Architektenhonorar Phasen 5-7: Kostenanschlag vs. tatsächliche Baukosten – Was ist rechtens?
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Architektenhonorar Phasen 5-7: Kostenanschlag vs. tatsächliche Baukosten – Was ist rechtens?

Hallo zusammen,
wir haben von unserem Architekten die Schlussrechnung bekommen.
Für die Phasen 5-7 nimmt er als Berechnungsgrundlage einen Kostenanschlag, der gegenüber den tatsächlichen Baukosten (und auch beauftragten Umfängen) um einige 10000 € zu hoch war.
Dies kommt z.B. daher, dass bei der Ausschreibung zu hohe Massen angenommen wurden und auch keine Nachverhandlungen berücksichtigt wurden.
In den entsprechenden Verträgen wurden dann aber die richtigen Beträge eingesetzt.
Meine Frage nun:
Welche Beträge kann der Architekt in dem Kostenanschlag berücksichtigen? Die offensichtlich zu hohen oder die realen?
In dem einen Fall könnte er ja massiv Einfluss auf sein Honorar nehmen, wenn der die Ausschreibungen entsprechend gestaltet.
Vielen Dank für die Rückmeldungen
Luzi Friedel
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  • Luzi Friedel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Ich verstehe, dass Sie eine Schlussrechnung von Ihrem Architekten für die Leistungsphasen 5-7 erhalten haben und die Berechnungsgrundlage, ein Kostenanschlag, höher ist als die tatsächlichen Baukosten. Dies kann zu einem überhöhten Architektenhonorar führen.

    Grundsatz: Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die Berechnungsgrundlage für die Leistungsphasen 5-7 sind in der Regel die tatsächlichen Baukosten, sofern diese nachweisbar sind. Ein Kostenanschlag kann als Grundlage dienen, wenn keine tatsächlichen Baukosten vorliegen oder diese nicht nachgewiesen werden können.

    Vorgehen:

    • Prüfen Sie den Architektenvertrag: Enthält er Klauseln zur Honorarberechnung?
    • Vergleichen Sie Kostenanschlag und tatsächliche Baukosten: Dokumentieren Sie die Abweichungen.
    • Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Baukosten an: Vergleichen Sie diese mit den Rechnungen der ausführenden Unternehmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die Schlussrechnung von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Honorarberechnung korrekt ist und ob Ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung zusteht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt fest, welche Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen zu erbringen sind und wie diese zu vergüten sind.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten, Honorarsatz
    Leistungsphasen
    Die HOAI unterteilt die Architekten- und Ingenieurleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Ausführungsplanung, Bauüberwachung
    Kostenanschlag
    Ein Kostenanschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Baukosten, die auf Grundlage der Ausführungsplanung erstellt wird. Er dient als Grundlage für die Honorarberechnung des Architekten.
    Verwandte Begriffe: Kostenberechnung, Baukosten, Angebot
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Nebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorar, Baunebenkosten
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die zu erbringenden Leistungen, die Honorarvereinbarung und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, HOAI, Leistungsbeschreibung
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an mehrere Unternehmen, Angebote für bestimmte Bauleistungen abzugeben. Sie dient dazu, den günstigsten Anbieter zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vergabe, Leistungsverzeichnis
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung, die der Architekt für seine Leistungen erhält. Es wird in der Regel auf Grundlage der HOAI und der anrechenbaren Kosten berechnet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungsphasen umfasst die HOAI Phasen 5-7?
      Die Leistungsphasen 5-7 umfassen die Ausführungsplanung (LP5), die Vorbereitung der Vergabe (LP6) und die Mitwirkung bei der Vergabe (LP7). In diesen Phasen geht es um die detaillierte Planung, die Einholung von Angeboten und die Unterstützung bei der Auftragsvergabe an Bauunternehmen.
    2. Was passiert, wenn der Kostenanschlag deutlich von den tatsächlichen Baukosten abweicht?
      Wenn der Kostenanschlag erheblich von den tatsächlichen Baukosten abweicht, sollte das Architektenhonorar auf Basis der tatsächlichen Kosten berechnet werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Abweichung nicht durch nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Leistungen begründet ist.
    3. Wie kann ich die tatsächlichen Baukosten nachweisen?
      Die tatsächlichen Baukosten können durch Rechnungen der ausführenden Unternehmen, Verträge und sonstige Belege nachgewiesen werden. Es ist wichtig, alle Dokumente sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf dem Architekten vorzulegen.
    4. Was ist, wenn der Architekt Mehrkosten geltend macht, die nicht beauftragt wurden?
      Wenn der Architekt Mehrkosten geltend macht, die nicht beauftragt wurden, sollten Sie diese schriftlich zurückweisen und eine detaillierte Begründung fordern. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
    5. Kann ich das Architektenhonorar mindern, wenn Fehler in der Planung vorliegen?
      Ja, wenn Fehler in der Planung vorliegen, die zu Mehrkosten oder Schäden führen, können Sie das Architektenhonorar mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies setzt jedoch den Nachweis der Fehler und deren Auswirkungen voraus.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenanschlag und einer Kostenberechnung?
      Ein Kostenanschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Baukosten, die auf Grundlage der Ausführungsplanung erstellt wird. Eine Kostenberechnung ist eine grobe Schätzung der Baukosten, die bereits in früheren Planungsphasen erstellt wird.
    7. Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei der Honorarberechnung?
      Der Architektenvertrag legt die Grundlagen für die Honorarberechnung fest. Er sollte detaillierte Angaben zu den anrechenbaren Kosten, den Honorarsätzen und den zu erbringenden Leistungen enthalten. Abweichungen von der HOAI sind nur in bestimmten Grenzen zulässig.
    8. Was kann ich tun, wenn ich mich mit dem Architekten nicht einigen kann?
      Wenn Sie sich mit dem Architekten nicht einigen können, können Sie eine Mediation in Erwägung ziehen oder rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

