Höhe Grundplatte stimmt nicht: Mitwirkungspflicht des Bauherrn? Kosten & Vorgehen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Höhe Grundplatte stimmt nicht: Mitwirkungspflicht des Bauherrn? Kosten & Vorgehen
wir haben in Mecklenburg-Vorpommern ein Haus mit einer Baufirma gebaut, die laut Werkvertrag auch die Planung (bzw. die Bereitstellung der notwendigen Planungsunterlagen, was wohl ein Unterschied sein soll) übernehmen wollte. Nachdem die Bodenplatte gegossen war, kam dann schon der Baustopp, weil sie nicht dem Bebauungsplan entspricht und zu hoch ist.
Nach langem hin und her ist nun die Firma der Meinung, wir hätten die Höhe (falsch) festgelegt und wären dementsprechend auch für den Baustopp und die Mehrkosten verantwortlich. Begründet wird es damit, dass der Bauherr Mitwirkungspflicht hat und die Höhe festlegen muss. Außerdem wäre unser Bauberater dabei gewesen, als die Höhe bestimmt wurde.
Wir haben aber einfach nur die Planung der Baufirma ("Oberkante Grundplatte ist gleich Mitte Straßenniveau. Das machen wir immer so. ") abgenickt. Und der Bauberater hat ausdrücklich im Vertrag geschrieben, dass er nur die Übereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit der Planung prüft. Die Richtigkeit der Planungsunterlagen prüft er nicht. Dementsprechend hat er auch keinen Ton zu der Höhe gesagt.
Müssen wir da wirklich die Höhe festlegen und sind dann als absolute Laien auch haftbar für?
Und als zweite Frage: Die Baufirma ist auch der Meinung, dass das Amt den Bebauungsplan falsch gelesen hat. Mittlerweile ist aber schon der Einspruch abgewiesen und eine Befreiung abgelehnt. Die Baufirma meint nun, wir sollen auch noch Widersprich vor Gericht einlegen. Müssen wir wirklich jeden Weg da mitgehen? Das wir ja alles langwierig und teuer.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen gute Rat geben könnte, dass ist schon sehr belastend.
Schönen Gruß
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Eine nicht genehmigte Höhe der Grundplatte kann zum Rückbau verpflichten.
GoogleAI-Analyse
Die Frage dreht sich um die Höhe der Grundplatte und die daraus resultierende Mitwirkungspflicht des Bauherrn sowie mögliche Mehrkosten. Ich gehe davon aus, dass die Grundplatte nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Höhe der Grundplatte kann zu erheblichen Problemen führen, einschließlich der Nichteinhaltung von Bauvorschriften und der Gefährdung der Baugenehmigung.
Meiner Einschätzung nach ist es wichtig, zunächst die Planungsunterlagen und den Werkvertrag genau zu prüfen. Folgende Punkte sind relevant:
- Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan: Entspricht die geplante Höhe der Grundplatte den Vorgaben des Bebauungsplans?
- Verantwortlichkeit für die Planung: Wer ist laut Werkvertrag für die Richtigkeit der Planungsunterlagen verantwortlich?
- Mitwirkungspflicht des Bauherrn: Inwieweit hat der Bauherr eine Mitwirkungspflicht bei der Festlegung der Höhe der Grundplatte?
Da es bereits einen Baustopp gibt, empfehle ich dringend, einen Bauberater oder einen Anwalt für Baurecht hinzuzuziehen. Diese können die Situation rechtlich und technisch bewerten und die nächsten Schritte empfehlen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Höhe der Grundplatte von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen und klären Sie die Verantwortlichkeiten mit einem Anwalt für Baurecht.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Art und das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe und andere bauliche Details.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller (Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Gewährleistung - Mitwirkungspflicht
- Die Mitwirkungspflicht bezeichnet die Verpflichtung einer Partei (z.B. des Bauherrn), aktiv an der Erfüllung eines Vertrages mitzuwirken, indem sie beispielsweise Informationen bereitstellt oder Entscheidungen trifft.
