Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
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Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte

Guten Tag zusammen, wir haben ein Architekturbüro mit unserem Bauprojekt beauftragt LP1-8. Der Vertrag wurde von dem Architekturbüro Senior Architekten unterschrieben. Die gesamte Planung und Umsetzung wurde jedoch von einem Architekten im Praktikum AiP durchgeführt. Leider mit nicht der nötigen Expertise und Unterstützung seiner Vorgesetzten. Dies hat zu erheblichen Planungs- und Umsetzungsfehlern (Planungsfehlern, Umsetzungsfehlern) geführt, Mehraufwand auf Bauherrenseite und erheblichen Mehrkosten.

Frage: Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? Falls ja, gibt es dafür eine Grundlage?

Besten Dank vorab für Ihre Empfehlungen und beste Grüße!

  • Name:
  • Christ
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie aufgrund von Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) Mehrkosten haben und sich fragen, ob eine Honorarkürzung möglich ist.

    Grundsätzlich ist das Architektenbüro für die Leistungserbringung verantwortlich, unabhängig davon, wer die Planung konkret durchgeführt hat. Der Architekt im Praktikum arbeitet unter der Aufsicht des verantwortlichen Architekten. Bei Planungsfehlern haftet das Architekturbüro.

    Mögliche Vorgehensweisen:

    • Mängelrüge: Dokumentieren Sie die Planungsfehler detailliert und setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
    • Schadensersatz: Fordern Sie Schadensersatz für die entstandenen Mehrkosten.
    • Honorarkürzung: Eine Honorarkürzung ist möglich, wenn die Leistung mangelhaft ist. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Umfang der Mängel und dem dadurch entstandenen Schaden.

    Wichtig:

    • Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Mängelbeseitigung.
    • Sichern Sie alle relevanten Dokumente (Planungsunterlagen, Schriftverkehr, Rechnungen).

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten im Detail zu prüfen und die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architekt im Praktikum (AiP)
    Ein Architekt im Praktikum ist ein Absolvent der Architektur, der praktische Erfahrungen sammelt, um sich für die Architektenkammer zu qualifizieren. Er arbeitet unter der Aufsicht eines erfahrenen Architekten und lernt die verschiedenen Aspekte des Berufs kennen. Verwandte Begriffe: Junior Architekt, Berufsanfänger.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen.
    Mängelrüge
    Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Architekten oder Bauunternehmer, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie ist die Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung entstanden sind. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Planungsfehlern oder Bauausführungsmängeln gefordert werden. Verwandte Begriffe: Haftung, Gewährleistung.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die formelle Bestätigung der Bauleistung durch den Bauherrn. Mit der Abnahme erklärt der Bauherr, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder Bauunternehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nachbesserung.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, die in der HOAI definiert sind. Sie umfassen unter anderem die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Architekt im Praktikum (AiP)?
      Ein Architekt im Praktikum ist ein Hochschulabsolvent der Architektur, der nach seinem Studium praktische Erfahrungen sammelt, um sich für die Architektenkammer eintragen zu lassen. Er arbeitet unter der Aufsicht eines erfahrenen Architekten.
    2. Haftet ein Architekt im Praktikum für Planungsfehler?
      Grundsätzlich haftet das Architekturbüro für die Fehler, da der AiP unter Aufsicht arbeitet. Die interne Verantwortlichkeit kann jedoch anders geregelt sein.
    3. Wie dokumentiere ich Planungsfehler richtig?
      Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen. Dokumentieren Sie alle Mehrkosten, die durch die Fehler entstanden sind.
    4. Welche Fristen muss ich bei einer Mängelrüge beachten?
      Setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Frist sollte ausreichend Zeit für die Beseitigung der Mängel einräumen.
    5. Kann ich das Architektenbüro wechseln, wenn die Fehler zu gravierend sind?
      Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, kann aber vertragliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich rechtlich beraten.
    6. Was ist die HOAI und welche Bedeutung hat sie?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    7. Wie berechnet sich eine Honorarkürzung bei Mängeln?
      Die Höhe der Honorarkürzung richtet sich nach dem Umfang der Mängel und dem dadurch entstandenen Schaden. Es gibt keine pauschale Regelung.
    8. Was ist eine Abnahme und welche Bedeutung hat sie?
      Die Abnahme ist die formelle Bestätigung der Bauleistung durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    9. Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Architektenleistungen?
      Die Gewährleistungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
    10. Was kann ich tun, wenn das Architekturbüro die Mängel nicht beseitigt?
      Sie können rechtliche Schritte einleiten und die Mängelbeseitigung einklagen.

    🔗 Verwandte Themen

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    • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
      Informationen zur HOAI und zur Berechnung des Architektenhonorars.
  2. Honorar-Kürzung AiP: Nachweisbare Planungsfehler = Schadensersatz!

    jein1
    [ Zitat Anfang ] ... Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? ... [ Zitat Ende ]
    Das ist mit Sicherheit kein Grund zur berechtigten Kürzung.
    [ Zitat Anfang ] ... Dies hat zu erheblichen Planungs- und Umsetzungsfehlern (Planungsfehlern, Umsetzungsfehlern) geführt, Mehraufwand auf Bauherrenseite und erheblichen Mehrkosten. ... [ Zitat Ende ]
    Sofern das tatsächlich so war und rechtssicher nachweisbar ist, bestehen Nachbesserungs- und/oder Schadensersatzansprüche.

    Der Nachweis und die Durchsetzung sind aber ohne fachliche und rechtliche Hilfe für einen Baulaien kaum erfolgreich umsetzbar.

  3. Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich

    keine Verbindung zu Personen
    Die Honorarordnungen, egal ob Ingenieur, Architekt, Arzt, Steuerberater, Anwalt etc. haben keine Verbindung zu Personen oder deren Anzahl am Fall oder Projekt. Damit kann vorliegend keine Honorarminderung erwartet werden.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Architekt im Praktikum: Honorarkürzung bei Planungsfehlern?

    💡 Kernaussagen: Der Einsatz eines Architekten im Praktikum (AiP) rechtfertigt keine automatische Honorarkürzung. Bei nachweisbaren Planungsfehlern bestehen jedoch Schadensersatzansprüche. Die Honorarhöhe ist unabhängig von der Qualifikation des bearbeitenden Architekten, solange die Leistung fachgerecht erbracht wurde. Bauherren sollten Planungsfehler dokumentieren und rechtlichen Rat einholen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Honorar-Kürzung AiP: Nachweisbare Planungsfehler = Schadensersatz! sind nachweisbare Planungsfehler durch den AiP ein Grund für Schadensersatzansprüche, nicht jedoch für eine automatische Honorarkürzung.

    ✅ Zusatzinfo: Die Honorarordnung (HOAI) bezieht sich nicht auf die Person des Architekten, sondern auf die erbrachte Leistung. Daher ist die Qualifikation des Architekten (AiP oder Senior Architekt) unerheblich, solange die Planung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wie im Beitrag Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten bei Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) die Fehler detailliert dokumentieren und rechtlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine Honorarkürzung ist nur bei mangelhafter Leistung, nicht aber aufgrund des Einsatzes eines AiP möglich. Klären Sie im Vorfeld die Verantwortlichkeiten im Architekturbüro, um Missverständnisse zu vermeiden.

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