Architektenhonorar Entwässerungsgesuch: Abrechnung nach HOAI, Kosten & Vergleich?
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Architektenhonorar Entwässerungsgesuch: Abrechnung nach HOAI, Kosten & Vergleich?

Ich habe mit einem Architekten einen Architektenvertrag geschlossen und auf der Basis ein Einfamilienhaus gebaut. Das Haus ist soweit auch fertig.
Die Abrechnung mit dem Architekt erfolgt über HOAIAbk., bzgl. Entwässerungsgesuchs ist vereinbart, dass die Honorierung sich nach §§ 73,74 HOAI richtet. Soweit so gut.
In der Kostenschätzung wird für die Entwässerungsplanung mit einem Betrag von 1.500 € gerechnet, irgendwann hat der Architekt mal mündlich gesagt, dass dafür mit 2.500 € gerechnet werden kann. Die Schlussrechnung hierfür sieht jetzt einen Betrag von 4.200 vor, Basis für die Abrechnung ist die Kostenfeststellung (Rechnungen der Handwerker).
Das Honorar ist im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung um 180 % höher ausgefallen. Muss ich die Rechnung bezahlen?
  • Name:
  • Florian
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    Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Abrechnung des Architektenhonorars für das Entwässerungsgesuch haben. Da die Honorierung nach §§ 73, 74 HOAIAbk. vereinbart wurde, bezieht sie sich auf die Leistungsphasen der Objektplanung im Bereich der Freianlagen.

    Ich empfehle Ihnen, die Schlussrechnung des Architekten genau mit der Kostenschätzung und den tatsächlich erbrachten Leistungen zu vergleichen. Achten Sie darauf, dass alle Positionen nachvollziehbar und korrekt den HOAI-Sätzen entsprechend berechnet sind.

