Architektenhonorar nach HOAI abrechnen: Pflichten, Grundlagen & Alternativen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar nach HOAI abrechnen: Pflichten, Grundlagen & Alternativen?
wir haben diesen Sommer einen Architekten beauftragt. Es sollte eine einfache Planung für unseren zweites Kind "Bootsmann" (einige werden sich noch an den Film Ferien auf Saltkrokant erinnern) sein. So nun wollen wir gerne nach HOAIAbk. abrechnen weil das wohl so richtig ist, aber der Architekt will unbedingt nach Aufwand entschädigt werden. Sind wir denbn da nicht im Recht?
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Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob die Abrechnung des Architektenhonorars nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) verpflichtend ist.
Grundsätzlich gilt: Die HOAI ist seit 2021 nicht mehr bindend für die Honorarvereinbarung. Das bedeutet, dass Architekten und Bauherren das Honorar frei verhandeln können. Allerdings bietet die HOAI weiterhin eine gute Grundlage für die Honorarermittlung, da sie die Leistungen des Architekten detailliert beschreibt und Honorarspannen für die einzelnen Leistungsphasen vorgibt.
Was bedeutet das für Sie? Auch wenn keine Pflicht zur Abrechnung nach HOAI besteht, kann es sinnvoll sein, sich an den dort genannten Sätzen zu orientieren. Dies schafft Transparenz und hilft, ein angemessenes Honorar zu vereinbaren. Klären Sie vorab mit dem Architekten, wie das Honorar berechnet werden soll und halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest.
👉 Handlungsempfehlung: Sprechen Sie offen mit Ihrem Architekten über die Honorarvorstellungen und verhandeln Sie eine für beide Seiten faire Vereinbarung. Lassen Sie sich die einzelnen Leistungsphasen und die dazugehörigen Kosten detailliert aufschlüsseln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauprojekts und legt Honorarspannen für die einzelnen Phasen fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarermittlung, ist aber seit 2021 nicht mehr bindend.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarermittlung. - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Leistungen des Architekten oder Ingenieurs. Die HOAI definiert neun Leistungsphasen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, Bauprojekt. - Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die der Architekt für seine Leistungen erhält. Das Honorar kann nach der HOAI, als Pauschalhonorar, als Zeithonorar oder als Erfolgshonorar vereinbart werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarordnung, Vergütung. - Pauschalhonorar
- Ein Pauschalhonorar ist eine feste Summe, die für alle Leistungen des Architekten oder Ingenieurs vereinbart wird. Das Pauschalhonorar ist unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Honorarvereinbarung, Festpreis. - Zeithonorar
- Ein Zeithonorar wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand des Architekten oder Ingenieurs abgerechnet. Der Stundensatz wird im Vorfeld vereinbart.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Honorarvereinbarung, Stundensatz. - Erfolgshonorar
- Ein Erfolgshonorar ist an den Erfolg des Bauprojekts gekoppelt. Der Architekt oder Ingenieur erhält nur dann ein Honorar, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Honorarvereinbarung, Erfolgsbeteiligung. - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage anfallen. Dazu gehören die Kosten für Material, Arbeit, Planung und Genehmigung.
Verwandte Begriffe: Bauprojekt, Baufinanzierung, Gesamtkosten.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie beschreibt die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauprojekts und legt Honorarspannen für die einzelnen Phasen fest. - Ist die HOAI noch bindend?
Nein, seit 2021 ist die HOAI nicht mehr bindend für die Honorarvereinbarung. Architekten und Bauherren können das Honorar frei verhandeln. Die HOAI dient aber weiterhin als Orientierungshilfe. - Wie kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
Sprechen Sie offen mit Ihrem Architekten über Ihre Budgetvorstellungen und verhandeln Sie eine faire Honorarvereinbarung. Lassen Sie sich die einzelnen Leistungsphasen und die dazugehörigen Kosten detailliert aufschlüsseln. Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Architekten. - Was passiert, wenn ich mich nicht an die HOAI halte?
Da die HOAI nicht mehr bindend ist, gibt es keine rechtlichen Konsequenzen, wenn Sie sich nicht daran halten. Allerdings kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn das Honorar unangemessen hoch oder niedrig ist. - Welche Alternativen gibt es zur HOAI-Abrechnung?
Alternativ zur HOAI-Abrechnung können Sie ein Pauschalhonorar, ein Zeithonorar oder ein Erfolgshonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar ist eine feste Summe für alle Leistungen, ein Zeithonorar wird nach Stunden abgerechnet und ein Erfolgshonorar ist an den Erfolg des Projekts gekoppelt. - Was sind die Vorteile einer HOAI-Abrechnung?
