Architektenhonorar ohne HOAI: Alternativen, Einsparungen & individuelle Vereinbarungen?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die HOAI bietet flexible Lösungen zur Honorarermittlung, um Architekteninteressen und Baukosten in Einklang zu bringen. Eine transparente Honorarvereinbarung ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Alternativen zur HOAI, wie Pauschal- oder Zeithonorar, können individuell verhandelt werden. Die unabhängige Interessenvertretung durch den Architekten ist ein wesentlicher Vorteil beim Bauen. Eine detaillierte Kostenberechnung und Baukostenkontrolle sind essenziell, um das Architektenhonorar und die Gesamtkosten zu optimieren.
Architektenhonorar ohne HOAI: Alternativen, Einsparungen & individuelle Vereinbarungen?
ich beabsichtige, demnächst selber zu bauen und möchte bald einen fähigen Architekten beauftragen.
Nach der HOAIAbk. gilt ja, dass das Architekten-Honorar bei steigenden Baukosten ebenfalls steigt.
Frage 1: Welche Alternative zur HOAI wäre möglich, um sowohl Baukosten als auch Archtitektenhonorar möglichst klein zu halten? Kann jemand Detailvorschläge machen?
Frage 2: Sollte man evtl. die HOAI vereinbaren, und zusätzlich einen Passus mit reinnehmen, dass bei unterschreiten der geplanten Baukosten eine zusätzliche Prämie gezahlt wird?
MfG
agruendel
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Jede HOAIAbk.-Alternative muss schriftlich festgelegt und vom Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen lassen – unwirksame oder unklare Vereinbarungen führen zu Haftungsrisiken und Streitigkeiten.
🔴 KRITISCH: Erfolgs- oder Prämienhonorare für gesamte Planungsleistungen sind berufsrechtlich unzulässig und gefährden die unabhängige, objektive Architektenberatung – strikt vermeiden.
⚠️ WICHTIG: Ein pauschales HOAI-Verbot im Vertrag ist rechtlich riskant; stattdessen: HOAI als Orientierungsrahmen mit schriftlich vereinbartem Abschlag (z. B. 15–20 %) oder klar definiertem Leistungsumfang.
⚠️ WICHTIG: Jede Honorarvereinbarung muss einen ausdrücklichen Änderungsvorbehalt für Planungsänderungen, Nachträge und Behördenauflagen enthalten – fehlt dieser, entstehen unvorhersehbare Mehrkosten.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie nach Alternativen zur HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) suchen, um Ihr Architektenhonorar zu gestalten. Die HOAI ist zwar eine gängige Grundlage, aber es gibt durchaus Möglichkeiten, davon abzuweichen.
Alternativen zur HOAI:
- Freie Honorarvereinbarung: Sie können mit dem Architekten ein individuelles Honorar vereinbaren, das nicht an die HOAI gebunden ist. Dies kann ein Pauschalhonorar, ein Zeithonorar oder eine andere Form der Vergütung sein.
- Leistungsphasenweise Beauftragung: Vereinbaren Sie mit dem Architekten, dass er nur bestimmte Leistungsphasen übernimmt und entsprechend vergütet wird. So können Sie Kosten sparen, wenn Sie beispielsweise bestimmte Aufgaben selbst übernehmen.
- Baukostenobergrenze mit Bonus/Malus-Regelung: Vereinbaren Sie eine Baukostenobergrenze. Unterschreitet der Architekt diese, erhält er einen Bonus. Überschreitet er sie, wird sein Honorar reduziert.
Wichtige Aspekte bei der Honorarvereinbarung:
- Transparenz: Stellen Sie sicher, dass alle Leistungen und Kosten klar und verständlich im Vertrag aufgeführt sind.
- Detaillierte Leistungsbeschreibung: Definieren Sie genau, welche Leistungen der Architekt erbringt und welche nicht.
- Schriftliche Vereinbarung: Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von verschiedenen Architekten ein und vergleichen Sie die Honorarvorschläge und Leistungen. Achten Sie darauf, dass die Vereinbarung Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Nutzer plant ein Eigenheim und sucht nach Alternativen zur HOAI, um das Architektenhonorar zu reduzieren und gleichzeitig die Baukosten zu kontrollieren. Die Idee, eine Prämie bei Kostenunterschreitung zu zahlen, zeigt ein grundlegendes Verständnis für Anreizsysteme, birgt aber auch Risiken.
