer, der einen Anteil am Gemeinschaftseigentum besitzt. Verwandte Begriffe: Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mitglied.
    Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.)
    Das Gesetz, das die rechtlichen Grundlagen für das Wohnungseigentum in Deutschland regelt. Es enthält Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und das Verfahren bei Streitigkeiten. Verwandte Begriffe: Gemeinschaftsvertrag, Teilungserklärung, Sondereigentum.
    Sondereigentum
    Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Gewerberaum innerhalb einer Wohnanlage. Der Eigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum nach seinen Vorstellungen zu nutzen, solange er die Rechte der anderen Eigentümer nicht beeinträchtigt. Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Wohnungseigentum.
    Gemeinschaftseigentum
    Alle Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, das Dach, die Fassade und der Garten. Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung.
    Architektenschutz
    Der Schutz des geistigen Eigentums eines Architekten an seinem Werk. Veränderungen, die das Werk des Architekten beeinträchtigen, bedürfen seiner Zustimmung. Verwandte Begriffe: Urheberrecht, Baugestaltung, Werkplanung.
    Wohnungseigentümerversammlung
    Das zentrale Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier treffen sich die Eigentümer, um über wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft zu beraten und abzustimmen. Verwandte Begriffe: Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Protokoll.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Gemeinschaftsvertrag?
      Ein Gemeinschaftsvertrag (oder Gemeinschaftsordnung) regelt das Zusammenleben und die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage. Er enthält Bestimmungen zur Nutzung des Gemeinschaftseigentums, zur Instandhaltung und zu baulichen Veränderungen.
    2. Was bedeutet "einheitlicher Charakter" in Bezug auf eine Wohnanlage?
      Der "einheitliche Charakter" bezieht sich auf das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage, das durch den Gemeinschaftsvertrag oder eine separate Gestaltungssatzung festgelegt werden kann. Ziel ist es, ein harmonisches Gesamtbild zu wahren und unerwünschte Veränderungen zu verhindern.
    3. Kann ein Gemeinschaftsvertrag geändert werden?
      Ja, ein Gemeinschaftsvertrag kann geändert werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Änderung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Gemeinschaftsvertrag selbst geregelt. In der Regel ist ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich.
    4. Was ist eine Wohnungseigentümerversammlung?
      Die Wohnungseigentümerversammlung ist das zentrale Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier treffen sich die Eigentümer, um über wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft zu beraten und abzustimmen.
    5. Was ist Gemeinschaftseigentum?
      Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, das Dach, die Fassade und der Garten.
    6. Was ist Sondereigentum?
      Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Gewerberaum innerhalb einer Wohnanlage. Der Eigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum nach seinen Vorstellungen zu nutzen, solange er die Rechte der anderen Eigentümer nicht beeinträchtigt.
    7. Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung nicht einverstanden bin?
      Sie können gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden.
    8. Welche Rolle spielt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)?
      Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum in Deutschland. Es regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und das Verfahren bei Streitigkeiten.
    9. Was bedeutet Architektenschutz im Kontext einer Wohnanlage?
      Architektenschutz bedeutet, dass bestimmte gestalterische Elemente oder das gesamte Erscheinungsbild einer Wohnanlage durch den Urheber (Architekten) geschützt sind. Veränderungen, die das Werk des Architekten beeinträchtigen, bedürfen seiner Zustimmung.

    🔗 Verwandte Themen

    • Änderung des Gemeinschaftsvertrags
      Voraussetzungen und Verfahren zur Änderung des Gemeinschaftsvertrags.
    • Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
      Überblick über die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
    • Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft
      Typische Konflikte und Möglichkeiten zur Konfliktlösung.
    • Verwaltung von Wohnungseigentum
      Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Verwalters.
    • Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
      Regelungen zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums und die Kostenverteilung.
  2. Ensembleschutz prüfen: Rechtsberatung & Denkmalschutz

    weiterhelfen kann da
    eigentlich nur ein Rechtsanwalt. Nur die dürfen in konkreten Fällen eine Rechtsberatung leisten 😉

    Die Vereinbarung spricht schon dafür, dass da ein Ensembleschutz besteht. Der könnte inzwischen auch denkmalrechtlich begründet sein. In dem Fall wäre die untere Denkmalschutzbehörde der richtige Ansprechpartner.