Die HOAI bietet eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Honorarermittlung. Sie beschreibt die Leistungen des Architekten detailliert und legt Honorarspannen für die einzelnen Leistungsphasen fest. Dies kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. - Was sind die Nachteile einer HOAI-Abrechnung?
Die HOAI kann unflexibel sein und nicht immer die individuellen Bedürfnisse des Bauherrn berücksichtigen. Die Honorarspannen können hoch sein und es ist nicht immer einfach, das angemessene Honorar zu ermitteln. - Wo finde ich die aktuelle HOAI?
Die aktuelle HOAI kann im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder auf der Seite der Architektenkammer eingesehen werden.
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HOAI-Pflicht: Architektenhonorar ohne Vereinbarung – Abrechnung!
wenn sie
nichts anderes vereinbart haben (mündlich oder schriftlich)
dann muss der Architekt das Objekt gemäß § 10ff HOAIAbk. klassifizieren und auch so abrechnen. wenn nach Stundensatz abgerechnet werden soll, muss dies vereinbart worden sein. dies ist gemäß HOAI ja auch möglich. wenn nach Zeitaufwand abgerechnet werden sollte, hätte ihr Architekt den Zeitaufwand allerdings vorher einschätzen müssen und ihnen diesen als Fest- oder Höchstbetrag (Festbetrag, Höchstbetrag) bekanntgeben müssen (§ 6 HOAI). in ihrem falle scheint dies nicht der Fall gewesen zu sein, also ist eine Berechnung nach der honorartabelle fällig.
das nächste mal sollten sie das alles in einem Architektenvertrag vorher festlegen, hat ihnen der Architekt dies nicht vorgeschlagen?
schöne Grüße -
Honorarzone finden: Schwierigkeiten bei Bootsmann-Planung?
allerdings
finde ich - trotz intensiver suche -
keine Honorarzone für bootsmänner ...
vielleicht stand ihr Architekt vor dem gleichen Problem.
soll das Kind wirklich nur eine einfache Ausstattung haben? nicht das sie sich nachher ärgern. in den ersten 8 Jahren ist eine einfache Ausstattung vielleicht sinnvoll, da pflegeleichter. wird das Kind größer sollte es aber schon das eine oder andere feature haben ... ;--)
mich würde interessieren, wieviel Zeitaufwand ihr Architekt denn letztendlich veranschlagt hat ... -
Architektenhonorar: 11 Stunden für Leistungsphasen nach HOAI?
veranschlagt hata
jetzt 11 Stunden a 70 DM und gemacht hat er, so sagt er, die ersten drei Leistungsphasen nach Zone 1 glaube ich. Das mit dem Alter halt ich für nicht mehr so wichtig, da unser Bootsmann jetzt schon 4 Jahre alt ist also umgerechnet schon ca. 32. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Ein Bauherr fragt, ob ein Architekt verpflichtet ist, nach HOAI abzurechnen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Es wird diskutiert, ob die HOAI Honorarordnung in diesem Fall bindend ist und welche Alternativen es gibt. Ein weiterer Punkt ist die Schwierigkeit, eine passende Honorarzone für spezielle Bauvorhaben zu finden.
✅ Empfehlung: Ohne anderslautende Vereinbarung muss der Architekt nach HOAI abrechnen, wie im Beitrag HOAI-Pflicht: Architektenhonorar ohne Vereinbarung – Abrechnung! erläutert wird. Dies betrifft die Klassifizierung des Objekts gemäß § 10ff HOAI.
⚠️️ Wichtig: Wenn eine Abrechnung nach Zeitaufwand gewünscht ist, muss dies im Architektenvertrag vereinbart werden. Der Architekt sollte den Zeitaufwand im Voraus einschätzen, wie im Beitrag HOAI-Pflicht: Architektenhonorar ohne Vereinbarung – Abrechnung! betont wird.
💰 Kosten: Die Abrechnung von 11 Stunden für die ersten drei Leistungsphasen nach Zone 1 wird im Beitrag Architektenhonorar: 11 Stunden für Leistungsphasen nach HOAI? thematisiert. Es ist ratsam, die Angemessenheit des Stundensatzes und des Zeitaufwands zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld alle Details zur Honorarberechnung mit dem Architekten und halten Sie diese schriftlich fest. Prüfen Sie, ob die HOAI Honorarordnung für Ihr Bauvorhaben anwendbar ist und welche Honorarzone zutrifft. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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