    🔗 Verwandte Themen

    • HOAI-konforme Honorarberechnung
      Grundlagen und korrekte Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
    • Nachträgliche Änderungen im Bauprojekt
      Umgang mit Mehrkosten und Honoraranpassungen bei Planungsänderungen.
    • Rechte und Pflichten des Architekten
      Vertragliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten des Architekten im Bauprozess.
    • Bauüberwachung und Mängelhaftung
      Architektenpflichten bei der Bauausführung und Verantwortlichkeit für Baumängel.
    • Mediation bei Baustreitigkeiten
      Alternative Konfliktlösungsmethoden zur Vermeidung von Gerichtsverfahren.
  2. Kostenanschlag: Zweck & Grundlage für Architektenhonorar

    Zweck des Kostenanschlags ...
    Zweck des Kostenanschlags ist es, die tatsächlich zu erwartenden Herstellungskosten möglichst genau zu ermitteln. Hält man sich an den Text der DINAbk. 276/81, Teil 3, so legt diese dem Kostenanschlag u.a. die endgültigen, vollständigen Werkpläne und Massenberechnungen zu Grunde.
    Unter diesem Gesichtspunkt können Sie darauf bestehen, dass Ihr Architekt seinen Kostenanschlag entsprechend überarbeitet.
  3. Ausschreibung: Vollständige Werkpläne für Honorar relevant?

    Haben denn auch
    zur Ausschreibung alle endgültigen, vollständigen Werkpläne vorgelegen?
    Wenn nicht, was leider bei den meisten Bauvorhaben der Fall ist, wer hat das veranlasst? Und sind Sie über die möglichen Folgen aufgeklärt worden?
    Und was sind einige 10 T€  -  20 oder 80? Im Verhältnis zu welcher Bausumme, 200 Tausend oder 2 Mio oder ...?
    Diese Fragen sind für mich noch offen, bevor ich da den Stab breche.
    Besten Gruß
    Klaus Bleser
    • Name:
    • Herr Bleser
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar: Kostenanschlag vs. Baukosten bei Leistungsphasen 5-7

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung des Architektenhonorars gemäß HOAIAbk., insbesondere in den Leistungsphasen 5-7. Ein zentraler Punkt ist, ob der Kostenanschlag oder die tatsächlichen Baukosten als Grundlage für die Honorarberechnung dienen dürfen. Die Vollständigkeit der Werkpläne bei der Ausschreibung spielt eine entscheidende Rolle. Unterschiede zwischen Kostenanschlag und tatsächlichen Kosten können erhebliche Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben. Die genaue Ermittlung der Herstellungskosten ist entscheidend für die Honorarberechnung.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Kostenanschlag: Zweck & Grundlage für Architektenhonorar sollte der Kostenanschlag die tatsächlich zu erwartenden Herstellungskosten möglichst genau widerspiegeln und auf endgültigen Werkplänen basieren.

    📊 Zusatzinfo: Die DIN 276/81, Teil 3, legt fest, dass dem Kostenanschlag vollständige Werkpläne und Massenberechnungen zugrunde liegen sollen, was im Beitrag Kostenanschlag: Zweck & Grundlage für Architektenhonorar betont wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob zur Ausschreibung alle endgültigen und vollständigen Werkpläne vorlagen, wie im Beitrag Ausschreibung: Vollständige Werkpläne für Honorar relevant? angeraten wird. Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Klauseln zur Honorarberechnung bei Abweichungen zwischen Kostenanschlag und tatsächlichen Baukosten. Lassen Sie den Kostenanschlag von Ihrem Architekten überarbeiten, falls er nicht die tatsächlichen Herstellungskosten widerspiegelt.

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