Verwandte Begriffe: Obliegenheit, Kooperation, Informationspflicht - Grundplatte
- Die Grundplatte ist die massive Betonplatte, die als Fundament für ein Gebäude dient. Sie verteilt die Lasten des Gebäudes auf den Baugrund und bildet die Basis für den weiteren Aufbau.
Verwandte Begriffe: Fundament, Bodenplatte, Sohlplatte - Baustopp
- Ein Baustopp ist eine behördliche Anordnung, die die Fortsetzung von Bauarbeiten untersagt. Er wird in der Regel verhängt, wenn gegen Bauvorschriften verstoßen wird oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Untersagungsverfügung - Oberkante Grundplatte (OKGAbk.)
- Die Oberkante Grundplatte bezeichnet die exakte Höhe der Oberseite der betonierten Grundplatte. Diese Höhe muss den Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugenehmigung entsprechen.
Verwandte Begriffe: Höhenbezugspunkt, Nivellierung, Schnurgerüst - Planungsunterlagen
- Planungsunterlagen umfassen alle Dokumente, die für die Planung und den Bau eines Gebäudes erforderlich sind, wie z.B. Baupläne, Statikberechnungen, Energieausweise und Lagepläne.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Architektenpläne, Genehmigungsplanung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Grundplatte?
Die Grundplatte ist die tragende Basis eines Gebäudes, die auf dem Baugrund errichtet wird. Sie dient als Fundament und verteilt die Lasten des Gebäudes auf den Untergrund. - Was bedeutet Mitwirkungspflicht des Bauherrn?
Die Mitwirkungspflicht des Bauherrn bedeutet, dass er bestimmte Informationen und Entscheidungen im Bauprozess beisteuern muss, um die ordnungsgemäße Ausführung des Baus zu gewährleisten. Dies kann die Bereitstellung von Unterlagen, die Genehmigung von Plänen oder die Klärung von Details betreffen. - Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde festlegt. Er enthält unter anderem Festsetzungen zur Höhe von Gebäuden, zur Art der Bebauung und zu Abstandsflächen. - Was passiert bei einem Baustopp?
Ein Baustopp wird von der Baubehörde verhängt, wenn gegen Bauvorschriften verstoßen wird oder wenn die Sicherheit auf der Baustelle nicht gewährleistet ist. Während des Baustopps dürfen keine weiteren Bauarbeiten durchgeführt werden, bis die Mängel behoben sind. - Wer ist für die Richtigkeit der Planungsunterlagen verantwortlich?
Die Verantwortung für die Richtigkeit der Planungsunterlagen liegt in der Regel bei demjenigen, der die Planung übernommen hat. Dies kann ein Architekt, ein Bauingenieur oder auch die Baufirma selbst sein, je nachdem, was im Werkvertrag vereinbart wurde. - Welche Kosten können bei einer fehlerhaften Grundplatte entstehen?
Bei einer fehlerhaften Grundplatte können erhebliche Mehrkosten entstehen, beispielsweise für die Korrektur der Höhe, für zusätzliche Planungsleistungen oder für rechtliche Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Rückbau erforderlich sein, was mit sehr hohen Kosten verbunden wäre. - Wie kann ich mich als Bauherr absichern?
Als Bauherr können Sie sich absichern, indem Sie einen detaillierten Werkvertrag abschließen, der die Verantwortlichkeiten klar regelt. Zudem sollten Sie die Bauausführung regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überwachen lassen. - Was ist der Unterschied zwischen Oberkante Grundplatte und Mitte Straßenniveau?
Die Oberkante Grundplatte bezeichnet die Höhe der Oberseite der Grundplatte. Das Mitte Straßenniveau ist ein Referenzpunkt, der oft im Bebauungsplan festgelegt ist und als Bezugspunkt für die Höhenfestlegung von Gebäuden dient.
🔗 Verwandte Themen
- Baugenehmigung erteilt, aber Bau weicht ab
Was tun, wenn während des Baus Abweichungen von der Baugenehmigung festgestellt werden? - Werkvertrag: Rechte und Pflichten des Bauherrn
Welche Rechte und Pflichten hat ein Bauherr im Rahmen eines Werkvertrags? - Bebauungsplan: Was ist erlaubt?