    Es spricht aber auch einiges in der Schilderung für einen Urheberrechtsschutz des Architekten. Der hält, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, 70 Jahre über den Tod des Architekten hinaus an.

  3. Wohnanlage 1971: Ensembleschutz vs. Gestaltungsfreiheit

    Wenn "die Neuen" Ärger machen
    Habe auch ein solches Reihenhaus in einer Wohnanlage von 1971 gekauft und bezogen. Alle Alteigentümer pochen darauf, dass es einen Ensembleschutz gäbe an den man sich seit Erstbezug zu halten hatte und dass man deshalb z.B. die Türen und Fenster nur in diesem bauzeitlich üblichen moosgrün einbauen dürfe passend zum grünen Sockelanstrich.

    Auf Anfrage unserer Maklerin bei diesen Alteigentümern konnte jedoch keine solche nachbarschaftliche Vereinbarung vorgelegt werden auch die Denkmalschutzbehörde hat sich schlapp gelacht bei einer entsprechenden Anfrage, weil eine Gestaltungssatzung nur für Villenobjekte aus den 20er und 30er Jahren galt/gilt.

    Sie müssen folgendes klären: Handelt es sich um eine Wohnanlage nach WEGAbk. mit Gemeinschaftseigentum an Grund und Boden (sind sie also Teil einer Wohneigentümergemeinschaft) oder handelt es sich um eine Wohnanlage mit real geteilten Grundstücken?

    Bei einer echten WEG ist diese alte Vereinbarung Teil der verbindlichen Regelungen für alle Eigentümer. Die darin enthaltene Formulierung ist jedoch so ungenau, dass sie eine Menge Interpretationsspielraum bietet und wenn man sie tatsächlich anwenden will, dann müsste man sie vorher wohl erstmal präzisieren. Wer daran etwas ändern will müsste bei einer WEG-Versammlung die Ergänzung / Änderung / Präzisierung dieser Vereinbarung beantragen. Auf dieser Versammlung müsste dann präzisiert werden, für welche Bauteile denn ein gestalterisches Änderungsverbot existieren soll- z.B.:

    • Zaunart
    • Gehwegbeläge
    • Begrenzung der Versiegelungsflächen
    • Anbauten (Vordächer, Wintergärten, Geräteschuppen etc.)
    • Vorgartengestaltung (Verbot von Steingarten und Kunstrasen)
    • Fassadenputz und -farbe (WDVSAbk. erlaubt?)
    • Fenster und Türen (Farbe und Gliederung)
    • Dacheindeckung (Farbe und Höhe)
    • usw.

    Bei real geteilten Grundstücken müsste sich ein RA die alte nachbarschaftsrechtliche Vereinbarung zum Ensembleschutz ansehen und bewerten, ob diese überhaupt für Neueigentümer bindend ist. Solche "privaten Absprachen" und viele "nachbarlichen Vereinbarungen" kauft man nämlich bei Erwerb eines Grundstücks nicht mit, wenn diese Vereinbarungen nicht im Grundbuch verankert sind.

  4. Rechtsanwalt für Ensembleschutz: Spezialisierung & GbR

    RA für Ensembleschutz
    Danke für eure Antworten.

    ich dachte mir schon, das wir mit der Thematik nicht alleine sind. Solche Reihenhaussiedlungen wurden bzw. werden ja weiterhin gebaut.

    Laut Gemeinschaftsvertrag sind wir eine GbR mit einzelnen zugeordneten Grundstücken und keine WEGAbk.. Fenster sowie Haustüren haben bereits auch keine Einheitlichkeit mehr (weiß, braun, Holz, Kunststoff).

    Frage: Welche Fachrichtung / Spezialisierung hat den ein Rechtsanwalt für Ensembleschutz ? RA für Immobilienrecht ?

