Frage: Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? Falls ja, gibt es dafür eine Grundlage?
Besten Dank vorab für Ihre Empfehlungen und beste Grüße!
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Frage: Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? Falls ja, gibt es dafür eine Grundlage?
Besten Dank vorab für Ihre Empfehlungen und beste Grüße!
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Ich verstehe, dass Sie aufgrund von Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) Mehrkosten haben und sich fragen, ob eine Honorarkürzung möglich ist.
Grundsätzlich ist das Architektenbüro für die Leistungserbringung verantwortlich, unabhängig davon, wer die Planung konkret durchgeführt hat. Der Architekt im Praktikum arbeitet unter der Aufsicht des verantwortlichen Architekten. Bei Planungsfehlern haftet das Architekturbüro.
Mögliche Vorgehensweisen:
Wichtig:
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten im Detail zu prüfen und die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln.
[ Zitat Anfang ] ...Das ist mit Sicherheit kein Grund zur berechtigten Kürzung.Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden?... [ Zitat Ende ]
[ Zitat Anfang ] ...Sofern das tatsächlich so war und rechtssicher nachweisbar ist, bestehen Nachbesserungs- und/oder Schadensersatzansprüche.Dies hat zu erheblichen Planungs- und Umsetzungsfehlern (Planungsfehlern, Umsetzungsfehlern) geführt, Mehraufwand auf Bauherrenseite und erheblichen Mehrkosten.... [ Zitat Ende ]
Der Nachweis und die Durchsetzung sind aber ohne fachliche und rechtliche Hilfe für einen Baulaien kaum erfolgreich umsetzbar.
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💡 Kernaussagen: Der Einsatz eines Architekten im Praktikum (AiP) rechtfertigt keine automatische Honorarkürzung. Bei nachweisbaren Planungsfehlern bestehen jedoch Schadensersatzansprüche. Die Honorarhöhe ist unabhängig von der Qualifikation des bearbeitenden Architekten, solange die Leistung fachgerecht erbracht wurde. Bauherren sollten Planungsfehler dokumentieren und rechtlichen Rat einholen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Honorar-Kürzung AiP: Nachweisbare Planungsfehler = Schadensersatz! sind nachweisbare Planungsfehler durch den AiP ein Grund für Schadensersatzansprüche, nicht jedoch für eine automatische Honorarkürzung.
✅ Zusatzinfo: Die Honorarordnung (HOAI) bezieht sich nicht auf die Person des Architekten, sondern auf die erbrachte Leistung. Daher ist die Qualifikation des Architekten (AiP oder Senior Architekt) unerheblich, solange die Planung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wie im Beitrag Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten bei Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) die Fehler detailliert dokumentieren und rechtlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine Honorarkürzung ist nur bei mangelhafter Leistung, nicht aber aufgrund des Einsatzes eines AiP möglich. Klären Sie im Vorfeld die Verantwortlichkeiten im Architekturbüro, um Missverständnisse zu vermeiden.
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