Architektenvertrag prüfen lassen: Kosten, Risiken & worauf Sie achten müssen?
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Architektenvertrag prüfen lassen: Kosten, Risiken & worauf Sie achten müssen?

Hat ein Architekt hier im Forum die Muse meinen Architekten-Vertrag (PDF) zu checken? Ich möchte nämlich nicht ins offene Messer rennen. Bei Bedarf wird der Vorentwurf (PDF) mitgeschickt. Für das Bauvorhaben wurde ein Budget von max. 150.000 € festgelegt. Der Architekt selber kosten nochmal 20.000 € (laut HOAIAbk.). Ich möchte unter gar keinen Umständen über die 170.000 € hinaus kommen. Aber wenn ich den Vertrag so durchlese, hat sich der Architekt so manches Türchen offen gelassen. Also wer will?
Gruß Tobias
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    Ich empfehle Ihnen dringend, Ihren Architektenvertrag vor Unterzeichnung von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen. Dies kann Sie vor finanziellen Risiken und rechtlichen Problemen bewahren.

    Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

    • Leistungsumfang: Sind alle gewünschten Leistungen des Architekten detailliert beschrieben?
    • Honorar: Ist das Honorar klar definiert und entspricht es der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)?
    • Haftung: Welche Haftung übernimmt der Architekt bei Planungsfehlern oder Bauverzögerungen?
    • Kündigungsbedingungen: Unter welchen Bedingungen können Sie den Vertrag kündigen?

    ? Gefahr: Ein unklar formulierter oder nachteiliger Architektenvertrag kann zu erheblichen Mehrkosten und Rechtsstreitigkeiten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht oder einem unabhängigen Architekten prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen eines Architekten für ein Bauvorhaben regelt. Er umfasst unter anderem Planung, Bauleitung und Kostenkontrolle.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAI.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Leistungsphasen.
    Leistungsverzeichnis
    Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Auflistung aller Leistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauvorhabens erbringt. Es dient als Grundlage für den Architektenvertrag und die Honorarberechnung.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Bauplanung.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOBAbk.) ist ein Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A, VOB/B und VOB/C.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Baurecht.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er umfasst unter anderem die Bauleistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Werkvertrag, VOB.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Architektenrecht.
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Dienstvertrag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum ist es wichtig, einen Architektenvertrag prüfen zu lassen?
      Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Eine Prüfung hilft, Risiken zu erkennen, unklare Formulierungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
    2. Welche Kosten entstehen für die Prüfung eines Architektenvertrags?
      Die Kosten für die Prüfung hängen vom Umfang des Vertrags und dem Stundensatz des Anwalts oder Architekten ab. Es ist eine Investition, die sich durch die Vermeidung von späteren Problemen auszahlen kann.
    3. Was passiert, wenn der Architekt den Vertrag nicht anpassen möchte?
      Wenn der Architekt nicht bereit ist, notwendige Anpassungen vorzunehmen, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen anderen Architekten zu suchen. Ein guter Architekt ist offen für konstruktive Gespräche und faire Vertragsbedingungen.
    4. Welche Rolle spielt die HOAI im Architektenvertrag?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Der Vertrag sollte klarstellen, welche Leistungen nach HOAI abgerechnet werden und welche nicht.
    5. Was tun bei Unstimmigkeiten während der Bauphase?
      Bei Unstimmigkeiten sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und halten Sie sich an die im Vertrag festgelegten Kommunikationswege. Bei schwerwiegenden Problemen sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
    6. Kann ich den Architektenvertrag nachträglich ändern?
      Änderungen am Architektenvertrag sind grundsätzlich möglich, erfordern aber die Zustimmung beider Parteien. Alle Änderungen sollten schriftlich festgehalten werden.
    7. Was ist ein Leistungsverzeichnis und warum ist es wichtig?
      Ein Leistungsverzeichnis listet alle Leistungen des Architekten detailliert auf. Es ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle gewünschten Leistungen im Vertrag enthalten sind.
    8. Wie finde ich einen unabhängigen Experten für die Vertragsprüfung?
      Suchen Sie nach einem Anwalt für Baurecht oder einem erfahrenen Architekten, der nicht mit dem beauftragten Architekten verbunden ist. Empfehlungen von Freunden oder Bekannten können hilfreich sein.