✅ Zustimmung: Die Überlegung, eine leistungsbezogene Vergütung zu vereinbaren, ist grundsätzlich sinnvoll, um den Architekten zu wirtschaftlichem Planen zu motivieren. Eine solche Bonusregelung kann die Baukosten senken.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die HOAI zwingend zu steigenden Honoraren bei steigenden Baukosten führt, ist nicht mehr zeitgemäß. Seit der HOAI-Novelle 2021 und dem EuGH-Urteil von 2019 sind Honorare frei verhandelbar, die HOAI dient nur noch als Orientierungsrahmen. Ein Verzicht auf die HOAI ist daher nicht nötig, um Kosten zu sparen.
➕ Ergänzung: Statt die HOAI komplett zu umgehen, sollte der Nutzer ein Pauschalhonorar oder eine Zeithonorarvereinbarung (Stundensatz) prüfen. Ein Pauschalhonorar bietet Kostensicherheit, während ein Zeithonorar bei klarem Leistungsumfang fair sein kann. Die HOAI als Berechnungsbasis mit einem individuellen Abschlag (z.B. 20% unter HOAI-Mindestsatz) ist ebenfalls eine gängige und rechtssichere Alternative.
🔴 Gefahr: Eine reine Prämie bei Kostenunterschreitung kann zu Qualitätseinbußen führen, wenn der Architekt aus Kostengründen minderwertige Materialien oder einfachere Lösungen wählt. Dies kann langfristig zu höheren Instandhaltungskosten oder Wertverlust führen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder einen erfahrenen Bauherrenberater. Lassen Sie einen individuellen Honorarvertrag erstellen, der entweder ein Pauschalhonorar oder eine HOAI-Basis mit einem Festpreis-Rabatt vorsieht. Definieren Sie klare Qualitätskriterien und vereinbaren Sie eine gemischte Vergütung: ein reduziertes Grundhonorar plus eine leistungsbezogene Prämie für Kosten- und Termintreue. Vermeiden Sie pauschale Ausschlüsse der HOAI, um spätere Streitigkeiten über die Angemessenheit des Honorars zu verhindern.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die vertragliche Regelung des Architektenhonorars im Vorfeld eines Bauvorhabens und thematisiert bewusst die Umgehung oder Modifikation der HOAI – der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die seit dem 1. Januar 2021 zwar nicht mehr gesetzlich verbindlich ist, aber nach wie vor als maßgeblicher Standard für die Berechnung und Vereinbarung von Honoraren gilt.
🔴 Gefahr: Die bewusste Vermeidung der HOAI ohne fachlich fundierte, transparente und rechtssichere Alternativregelung birgt erhebliche Risiken: unklare Leistungsumfänge, fehlende Absicherung bei Planungsänderungen, Haftungsprobleme bei Planungsfehlern und mögliche Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die gegen zwingende Rechtsgrundsätze (z. B. § 633 BGBAbk. zur Werkleistung) verstoßen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein HOAI-freies Honorar automatisch zu geringeren Gesamtkosten führt, ist irreführend – oft resultieren aus unklaren Verträgen Mehrkosten durch Nachträge, Klärungsbedarf oder fehlende Planungssicherheit, die die vermeintlichen Einsparungen bei Weitem übersteigen.
➕ Ergänzung: Zulässige Alternativen zur HOAI sind z. B. ein pauschaliertes Honorar (mit klar definiertem Leistungsumfang und Änderungsvorbehalt), ein zeitbasiertes Honorar mit Höchstgrenze oder ein Erfolgshonorar – letzteres jedoch nur für klar abgrenzbare, messbare Leistungen (z. B. Genehmigungserfolg), nicht für die gesamte Planung.
❌ Widerspruch: Ein Prämienmodell bei Unterschreiten der Baukosten ist aus fachlicher Sicht abzulehnen: Der Architekt hat keinen unmittelbaren Einfluss auf Baukostenentwicklung (z. B. durch Preissteigerungen bei Gewerken oder Material), und eine solche Klausel könnte seine unabhängige, objektive Beratung beeinträchtigen – ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Architektenkammern.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Absicht, einen fähigen Architekten frühzeitig einzubinden, ist durchaus sinnvoll und trägt zur Kostensicherheit und Qualitätssicherung bei – vorausgesetzt, die Zusammenarbeit beruht auf einem klaren, ausgewogenen Vertrag.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Architekten mit schriftlichem Vertrag, der entweder die HOAI als Orientierungsgrundlage nutzt oder eine individuelle, aber vollständige Leistungsbeschreibung inkl. Honorarstaffelung, Änderungsregelung, Haftungsausschlussgrenzen und Kündigungsbedingungen enthält – lassen Sie diesen Vertrag vor Vertragsabschluss von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: HOAI ist seit 2021 nicht mehr zwingend – freie Honorarvereinbarung ist erlaubt, aber nicht risikofrei.
