Baumängel durch Architekten: Haftung, Regress & Anwaltskosten bei Planungsfehlern?
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Baumängel durch Architekten: Haftung, Regress & Anwaltskosten bei Planungsfehlern?

Foto von Helmuth Plecker

"10.01.2002
Kranenburg schaltet Anwalt ein
800 000 Mark Mehrkosten. Architekt seit drei Monaten von der Bildfläche verschwunden.
KRANENBURG. "Ich bin jetzt 45 Jahre im Dienst. So etwas habe ich noch nie erlebt! " Julius Meisters ist außer sich. Andauernd flattern dem Kranenburger Bürgermeister Rechnungen von Handwerkern auf den Schreibtisch, die er nie beauftragt hat, etwas zu handwerken. Zumindest nicht direkt. Ein Architekt hat, sagt Meisters. Der Architekt, den die Gemeinde beauftragt hat, den Bahnhof umzubauen hat, so Meisters, Handwerkern mündlich Aufträge erteilt, ohne das mit der Verwaltung abzusprechen  -  geschweige denn die Genehmigung des Rats einzuholen. Ergebnis: Mehrkosten von insgesamt 800 000 Mark. Der Architekt? Von der Bildfläche verschwunden  -  wegen Krankheit, so die Auskunft, die Meisters seit drei Monaten bekommt. Nun hat die Gemeinde einen Fachanwalt eingeschaltet  -  um eine mögliche Regresspflicht des Architekten prüfen zu lassen.
Der Hintergrund: Schon Mitte 2001 genehmigte der Rat zähneknirschend unplanmäßige Mehrkosten von 500 000 Mark  -  und stellte gleichzeitig einen Architekten ein, der solche Vorgänge für die Verwaltung künftig prüfen soll. Anfang Oktober noch habe der mit dem Umbau beauftragte Architekt der Gemeinde geschrieben, dass sich die weiteren Kosten im vorgegebenen Rahmen bewegen würden. Seitdem sei der Mann krank. Und seitdem findet laut Meisters der gemeindeeigene Architekt peu a peu heraus, wieviel Mehrkosten noch auf die 500 000 draufzuschlagen sind: 311 000 Mark nämlich.
Mehrere Termine seien bereits über die Ehefrau mit dem Architekten vereinbart worden. Keiner wurde wahrgenommen. Zuletzt war für den heutigen Freitag ein Treffen anberaumt worden. Das die Ehefrau ebenfalls auf Nachfrage abgesagt habe, so Meisters. Und nun? "Eine unmögliche Situation", schimpft das Stadtoberhaupt, "und wir sind mitten drin. " Denn die Handwerker hätten die Aufträge im guten Glauben angenommen, dass alles mit rechten Dingen zugehe. Und da der Architekt quasi "der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde" sei, so Meisters, müsse die Gemeinde nun wohl oder übel die Handwerker erst einmal bezahlen. Der Rat werde allerdings künftig jede Einzelrechnung prüfen. Die Verwaltung, so Meisters, treffe keine Schuld an der Misere. Schließlich arbeite sie schon seit Jahren mit dem Architekten  -  etwa in Sachen Jugendheim  -  zusammen. Und so etwas, so Meisters, sei eben noch nie passiert. (aha) "
Quelle: NRZ online vom 11.01.2001
Ich möchte hiermit nicht provozieren, sondern auch mal darstellen, dass es auch schwarze Schafe unter Architekten gibt und was so alles passieren kann.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Der geschilderte Fall deutet auf massive Baumängel und Pflichtverletzungen eines Architekten hin. Die entstandenen Mehrkosten von 800.000 Mark und das Verschwinden des Architekten sind deutliche Warnsignale.

    Mögliche Ursachen: Planungsfehler, mangelhafte Bauleitung, unklare Auftragsvergabe, fehlende Koordination der Handwerker.

    Rechtliche Aspekte: Die Gemeinde sollte umgehend ihre Ansprüche prüfen und sich rechtlich beraten lassen. Mögliche Regressansprüche gegen den Architekten und dessen Haftpflichtversicherung sind zu prüfen. Die Beweissicherung ist entscheidend.