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  2. Architektenvertrag: Kostenlose Prüfung – Realistisch?

    soll aber nichts kosten, oder?
    Und der Maurer könnte ja auch zwei Stockwerke für umsonst "Probemauern", bevor der Zimmermann seine kostenlose Künste am Objekt demonstriert?
    Aber vielleicht irre ich auch, und Sie haben das Honorarangebot vergessen zu erwähnen.
  3. Architektenvertrag: RA-Prüfung nötig – Fallstricke erkennen

    Mein Muse ...
    hat mich heute noch nicht geküsst ;-)). Und selbst wenn ich Muße hätte, würd ich es nicht tun  -  ob um die oder nicht  -  weil das ein RA machen muss.

    Aber ich ahne mal, warum der Kollege  -  so es denn so ist  -  sich seine Fallschirme eingebaut hat. :
    Beim Vorentwurf schon sagen  -  da ist Ende Gelände -, aber keinerlei Festlegungn hinsichtlich Materialien usw. getroffen haben, wahrscheinlich kein Bodengutachten und selbstverständlich sind kostenmindernde Abstriche am Programm non grata.
    Da würd ich sagen, Nö
    ***

  4. Architektenvertrag im Forum: Klärung im Interesse der Architektenschaft

    Nicht ganz fair, Klaus!
    Der Fragesteller formuliert doch sein Anliegen offen und deutlich, nicht hintenherum. Und schon haust Du drauf! Immerhin hat er ein nicht gerade nebensächliches Anliegen, das sogar über die rein private Relevanz hinausweist.
    Da es im Interesse der Architektenschaft liegen muss, dass diese Angelegenheit geklärt wird, sollte es wohl einen der in BAU.DE vertretenen Architekten geben, der klug genug ist, das genauso zu sehen und sich den Vertrag mal anzusehen. Wäre ich Architekt, würde ich es so machen.
    Wenn diejenigen, die sich in diesem Forum engagieren, dabei an's Honorar oder an's entgangene Honorar denken würden, wäre es hier bald sehr ruhig, bzw. einige wenige Selbstdarsteller wären mit orientierungslosen Laien unter sich.
  5. Diskussion: Muße vs. Mousse – Korrekte Schreibweise

    Orthografisches Karussell
    Ehe nun der erste die Schreibweise "Mousse" vorschlägt, möchte ich nun behaupten, dass es "Muße" heißt. "ß", weil das "u" langgesprochen wird. Gegenstimmen?
  6. Architektenvertrag: Vertragsprüfung – Benötigte Unterlagen

    Ohohohoh ...
    Wir kennen weder die Kostenermittlung, die Vorgaben des Bauherren, das Baugebiet noch die Absprachen und den genauen Planungsstand.
    Und will einer was sagen. NEIN.

    1) Herr Stodenberg, obliegt die Vertragsprüfung Juristen, nicht Architekten (oder rufen Sie eine Juristen an, wenn Sie wissen wollen, ob der Elektriker die Kabel richtig angeschlossen hat ;-))

    2) Müssten alle vertragsrelevanten Daten vorliegen, nicht bloß Vertragsentwurf und Zeichnung.

  7. Honorarhöhe bestimmen: RA für Architektenvertrag nötig?

    RA?
    Benötigt man als Architekt einen Rechtsanwalt, um die Honorarhöhe zu bestimmen? Zumindest kann man doch wohl erst nach Zurkenntnisnahme des Vertragstextes sagen, ob nun ein RA erforderlich, oder ob man nicht schon einiges Grundsätzliches dazu sagen könnte. Meinethalben nur mündlich, meine Güte!
  8. Korrektur: Orthografie-Hinweis – Muße richtig schreiben

    Mousse ...
    ist Muße mit ß statt 2s und Ortografie mit f statt mit ph.
    Ent oder weder ;-))
  9. Architektenvertrag prüfen: Abwimmeln oder Hilfsbereitschaft?