    Ich rate Ihnen, bei Unklarheiten oder Abweichungen von der Kostenschätzung, das Gespräch mit dem Architekten zu suchen und gegebenenfalls eine unabhängige Honorarberatung in Anspruch zu nehmen. Dies kann Ihnen helfen, die Angemessenheit der Rechnung zu beurteilen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Architektenrechnung von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung von Planungsleistungen und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen
    Entwässerungsgesuch
    Ein Entwässerungsgesuch ist ein Antrag, der bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für die Entwässerung eines Grundstücks zu erhalten. Es dient dazu, sicherzustellen, dass das Abwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und keine Umweltbelastung entsteht.
    Verwandte Begriffe: Abwasser, Kanalisation, Versickerung
    Anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI herangezogen werden. Sie umfassen die Kosten für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens, jedoch nicht die Umsatzsteuer.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, die in der HOAI definiert sind. Sie reichen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Planungsprozess
    Kostenschätzung
    Eine Kostenschätzung ist eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens, die in einer frühen Planungsphase erstellt wird. Sie dient als Grundlage für die Budgetplanung und die Entscheidung über die Realisierung des Projekts.
    Verwandte Begriffe: Kostenfeststellung, Budgetplanung, Bauplanung
    Kostenfeststellung
    Die Kostenfeststellung erfolgt nach Abschluss des Bauvorhabens und stellt die tatsächlich entstandenen Kosten dar. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung und die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Projekts.
    Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Abrechnung, Baukosten
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Punkte des Bauvorhabens enthalten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Bauvertrag, Planungsleistungen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird ein Architektenhonorar für ein Entwässerungsgesuch nach HOAI berechnet?
      Das Honorar richtet sich nach den §§ 73, 74 HOAI und bezieht sich auf die Leistungsphasen der Objektplanung im Bereich der Freianlagen. Die Berechnungsgrundlage bilden die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens und der Honorarzone, in die das Projekt eingeordnet wird.
    2. Was sind anrechenbare Kosten im Zusammenhang mit einem Entwässerungsgesuch?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Planung und Ausführung der Entwässerungsanlagen entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Planung, die Bauleitung und die Materialkosten. Diese Kosten sind die Basis für die Berechnung des Architektenhonorars.
    3. Was ist der Unterschied zwischen einer Kostenschätzung und einer Kostenfeststellung?
      Eine Kostenschätzung ist eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens, die in einer frühen Planungsphase erstellt wird. Die Kostenfeststellung erfolgt nach Abschluss des Bauvorhabens und stellt die tatsächlich entstandenen Kosten dar.
    4. Was kann ich tun, wenn die Architektenrechnung höher ist als die Kostenschätzung?
      Vergleichen Sie die Schlussrechnung genau mit der Kostenschätzung und den erbrachten Leistungen. Klären Sie Abweichungen mit dem Architekten. Bei Unklarheiten oder ungerechtfertigten Kostenüberschreitungen sollten Sie eine unabhängige Honorarberatung oder einen Anwalt für Baurecht konsultieren.
    5. Welche Unterlagen benötige ich für eine Honorarprüfung?
      Für eine Honorarprüfung benötigen Sie den Architektenvertrag, die Kostenschätzung, die Schlussrechnung des Architekten, alle Rechnungen der Handwerker, die Leistungsnachweise des Architekten und gegebenenfalls weitere relevante Dokumente, die die erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten belegen.
    6. Was bedeutet es, wenn ein Architektenvertrag auf Basis der HOAI geschlossen wurde?
      Ein Architektenvertrag auf Basis der HOAI bedeutet, dass die Honorierung der Architektenleistungen nach den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfolgt. Die HOAI regelt die Honorare für Architekten und Ingenieure in Deutschland und dient als Grundlage für die Abrechnung von Planungsleistungen.
    7. Kann ich das Architektenhonorar mindern, wenn ich mit den Leistungen des Architekten unzufrieden bin?
      Eine Minderung des Architektenhonorars ist möglich, wenn die Leistungen des Architekten mangelhaft waren. Sie müssen die Mängel jedoch nachweisen und dem Architekten die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Gelingt die Nachbesserung nicht, können Sie das Honorar entsprechend mindern.
    8. Was ist ein Entwässerungsgesuch und wozu dient es?
      Ein Entwässerungsgesuch ist ein Antrag, der bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für die Entwässerung eines Grundstücks zu erhalten. Es dient dazu, sicherzustellen, dass das Abwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und keine Umweltbelastung entsteht.

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      Grundlagen und Details zur Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI.
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    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Bauherrn.
  2. Architektenhonorar: 4.200 € für Entwässerungsgesuch – gerechtfertigt?

    Servus,
    habe ich das richtig gelesen?
    € 4.200,- Honorar für ein Entwässerungsgesuch eines EFHAbk.🔴
    Ist ein bisschen heftig.
    Auf welcher Basis genau wurde diese Honorar ermittelt?
  3. Entwässerungsgesuch: Rohbaukosten als Basis für Architektenhonorar

    Hi Michael, vielen Dank für die Nachfrage. Als ...
    Hi Michael,
    vielen Dank für die Nachfrage. Als Basis wurde die Rechnung des Rohbauers verwendet und die Teile daraus, die für die Entwässerung notwendig waren berücksichtigt, z.B. Erdarbeiten (Ausheben Rohrgräben, Ausheben für Kontrollschacht, Einbau von Füllmaterial für Drainageleitung, , Einbau und liefern von Rheinsand), dann Entwässerungsarbeiten (Abwassergrundleitungen, PVC-Abzweige, PVC-Bögen, Rückstauklappe, Kontrollschacht) und die Drainagearbeiten (z.B. Kontrollschacht, Grundmauerschutz ...).
  4. HOAI: Entwässerungsgesuch in LP 1-4 enthalten? Honorar-Diskussion

    Sorry, aber ...
    Servus,
    interessante Version ein Honorar zu berechnen. Mal was Neues.
    Ihr habt einen Vertrag mit dem Architekten geschlossen, nach HOAIAbk.🔴
    Danach schuldet er Euch eine genehmigungsfähige Planung, dazu gehört landläufig auch ein Entwässerungsgesuch.
    Das ist nach meinem Verständnis mit den LPAbk. 1-4 mit erledigt.
    Interessant wäre die Bausumme auf der das gesamte Honorar basiert zu kennen.
  5. § 78 HOAI: Architekt muss Entwässerungsgesuch detailliert erklären!

