Baufenster überschreiten mit Terrasse in Hessen? Regeln, Möglichkeiten & Ausnahmen
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Baufenster überschreiten mit Terrasse in Hessen? Regeln, Möglichkeiten & Ausnahmen

Hallo,

wir bauen in Hessen Eppertshausen eine Doppelhaushälfte. Wir haben laut Bebauungsplan ein Baufenster von 13 m.

Es ist folgende Textpassage enthalten: Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) dürfen die Baugrenzen durch Vordächer oder Dachüberstände sowie Erker, Balkone und sonstige untergeordnete Bau- teile ausnahmsweise um bis zu 1,5 m überschritten werden; darüber hinaus dürfen die Baugrenzen ausnahmsweise durch Tiefgaragen überschritten werden, sofern deren Deckenoberkanten die Geländeoberfläche nicht überragen.

Unser Problem ist die Terrasse. Das Haus ist aktuell mit 12x8 m geplant. Können wir die Terrasse um 1,5 m über dem Baufenster planen? Oder zählt die Terrasse nicht zu dem oben genannten Text?

Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen. Danke

  • Name:
  • Markus
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    Die Frage, ob eine Terrasse das Baufenster überschreiten darf, hängt stark vom Bebauungsplan der Gemeinde Eppertshausen und der Auslegung der BauNVOAbk. ab.

    🔴 Gefahr: Eine Überschreitung des Baufensters ohne Genehmigung kann zu Baustopp, Rückbau oder Bußgeldern führen.

    • Bebauungsplan prüfen: Der Bebauungsplan legt die Baugrenzen fest. Prüfen Sie, ob Terrassen explizit erwähnt oder ausgeschlossen werden.
    • § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO: Diese Klausel erlaubt geringfügige Überschreitungen durch bestimmte Bauteile (Vordächer, Dachüberstände, Erker, Balkone). Ob eine Terrasse darunter fällt, ist Auslegungssache.
    • Tiefgaragen und Deckenoberkanten: Die genannten Punkte im Text sind relevant für die Berechnung der zulässigen Bebauung, aber nicht direkt für die Frage der Terrasse.
    • Geländeoberfläche: Die natürliche oder veränderte Geländeoberfläche kann Einfluss auf die zulässige Höhe von Bauteilen haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zulässigkeit der Terrasse mit dem zuständigen Bauamt in Eppertshausen ab. Ein persönliches Gespräch oder eine Bauvoranfrage sind empfehlenswert.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baufenster
    Der Bereich auf einem Grundstück, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Es wird im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Baugrenze, Bebauungsplan, Baulinie
    Baugrenze
    Eine Linie innerhalb des Baufensters, die nicht überbaut werden darf. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Baufenster, Baulinie, Bebauungstiefe
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt.
    Verwandte Begriffe: Baufenster, Baugrenze, Flächennutzungsplan
    BauNVO
    Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Bauordnung
    Terrasse
    Eine befestigte Fläche im Freien, die an ein Gebäude anschließt und zum Aufenthalt dient.
    Verwandte Begriffe: Balkon, Veranda, Freisitz
    Bauamt
    Die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist.
    Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Gemeinde
    Bauvoranfrage
    Ein formloser Antrag an das Bauamt, um vorab zu klären, ob ein bestimmtes Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Vorbescheid

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Baufenster?
      Antwort: Ein Baufenster ist der Bereich auf einem Grundstück, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Es wird im Bebauungsplan festgelegt und dient der Steuerung der Bebauung.
    2. Frage: Was sind Baugrenzen?
      Antwort: Baugrenzen sind Linien innerhalb des Baufensters, die nicht überbaut werden dürfen. Sie können durch den Bebauungsplan festgelegt sein.
    3. Frage: Was bedeutet § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO?
      Antwort: Diese Vorschrift erlaubt geringfügige Überschreitungen der Baugrenzen durch bestimmte Bauteile wie Vordächer, Dachüberstände, Erker und Balkone. Die Auslegung, welche Bauteile darunter fallen, kann variieren.
    4. Frage: Was ist ein Bebauungsplan?
      Antwort: Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält Festsetzungen zu Baufenstern, Baugrenzen, Gebäudehöhen und anderen baulichen Details.
    5. Frage: Was ist eine Bauvoranfrage?
      Antwort: Eine Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag an das Bauamt, um vorab zu klären, ob ein bestimmtes Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Sie ist weniger aufwendig als ein Bauantrag und gibt Planungssicherheit.
    6. Frage: Was passiert, wenn ich das Baufenster ohne Genehmigung überschreite?
      Antwort: Eine Überschreitung des Baufensters ohne Genehmigung kann zu einem Baustopp, einer Anordnung zum Rückbau oder zur Verhängung von Bußgeldern führen.
    7. Frage: Kann ich eine Ausnahmegenehmigung für die Überschreitung des Baufensters beantragen?
      Antwort: In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn die Überschreitung des Baufensters geringfügig ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Dies ist jedoch von den jeweiligen Bestimmungen der Gemeinde abhängig.
    8. Frage: Wer kann mir bei Fragen zum Baufenster und Bebauungsplan helfen?
      Antwort: Bei Fragen zum Baufenster und Bebauungsplan können Sie sich an das zuständige Bauamt Ihrer Gemeinde, einen Architekten oder einen Fachanwalt für Baurecht wenden.