    🔴 Gefahr: Die Mehrkosten können weiter steigen, wenn die Mängel nicht schnell behoben werden. Zudem drohen rechtliche Auseinandersetzungen mit Handwerkern und dem Architekten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen zur Schadensfeststellung und einen Fachanwalt für Baurecht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architekt
    Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er ist für die Erstellung von Bauplänen, die Bauleitung und die Koordination der Handwerker verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Planer.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann zu Schäden und Mehrkosten führen.
    Verwandte Begriffe: Bauschaden, Baupfusch, Mangel.
    Haftung
    Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes oder fremdes Verhalten verursacht wurden.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verantwortlichkeit, Gewährleistung.
    Regress
    Regress bezeichnet den Anspruch auf Schadensersatz, den ein Geschädigter gegen den Verursacher eines Schadens geltend machen kann.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatzanspruch, Rückgriff, Ausgleich.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel und Bauschäden begutachtet und bewertet.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter.
    Bauleitung
    Die Bauleitung umfasst die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten durch den Architekten oder Bauleiter.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Projektsteuerung, Baustellenmanagement.
    Planungsfehler
    Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung eines Bauwerks Mängel aufweist, die zu Schäden führen können.
    Verwandte Begriffe: Konstruktionsfehler, Ausführungsfehler, Entwurfsfehler.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Pflichten hat ein Architekt?
      Ein Architekt hat umfassende Pflichten, darunter die Erstellung einer mangelfreien Planung, die ordnungsgemäße Bauleitung und die Koordination der Handwerker. Er haftet für Planungs- und Bauleitungsfehler.
    2. Was sind Regressansprüche?
      Regressansprüche sind Schadensersatzansprüche, die ein Bauherr gegen den Architekten oder andere Baubeteiligte geltend machen kann, wenn diese ihre Pflichten verletzt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist.
    3. Wie kann man sich vor Architektenfehlern schützen?
      Eine sorgfältige Auswahl des Architekten, eine klare Vertragsgestaltung, eine regelmäßige Baustellenkontrolle und die frühzeitige Einbindung eines Bausachverständigen können helfen, Architektenfehler zu vermeiden.
    4. Welche Rolle spielt die Haftpflichtversicherung des Architekten?
      Die Haftpflichtversicherung des Architekten deckt in der Regel Schäden ab, die durch seine berufliche Tätigkeit verursacht wurden. Sie ist eine wichtige Absicherung für den Bauherrn.
    5. Was ist bei der Beweissicherung zu beachten?
      Es ist wichtig, alle Mängel und Schäden zu dokumentieren, z.B. durch Fotos, Gutachten und Protokolle. Diese Dokumentation dient als Beweismittel im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung.
    6. Wie lange dauert es, bis Regressansprüche verjähren?
      Die Verjährungsfristen für Regressansprüche im Baurecht sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    7. Was kostet ein Bausachverständiger?
      Die Kosten für einen Bausachverständigen hängen vom Umfang der Begutachtung ab. Es ist ratsam, vorab ein Angebot einzuholen.
    8. Was ist eine mangelhafte Bauleitung?
      Eine mangelhafte Bauleitung liegt vor, wenn der Architekt seine Pflichten zur Überwachung und Koordination der Bauarbeiten nicht ordnungsgemäß erfüllt und dadurch Mängel entstehen.

    🔗 Verwandte Themen

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      Worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten.
    • Beweissicherung bei Baumängeln
      Wie Sie Mängel richtig dokumentieren.
    • Haftung von Handwerkern
      Wann Handwerker für Schäden haften.
    • Bauzeitverzögerung
      Ursachen und Folgen von Bauzeitverzögerungen.
    • Mängelanzeige richtig formulieren
      So setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Mängelbeseitigung.
  2. Architekten-Haftung: Mündliche Vergabe – Risiko bei Baumängeln