    Mann!
    Man mache es nicht kompliziert, ehe man nicht festgestellt hat, dass es kompliziert ist! Bisher klingt das alles ein wenig nach Abwimmeln. Wenn ich den Verdacht habe, ein Berufskollege könnte unkorrekt arbeiten, dann gehe ich dem nach, wenn ich mit wenig Aufwand die Möglichkeit dazu habe, und spiele nicht die Krähe, die der anderen kein Auge aushacken will. Und mein Nest kann ich auch nicht beschmutzen, wenn es vielleicht bereits beschmutzt ist. Aber das ist nur so meine persönliche Mentalität. Andere denken vielleicht anders.
  10. Muße

    "noch", :-)
  11. Architektenvertrag: Unkorrekte Arbeit – Woher der Verdacht?

    Archievertrag
    Woher ergibt sich das der Kollege unkorrekt handelt?
  12. Architektenvertrag prüfen: Sinnvolle Arbeitsteilung vs. Gefälligkeit

    Herr Stodenberg ...
    ich habe einen Preis für ein Schwedenhaus. Sie bekommen den Preis und den Grundriss und sagen mir, ob das Haus standsicher ist.
    Den Vertrag bekommen Sie auch noch, aber das war's. Können Sie das beurteilen?
    Das hat nichts mit Krähen, Nestern, Ostern und dicken Eiern, Futterneid oder Arroganz zu tun, sondern mit sinnvoller Arbeitsteilung.
    Der Fragesteller möchte Wissen, ob er auf der sicheren Seite ist, wenn er den Vrtrag unterschreibt.
    Was nützts ihm, wenn ein Architekt sagt könnte, hätte, wäre, wenn nicht aber dann
  13. Architektenvertrag: Haftungsrisiko bei Auskünften im Forum

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Auskunftsvertrag
    Der Beitrag ist ein Antrag auf Abschluss eines haftungsbegründenden Auskunftsvertrags.
    Leicht gekürzt aus Andreas Impekoven, Rechtsberatung in newsgroups, de. soc. recht. misc, 2002-12-16:
    "Die Rechtsprechung nimmt einen stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertrages an, wenn die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist ["Ich möchte nicht ins offene Messer rennen"] und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will [hier: Abschluss eines Architektenvertrags]; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig ist [genau ein solcher wird gesucht: "Hat ein Architekt hier im Forum die Muse"]. Der Auskunftgebende schließt durch Antworten einen Vertrag ab, weil er keine Verpflichtung hat zu Antworten und wenn er es doch tut, sein Handeln seinen Willen ausdrückt, den Vertrag anzunehmen.
    Ergebnis laut Rechtsprechung:
    1. ein stillschweigender Auskunftsvertrag
    2. Anspruch auf Schadensersatz eines durch falsche Beratung eintretenden Schadens, wenn der Auskunftgebende sachkundig ist.
    Weitere Anspruchsgrundlagen können sich aus deliktischer Haftung nach § 826 BGBAbk. ergeben, wenn grob leichtfertig eine unrichtige Auskunft erteilt wurde mit dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung durch die erteilte Auskunft. "
    Das Problem der unerlaubten Rechtsberatung (das ich immer locker sehe) habe ich dabei noch außen vor gelassen. Aber allein das oben Gesagte reicht aus, dass ich nicht den Finger hebe, zumal der haftungsbegründende Auskunftsvertrag anscheinend unentgeltlich abgewickelt werden soll. Torsten, dein "Wäre ich Architekt, würde ich es so machen" ermutigt mich nicht. Die Grenzziehung musst du jedem hier im Forum selbst überlassen.
  14. Forum-Klima: Toleranz statt Holzhammer-Antworten im Baurecht