- Alle drei betonen die zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen, detaillierten Leistungsbeschreibung und klarer Vertragsklauseln.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI sieht „freie Honorarvereinbarung“ als unproblematische Standardalternative, während DeepSeek und Qwen vor rechtlichen und berufsrechtlichen Fallstricken warnen und die HOAI als Orientierungsrahmen explizit empfehlen.
- GoogleAI erwähnt keine Berufsordnungsrelevanz – DeepSeek und Qwen heben hingegen die Einhaltung der Architektenkammer-Berufsordnung (z. B. Unabhängigkeit) als zentrales Kriterium hervor.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Option eines HOAI-basierten Honorars mit Abschlag – fehlt bei GoogleAI und Qwen explizit.
- Qwen betont den Änderungsvorbehalt als zwingende Vertragsklausel – ein Aspekt, den GoogleAI nicht nennt und DeepSeek nur implizit anspricht.
❌ Widerspruch:
- Prämienmodell bei Kostenunterschreitung: GoogleAI nennt es als mögliche Alternative; DeepSeek sieht es als „sinnvoll mit Risiken“; Qwen lehnt es strikt ab – unter Berufung auf Berufsordnung und fehlenden Einfluss des Architekten auf Baukostenentwicklung. → Priorisierung nach Vorsichtsprinzip: ❌ Unzulässig.
👉 Empfehlung:
- Kein pauschaler Verzicht auf HOAI – stattdessen: HOAI als transparente, nachvollziehbare Berechnungsgrundlage mit schriftlich vereinbartem, moderatem Abschlag (z. B. 15 %) und ergänzender Leistungsvereinbarung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Bindungswirkung der HOAI ✅ Seit 2021 nicht mehr gesetzlich zwingend – dient nur noch als Orientierungsrahmen; freie Vereinbarung zulässig, aber nicht ohne Risiko. Pauschal- oder Zeithonorar ✅ Rechtlich zulässig und häufig sinnvoll – erfordert jedoch vollständige, schriftliche Leistungsdefinition und Änderungsvorbehalt. Prämienhonorar bei Kostenunterschreitung ❌ Qwen lehnt es berufsrechtlich ab; DeepSeek warnt vor Qualitätseinbußen; GoogleAI ignoriert Risiko. Konsens: Unzulässig als alleinige Regelung – Verbot nach Berufsordnung der Architektenkammern. Rechtssicherheit der Vereinbarung ⚠️ Alle drei Modelle fordern schriftliche Festlegung – jedoch unterscheiden sich Einschätzungen zur Notwendigkeit einer Rechtsprüfung: Qwen & DeepSeek empfehlen explizit Fachanwalt, GoogleAI nicht. Qualitätssicherung & Haftung ⚠️ Qwen und DeepSeek warnen vor Kompromissen bei Qualität; GoogleAI erwähnt Qualität nicht. Konsens: Jede Kostenorientierung muss durch klare Qualitätskriterien und Haftungsgrenzen abgesichert sein. 👉 Handlungsempfehlung: Wählen Sie keine HOAI-Alternative „ohne HOAI“, sondern nutzen Sie die HOAI als transparente Struktur – vereinbaren Sie schriftlich einen festen Abschlag (z. B. 15 %) sowie einen unverzichtbaren Änderungsvorbehalt, definieren Sie Qualitätskriterien vertraglich und lassen Sie den Vertrag vor Vertragsabschluss durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Honorarvereinbarung oder unklarer Leistungsumfang Unbegrenzte Haftung, Nachtragsstreitigkeiten, Planungsabbruch, Schadensersatzforderungen 🔴 Risiko Prämienklausel für gesamte Planung ohne Qualitätsvorbehalt Verstoß gegen Berufsordnung, Disziplinarverfahren, Haftungsausschluss bei Planungsfehlern 🔴 Risiko HOAI-Verbot ohne Alternative mit Änderungsvorbehalt Keine Kostensicherheit bei Planungsänderungen, unvorhersehbare Mehrkosten bis zu 30 % der Gesamtkosten 🔴 Risiko Verzicht auf Rechtsprüfung des Vertrags Unwirksame Klauseln, fehlender Verbraucherschutz, unwirksame Haftungsausschlüsse 🔴 Risiko Zeithonorar ohne Höchstgrenze Offene Kostenentwicklung, fehlende Budgetkontrolle, mögliche Honorar-Explosion bei Komplexität ✅ Chance HOAI-basiertes Pauschalhonorar mit Abschlag Kostentransparenz, Planungssicherheit, rechtliche Vorhersehbarkeit, einfache Abrechnung ✅ Chance Fachanwaltliche Vertragsprüfung vor Vertragsabschluss Vermiedene Rechtsstreitigkeiten, klare Haftungsgrenzen, wirksame Vertragsklauseln ✅ Chance Fruhzeitige Einbindung eines Architekten mit HOAI-Rahmen Optimierung der Baukosten durch frühzeitige Planung, Wertsteigerung des Objekts, kürzere Genehmigungszeiten ✅ Chance Klare Qualitätskriterien & Materialvorgaben im Vertrag Vermeidung von Qualitätsabstrichen bei Kostensteuerung, langfristige Wertstabilität, geringere Instandhaltungskosten ✅ Chance Leistungsphasenweise Beauftragung mit definiertem Scope Kostenkontrolle durch Modularisierung, eigenes Mitwirken bei einfachen Leistungen (z. B. Einreichung), bessere Vergleichbarkeit von Angeboten Orientierungshilfen