    Foto von Lieselotte Tussing

    'eine unmögliche Situation'
    Sehr merkwürdig, das ganze, mit Verlaub!
    Ich lese aus diesem Artikel eigentlich heraus, dass die Praxis der (ob freihändig oder beschränkt ...) mündlichen Vergabe bisher mit diesem Architekten auch so gelaufen war aber  -  aus welchen Gründen auch immer  -  funktioniert hat. Ich denke nicht, dass die Gemeinde gezwungen ist, die Handwerkerrechnungen auszugleichen (mal ganz davon abgesehen, dass es den Handwerkern gegenüber nur fair und anständig ist!).
    Entweder der Architekt ist bevollmächtigt oder nicht. Der Handwerker muss sich im Zweifelsfall eine Vollmacht zeigen lassen. Gerade Gemeinden müssen eine Bestellung mit Haushaltsstelle etc. ausfertigen, wenn sie eine Leistung einkaufen wollen.
    Darüber hinaus ist die Frage, ob es sich überhaupt um echte Mehrkosten handelt, oder ob nicht Ausführung oder Materialien geändert wurden, bzw. ob nicht im Zuge der Sanierung vorab nicht zu erkennende Leistungen notwendig waren.
    Ich denke schon, dass sich auch die Gemeinde an die eigene Brust schlagen muss bei dieser Geschichte.
    • Name:
  3. Baumängel & Filz: Verantwortung bei Kostenüberschreitungen

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    Klar,
    davon gibt's mehr als genug.
    Aber dies scheint mir ein Beispiel für den üblichen Filz zu sein, und hoffentlich trifft's auch mal ein paar verantwortliche.
    Die Verwaltung treffe keine Schuld an der Misere ... das ist ja wohl ein Witz.
    Wie z.B. Kostenüberschreitungen im Ö Verwaltungsbau Zustandekommen ist kein Geheimnis: "diese Büromöbel passen zwar preislich, aber ich hatte mir da folgendes Equipment vorgestellt ... außerdem ist der Händler langjähriges Parteimitglied mit hohen verdiensten. " (ob das hier so war kann ich natürlich nicht beurteilen, ist 'ne allgemeine Erfahrung einiger Architekten).
    Die Dinge haben immer zwei Seiten, hier ist EINE dargestellt  -  Vorsicht.
  4. Architekten-Pfusch: Einseitige Darstellung von Baumängeln

    Foto von

    Genau, Herr Lappe!
    Sie haben es auf den Punkt gebracht: es ist lediglich eine Seite dargestellt.
    Und mit Ihren Beispielen kann ich aus eigener Erfahrung voll mitgehen!
    • Name:
  5. Baukosten-Explosion: Gemeinde-Aufträge und Architekten-Honorare

    Foto von Stefan Ibold

    ich frage mich ...
    Moin zusammen,
    ... seit geraumer Zeit, warum es immer so teuer ist, wenn die Gemeinde, das Land oder die BRD als BH auftreten. Da werden Büros eingerichtet, dafür bauen andere Leute ganze Reihenhäuser.
    Hihi und und wieder ein Seitenhieb: für die 800.000 DM (nehme ich an) bekommt ein Architekt ja auch seinen "Anteil" mit ab, die HOAIAbk. lässt grüßen.
    und ich tue es auch
    Stefan Ibold
  6. Baumängel: Schriftliche Aufträge – Handwerker-Risiko minimieren

    Ich stimme zu und erweitere
    Wie blöd sind die Handwerker, die sich Aufträge nicht schriftlich geben lassen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Architekten & Baumängel: Handschlag-Mentalität auf dem Land

    Foto von

    Tja, MB, per Handschlag  -  auf'm Land!
    SO kauf man auch Pferde. Wenn Handwerker und Architekten schon lange zusammen arbeiten und auch mal hin und wieder gemeinsam ein Bierchen trinken ... Tja, und wenn dann Architekt und Bürgermeister auch noch irgendwie sich kennen  -  da fällt mir gerade die "Affäre Semmeling" ein ... So ist das, nicht war!
  8. Baumängel: Handschlag-Verträge – Risiko für Handwerksbetriebe

    Sei doch nicht immer so ehrlich 🙂
    Ich wollte das doch nur zart andeuten *kopfschüttel*. Ich bin wohl nicht mehr der einzige Kantholzbesitzer 🙂
    Übrigens auch ein Grund für viele (Handwerks-) Firmenpleiten: der berühmte Handschlag. Keiner traut sich was schriftlich zu machen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Förderpolitik: Widersinnige Anreize treiben Baukosten in die Höhe