    Nene ...
    Herr Liebler
    Entwässerungsgesuch nach § 78 HOAIAbk.!
    Vom Architekt genau erklären lassen!
  6. Entwässerungsgesuch: Akzeptable Kostensteigerung vs. Architektenhonorar

    sehe ich auch so, grundsätzlich ist die Entwässerung ...
    sehe ich auch so, grundsätzlich ist die Entwässerung separat. Ich habe auch kein Problem, das Entwässerungsgesuch entsprechend zu bezahlen, nur bin ich nicht bereit eine Steigerung von 1.500 auf 4.200 € zu akzeptieren.
  7. Entwässerungsgesuch: Separate Leistung? Vergütung vorher vereinbaren!

    Entwässerungsgesuch
    Hallo,
    das Thema wird immer wieder angesprochen und ich bin der Meinung, dass das Entwässerungsgesuch eine extra Leistung ist. Diese muss vereinbart werden. Die Vergütung sollte man vorher vereinbaren, z.B. Stundensatz. Über die Höhe der Vergütung kann ich nur sagen, eine teuere Planung.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar für Entwässerungsgesuch: HOAIAbk.-Abrechnung optimieren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars von 4.200 € für ein Entwässerungsgesuch im Rahmen eines Einfamilienhausbaus. Strittig ist, ob das Entwässerungsgesuch bereits in den Leistungsphasen 1-4 der HOAI enthalten ist oder eine separate Leistung darstellt. Die Basis der Honorarberechnung, insbesondere die Heranziehung von Rohbaukosten, wird hinterfragt. Es wird empfohlen, die Abrechnungsgrundlagen gemäß § 78 HOAI detailliert vom Architekten erläutern zu lassen und die Vergütung für separate Leistungen vorab zu vereinbaren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: 4.200 € für Entwässerungsgesuch – gerechtfertigt? wird die Höhe des Honorars kritisch hinterfragt. Es ist ratsam, die Kosten genau zu prüfen und zu vergleichen.

    💰 Kosten: Die Kosten für ein Entwässerungsgesuch können stark variieren. Im Beitrag Entwässerungsgesuch: Akzeptable Kostensteigerung vs. Architektenhonorar wird eine Kostensteigerung von 1.500 € auf 4.200 € thematisiert. Es ist wichtig, eine transparente Kostenaufstellung vom Architekten einzufordern.

    🔧 Praktische Umsetzung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag genau. Ist das Entwässerungsgesuch als separate Leistung aufgeführt? Klären Sie die Honorarbasis (z.B. Bausumme) und die anwendbaren HOAI-Paragraphen (z.B. § 78 HOAI) im Vorfeld ab. Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Architekten, um ein Gefühl für die marktüblichen Preise zu bekommen. Beachten Sie den Beitrag Entwässerungsgesuch: Separate Leistung? Vergütung vorher vereinbaren! bezüglich der Vereinbarung der Vergütung.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich das Architektenhonorar für das Entwässerungsgesuch detailliert aufschlüsseln und vergleichen Sie es mit anderen Angeboten. Klären Sie, ob die Abrechnung nach HOAI korrekt erfolgt und ob alle Leistungen im Vertrag enthalten sind. Fordern Sie eine nachvollziehbare Begründung für die Honorarhöhe an, wie im Beitrag § 78 HOAI: Architekt muss Entwässerungsgesuch detailliert erklären! empfohlen.

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