- Rechtsprüfung verpflichtend: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – lassen Sie den kompletten Honorarvertrag inkl. Leistungsbeschreibung, Änderungsvorbehalt und Haftungsregelung prüfen.
- HOAI als Basis nutzen: Vereinbaren Sie kein HOAI-freies Honorar, sondern einen festen Abschlag (z. B. 15 %) auf die HOAI-Berechnung – mit schriftlicher Festlegung des Leistungsumfangs und aller Leistungsphasen.
- Änderungsvorbehalt einbauen: Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Klausel, die sämtliche Planungsänderungen, Behördenauflagen und Nachträge abdeckt – inkl. Regelung zu Kosten- und Zeitrahmen.
- Qualität vertraglich absichern: Definieren Sie im Vertrag konkret: zulässige Materialklassen, Mindestanforderungen an Energieeffizienz, akustische Standards und Brandschutz – keine pauschalen Formulierungen.
- Keine Prämienklauseln für gesamte Planung: Verzichten Sie strikt auf Bonus-Malus-Vereinbarungen für Baukosten oder Bauzeit – nutzen Sie stattdessen klare, messbare Erfolgskriterien nur für isolierte Leistungen (z. B. Genehmigungsfrist).
- Leistungsphasen konkretisieren: Entscheiden Sie präzise, welche Leistungen der Architekt übernimmt (z. B. nur bis zur Ausschreibung) und welche Sie selbst oder über Subunternehmer erledigen – dokumentieren Sie dies vertraglich.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzonen. - Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Es kann auf Basis der HOAI, einer freien Honorarvereinbarung oder einer anderen Grundlage berechnet werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Baukosten. - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauplanung. - Pauschalhonorar
- Ein Pauschalhonorar ist ein fester Betrag, der für die gesamten Architektenleistungen vereinbart wird, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Es bietet Planungssicherheit, erfordert aber eine genaue Definition der Leistungen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Zeithonorar, Honorarvereinbarung. - Zeithonorar
- Ein Zeithonorar ist eine Vergütung, bei der der Architekt nach Stunden bezahlt wird, wobei ein bestimmter Stundensatz vereinbart wird. Es eignet sich, wenn der Umfang der Leistungen noch unklar ist.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Pauschalhonorar, Honorarvereinbarung. - Baukosten
- Die Baukosten sind die Gesamtkosten, die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen. Sie umfassen unter anderem die Kosten für Material, Handwerkerleistungen und Architektenleistungen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Kostenplanung, Baukostenobergrenze. - Honorarvereinbarung
- Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem die Höhe und die Art der Vergütung für die Architektenleistungen festgelegt werden. Sie kann auf Basis der HOAI oder einer freien Vereinbarung erfolgen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Pauschalhonorar.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Vorteile bietet eine freie Honorarvereinbarung gegenüber der HOAI?
Eine freie Honorarvereinbarung ermöglicht es Ihnen, das Architektenhonorar individuell zu verhandeln und an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Sie können beispielsweise ein Pauschalhonorar vereinbaren, das Ihnen Planungssicherheit gibt, oder ein Zeithonorar, wenn der Umfang der Leistungen noch unklar ist. - Was ist eine Baukostenobergrenze mit Bonus/Malus-Regelung?
