Hallo zusammen,
im Rahmen einer Dacherneuerung habe ich an mein älteres Haus (Baujahr 1968) ein Schleppdach anbauen lassen. Diese Schleppdach hat eine Länge von 15 m und steht genau auf der Grenze zum Nachbargrundstück. Diese Haus ist vermietet und die Eigentümer haben der Eintragung einer Baulast über 6 m schriftlich beim Bauamt zugestimmt.
Vor Baubeginn und Baulastunterschrift habe ich einmal mit den Eigentümern gesprochen, als sie gerade Gartenarbeiten nebenan durchgeführt haben und habe ihnen mein Bauvorhaben "Höhe an der Grenze 2,70 m, Länge ca. 2 m über das Hausende hinaus" erklärt. Sie sagten - kein Problem (Mann). Dann habe ich nochmals telefonisch nachgefragt auch wegen der Baulasteintragung und Unterschrift. Wieder - kein Problem. Als ich mich dann wieder bei ihnen meldete um einen Termin beim Bauamt abzusprechen, sagt mir die Frau, dass sie eventuell das Haus verkaufen wollen und die Baulast eine Wertminderung von ca. 2.000 € darstellen würde und ob ich mich mit der Hälfte an dieser Minderung beteiligen würde.
Stand jetzt ist, dass wir vor Unterschrift beim Bauamt bei einem Notar waren und da von keinem (Mann u. Frau) von der Wertminderung gesprochen wurde. Wir haben allerdings erfahren, dass auf dem Nachbargrundstück auch eine Grenzbebauung vorgenommen werden kann und man auch Vereinbarungen privatrechtlich treffen kann.
Nun waren die Nachbarn bei mir und wollten das ich mich an der Wertminderung im Falle des Verkaufs und der Minderung durch den etwaigen Käufer zur Hälfte beteilige. Eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag) wurde mir vorgelegt. Ich habe mir Bedenkzeit erbeten.
Was soll ich tun? Unterschreiben?
Gruß aus Niedersachsen
Nachbaren verlangen Beteiligung an Wertminderung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nachbaren verlangen Beteiligung an Wertminderung
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Mann-O-Frau Baulast-Beteiligung an Wertminderung
Da sieht man 'mal wie weit Mann und Frau auseinanderliegen können.
. -.
> "das ich mich an der Wertminderung im Falle des Verkaufs und der Minderung durch den etwaigen Käufer zur Hälfte beteilige"
Hiervon ist dringend abzuraten, da eine solche Vereinbarung zu unbestimmt ist, nämlich, wenn das Nachbargebäude um 50'€ unter dem "Wert" (bzw. noch schlimmer dem Angebotspreis) verkauft werden würde, Sie sich mit 25'€ hieran beteiligen müssten.
. -.
Empfehlung: Allenfalls können (sollten) Sie für den Eintrag einer Baulast und für diese Grunddienstbarkeit eine Zahlung, die der Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes angemessen ist (muss berechnet werden), zustimmen.
MfG
R. Kaiser -
Nachtrag - Notarvertrag
bitte keine privatrechtliche Vereinbarung in Bausachen ohne Hinzuziehung eines Fachanwalts für Baurecht vornehmen.
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Der Notar hilft hier wenig, besser fast nichts. Dieser schreibt alle rechtlich zulässigen Vereinbarungen in einen Vertrag. Beraten darf er hierbei nicht (Notar ist - wenn's denn so ist - beiden Parteien zu gleichen Teilen verpflichtet)
MfG
R. Kaiser -
Danke für die Vorschläge. Ohne einen Wert werde ...
Danke für die Vorschläge.
Ohne einen Wert werde ich nichts unterschreiben.
Aber ist es denn eine Wertminderung des Nachbargrundstücks?
Dass kann doch letztlich nur ein Käufer feststellen oder?
Ein Sachverständiger kostet ja auchnochmal beide Parteien 500 €.
Gruß -
Ganz einfach ...
Sie wollen die Bebauung Ihres Grundstücks erweitern, dazu muss auch die eingetragene Baulast von Ihren Nachbarn erweitert werden. Also nur Sie wollen etwas von den Nachbarn. Da kann im Zuge der Baulasteintragung natürlich vorher jedwede praivatrechtliche Vereinbarung getroffen werden. Und wenn der Nachbar von Ihnen 5.000,- € für die Unterschrift verlangt, bedeutet das für Sie: entweder zahlen oder nicht bauen.
Gruß
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