Wie lese ich einen Bebauungsplan richtig und welche Festsetzungen sind wichtig? - Mängel am Bau: Vorgehen und Ansprüche
Wie gehe ich vor, wenn Mängel am Bau festgestellt werden und welche Ansprüche habe ich? - Bauabnahme verweigert: Was nun?
Was kann ich tun, wenn ich die Bauabnahme aufgrund von Mängeln verweigern möchte?
-
Bauplanung: Entwurfsverfasser und Bauleiter gemäß LBO
Gibt es einen Entwurfsverfasser? ...
Gibt es einen Entwurfsverfasser? einen Bauleiter? §§ 53 ff LBOAbk.? -
Baugenehmigung vs. Freistellung: Haftung des Planverfassers
Entweder
es gab ein "echtes" Baugenehmigungsverfahren, dann hätte das Bauamt die geplante Höhenlage beanstandet.
War es ein Freistellungsverfahren, dann haftet dem Bauherren gegenüber der Planverfasser (z.B. der Architekt, der die Eingabepläne unterschrieben hat) dafür, dass die von ihm erstellte Planung die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält.
Natürlich kann der Bauherr Wünsche zur Höhenlage vorbringen, der Planer muss diese jedoch ablehnen, wenn sie gegen den B. -Plan verstoßen.
Mein Tipp:
Man versucht, Sie zu Vera ... Anwalt bemühen. -
Landesbauordnung: Verantwortlichkeit von Entwurfsverfasser/Bauleiter
Udo
ja, es gibt beide. Die sind doch laut Landesbaugesetz verantwortlich - oder?
Schönen Gruß -
Bauanzeige ohne Höhenangaben: Verantwortlichkeit bei genehmigungsfreiem Bau
Udo
Schönen Dank für den Hinweis und die schnelle Hilfe! Der Bau war genehmigungsfrei. Allerdings waren in der Bauanzeige auch keine Höhenangaben eingezeichnet.
Schönen Gruß -
Bauleiter haftet: Wer hat den Bauleiter bestellt?
Der Bauleiter ist verantwortlich ...
Der Bauleiter ist verantwortlich wer hat den bestellt? ... Aber noch mal Gegenfrage: Ihre Platte muss ja abstrus hoch sein, oder? -
Planungskosten sparen: Risiko bei Baufirmen-Planung
schönes Beispiel
Hallo,
auch für die anderen Bauherren in diesem Forum:
Hier sieht man wieder, wie ärgerlich und teuer es werden kann, wenn man an den Planungskosten für einen unabhängigen Planer (Architekt / Ingenieur) spart.
Es scheint ja kaum mehr ein Bauherr in Erwägung zu ziehen seinen eigenen Planer zu beauftragen. Die Planung kostet ja bei den planenden Baufirmen und Bauträgern nichts, da spart man glatt mal 20.000,00-30.000,00 € und mehr, weil die Baufirma alles gleich mitliefert!
Man Stelle sich vor, dass Bauamt hätte den Fehler erst nach der Fertigstellung bemerkt. Da gibt es Bauämter, die setzen auch dann noch Rückbauverfügungen durch, wenn alles fertig ist. Das wird bitter, oder das bedeutet jahrelangen Rechtsstreit.
Gruß -
Grundstücksgefälle & Bebauungsplan: Aufschüttungsproblematik
Udo
Den Bauleiter hat die Baufirma bestellt.
Die Platte ist gar nicht so hoch, das Grundstück ist nur so tief 😉. Unser Grundstück geht "nach hinten" sehr schräg runter und laut Bebauungsplan darf man nicht aufschütten. Musste man aber und nun ist das falsch.
Nun sind wir ein wenig ratlos. Wenn wir den Bauvertrag kündigen, dann will die Firma insgesamt ca. 60 T€ haben (entstandene Kosten + entgangener Gewinn - die Kündigung wäre dann ihrer Meinung nach freihändig).
