Garage auf Grundstücksgrenze?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Garage auf Grundstücksgrenze?
Hallo liebes Forum,
unser Problem:
Wir wollen auf die Grundstücksgrenze unsere Garage bauen, die direkt mit dem Haus verbunden ist. Die Maße sind 7 m lang und 2,50 m hoch und soll in Hessen gebaut werden. Nun meint unser Bauingenieur das man vom Nachbar eine Genehmigung brauch, hat er recht? Ich habe gelesen das 9 m x 3 m ohne Genehmigung gebaut werden dürfen!
Vielen Dank für eure Antworten
MfG
Kai G.
unser Problem:
Wir wollen auf die Grundstücksgrenze unsere Garage bauen, die direkt mit dem Haus verbunden ist. Die Maße sind 7 m lang und 2,50 m hoch und soll in Hessen gebaut werden. Nun meint unser Bauingenieur das man vom Nachbar eine Genehmigung brauch, hat er recht? Ich habe gelesen das 9 m x 3 m ohne Genehmigung gebaut werden dürfen!
Vielen Dank für eure Antworten
MfG
Kai G.
-
Es
gilt § 6 der Hessischen Bauordnung.
Guckst Du:
"Ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Nachbargrenze sind je Baugrundstück zulässig
1. Garagen einschließlich Abstellraum an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 9 m Länge, einschließlich Dachüberständen; über der Geländeoberfläche darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wand nicht größer als 20 m² sein"
Gesamtgrenzbebauung max. 12 m. Also selbst dann, wenn die geplante Garage in einer Grundstücksecke (also auf 2 Grenzen) gebaut wird, entspricht sie der Bauordnung.
Eine Nachbarzustimmung ist nicht erforderlich. -
Noch eine Frage?
Ist die höchste Stelle der Garage gemeint, oder nur die Seitenwand an der Grundstücksgrenze?