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Ich verstehe, dass Ihre Garage möglicherweise auf das Grundstück Ihres Nachbarn ragt und dieser Ihnen nun den Zutritt zu seinem Grundstück verweigert. Dies ist eine schwierige Situation, die rechtliche Klärung erfordert.
Zunächst ist es wichtig, die Ergebnisse der Neuvermessung zu prüfen. Diese wird zeigen, ob und in welchem Umfang die Garage tatsächlich auf das Nachbargrundstück ragt.
Grunddienstbarkeiten und Baulasten: Existieren Grunddienstbarkeiten oder Baulasten, die die Nutzung des Nachbargrundstücks für Ihre Garage regeln? Diese könnten im Grundbuch eingetragen sein und Ihre Rechte sichern.
Rückbau: Wenn keine entsprechenden Rechte bestehen, könnte Ihr Nachbar den Rückbau des Teils der Garage verlangen, der auf sein Grundstück ragt. Dies kann erhebliche Kosten verursachen.
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Grenzüberschreitung einer Garage um 22 cm auf das Nachbargrundstück, ohne dass eine Grunddienstbarkeit oder Baulast besteht. Dies stellt einen klassischen Fall eines Grenzüberbaus dar, der rechtlich nach §§ 912 ff. BGBAbk. zu beurteilen ist. Die fehlende Duldungspflicht durch eine Dienstbarkeit und die erst durch eine Neuvermessung erlangte Kenntnis sind hierbei zentrale Aspekte.
An Herrn Tilgner: In Brandenburg sind nachträgliche Dämmungen von Grenzwänden soweit mir bekannt NICHT zulässig, aus dem § 19 BbgNRG wäre das wohl kaum abzuleiten.
Jörg Schröder
Gruß
Nicole Touray
es wäre somit erst zu prüfen, ob eine Innendämmung mit vertretbaren Aufwand möglich ist. Eine Einengung auf 2,48 m Durchfahrtsbreite würde ich auch nicht als "unwesentlich" ansehen.
Jörg Schröder
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