Wenn wir den Weg da mit der Baufirma weiter gehen, müssen wir vor Gericht und das Amt verklagen. Das dauert bestimmt ziemlich lange und die Kosten werden auch nicht geringer. Außerdem ist die Chance, Recht zu bekommen, nahe Null.
Tja, das ist für uns eine Zwickmühle momentan.
Schönen Gruß -
Bebauungsplan: Auflagen bei Grundstücksgefälle
Merkwürdige
Geschichte.
Das Grundstück fällt von der Straße weg. (Lese ich so)
Auffüllen ist nicht?
Wie stellt sich denn das B-Amt die Geschichte vor?
Haus vorne "eingraben", damit im hinteren Bereich nicht aufgefüllt werden muss?
Vorn aufliegende und hinten freischwebende Bodenplatte?
Da gibt es Erklärungsbedarf. -
Baufirma-Planung: Genehmigungsfähigkeit prüfen lassen!
Also um nen Anwalt ...
Also um nen Anwalt werden Sie nicht herum kommen. Ich sehe die Geschichte so: die Baufirma liefert Ihnen die Planung und baut ein Haus. Das setzt aber im wesentlichen voraus, dass es sich um eine genehmigungsfähige Planung handelt. Dies scheint irgendwie nicht so richtig der Fall zu sein, denn spätestens beim Schnitt und dem lesen des B-Planes (merkwürdig hin oder her) hätten die Fragen dem Planer aufstoßen müssen. Spätestens der, durch die Baufirma bestellte, Bauleiter hätte entweder sofort stoppen müssen, oder gar nicht erst anfangen dürfen. Somit sehe ich die Firma erst einmal in der Pflicht. Die würde ich (im unreinen gesagt) erst mal auf Pott setzen und den ganzen Spieß umdrehen. Nicht Sie sind schuld, sondern die Firma. So, und dann beginnt das ganze Programm und da kann, wie gesagt, Ihnen nur der Anwalt helfen.
Parallel dazu würde ich das Gespräch mit dem Bauamt suchen, und die Frage von MP klären. -
Rechtsberatung & Planung: Fachliche Expertise sichern!
Und ...
wenn Sie schon dabei sind, Sachverstand einzukaufen (RA), dann holen Sie sich auch noch einen guten Planer ins Boot.
Denn a) kann Ihr Anwalt wahrscheinlich einige fachliche Dinge eh nicht ohne Hilfe richtig einschätzen (Nix gegen Anwälte, aber die sind Juristen und keine Planer) b) kann der Ihnen bei den Verhandlungen mit dem Bauamt hlefen und c) dann eine SACHGERECHTE Planung erstellen, die "nur noch" einer bauen muss.Zum RA noch ein wichtiger Tipp.
Das MUSS ein Anwalt für Baurecht sein. Nicht der, der Sie bei Knöllchen vertritt.
*** -
Dank für Hilfe: Anwaltliche Klärung vs. Baufirma-Forderung
vielen Dank für die schnelle und sachkundige Hilfe!
Als Laie glaubt man sich zwar halbwegs im Recht, ist dann aber schon verunsichert, mit welcher Gewissheit (hier eher velleicht Dreistigkeit) die Baufirma auftritt.
Wir werden es mal mit Anwalt versuchen, dass geht sowieso nicht anders, da auch die Baufirma ihr Geld einklagen will. Mal sehen, ob wir dann noch Lust auf Hausbau haben ...
Schönen Dank & Gruß -
Generalübernehmer-Planung: Bauherr in der Pflicht?
Schon klasse ...
Schon klasse dass jetzt schon der BH - als vollkommener Laie - hier Angaben zu machen haben soll. Zumal solche, die ja aus der "Planung", die der Generalübernehmer gnädigerweise für lau und frank und frei und gänzlich für umsonst höchstselbst geliefert hat.
Allzu weit kann es da wohl mit der Planung nicht her sein.
Sorry - nicht böse gemeint - aber mit solchen Partnern, die - viel billiger als Architekten - eine solche "Planung" mitliefern spart man sehr häufig am falschen Ende.