    Auch mal ein Argument für die Gemeinden
    Teilweise ist auch eine widersinnige Förderpolitik schuld, dass Kosten hochgetrieben werden.
    Beispiel: Eine Stadt muss die Gleise für die Straßenbahn in der Straßendecke auf mehreren Kilometern erneuern. Die Maßnahme kosten 3 Mio. Eine Förderung durch Land/Bund/EU wird nicht gezahlt, da es um eine "Reparatur" geht. Wenn diese Stadt nun die selben Gleise nicht erneuert, sondern den Gleiskörper baulich trennt mit der Folge, dass a) die Straße schmäler wird, b) Radwege wegfallen c) die Bahn um 30 Sek. schneller wird, dann kostet die Maßnahme keine 3 Mio DM, sondern 12 Mio, aber handelt es sich um eine sog. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und aus einschlägigen Fördertöpfen werden bis zu 85 % Zuschüsse von Land/Bund/EU gezahlt. Ergebnis: Bei höheren Ausgaben wird es für die Stadt billiger. Allerdings wird aus einer kleinen Maßnahme eine große und Mehrkosten schlagen hier dann auch in ganz anderem Maßstab zu. Die Honorare an Planer und Architekten sowieso.
    Wenn jetzt auch noch Stadträte mitspielen, die zwar überall vorne stehen wollen, jedoch überhaupt keine Sachkunde besitzen, dann kann man sich das Ergebnis ja ausrechnen.
    Passt vielleicht nicht 100 %ig zum o.a. Artikel, soll jedoch auch mal die Problemen von Städten und Gemeinden verdeutlichen. Bitte deshalb nicht alles auf Verwaltungen schieben, diese sind auch nur so gut wie die polit. Vorgaben, die diese erhalten.
  10. Handwerker-Probleme: Verdrängung, Loyalität & Zahlungsmoral

    Foto von

    Hat das was mit trauen zu tun, MB?
    Ich denke eher, das liegt daran, dass die Handwerker keine Zeit haben, sich mit Bürokratismus auseinanderzusetzen, da sie selber mit solchen Problemen wie Verdrängungswettbewerb, fehlende Bauherrenloyalität und damit verbundene schlechte Zahlungsmoral, Personalfluktuation, Preisdumping etc. zu kämpfen haben. Da bleibt manchmal kaum Zeit, um Rechnungen zu schreiben!
  11. Budgetpolitik: Fehlende Bau-Expertise in der Politik

    Wohl war, die berüchtigte Budget- und Förderpolitik (Budgetpolitik, Förderpolitik)
    Wir können schon wieder die Politik nicht aus dem Bauen heraushalten. Wertfrei gemeint!
    Aber solange Bauminister nur dann Minister werden, wenn Sie beweisen können vom Bau überhaupt keine Ahnung zu haben ...
    Ist ja auch schön einfach, wenn man mal wieder Geld braucht. Einfach mal die ein oder andere Steuer erhöhen, oder hier und da eine Gebühr.
    Rasen für die Rente, Rauchen für die innere Sicherheit, demnächst saufen für die Arbeitslosen? Und was tut Ihr?! 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. Architekten-Vergabe: Filz in Goch – EU-Ausschreibung umgangen

    Foto von

    Wir filzen für die heimische Bauwirtschaft ...
    Wir filzen für die heimische Bauwirtschaft beinnahe auch mal wieder in Goch? Vergabe von Architekten Leistungen für Rathausneubau  -  eigentlich EU-Weit auszuschreiben. Nicht gemacht. Freihändige Vergabe an Gocher Architekten-Arge (einer der beiden Architekten sitzt natürlich im Stadtrat und wohnt in der Nachbarschaft vom Bürgermeister). Opposition lässt die Rechtmäßigkeit überprüfen. Feststellung: Eigentlich nicht OK, aber Wirtschaft unvernünftig, den Auftrag zurückzuziehen, da Architekten schon Arbeit gemacht haben und somit Honoraranspruch haben. Bürgermeister wehrt sich öffentlich: Wir wollen doch gewährleisten, dass die heimische BauWirtschaft unterstützt wird und die Arbeiten nicht nach Süd- oder gar Osteuropa gehen!
  13. Handwerker-Belastung: Politik vernachlässigt Bau-Betriebe

