Architektenwechsel während der Planungsphase
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenwechsel während der Planungsphase

Hallo!
Ich habe eine kurze Frage: Meine Frau und Ich planen ein Einfamilienhaus. Wir haben dazu eine Architekten empfohlen bekommen der sich seit Februar damit eher gemütlich damit beschäftigt eine erste Vorausplanung mit uns zu machen. Es gab zwischendurch viel Wünsche, die sich anscheinend nicht mit seinem künstlerischen Anspruch gedeckt haben, weswegen seine Motivation offensichtlich in den Keller ging. Es ist jetzt an sich nicht so, dass wir totalst unzufrieden sind, aber auch wenn er uns in manchen Punkten davon überzeugt hat, dass unsere Wünsche nicht "gut aussehen" und "praktikabel" sind scheinen wir immer noch auf keinen grünen Zweig zu kommen. Und im Moment trödelt er weiter (die letzten 6 Wochen ist wegen 2 Wochen Urlaub und anschließender Verplantheit nichts weitergegangen)
Nachdem jetzt nach mehr als einem halben Jahr immer noch nicht annährend einen antragsfähigen Entwurf haben haben wir uns natürlich auch nach anderen Varianten umgeguckt und einen Architekten gefunden, der ein Haus bei uns in der Gegend gebaut hat dass uns einfach super gefällt. Der Besitzer des Hauses hat die Planung mit ihm angeblich in 3 Entwürfen und 4 Wochen durchgezogen.
Jetzt stehen wir vor einer schwierigen Entscheidung: Architekt 1 scheint Stilmäßig recht weit weg von unseren Vorstellungen zu sein und bemüht sich deswegen nicht wirklich, hat aber schon ca. 10 verschiedene Varianten uns vorgestellt (und dabei immer nur max 50 % unserer Wünsche umgesetzt). Die Sorge ist, dass das während des weiteren Bauvorgangs nicht besser wird. Architekt 2 macht einen sehr guten Eindruck und hat unser "Traumhaus" ein paar Straßen weiter schon mal erfolgreich gebaut.
Was passiert wenn wir uns jetzt von unserem ersten Architekten trennen? Wieviel Honorar steht ihm zu? Wir haben keinerlei schriftliche Beauftragung oder ähnliches unterschrieben. Als wir ihm (netterweise) mal angeboten haben seinen Aufwand bis dato zu vergüten meinte er, dass er uns erste eine Rechnung erst mit Einreichung des Bauantrags stellen könnte. Ist das richtig so?
Weil, wenn ich die Kosten unter

Vielen Dank für alle Tipps!

  • Name:
  • BAU-OB
  1. Sie können natürlich kündigen ...

    aber das wäre eine so genannte freie Kündigung. Ohne schriftlichen Vertrag gehen die Gerichte i.d.R. von einer Vollbeauftragung bis einschl. LPAbk. 9 aus.
    Kündigen Sie frei, steht dem Architekten der so genannte entgangene Gewinn zu.
    In den entsprechenden Regelungen steht zwar etwas von 5 % der Auftragssumme, aber dazu auch i.d.R. und dass auf Nachweis mehr fällig sein kann.
    Ein solcher Nachweis ist für Architekten in der Regel kein Thema.
    Sie müssten ihm dann das volle Honorar abzgl. ein paar 1000 € zahlen.
    Wenn ein Kollege derart trödelig arbeitet, setzen Sie ihm schriftlich Fristen ggf mit Ablehnungsandrohung.
    Wenn Sie wirklich da raus wollen, dann bitte nur mit anwaltlicher Hilfe!
    Das mit der Rechnung ist so nicht richtig. Er schuldet einen genehmigungsfähigen Entwurf. Natürlich ist die erteilte Genehmigung der uktimative Beweis der Genehmigungsfähigkeit, aber er kann auch vorher schon Rechnungen schreiben.
    Und bei einer Kündigung schon sowieso.
  2. Leistungspakete ...

    Hallo Herr Dühlmeyer,
    vielen Dank für ihre ausführliche Antwort!
    Es ist schon so, dass ich seine Arbeit und den Aufwand fair entlohnen möchte. Allerdings natürlich beidseitig fair. Er hat bisher Vorentwürfe geliefert, das bin ich auch bereit zu bezahlen. Theoretische Gewinne oder Verlustausfälle zu bezahlen fände ich hingegen extrem unfair. Schließlich hat er keine Leistung dafür gebracht. Worauf bezieht sich denn die "Auftragssumme"? Ist das das Gesamthonorar des Architekten oder der Gesamtpreis des Gebäudes?
    Wenn ich das hier als Beispielrechnung nehme:

    Würde ich sagen Phase 1 und 2 sind erledigt. Ob eine Entwurfsplanung durchgeführt wurde weiß ich nicht, nachdem"s beim Detaillevel "Grundriss" bisher geblieben ist. D.h. es gab keine Besprechungen/Zeichnungen zu unseren Wünschen von Fenstern, Türen, Haustechnik, etc. Gibt es da Definitionen? Eine Genehmigungsplanung wurde definitiv nicht durchgeführt! D.h. in dem Beispiel wären das grob 4500 € inkl. Entwurfsplanung oder 2000 € ohne. Das würde ich (auf unseren Objektwert umgerechnet) schon als viel Geld (dafür dass nichts rausgekommen ist), aber noch fair bezeichnen.
    Viele Grüße,

    • Name:
    • BAU-OB
  3. Ich habe Ihnen ...

    die juristische Seite dessen, was passieren könnte, geschildert.
    Alles andere ist (nicht falsch verstehen) reine Kulanz des Kollegen.
    Welcher Honoraranspruch entstanden sein könnte, weiß ich nicht, ebenso wenig, welche Honorarsumme daraus resultieren könnte.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN