Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
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Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle

Wir haben einen Architekten auf Stundenbasis beauftragt. Die von ihm vorgeschlagene Regelung haben wir akzeptiert, sie lautete:

[ Zitat Anfang ] ... Wie besprochen würde ich erst einen Vorentwurf machen und daraufhin Kosten errechnen. Wenn wir uns dann einig sind, machen wir einen Architektenvertrag, falls nicht, rechne ich meine Arbeitszeit mit dem von uns üblichen Stundensatz von netto 95 € ab. ... [ Zitat Ende ]
  • Die Vorentwürfe haben uns nicht gefallen, sie sind teilweise unsinnig, weil nicht einmal eine Höhe von 2 m im Dachgeschoss erreicht wird, wir es jedoch als Wohnraum nutzen wollten. Wir haben daher gekündigt. Müssen wir die Vorentwürfe zahlen, obwohl wir sie nicht verwenden können?
  • In der Rechnung lag ein Stundennachweis bei mit Positionen, die die Beauftragung vom Vermesser, das Bodengutachten und den Architektenvertrag betreffen. Aus unserer Sicht war dies nicht beauftragt. Außerdem werden darin Spitznamen und Vornamen verwendet und die Positionen können nicht nachvollzogen werden. Sehen wir das richtig?
  • Wir wundern uns, dass für den einen Vorentwurf (wir wollen ein 2-geschossiges Wohnhaus) 15 Stunden anfallen. Ist das üblich?

Vielen Dank für die Unterstützung!

  • Name:
  • Mary
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    Ich verstehe, dass Sie einen Architekten auf Stundenbasis beauftragt haben und nun die Abrechnung prüfen möchten. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu beachten:

    • Stundennachweis: Fordern Sie detaillierte Stundennachweise an. Diese sollten die geleisteten Tätigkeiten, das Datum und die aufgewendete Zeit pro Position ausweisen.
    • Vorentwurf: Klären Sie im Vorfeld genau ab, welche Leistungen im Vorentwurf enthalten sind und wie diese abgerechnet werden.
    • Architektenvertrag: Auch bei Abrechnung nach Stunden ist ein schriftlicher Architektenvertrag ratsam. Dieser sollte den Stundensatz, die zu erbringenden Leistungen und die Zahlungsmodalitäten klar definieren.
    • Kostenkontrolle: Führen Sie eine laufende Kostenkontrolle durch. Vergleichen Sie die abgerechneten Stunden mit dem Fortschritt des Projekts.
    • Zusatzleistungen: Klären Sie, ob Vermessungsarbeiten oder Bodengutachten im Stundensatz enthalten sind oder separat abgerechnet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abrechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt und nachvollziehbar ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Punkte wie Leistungen, Honorar und Haftung enthalten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk.
    Stundensatz
    Der Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde eines Architekten oder Ingenieurs berechnet wird. Er sollte im Architektenvertrag klar definiert sein.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Vergütung, HOAI
    Vorentwurf
    Der Vorentwurf ist eine erste Planungsphase, in der die grundlegenden Ideen und Konzepte für ein Bauvorhaben entwickelt werden. Er dient als Grundlage für die weitere Planung.
    Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Bauplanung, Konzept
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist zwar nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Vergütung
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bereich Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Schäden begutachten und bei Streitigkeiten vermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte
    Bauleitung
    Die Bauleitung ist die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten. Sie stellt sicher, dass die Bauarbeiten fachgerecht und gemäß den Plänen ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Bauüberwachung, Koordination
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die Zusammenstellung der erbrachten Leistungen und der dafür fälligen Vergütung. Sie sollte transparent und nachvollziehbar sein.
    Verwandte Begriffe: Honorarabrechnung, Rechnungsstellung, Vergütung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn der Architekt mehr Stunden abrechnet als erwartet?
      Prüfen Sie die Stundennachweise genau und vergleichen Sie diese mit dem Projektfortschritt. Sprechen Sie Unstimmigkeiten direkt mit dem Architekten an. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie einen Bausachverständigen oder Anwalt hinzu.
    2. Ist ein Architektenvertrag auch bei Stundenbasis notwendig?
      Ja, ein Architektenvertrag ist auch bei Abrechnung nach Stundenbasis dringend zu empfehlen. Er regelt die Leistungen, den Stundensatz, die Zahlungsmodalitäten und die Haftung des Architekten.
    3. Wie kann ich die Kosten bei einem Architekten auf Stundenbasis kontrollieren?
      Führen Sie eine laufende Kostenkontrolle durch. Lassen Sie sich regelmäßig Stundennachweise vorlegen und vergleichen Sie diese mit dem Projektfortschritt. Vereinbaren Sie gegebenenfalls eine Obergrenze für die Gesamtkosten.
    4. Was gehört in einen detaillierten Stundennachweis?
      Ein detaillierter Stundennachweis sollte das Datum, die geleisteten Tätigkeiten, die aufgewendete Zeit pro Tätigkeit und den Namen des Mitarbeiters enthalten.
    5. Kann der Architekt auch Spitznamen oder Vornamen in den Nachweisen verwenden?
      Nein, die Nachweise müssen eindeutig sein. Es sollten die vollständigen Namen der Mitarbeiter und die konkreten Tätigkeiten aufgeführt sein.
    6. Was ist, wenn der Architekt einen Vorentwurf erstellt hat, aber kein Vertrag zustande kommt?
      Klären Sie im Vorfeld, wie der Vorentwurf abgerechnet wird, falls kein Vertrag zustande kommt. Üblicherweise wird der Vorentwurf nach Aufwand abgerechnet.
    7. Welche Leistungen sind üblicherweise im Architektenhonorar enthalten?
      Die Leistungen des Architekten sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Diese umfasst unter anderem die Planung, Bauleitung und Objektüberwachung.
    8. Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, dass der Architekt unsauber abrechnet?
      Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten und legen Sie Ihre Bedenken dar. Wenn sich der Verdacht erhärtet, ziehen Sie einen Bausachverständigen oder Anwalt hinzu.