    Wohl wahr, HP
    Man darf aber auch nicht vergessen, dass ausgerechnet die Handwerker von der Politik nicht nur am meisten vernachlässigt werden, sondern auch noch am meisten gebeutelt werden.
    Es sollte kein Vorwurf an Handwerker sein. Sollte jemand das so aufgefasst haben, bitte ich um Entschuldigung.
    Ich sehe ja jeden Tag, was passiert, wenn ein gestreßter Handwerksmeister aus Zeitmangel bestimmte Sachen einfach nicht geschrieben hat (Nichabnahme des Vorgewerkes, Bedenkenanmeldung, Nachträge etc.). Aber irgendeiner auf der "Gegenseite" hat eben Zeut zu schreiben. Und somit ist oft der Handwerker schuldlos der "Dumme".
    HP: wenn Du Elend sehen willst, fahre mal ein paar Tage mit mir raus.
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. Architektenleistungen: Keine EU-weite Ausschreibungspflicht

    Foto von

    Nee, Architektenleistungen müssen nicht EU-weit ausgeschrieben werden, zum Glück.
    Schon schlimm genug, dass die ganzen Billigheimer aus sonstwoher die Handwerksarbeiten meiner "geliebten" Stadt abziehen.
    Die Vergaberichtlinien sind nämlich ganz besonders schlau und komplex  -  der billigste kriegt's, egal wer und wie (im Prinzip). Wenn ich so vergeben würde hätte ich sicher schon einige geplättete Bauherren und Bauträger auf dem Gewissen.
  15. VOB §25: Wirtschaftlichkeit statt Billigangebote bei Baumängeln

    Falsch, S.L.
    Nicht der billigste, sondern der wirtsachaftlichste. und auch nur dann, wenn der Anbieter wirtschaftlich gesund ist und gewährleistet ist, dass er die Gewährleistungsfrist ohne Konkurs überlebt. Steht alles in der VOBAbk.. (§ 25)
    • Name:
    • Martin Beisse
  16. VOB-Geltung: Nicht immer bindend – EU-Recht beachten!

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    Nö,
    nicht VOBAbk.  -  gilt in Holland oder England sowieso nicht. Hier mal ein Link dazu ...
  17. Architekten-Vergabe: Wettbewerb trotz freihändiger Aufträge?

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    Ach Martin!
    Glaubst Du etwa, ich bekomme nur Elend zu sehen, wenn ich mit Euch rausfahre. Dann komm Du mal nach Goch  -  wolltest Du doch sowieso mal!
    @S. L. : Wie findet denn dann da Wettbewerb statt, wenn der Wirtschaftlichste den Auftrag erhält, es aber keinen Vergleich gibt, sondern die Arch. -Leistungen freihändig vergeben wurden. Übrigens, der Architekt aus dem Stadtrat hat auch alle anderen städtischen Gebäude (bis auf zwei) geplant in den letzten Jahren. Und die anderen Architekten schauen in die Röhre?! Eine Streuung ist nicht zu erkennen und schnell kommt ein Korruptionsverdacht auf!
  18. Architektenleistungen: Vergabe nach VOF oder GRW – sinnvoll!

    Foto von

    Architektenleistungen
    werden nach VOF vergeben, oder ein Wettbewerb nach GRW ausgeschrieben  -  und das ist auch gut so 🙂
  19. Bau-Theorie vs. Bau-Praxis: Ein lockerer Spruch

    Kleiner Spruch zur Lockerung
    Was ist Theorie? Wenn es klappen soll und klappt doch nie! Was ist Praxis? Frag nicht dumm, " Wenn es klappt und keiner weiß warum".
  20. VOF-Erklärung: Freihändige Vergabe – Was bedeutet das?

    Foto von

    VOF  -  und was sagt die  -  für uns alle mal bitte erläutern
    Es wurde doch gar keine Ausschreibung gemacht, sondermn freihändig vergeben.
  21. Wettbewerbswesen: Qualitätsverlust bei öffentlichen Bauprojekten

    Foto von

    fehlt was
    ... nur das muss auch angewendet werden.
    Über das in den letzten 5 Jahren reichlich verkommene Wettbewerbswesen kann ich hier Seitenweise klagen. Besser macht das aber Prof. Max Becher, habe dazu grad keine URL parat, es ist jedenfalls ein Drama (Expo Sevilla, Expo Lissabon, Expo Hannover, Bahnhof Dortmund ...)
  22. Architekten-Ausschreibung: Abhängigkeit von der Bausumme?