    Na klar muss das jeder selbst entscheiden!
    Mich stören nur die zu oft vorkommenden Holzhammerantworten und voreiligen Unterstellungen gegenüber Fragenden. Kann man nicht ein wenig toleranter und freundlicher an die Sache herangehen? Wes Geistes Kind jemand ist, das glauben viele der hier gewohnheitsmäßig Antworten stets in Sekundenschnelle zu erkennen. Manchesmal schon wurde danebengetippt, aber das unnötige böse Blut ward schon vergossen.
    Also, etwas einfacher hatte ich mir die Sache in diesem Fall allerdings schon vorgestellt, wie ich zugeben muss. Und da ich keine Machete dabei habe, werde ich den Dschungel jetzt verlassen.
  15. Architektenvertrag: Kostenlose Beratung vs. Haftung – Meinungsaustausch

    Foto von

    wir können es ja einfacher behandeln
    Zu einer konkreten Frage gebe ich  -  wie immer  -  gerne eine Meinung ab, ohne Bedenken, in einen stillschweigenden haftungsbegründenden Auskunftsvertrag hineinzurutschen. Unterstellt haben wir beide Torsten: ich (und andere), dass hier kostenlose, haftungsbegründende Beratung größeren Umfangs gezogen werden soll, du, dass sich geziert wird weil die eine Krähe der anderen kein Auge aushacken will. Wahrscheinlich liegen wir alle falsch und es ist eine harmlose Frage wie viele andere auch.
  16. Forum-Klima: Kommunikationsstil und Umgangsformen im BAU-Forum

    Noch einmal:
    Es ist gar nicht mein Thema, wie die Ausgangsfrage gemeint war. Mein Thema ist der Kommunikationsstil der Antwortenden. Der macht nämlich das Klima aus, das im Forum vorherrscht. Und das ist oft genug bescheiden! Wenn man den Verdacht hat, es Frage jemand unredlich, dann müsste man dies erst einmal aufdecken, bevor man Tatsachen behauptet oder unterstellt. Das wäre doch mit einigen wenigen Reden und Gegenreden zu schaffen. Und es würde die Beteiligten rhetorisch ungemein schulen, :-) Aber nein, man will gar nicht besser werden, man will entweder seinen eigenen Agressivitätsstau abbauen oder sich (wem?) darstellen, :-( Oder man findet es nicht der Mühe Wert, sich beim zwischenmenschlichen Umgang ein wenig anzustrengen. Weitere Motive sind denkbar.
    Also mich stört es, wenn jemand einfach so angeblafft und er vorverurteilt wird. Das hat mit zivilisierten Umgangsformen wenig zu tun, ist aber typisch für Internetforen. Ich bin schon oft, nicht nur in BAU.DE , massiv angegriffen worden, weil ich jemand gegen solche Angriffe verteidigt habe. Aber wahrscheinlich kämpfe ich nur gegen Windmühlenflügel. Ich ändere rein gar nichts, weil ich keine Menschen ändern kann, nicht einmal mich selbst.
    Oder doch? Richtig, es schult mich rhetorisch ungemein, :-)) ) )
  17. Forum-Diskussion: Überlegenheit auskosten – Niveau halten!

    Genau
    wer sich ausgenutzt fühlt braucht doch nur den Schnabel halten und seine geschätzten Kenntnisse nicht mitteilen. Aber somanch einer muss das Gefühl der Überlegenheit auskosten. Schade drum.
    Bin mir nur sicher, das einige Beleidigungen Aug in Aug nicht wiederholt würden aus Angst vor körperlicher Unterlegenheit. Man sollte nur das äußern, was man bei Augenkontakt auch sagen würde. Hebt das Niveau ungemein, nicht nur das Rethorische.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  18. Architektenvertrag: Frage ohne Raum für Irrtümer?