Die Kosten, die durch einen Architekten zweifelsohne entstanden wären (Honorar) zahlen Sie nun eben nicht an den Architekt, sondern das Geld wird zum RA getragen. Insofern wird eher nichts gespart. Nur an Ärger ... an Ärger gibt's reichlich.
Lassen Sie sich von diesem BU/Generalunternehmer oder Generalübernehmer oder was weiß ich bloß nicht für dumm verkaufen. So dreist wie der hier argumentiert ... tja ... das ist es eben: dreist!
Gruß
Thomas Bock -
Bodenplatte falsch: Einklagen von Baufirma-Kosten?
Nachgehakt ...
Nachgehakt die Baufirma will ihr Geld einklagen? Flott, flott geht es hier zu Werke. Alle Achtung.
Ich fasse zusammen: Bodenplatte betoniert, falsche Höhe, Baustopp. Wegen Baustopp keine Bauleistungen mehr.
Was wollen die da einklagen?
Gruß
Thomas -
Bodenplatte: Bauherr als Schuldiger gesucht
Na das Geld für die Platte ...
Na das Geld für die Platte was denn sonst? Du kannst Fragen stellen ... 🙂
Na ja, und weil die einen Schuldigen suchen, muss der BH halt herhalten ... -
Zahlung = Abnahme? Zurückbehaltungsrecht geltend machen!
Vorsicht
eine Zahlung bedeutet erstmal Abnahme (wenn auch nur in Teilen) da man mit der Zahlung zu verstehen gibt das man mit der Leistung einverstanden ist. Eher Zurückbehaltungsrecht (im Moment 3 mal der Instandsetzungskosten) geltend machen ...
Ab zum Anwalt -
Baurecht: Mangelhafte Leistung – Einklagen riskant?
Konstrukt ...
Konstrukt oder vielmehr: Welches?
Ein BU, der nach Baufortschritt abrechnet oder ein Generalunternehmer/Generalübernehmer, der nach einem Zahlungsplan abrechnet?
Ist aber letztendlich egal: Die Leistung war wenig meisterlich. Sie war insgesamt und vollständig mangelhaft. Ob sich Bauunternehmer traut für diese Fehlleistung Geld einzuklagen wage ich zu bezweifeln: Spätestens beim ersten Termin beim RA wird ihn dieser (hoffentlich) auf die Erfolgschancen hinweisen.
Ist aber alles egal: Soll er klagen! In jedem Fall besteht ein Rückbehaltungsrecht (zur Mängelbehebung). Noch besser: Bauunternehmer behebt den Mangel. Das wäre doch mal eine Idee!
Gruß
Thomas -
Werkvertrag-Interpretation: Planung vs. Planungsunterlagen
Ich lese das so ...
>die laut Werkvertrag auch die Planung (bzw. die Bereitstellung der notwendigen Planungsunterlagen, was wohl ein Unterschied sein soll) übernehmen wollte.
Die interpretieren das offenbar so, dass sie zwar gemäß Vertragstext alle Infos liefern, welche man zum Planen braucht ("notwendige Planungsunterlagen"), aber sonst irgendwer (wer denn nun?) macht die Ausführungsplanung.
Eigentlich eine geniale Idee: Man spart die "unproduktiven" Planungskosten und baut auch so, und wenn es dann klemmt, ist nicht die ausführende Firma schuld, weil diese ja gemäß Vertrag nur die Unterlagen bereit gestellt hat.
De facto hat die Baufirma die Planung jedoch gemacht (Sie schreiben: "Wir haben aber einfach nur die Planung der Baufirma [ ... ] abgenickt"). -
Bauherr: Keine Planungspflicht, Bebauungsplan-Konformität!
Was soll's ...?
Der Bauherr hat die Planung jedenfalls nicht gemacht. Er kann sie auch nicht "abnicken". Er kann vielleicht sagen "ja ... gefällt mir ... können wir gerne so machen". Ob dies aber planungsrechtlich zulässig ist hat der Planer (Architekt/ Bau. Ing.) zu klären und dann eben auch zu genehmigen.