    • Name:
    • Peter
  5. Grundbuchauszug: Ensembleschutz & Baulasten beim Hauskauf

    mit Behauptungen kommt man nicht weiter
    Bei einem Kauf erhält der Notar einen Grundbuchauszug und teilt Ihnen die Besonderheiten wie WEGAbk., Ensembleschutz, Dienstbarkeiten, Denkmalschutz und Baulasten mit. Sie kaufen mit Wissen um die Baugeschichte. Farben von Fenstern und Gartenzäune haben keinen Bestandsschutz. Probleme kann es bei Klinkerfassaden geben. Wenn es noch Ersteigentümer gibt, müssen sie bezüglich Veränderungen mit Altersstarrsinn rechnen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. GbR im Gemeinschaftsvertrag: Rechtsverbindlichkeit prüfen!

    Laut Gemeinschaftsvertrag sind wir eine GbR
    GbR ist eine Unternehmensform! Ich glaube nicht, dass dies auf eine nachbarschaftliche Gemeinschaft von Einzeleigentümern benachbarter Grundstücke anwendbar ist - egal was sich der Bauträger damals ausgedacht hat und die damaligen Erwerber unterschrieben haben!

    Deshalb ja mein Rat: Wenn sie größere Änderungen an der Gestaltung ihres Hauses vorhaben und der Diskussion mit alteingesessenen Ersterwerbern aus dem Weg gehen wollen, dann zeigen sie dieses "Vertragsrelikt" mal einem Baufachanwalt bzw. einem Anwalt für WEGAbk.-Recht und lassen sie ihn erklären welche Verbindlichkeiten sich aus einem solchen "Nachbarschaftsvertrag" für sie tatsächlich ergeben.

    Ich denke:

    1. Dürfte die Rechtsverbindlichkeit grundsätzlich fraglich sein.

    2. Dürfte der Inhalt dieser Vereinbarung viel zu schwammig formuliert sein.

    3. Ist der Vertragsinhalt in den vergangenen Jahren offenbar gar nicht mehr gelebt worden (Haustüränderungen, Gartenzaunänderungen, etc.). Es gab also offenbar diverse "Duldungen" von Vertragsabweichungen, die den Vertrag offenbar aufgeweicht oder gar aufgehoben haben.

    Eine Unterlassungsklage gegen ihre geplanten baulichen Änderungen auf Grundlage dieses alten "Vertrages" ist sehr unwahrscheinlich.

    Grüße aus dem Berliner Norden nach Berlin

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Gemeinschaftsvertrag & Ensembleschutz: Rechte in der Wohnanlage

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Rechte und Pflichten von Teilhabern in einer Wohnanlage mit Gemeinschaftsvertrag, insbesondere im Hinblick auf den einheitlichen Charakter und möglichen Ensembleschutz. Es wird die Notwendigkeit rechtlicher Beratung und die Bedeutung des Grundbuchauszugs beim Kauf hervorgehoben. Die Rechtsverbindlichkeit alter Gemeinschaftsverträge wird kritisch hinterfragt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Ensembleschutz prüfen: Rechtsberatung & Denkmalschutz kann ein Ensembleschutz auch denkmalrechtlich begründet sein, was die untere Denkmalschutzbehörde zum Ansprechpartner macht. Es wird empfohlen, einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Grundbuchauszug: Ensembleschutz & Baulasten beim Hauskauf betont, dass der Notar beim Kauf über Besonderheiten wie WEGAbk., Ensembleschutz, Dienstbarkeiten, Denkmalschutz und Baulasten informiert. Dies ermöglicht es Käufern, die Baugeschichte zu berücksichtigen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Die Gültigkeit einer GbR-Regelung im Gemeinschaftsvertrag wird in GbR im Gemeinschaftsvertrag: Rechtsverbindlichkeit prüfen! angezweifelt, da eine GbR eine Unternehmensform ist und möglicherweise nicht auf nachbarschaftliche Gemeinschaften anwendbar ist. Es wird empfohlen, die Rechtsverbindlichkeit durch einen Baufachanwalt prüfen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei geplanten Änderungen am Haus sollte die Rechtsverbindlichkeit des Gemeinschaftsvertrags geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf Ensembleschutz und den einheitlichen Charakter der Wohnanlage. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht oder Wohnungseigentumsrecht, um Ihre Rechte und Pflichten als Teilhaber zu klären. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Wohnanlage 1971: Ensembleschutz vs. Gestaltungsfreiheit bezüglich der Gestaltungssatzung.

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