    Bach oder becher?
    der geschätzte max hat eher was mit fließendem gewässer als mit becher zu tun!
    nachdem es derer nicht so viele gibt, denke ich du meinst max bächer, oder s.l.?
    jedenfalls hat M.B. aus Darmstadt eine sehr interessante Rede am Baumeistertag gehalten! als bdb'ler waren sie live dabei?
    die Pflicht der Ausschreibung der Architektenleistung europaweit ist doch in Abhängigkeit von der bausumme, oder lieg ich da völlig falsch? [OT]
  23. VOF-Ignoranz: EU-weite Ausschreibungspflicht – Realität in Goch

    VOF
    besagt, das ab 200.000 ECU Auftragsvolumen Eu weit ausgeschrieben werden muss bzw. ein Wettbewerb durchgeführt werden muss. leider wird diese vof kaum eingehalten. überall wird wie in goch vorgegangen. auch wenn man sich beschwert (auch bei der Architekt-Kammer) macht keiner was! alles genauso wie in goch - unter dem deckmäntelchen, Geld sparen zu wollen.
    • Name:
    • Herr Rossi
  24. GRW als Alternative zur VOF: Der richtige Weg?

    Foto von

    ä..
    ja.
    Bausumme  -  ja, aber.
    Geht halt auch nach GRW  -  das ist doch der richtige Weg oder?
  25. Ausschreibungspflicht umgehen: Tricks bei Bauprojekten

    Foto von

    haha, rossi
    Genau Dieser Schwellenwert war eigentlich überschritten. Nun hat man folgendes gezaubert: Die Baumaßnahme besteht aus dem Umbau des historischen alten Rathauses und dem Neubau als Erweiterung an dem Altbau. Die Summe lag über 200.000 ECU. Nach dem nun Die Opposition aufmuckte, hat man einfach aus einem Auftrag zwei gemacht und somit war jede Summe unterhalb des Schwellenwertes.
  26. GRW 95: Link zu den Grundlagen der Architektenauswahl

    • Name:
  27. VOF-Aussagen: Was stimmt wirklich bei Ausschreibungen?

    äh  -  sl
    seltsamer stammler sl!
    was stimmt jetzt von deinen aussagen?
    steht das so in der VOF, rossi? wo?
  28. Öffentliche Aufträge: Link zu weiterführenden Informationen

    Foto von

    Zum Thema öffentliche Aufträge
    ..
    • Name:
  29. VOF-Auszug: Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen

    VOF für r.n.
    hier ein Auszug: den gesamten Text könnt ihr euch beim bundesmisister für Wirtschaft besorgen (steht dort als word Dokument zum Download bereit.) den Link habe ich euch unten eingetragen. solchen Service seit ihr sonst nur von Andrea Leidenbach gewohnt! (wo steckt sie überhaupt?)
    VOF on:
    Verdingungsordnung
    für freiberufliche Leistungen
    • VOF -

    Kapitel 1:
    Allgemeine Vorschriften
    § 1
    Freiberufliche Leistungen
    Die VOF findet Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden.
    § 2
    Anwendungsbereich
    (1) Die Bestimmungen der VOF sind auf die Vergabe von Leistungen im Sinne des
    § 1 anzuwenden, soweit sie im Anhang I A und im Anhang I B genannt sind. Für die Vergabe der in Anhang I B genannten Leistungen gelten nur § 8 Abs. 2 und § 17.
    (2) Die Bestimmungen der VOF sind anzuwenden, sofern der Auftragswert die folgenden Werte ohne Umsatzsteuer erreicht oder übersteigt und soweit sich nicht aus
    § 5 Vergabeverordnung anderes ergibt:

    • 130000 € für Dienstleistungen nach § 2 Nr. 2 Vergabeverordnung,
    • 200000 € für alle anderen Dienstleistungen.