Beim Baubeginn braucht (kann!) der BH auch keine Höhenangbane zu machen. Diese haben in den Plänen zu stehen, die das Bauvorhaben als Bebauungsplan-konform belegen. Punkt, Schluss, Ende.
Dem BH hier eine Verantwortung aufdrücken zu wollen ist derart frech, dass ich hier in der Tat mal mit härteren Bandagen in den Ring steigen würde.
Gruß
Thomas Bock -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Höhe Grundplatte stimmt nicht: Mitwirkungspflicht und Kosten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine fehlerhaft erstellte Grundplatte, die nicht dem Bebauungsplan entspricht. Es wird die Frage der Mitwirkungspflicht des Bauherrn, die Verantwortlichkeit der Baufirma und die daraus resultierenden Mehrkosten diskutiert. Die Wichtigkeit eines unabhängigen Planers und die möglichen Konsequenzen einer Kündigung des Bauvertrags werden ebenfalls thematisiert.
🔴 Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baufirma-Planung: Genehmigungsfähigkeit prüfen lassen! wird betont, dass die Baufirma sicherstellen muss, dass die Planung genehmigungsfähig ist. Andernfalls drohen Mehrkosten und Rechtsstreitigkeiten.
⚠️️ Wichtig/Achtung: Der Beitrag Zahlung = Abnahme? Zurückbehaltungsrecht geltend machen! warnt davor, Zahlungen ohne Prüfung der Leistung vorzunehmen, da dies als (Teil-)Abnahme gewertet werden kann. Stattdessen sollte ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Rechtsberatung & Planung: Fachliche Expertise sichern! wird empfohlen, neben einem Anwalt auch einen unabhängigen Planer hinzuzuziehen, um die Situation fachgerecht einschätzen und eine sachgerechte Planung erstellen zu lassen. Dies kann bei Verhandlungen mit dem Bauamt helfen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die rechtliche Situation zu klären und die eigenen Interessen zu vertreten. Zudem sollte ein unabhängiger Planer beauftragt werden, um die Planung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Siehe auch Baufirma-Planung: Genehmigungsfähigkeit prüfen lassen! und Rechtsberatung & Planung: Fachliche Expertise sichern!.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Grundplatte, Mitwirkungspflicht". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 14300: Höhe Grundplatte stimmt nicht: Mitwirkungspflicht des Bauherrn? Kosten & Vorgehen
- … Grundplatte zu hoch: Mitwirkungspflicht? Was tun? …
- … Grundplatte zu hoch gebaut? & …
- … Grundplatte, Höhe, Mitwirkungspflicht, Baustopp, …
- … Höhe Grundplatte stimmt nicht: Mitwirkungspflicht des Bauherrn? Kosten & Vorgehen …
- … und die Mehrkosten verantwortlich. Begründet wird es damit, dass der Bauherr Mitwirkungspflicht hat und die Höhe festlegen muss. Außerdem wäre unser Bauberater dabei …
- … Wir haben aber einfach nur die Planung der Baufirma ( Oberkante Grundplatte ist gleich Mitte Straßenniveau. Das machen wir immer so. ) abgenickt. …
- … Die Frage dreht sich um die Höhe der Grundplatte und die daraus resultierende Mitwirkungspflicht des Bauherrn sowie mögliche Mehrkosten. Ich …
- … gehe davon aus, dass die Grundplatte nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht. …
- … Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan: Entspricht die geplante Höhe der Grundplatte den Vorgaben des Bebauungsplans? …
- … Mitwirkungspflicht des Bauherrn: Inwieweit hat der Bauherr eine Mitwirkungspflicht bei der Festlegung der Höhe der Grundplatte? …
- … Mitwirkungspflicht …
- … Die Mitwirkungspflicht bezeichnet die Verpflichtung einer Partei (z.B. des Bauherrn), aktiv an …
- … Grundplatte …
- … Die Grundplatte ist die massive Betonplatte, die als Fundament für ein Gebäude …
- … Oberkante Grundplatte (OKGAbk.) …
- … Die Oberkante Grundplatte bezeichnet die exakte Höhe der Oberseite der …
- … betonierten Grundplatte. Diese Höhe muss den Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugenehmigung entsprechen.Verwandte Begriffe: Höhenbezugspunkt, Nivellierung, Schnurgerüst …