Bei einer Baukostenobergrenze vereinbaren Sie mit dem Architekten, dass die Baukosten ein bestimmtes Limit nicht überschreiten dürfen. Wenn der Architekt die Baukosten unterschreitet, erhält er einen Bonus. Überschreitet er sie, wird sein Honorar reduziert. Dies incentiviert den Architekten, kosteneffizient zu planen und zu bauen. - Wie finde ich einen Architekten, der bereit ist, eine freie Honorarvereinbarung einzugehen?
Sprechen Sie offen mit potenziellen Architekten über Ihre Vorstellungen bezüglich des Honorars. Viele Architekten sind bereit, individuelle Vereinbarungen einzugehen, insbesondere wenn Sie eine klare Vorstellung von Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget haben. - Welche Risiken birgt eine freie Honorarvereinbarung?
Das größte Risiko besteht darin, dass die Leistungen des Architekten nicht klar definiert sind und es zu Missverständnissen oder Streitigkeiten über den Umfang der Leistungen und die Vergütung kommt. Daher ist es wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. - Was sollte ich bei der Verhandlung einer freien Honorarvereinbarung beachten?
Bereiten Sie sich gut vor und informieren Sie sich über die üblichen Honorarsätze für Architektenleistungen. Definieren Sie Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget klar und legen Sie fest, welche Leistungen Sie vom Architekten erwarten. Verhandeln Sie offen und transparent und halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. - Kann ich die HOAI auch als Grundlage für eine freie Honorarvereinbarung nutzen?
Ja, Sie können die HOAI als Orientierungshilfe nutzen, um die angemessenen Honorarsätze für die einzelnen Leistungsphasen zu ermitteln. Sie können dann mit dem Architekten ein individuelles Honorar vereinbaren, das auf diesen Sätzen basiert, aber von den starren Vorgaben der HOAI abweicht. - Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalhonorar und einem Zeithonorar?
Bei einem Pauschalhonorar wird ein fester Betrag für die gesamten Architektenleistungen vereinbart, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Bei einem Zeithonorar wird der Architekt nach Stunden bezahlt, wobei ein bestimmter Stundensatz vereinbart wird. - Wie kann ich sicherstellen, dass die Baukosten im Rahmen bleiben?
Vereinbaren Sie eine detaillierte Kostenplanung mit dem Architekten und legen Sie eine Baukostenobergrenze fest. Lassen Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Baukosten informieren und greifen Sie frühzeitig ein, wenn die Kosten zu steigen drohen.
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HOAI-Flexibilität: Architektenhonorar fair & transparent gestalten
die HOAIAbk. ist sehr flexibel
Zuerst einmal Glückwunsch, dass Sie sich entschieden haben mit einem Architekten zu bauen. Ein guter Architekt dürfte nämlich der einzige Partner am Bau sein, der wirklich unabhängig Ihre Interessen vertritt. Um jede Versuchung und jeden Verdacht auszuschalten, dass der Architekt über höhere Baukosten zu mehr Honorar kommen möchte, bietet die HOAI flexible Lösungen an.
Ich hoffe, ich erschlage Sie jetzt nicht mit folgenden Zitaten aus der HOAI:- "§ 4 a Abweichende Honorarermittlung
Die Vertragsparteien können abweichend von den in der Verordnung vorgeschriebenen Honorarermittlungen schriftlich bei Auftragserteilung vereinbaren, dass das Honorar auf der Grundlage einer nachprüfbaren Ermittlung der voraussichtlichen Herstellungskosten nach Kostenberechnung oder nach Kostenanschlag berechnet wird. (...) ".
- "§ 5 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
(4a) Für Besondere Leistungen, die unter Ausschöpfung der technisch-wirtschaftlichen Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des Standards führen, kann ein Erfolgshonorar zuvor schriftlich vereinbart werden, das bis zu 20 vom Hundert der vom Auftragnehmer durch seine Leistungen eingesparten Kosten betragen kann".
Übersetzt bedeutet dies:- Sie müssen das Honorar nicht an die tatsächlichen Baukosten koppeln. Sie können es auch an eine gemeinsam abgestimmte Bausumme koppeln und somit festschreiben. Hier bietet sich Ihr Budget an, das Sie für den Hausbau ausgeben wollen.
- Sie können mit dem Architekten ein 'Erfolgshonorar' vereinbaren, falls er die Baukosten durch Optimierung senken kann.