    Eindeutig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Leistungen sind nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu vergeben.
    (3) Die Vergabe folgender Aufträge ist von den Bestimmungen ausgenommen:
    a) Aufträge über Schiedsgerichts- und Schlichtungsleistungen,
    b) Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen anderer Art als derjenigen, deren Ergebnisse ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird.
    (4) Aufträge, deren Gegenstand Dienstleistungen sowohl des Anhangs I A als auch des Anhangs I B sind, werden nach den Regelungen für diejenigen Dienstleistungen vergeben, deren Wert anteilsmäßig überwiegt.
    VOF off.
    schöne Grüße nach goch.
    @helmuth. diese Verwaltungsfilzer kennen immer irgendwelche tricks, sich drumrumzumogeln. bei uns läuft auch so eine Sache. da bin ich noch am ball - muss mir nur noch über einengemeindevertreter den Architektenvertrag besorgen. und dann wollen wir mal sehen ...

    • Name:
    • Herr Rossi
  30. Korrektur: Bächer statt Bach – Alles korrekt!

    Foto von

    @rn ä..
    für Bächer.
    Alles stimmt! 🙂
    (bin etwas im Stress, deshalb knappe Kommunikation ...)
  31. VOB vs. VOF: Unterschiede bei öffentlichen Bauaufträgen

    Vorsicht mit VOBAbk. und VOF
    Nicht einfach in einen Topf werfen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Klar, dass VOB nicht immer gilt und schon gar nicht außerhalb Deutschlands. Aber falls VOB Vertragsbestandteil ist, bekommt eben nicht de billigste den Auftrag. Soweit zur Theorie 🙂
    Übrigens: genau auf diesen § 25 berufe ich mich immer bei Vergaben. Gute Möglichkeit, Billigheimer loszuwerden mit denen man ja dann doch nur Ärger hat.
    • Name:
    • Martin Beisse
  32. VOB vs. VOF: Bauleistungen vs. Planungsleistungen

    Foto von

    Martin, bitte nicht verwechseln ...
    VOBAbk. (Bauleistungen) und VOF (Planungsleistungen).
  33. EU-weite Ausschreibung: Grüne gegen Handwerksfirmen-Benachteiligung

    Foto von

    ähh hp, hmm *am-Kopf-kratz*
    Moin zusammen,
    ich versteh die Welt nicht mehr. Was wollt Ihr denn eigentlich? EU-weit ausschreiben oder nicht?
    Vor langer Zeit habe ich es schon mal geschrieben, dass die Franktion der Grünen im Grunde innerlich gegen eine EU-weite Ausschreibung ist. Das ist der einzige gemeinsame Berührungspunkt, den ich mit denen habe. Allerdings haben die das aus anderen Ländern abgekupfert, nämlich die Möglichkeit verschiedene Bauabschnitte so zu unterteilen, dass die Gesamtbaumaßnahme pro Bauabschnitt eben nicht EU-weit ausgeschrieben werden muss. Ich finde das völlig OK. Allerdings mit einer Einschränkung:
    wenn dann Handwerksfirmen von wer weiß woher kommen und die heimische Wirtschaft nicht gestärkt wird. Der Haken ist ja die öffentliche Ausschreibung. Danach muss nicht der Billigste genommen werden wenn ihm nachgewiesen wird, dass seine Kalkulation nicht auskömmlich war. Nur  -  wer hat daran letztlich Interesse?
    Nein, ich behaupte, dass die Baukosten der öffentlichen Hand durch unfähige Planungen seitens der Baubehörden, angefangen vom kleinen Bauamt der Gemeinde bis hin nach ganz oben, verursacht werden. In zweiter Linie kommen politische Motivationen dazu.
    Da müssen Archigemeinschaften gebildet werden von Leuten, die politisch auf völlig verschiedenen Kursen segeln, die beruflich völlig getrennte Richtungen einschlagen, nur damit der politische Friede bleibt.
    Andererseits sage ich mir : "Beziehungen schaden nur dem, der keine hat".
    Grüße
    Stefan Ibold
  34. Also doch! ...

    Foto von

    schwarzgrün 😉
  35. Aber..