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  2. Honorar Architekt: Stundenbasis vs. HOAI-Leistung

    denke mal  -  angemessen
    Sie sind aus der Akquise raus. Sie haben keine Leistung nach HOAIAbk. und damit nicht den Erfolg, sondern eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart.

    Ob in dieser Phase schon ein Baugrundgutachter "beauftragt" werden soll, kann man streiten. Eine Rücksprache mit einem Gutachter ist aber durchaus sinnvoll und mehr war es vermutlich auch nicht. Auch die frühzeitige Rücksprache mit einem Vermesser ist, gerade bei engen Baugrundstücken, mehr als sinnvoll.

    Der Vorplanung geht die Grundlagenermittlung voraus. Was vom Architekten abgerechnet wurde ist in der Honorarhöhe vermutlich knapp 1/3 der Leistungen der LPh 1 und 2 nach HOAI. Zudem sind 15 h nicht besonders viel. In der Zeit ist kein ausgefeilter Entwurf möglich. Wenn das Dachgeschoss nur 2 m Raumhöhe erreicht, obwohl Aufenthaltsräume vorgesehen waren, wird es am Grundstückszuschnitt und/oder den Festlegungen eines B-Plans liegen. Habt Ihr den Architekten schon mal nach den Gründen gefragt?

  3. Planungsfehler Architekt: Unwirtschaftliche Raumhöhe – Korrektur?

    2 m wurde von Architekt selbst als nicht sinnvoll eingeräumt
    Danke für Ihre Antwort!
    • Zu den 2 m: Ja, wir haben nachgefragt und er hat eingeräumt, dass die Planung nicht sinnvoll war und eine neue angefertigt, die wieder unsere Wünsche nicht berücksichtigt hat.
    • Die Rechnung hat in der Summe über 40 Stunden, ich habe nur den Teil mit dem Vorentwurf mit den genannten 15 Stunden rausgepickt. Sie entspricht interessanterweise genau dem Betrag, der bei Abschluss des Architektenvertrages angefallen wäre. So war das aber nicht gedacht.
    • Wie gesagt sind Positionen eingeflossen, die in der Vereinbarung (Text siehe Ursprungsfrage) nicht benannt waren, dort wird ja genau benannt, was beauftragt wird.
    • Für den Bodengutachter gibt es kein Ergebnis, das man verwerten könnte. Es werden bei diesem und auch bei anderen Positionen ("Angebot bei Karl einholen"😉 die Anschreiben abgerechnet mit teilweise 1,5 Stunden und wir haben auch auf Nachfrage keine Auskunft erhalten, wer dieser Karl ist.
  4. Raumhöhe Neubau: 2m Höhe – Planungsfehler oder zulässig?

    Kommunikationsprobleme?
    Es gibt keinen Architekten in Deutschland, der ersthaft auch nur ansatzweise einen Raum mit 2 m lichter Raumhöhe für einen Neubau als Aufenthaltsraum "plant", auch wenn dies nach einigen LBauOAbk.'s (z.B. By) zulässig wäre.

    Da aber hier mal wieder eine Frage mit halben Informationen gestellt wurde, bin ich raus.

    PS: Bei 40 h a' 95,- € dürfte das Basishonorar nach HOAIAbk. für die Leistungsphasen 1 und 2 erreicht sein. Da aber die Planungsleistung dem nicht entspricht, wäre der Gang zum Fachanwalt angeraten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass

    a) ein Zeithonorar vereinbart wurde und

    b) die HOAI hier seit 2019 nicht mehr verbindliches Preisrecht ist.

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Architektenhonorar auf Stundenbasis: Abrechnung und Kostenkontrolle

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung von Architektenleistungen auf Stundenbasis, insbesondere im Hinblick auf Vorentwürfe und mögliche Planungsfehler. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die erbrachten Leistungen angemessen sind und wie man die Kostenkontrolle behält. Ein wichtiger Punkt ist der Vergleich zur HOAIAbk. und die Bewertung von Planungsleistungen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Planungsfehler Architekt: Unwirtschaftliche Raumhöhe – Korrektur? sollte man Planungsfehler des Architekten hinterfragen und gegebenenfalls korrigieren lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Honorar Architekt: Stundenbasis vs. HOAI-Leistung erläutert den Unterschied zwischen einer Vergütung auf Stundenbasis und einer Abrechnung nach HOAI, was für die Honorarhöhe relevant ist.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine Raumhöhe von 2m im Neubau, wie im Beitrag Raumhöhe Neubau: 2m Höhe – Planungsfehler oder zulässig? diskutiert, kann problematisch sein und sollte kritisch hinterfragt werden, da sie möglicherweise nicht den üblichen Standards entspricht.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Architektenabrechnung sorgfältig und vergleichen Sie die erbrachten Leistungen mit den getroffenen Vereinbarungen. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Fachanwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren. Achten Sie auf eine transparente Kommunikation mit dem Architekten, um Missverständnisse zu vermeiden und die Kostenkontrolle zu gewährleisten.

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