wir haben ein Grungstück an einem Lärmschutzwall. Die Grundstücksgrenzen wurden am Lärmschutzwall mittels Abwasserrohre
markiert. Unter diesen befand sich wohl eine Hülse für den eigentlichen Grenzstein.
Nun zeiget sich, dass das eine Rohr wohl nicht auf der Hülse, sondern 40 cm auf das Nachbargrundstück stand. Womit wir zumindest die Außenanlage (Pflaster, Bepflanzung) falch gesetzt haben. Da aber die Einfahrtsbreite (Abstand Haus-Grenze) mit dem Lageplan übereinstimmt, kann man vermuten, das auch das Haus "falsch" steht. Haus wurde von Generalübernehmer gebastelt, Außenanlagen waren auch an Unternehmer vergeben.
Leider lässt sich wohl nicht mehr feststellen, wer für die Verschiebung von Rohr/Hülse verantwortlich ist. Wahrscheinliche die ausführende Firma der Wallerstellung, da es bei Neubau und Außenarbeiten keinerlei Erdarbeiten in dem Bereich gab.
Meine Fragen nu:
- Muss die Ausführende Baufirma des Neubaus (Generalübernehmer) für eine Einhaltung der Lage des Neubaus vorantwortlich. Muss sie also den Grenzverlauf ggf. noch einmal prüfen?
- Hat es Sinn den Besitzer des Walls (Erschließungsgesellschaft, 100 % in Besitz der Stadt) dafür verantwortlich zu machen?
- Welche Lösungen sind denkbar? Nachbargrundstück ist gerade verkauft, daher auch das Nachmessen der Grenzpunkte
Schöne Grüße aus dem Münsterland