    Foto von

    hast recht.
  36. VOF-Missachtung: Geldverschwendung & Korruptionsanfälligkeit

    @mb (VOF)
    hier geht es  -  ausnahmsweise  -  mal um die VOF. hat mit VOBAbk. nicht das geringste zu tun.
    in der Tat ist es so, si, das durch nichtbeachten der vof eigentlich Geld zum Fenster rausgeschmissen wird. leider begreifen das die Herren Bürgermeister, gemeinderäte und landesfürsten nicht. hier fängt die Korruptionsanfälligkeit an (siehe goch). ich denke mir, Helmuth Plecker kann ein Lied davon singen. leider schneidet man sich ins eigene fleich, wenn man da zu hart vorgeht und z.B. den Bürgermeister zu hart angreift ... da können wirtschaftliche kontakte schnell abreißen. es ist hier eine größere einflussnahme der baubehörden und der innenminister erforderlich. wenn z.B. eine schulsporthalle nicht nach VOF ausgeschrieben wird, darf es eben auch keine fördergelder geben! allerdings sind eu weite Ausschreibungen ja auch nicht unbedingt das gelbe vom ei ...  -  ich halte bei kleineren kommunalen Bauvorhaben regionale wettbewerbe für besser.
    • Name:
    • Herr Rossi
  37. Architekten-Monopol: Gocher Fall – Immer derselbe Architekt?

    Foto von

    @si
    Ich habe auch nichts dagegen, wenn der Planungsauftrag in zwei Teile geschnitten wird und deshalb nicht EU-weit ausgeschrieben muss. Sicherlich ist der Grundgedanke, die Unterstützung der heimischen Wirtschaft, nicht außer acht zu lassen. Nur, worüber ich mich in unserem Gocher Fall aufrege ist, dass sämtliche Aufträge für Planungsleistungen von der Stadt immer ein und der selbe Architekt erhält. Mitr fehlt die Streuung an verschiedene Architekten. Und wenn dann dieser Architekt auch noch im Stadtrat sitzt und in de Nachbarschaft vom Bürgermeister wohnt, finde ich das noch komischer. Ich denke, dass es wohl einige Architekten gibt, die gerne das neue Rathaus planen würden, aber NIE eine Chance bekommen!
  38. VOB und VOF: Nicht in einen Topf werfen!

    Sagt mal, habt Ihr das Lesen verlernt?
    Genau das habe ich doch geschrieben, dass man VOF und VOBAbk. nicht in einen Topf werfen darf.
    • Name:
    • Martin Beisse
  39. Entwarnung: Keine Vermischung von VOB und VOF

    nee, mb
    wir können lesen ... es hatte nur keiner was in irgendwelche töppe geworfen.. : --)
    • Name:
    • Herr Rossi
  40. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Baumängel durch Architekten: Haftung, Regress & Anwaltskosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung von Architekten bei Baumängeln, die Rolle von Ausschreibungen (VOBAbk./VOF), mögliche Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Problematik von Handschlag-Verträgen im Bauwesen. Es wird kritisiert, dass EU-weite Ausschreibungen oft umgangen werden und lokale Architekten bevorzugt werden. Die Bedeutung schriftlicher Aufträge zur Minimierung des Risikos von Baumängeln wird hervorgehoben. Zudem wird die Förderpolitik und deren Einfluss auf die Baukosten thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baumängel: Handschlag-Verträge – Risiko für Handwerksbetriebe wird auf die Gefahr von mündlichen Vereinbarungen hingewiesen, die oft zu Firmenpleiten führen können. Es wird empfohlen, stets auf schriftliche Verträge zu bestehen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB §25: Wirtschaftlichkeit statt Billigangebote bei Baumängeln betont, dass bei öffentlichen Aufträgen nicht der billigste Anbieter, sondern der wirtschaftlichste den Zuschlag erhalten sollte. Dies soll sicherstellen, dass die Gewährleistungsfrist ohne Konkurs überstanden wird und die Qualität der Bauausführung gewährleistet ist.

    💰 Kosten: Mehrere Beiträge thematisieren die steigenden Baukosten und die Frage, wie diese entstehen. Im Beitrag Baukosten-Explosion: Gemeinde-Aufträge und Architekten-Honorare wird der Zusammenhang zwischen Gemeindeaufträgen, Architektenhonoraren und den Gesamtkosten beleuchtet. Es wird angedeutet, dass die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) einen Einfluss auf die Kosten hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die Vergaberichtlinien informieren und auf die Einhaltung der VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) achten, um Korruption und Misswirtschaft zu vermeiden (siehe VOF-Missachtung: Geldverschwendung & Korruptionsanfälligkeit). Es wird empfohlen, bei der Vergabe von Architektenleistungen auf Transparenz und Wettbewerb zu achten, um die bestmögliche Qualität zum besten Preis zu erhalten.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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