- … Was ist eine Grundplatte?Die Grundplatte ist die tragende Basis eines Gebäudes, die auf …
- … Was bedeutet Mitwirkungspflicht des Bauherrn?Die Mitwirkungspflicht des Bauherrn bedeutet, dass er bestimmte Informationen …
- … Welche Kosten können bei einer fehlerhaften Grundplatte entstehen?Bei einer fehlerhaften Grundplatte können erhebliche Mehrkosten entstehen, beispielsweise für …
- … Was ist der Unterschied zwischen Oberkante Grundplatte und Mitte Straßenniveau?Die Oberkante Grundplatte bezeichnet die Höhe der Oberseite …
- … der Grundplatte. Das Mitte Straßenniveau ist ein Referenzpunkt, der oft im Bebauungsplan festgelegt ist und als Bezugspunkt für die Höhenfestlegung von Gebäuden dient. …
- … Höhe Grundplatte stimmt nicht: Mitwirkungspflicht und Kosten …
- … um eine fehlerhaft erstellte Grundplatte, die nicht dem Bebauungsplan entspricht. Es wird die Frage der Mitwirkungspflicht des Bauherrn, die Verantwortlichkeit der Baufirma und die daraus resultierenden …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenrahmenvereinbarung: Urteil, Risiken & Pflichten für Auftraggeber/Planer? Budget vs. Baukosten
- … Pflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung einer realistischen Kostengrundlage. Er muss dem Planer alle …
- … MitwirkungspflichtDie Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bedeutet, dass er aktiv an der Planung und …
- … Was bedeutet Mitwirkungspflicht des Auftraggebers?Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bedeutet, dass er aktiv an …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Küchenabfluss vergessen: Architekt haftbar? Kosten & nachträglicher Einbau
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenpläne nach Vertragsschluss: Müssen Handwerker extra zahlen? Kosten & Rechte
- … MitwirkungspflichtDie Pflicht des Bauherrn, an der Ausführung des Bauvorhabens mitzuwirken, z.B. durch die Bereitstellung von Plänen und Informationen.Verwandte Begriffe: Obliegenheit, Vertragspflicht, Bauherr …
- … Ja, in der Regel ist es Ihre Pflicht als Bauherr, dem Handwerker die notwendigen Pläne zur Ausführung seiner Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Dies ist Teil Ihrer Mitwirkungspflicht im Bauvertrag. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bungalow Abriss & Neubau Holzhaus: Kosten, Statik, Anschlüsse Bodenplatte?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenversicherung: Schadensersatzforderung – Kosten, Vorgehen & Risiken für Bauherren?
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fliesen auf Trägerplatte befestigen: Welche Trägerplatte ist geeignet? Kosten & Montage
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fliesen auf Tapete kleben: Sinnvoll? Risiken, Vorbereitung & Alternativen für Fliesenspiegel?
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Terrassentür Abdichtung an Betonplatte: Material, Aufbau & Kosten für Drainage?
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Doppelwand Klinkerfassade (BJ 2000): Dämmung prüfen? Feuchtigkeit, Lüftung, Kosten
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Grundplatte, Mitwirkungspflicht" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Grundplatte, Mitwirkungspflicht" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Grundplatte, Mitwirkungspflicht" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Grundplatte, Mitwirkungspflicht" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Höhe Grundplatte stimmt nicht: Mitwirkungspflicht des Bauherrn? Kosten & Vorgehen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Grundplatte zu hoch: Mitwirkungspflicht? Was tun?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Grundplatte, Höhe, Mitwirkungspflicht, Baustopp, Mehrkosten, Bauherr, Baufirma, Bebauungsplan, Planungsunterlagen, Gericht
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!