    Patron Stode ut ur Sverge ...
    ;-))
    Selbst der berühmte Geistesbruder aus La Mancha hat nicht alles angegriffen, was des Weges kam.
    Eine solche Frage lässt wenig Raum für Irrtümer.
  19. Architektenhonorar: Honorarrechner, Zusatzkosten & Architektenkammer

    zurück zur Ausgangsfrage:
    1.
    auf archifee.de ist e. Honorarrechner (verlinkt?)..
    2.
    weitere kosten kommen ..
    3.
    als BH würde ich die Architektenkammer nach dem Honorar fragen
    4.
    20.000 € .. das wäre pi x Daumen Zone IVAbk. unten ... toll :-)
  20. Verteidigung im Forum: Architekten stärken – Stichworte richtig nutzen

    Nochmal für Bruno:
    ICH habe NICHT ANGEGRIFFEN; sondern einen Angegriffenen verteidigt. Und zwar ohne Ansehen der Person oder seiner Verteidigungswürdigkeit. Wie schön, wenn die Stichworte ("Windmühlenflügel"), die ich selber ohne Arg benutze, flugs in launiger Weise gegen mich gewendet werden, *grummel.
    Was mich besonders veranlasst hat, den Fragesteller zu stärken: MSL hat es gerade unter Punkt 4 geschrieben. Da ist mir einiges nicht geheuer, auch wenn ich natürlich keine weiteren Einzelheiten kenne (OK). Ich möchte auch die ordentlich arbeitenden Architekten unterstützen und den Rest ruchbar machen helfen.
  21. Korrektur: Sverige statt Zwerge – Sprachliche Präzision

    Ach, noch was, Bruno:
    Das heißt nicht "Zwerge", sondern "Sverige""
  22. Architektenvertrag: Vollumfängliche Prüfung – Anwalts Aufgabe!

    Foto von

    alles schön und recht Torsten
    nur stammt der Beitrag auf den du eingehst nicht von mir ;)
    Zum Thema an sich: Die vollumfängliche Prüfung eines fremden Vertrags ist nichts, was man in einer Mußestunde mal so nebenbei erledigt. Es ist außerdem eher Anwalts Aufgabe als die eines Architekten. Jedenfalls fühle ich mich unwohl dabei, obwohl ich Ahnung habe und meine eigenen Verträge leidlich hinbekomme. Auf gut deutsch: ich kann es nicht. Das mit der möglichen Haftung kommt erschwerend hinzu. Darum habe ich den Finger nicht gehoben. Bei der Diskussion einzelner Passagen bin ich selbstverständlich gerne dabei, da kann ich meine eigene Praxis mit einfließen lassen.
  23. Architektenhonorar: 20.000 € für EFH – Berechtigte Honorarzone?

    Wenn ein ...
    Kollege 20.000 € Honorar für 150.000 € Baukosten haben möchte, muss ernicht unbedingt zum Rest gehören. HZ IVAbk. min = HZ III max. Und soooo schwer ist es nicht, mit einem Einfamilienhaus bei der Punktebewertung in HZ zu kommen (bei ehrlicher Einschätzung).
    Aber er wird  -  wenn er nicht einen Versuchsballon gestartet hat ;-(- wissen, warum er dort hinkommt. Evtl. ist ja auch Statik, EnEVAbk. Nachweis und Entwässerungsgesuch mit drin?

    Eine sachgerechte Prüfung eines Vertrags durch einen RA ist nicht für 50 € zu haben. Und wenn der Fragesteller nach Muße und für lau (indirekt) fragt, war die Gegenfrage von Klaus Fuchs schon nicht unberechtigt.

    @ T. Stodenberg

    1) Sorry für das verschluckte i, meine Tastatur spinnt gerade.

    2) Wer mit den Windmühlenflügeln winkt, gibt nun mal Steilvorlagen. Da gibt es nichts zu grummeln ;-), höchstens über das Eigentor.