Durch akribische Kostenkontrolle vom ersten Entwurf an ist es einem guten Architekten möglich, den einmal gesteckten Kostenrahmen einzuhalten. Jede Leistungsphase enthält die Verpflichtung für den Architekten, die aktuellen Kosten so präzise wie nur möglich festzustellen. Dies spielt sich hauptsächlich in der Entwurfsphase, also zu Zeitpunkten ab, zu denen noch kein € ausgegeben ist. Für Sie als Bauherr ist es bei vertrauensvoller Zusammenarbeit immer möglich, an kostenträchtigen Planungsentscheidungen teilzuhaben, zu reagieren und Entscheidungen zu treffen, neue Wünsche aufzunehmen und andere dafür zu reduzieren. Bei drohenden Mehrkosten gibt es stets zwei Möglichkeiten: geschickt umplanen oder das Budget erhöhen, das zweite ist bei Kostendeckelung natürlich nicht angesagt. Die Kostenverfolgung nebst geschickter Umplanung heißt auch 'Design to Cost'. So wird das Ziel immer konkreter und noch bevor Sie irgendwelche Verträge mit Firmen eingegangen sind, werden in Leistungsphase 6 die voraussichtlichen Kosten auf der Basis eingeholter Angebote sehr genau ermittelt. Hat der Architekt korrekt geplant und ausgeschrieben, also nichts übersehen und vergessen (Sie natürlich auch), und ändert sich später die Ausführung nicht mehr, weil alle Entscheidungen getroffen sind, besteht beste Aussicht, das Haus zum veranschlagten Budget zu bekommen. Ist das Honorar pauschaliert, besteht nicht der geringste Anreiz für den Architekten, Ihnen etwas 'aufzudrängen' oder bezüglich Kosten 'laissez fair' an den Tag zu legen, nur um sein Honorar zu erhöhen.
Mit der Pauschalierung darf im Übrigen die HOAI nicht unterschritten werden. Diese Gefahr besteht, wenn sich die Baukosten einvernehmlich erhöhen, weil halt doch die eine oder andere Begehrlichkeit in der Bauphase entsteht (das ist auch gut so, das sind dann die Kleinigkeiten, an denen man sich freut). Öffentliche Auftraggeber, die mit der Honorarpauschalierung arbeiten, legen sich bei der pauschalen Vereinbarung deshalb nicht ganz unten an den Mindestsatz, sondern schaffen dort ein kleines Polster. Alles in allem ist ein Architekt, mit dem man vertrauensvoll zusammenarbeiten kann, am Bau Gold Wert. Das Honorar ist gut angelegt, denn der Architekt kann ideenreich Dinge aktivieren, an die andere, die die Hausplanung und den Bau nur aus kaufmännischen Gesichtspunkten betrachten (müssen), gar nicht erst denken. Gewusst wie - und weniger ist oft mehr! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die HOAI bietet flexible Lösungen zur Honorarermittlung, um Architekteninteressen und Baukosten in Einklang zu bringen. Eine transparente Honorarvereinbarung ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Alternativen zur HOAI, wie Pauschal- oder Zeithonorar, können individuell verhandelt werden. Die unabhängige Interessenvertretung durch den Architekten ist ein wesentlicher Vorteil beim Bauen. Eine detaillierte Kostenberechnung und Baukostenkontrolle sind essenziell, um das Architektenhonorar und die Gesamtkosten zu optimieren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die HOAI flexible Lösungen bietet, um das Architektenhonorar fair zu gestalten, wie im Beitrag HOAI-Flexibilität: Architektenhonorar fair & transparent gestalten erläutert wird. Eine abweichende Honorarermittlung sollte transparent und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
💰 Zusatzinfo: Neben der HOAI gibt es Alternativen wie Pauschalhonorar oder Zeithonorar, die eine individuelle Honorarvereinbarung ermöglichen. Diese Alternativen können besonders bei klar definierten Architektenleistungen und Baukosten von Vorteil sein. Eine detaillierte Kostenberechnung ist die Grundlage für jede Honorarermittlung.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor der Auftragserteilung alle Details zur Honorarermittlung und Baukostenkontrolle mit Ihrem Architekten. Verhandeln Sie eine transparente Honorarvereinbarung, die Ihre Interessen und die des Architekten berücksichtigt. Nutzen Sie die Flexibilität der HOAI oder alternative Honorarmodelle, um das Architektenhonorar optimal zu gestalten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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