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    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Terrassenplanung: Schiebetür versetzen für optimale Größe

    Pläne
    So wie die Terrasse aktuell geplant ist wäre sie zu tief. Wir überlegen die Schiebetür 1 m nach hinten versetzen zu lassen. So könnten wir auf eine Länge der Terrasse von 3.5 m x 6 m kommen. Das würde uns ausreichen.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Terrassenplanung: Schiebetür versetzen für optimale Größe" auf die Frage "Baufenster überschreiten mit Terrasse in Hessen? Regeln, Möglichkeiten & Ausnahmen" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
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    Aufschüttungen und Fläche befestigen
    Wenn Sie Aufschütten und die Oberfläche befestigen so ist das Baufenster ohne Belang. Die Erhöhung darf aber nur 99 cm max. betragen und kann dann auch bis zur Grundstücksgrenze gehen. Zur Sicherheit sollten Sie dem Bauamt Mitteilung über ein "verfahrensfreies Vorhaben" machen, kostet nichts, bringt Sicherheit.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Aufschüttung & Befestigung: Was bedeutet das genau?

    Aufschüttung
    Hallo,

    wie ist das genau mit der Aufschüttung und Befestigung gemeint.? Ich verstehe das noch nicht so ganz.

  6. Geländeerhöhung: Aufschüttung als Alternative zur Terrasse

    Aufschüttung ist eine Geländeerhöhung
    Aufschüttung ist eine Geländeerhöhung durch Schüttmaterial das man verdichten kann. Darauf kann man auch Steine oder Platten eine als befestigte Fläche errichten. Das ist kein Bauwerk. Das kann nun beliebig groß werden und bedarf keinem Bauantrag. Limit ist lediglich die Höhe. Ein Bauwerk wäre es, wenn Sie den Keller erweitern und darauf die Terrasse errichten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. Terrassendefinition: Was zählt als Terrasse in Hessen?

    Aufschüttung ist eine Geländeerhöhung
    Zählt das dann nicht als Terrasse? Wie ist denn eine Terrasse definiert? Wo kann ich denn so etwas in der Hessischen Bauordnung nachlesen?
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

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    Baufenster & Terrasse in Hessen: Baurechtliche Aspekte

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wie eine Terrasse in Hessen realisiert werden kann, wenn das Baufenster laut Bebauungsplan überschritten wird. Dabei werden verschiedene Optionen wie Aufschüttung und die Definition einer Terrasse im Kontext der Hessischen Bauordnung erörtert. Es wird auch die Möglichkeit der Überschreitung der Baugrenze durch untergeordnete Bauteile gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVOAbk. thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Aufschüttungen bis zu einer bestimmten Höhe (max. 99 cm) und Befestigungen der Oberfläche nicht als Bauwerke gelten und somit möglicherweise nicht dem Baufenster unterliegen, wie im Beitrag Baufenster irrelevant? Aufschüttung bis Grundstücksgrenze! erläutert wird. Eine Mitteilung über ein "verfahrensfreies Vorhaben" beim Bauamt wird empfohlen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Höhe der Terrasse über der natürlichen Geländeoberfläche und die Lage an der Grundstücksgrenze sind wichtige Faktoren, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Eine Versetzung der Schiebetür kann die Terrassengröße optimieren, wie im Beitrag Terrassenplanung: Schiebetür versetzen für optimale Größe vorgeschlagen wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition einer Terrasse in der Hessischen Bauordnung, um festzustellen, ob Ihre geplante Konstruktion als solche gilt und somit den Bauregeln unterliegt. Lesen Sie dazu den Beitrag Terrassendefinition: Was zählt als Terrasse in Hessen?. Prüfen Sie, ob eine Aufschüttung eine realisierbare Alternative darstellt, um die Terrasse außerhalb des Baufensters zu errichten.

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