    3) Angriff ist die beste Verteidigung, sprach mal ein kluger Mensch ;-). Und bevor man verteidigt, sollte man schon sehen, wen oder was man verteidigt!

    4) Noch ein Eigentor:
    Brunos Name stand da irgendwo, schon bekam er Haue für meinen Beitrag. Und sich dann über Andere aufregen? Da fiele mir glatt die nächste literarische Vergleichsmöglichkeit ein ;-)) )
    ****

  24. Forum-Kritik: Ton im Forum – Lösungsvorschläge für besseren Umgang

    Mal den Knoten zu lösen versuchen:
    @ Bruno: Meine Kritik wurde konkret durch den Beitrag von Klaus ausgelöst, der für mich im Ton daneben lag. Ich hatte weniger Ralf D. im Auge, Dich noch weniger. Mein Rat an die Architektenschaft war eher allgemein gehalten und auch so gemeint. Also, Ihr müsst nicht Euer Visier herunterklappen. Eure Argumente leuchten mir ja auch ein. Ich meinte aber auch keine "vollumfängliche Prüfung", von der Du ausgehst, sondern nur ein Überfliegen mit anschließendem Rat, zum Anwalt zu gehen oder nicht. Etwas in der Art.
    @ R. Dühlmeyer: Ich finde kein verlorenes i, aber ein e.
    Und auch sonst wuselt da ganz schön durcheinander, wer da was geschrieben, und wer wann wen warum angegriffen hat. Lösungsvorschlag: Etwas präziser lesen, sprachanalytisch denken. Und an meine Adresse: So schreiben, dass es der Dümmste versteht, :-) (war nicht so gemeint).
    Dass ich manchmal etwas spontan bin, weiß ich. Aber so haben wir zum Wochenausklang wenigstens noch etwas Leben hier. Und auch sonst war es ja nicht sinnlos, oder? Am Schluss nähert man sich immer an, wenn man nicht völlig vernagelt ist. Der Schlüssel dazu ist: Verstehen wollen. Wir schaffen das schon.
  25. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenvertrag prüfen: Kosten, Risiken & worauf achten?

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Notwendigkeit der Prüfung eines Architektenvertrags, die damit verbundenen Kosten und Risiken. Es wird betont, dass die Prüfung idealerweise durch einen Rechtsanwalt erfolgen sollte. Die Diskussionsteilnehmer tauschen sich über Honorarfragen, Vertragsdetails und den Umgangston im Forum aus. Ein wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen kostenfreier Beratung und haftungsbegründenden Auskunftsverträgen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenvertrag: Haftungsrisiko bei Auskünften im Forum wird auf das Risiko eines stillschweigenden Auskunftsvertrags hingewiesen, der bei unentgeltlicher Beratung entstehen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Honorarrechner, Zusatzkosten & Architektenkammer verweist auf einen Honorarrechner und empfiehlt, die Architektenkammer bezüglich des Honorars zu kontaktieren.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Angemessenheit des Architektenhonorars von 20.000 € bei Baukosten von 150.000 €. Im Beitrag Architektenhonorar: 20.000 € für EFH – Berechtigte Honorarzone? wird diskutiert, ob diese Honorarzone gerechtfertigt ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Architektenvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, um Risiken zu minimieren. Nutzen Sie Honorarrechner und holen Sie Informationen bei der Architektenkammer ein. Beachten Sie die Hinweise zum Haftungsrisiko bei unentgeltlicher Beratung im Forum.

    Die Diskussionsteilnehmer legen Wert auf einen respektvollen Umgangston im Forum, wie im Beitrag Forum-Klima: Kommunikationsstil und Umgangsformen im BAU-Forum betont wird. Es wird angeregt, Kritik konstruktiv zu äußern und voreilige Unterstellungen zu vermeiden. Die Einhaltung eines professionellen Niveaus trägt zu einer hilfreichen und angenehmen Diskussionsatmosphäre bei.

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