EFH in NRW, 8 Monate Bauzeitüberschreitung trotz Architekt + zgl Bauleiter.
Architekt ist verärgert, dass wir für das WDVSAbk. nicht die von ihm empfohlene Firma genommen haben, "mit der er schon 20 Jahre gut zusammenarbeitet".
Wir haben eine Firma gewählt, die uns von mehreren Fachleuten empfohlen wurde und deren Arbeit auch besichtigt. Firma ist Mitglied der Gütegemeinschaft Wärmedämmung Fassaden.
Nun lässt der Architekt natürlich kein gutes Haar an der Firma, mäkelt herum: "Stümper, Pfuscher etc"
Nun spricht der Architekt von einem Gutachter (im Auftrag Bauordnungsamt?), der die Ausführung prüfen wird.
Zitat: "Sein Abschlussbericht bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Schlussabnahme"
Fragen:
1. Was ist das für ein Gutachter?
2. Will uns der Architekt nur Angst machen, weil wir nicht "seine Firma" gewählt haben?
3. Was wird im Rahmen der Schlussabnahme geprüft?
Vielen Dank im Voraus
Was ist das für ein Gutachter?
BAU-Forum: Neubau
Was ist das für ein Gutachter?
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mehr Info?
Hallo Thomas
ich bin nur Laie (Bauherrin), habe aber schon einige Jahre mit WDVSAbk.-Probleme kämpfen müssen. Ich kann deine Fragen nicht beantworten, aber vielleicht ein bisschen Erfahrung mitteilen.
Hat dein Architekt denn die Mängel nicht detailliert genannt? Das wäre für mich sehr wichtig. Vielleicht kann dein Architekt eine Auflistung machen? Hast Du eine Kopie der WDVS-Zulassung? Dort kann man nämlich selber einiges feststellen. Ich habe leider erst nach Schaden an der Fassade erfahren, dass es eine WDVS-Zulassung überhaupt gibt.
Eins kann ich Dir sagen. Wenn die Ausführung schlecht ist, dann kannst Du nachher Schwierigkeiten und Ärger erwarten. Und es kann auch richtig teuer werden.
Grüße -
Auftrag (wer will was?)
Soweit ich das aus der Frage übersehe, will der Architekt den Gutachter für sich. Der Architekt soll später in Ihrem Namen die Schlussabnahme mit unterschreiben bzw. muss eine Erklärung gegenüber dem Bauamt abgeben, dass nach den allgemeinen Regeln der Technik gebaut wurde. Und da er nicht in der Lage ist (?) oder Ihnen zusätzliche Kosten aufdrücken will, verlangt er, dass er seine Erklärungen nur abgibt, wenn Sie einen zusätzlichen Gutachter bezahlen.Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist die Lage für Sie ganz einfach: Wenn der Architekt zu seiner Sicherheit (in seinem Kompetenzbereich) ein Gutachten haben will, dann soll er es selbst bezahlen. Punkt.
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Architekt will Gutachter bei der Bauabnahme
Hallo Thomas!
Mein Vorredner, Herr Ebel, hat recht. Einen Gutachter auf keinen Fall bezahlen, wenn es nur der Entlastung der Verantwortung deines Architekt dienen soll.
Da dein Architekt verärgert ist, ist allerdings Vorsicht geboten, weil nicht sicher ist, ob er es mit deiner Interessenwahrnehmung bei der Bauabhnahme besonders genau nimmt (Voraussetzung: du hast deinem Architekt überhaupt mit der Leistungsphase 8 nach HOAIAbk., der Bauüberwachung beauftragt!).
Bitte deinen Architekt schriftlich, dir sämtliche ihm bekannten, oder von ihm vermuteten Mängel am deinem Bau detailliert in einer Mängelliste aufzulisten und zwar deutlich vor dem Abnahmetermin.
Erst wenn du dieses Papier hast, solltest du ihn bitten, dir die Korrespondenz mit der Baufirma bzw. Bautagebücher etc.
zu zeigen, in welchen er auf die entsprechenden Mängel vor der Abnahme hingewiesen hat. Bitte ihn um Kopien davon.
Mache von allen Mängeln (und vom ganzen Bau) Fotos, je mehr, desto besser. Das gilt besonders für Mängel, die hernach nicht mehr erkennbar sind, weil andere Gewerke folgten.
Alle Mängel müssen präzise ins Abnahmeprotokoll, auch die streitigen oder die nur vermuteten!
Auch muss (anhand der Mängelliste) überlegt werden, ob ggf. die Abnahme wegen jener Mängel nicht verweigert werden sollte, falls diese wirklich erhblich und gravierend sein sollten. Hier wäre allerdings der Punkt, an dem die Hinzuziehung eines qualifizierten Sachverständigen eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten könnte. Bei der Beantwortung der Frage, wer den Gutachter bezahlt, sollte auch die Frage eine Rolle spielen, ob es um Mängel geht, die der Architekt ggf. gar nicht selbst in aller Tiefe beurteilen kann, z.B. um Fragen der Statik.
Achtung wegen der Bauzeitüberschreitung! Falls VOBAbk. und eine Vertragsstrafe vereinbart wurden, unbedingt die Geltendmachung der Vertragsstrafe im Abnahmeprotokoll vorbehalten!
Ralf
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