Gewerbeuntersagung: Vorgehen, Einspruch & Firmengründung im Ausland (Holland)?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Dieser Thread diskutiert die Möglichkeiten des Vorgehens gegen eine Gewerbeuntersagung, insbesondere bei Vorwurf der persönlichen Unzuverlässigkeit. Es werden Optionen wie Einspruch, Firmengründung im Ausland (Holland) und die Rolle eines Anwalts für Gewerberecht erörtert. Zudem wird die Berufsfreiheit im EU-Recht thematisiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Gewerbeuntersagung: Vorgehen, Einspruch & Firmengründung im Ausland (Holland)?

Wer kann mit Tipps und Informationen geben, wie ich gegen eine Gewerbeuntersagung vorgehen kann. Die Gewerbeuntersagung ist wegen persöhnlicher Unzuverlässigkeit ausgesprochen worden, in Wirklichkeit aber eine politische Entscheidung gewesen ist.
Kann ich im Ausland eine Firma z.B. in Holland gründen. Kennt jemand eine pfiffigen guten Anwalt und wie lange gilt die Gewerbeuntersagung?
  • Name:
  • Rudi
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine eigenmächtige Firmengründung im Ausland vor anwaltlicher Prüfung – Risiko der Umgehungsabsicht und strafrechtlicher Verfolgung nach §§ 140, 142 GewOAbk..

    🔴 KRITISCH: Sofortige Einlegung des Einspruchs innerhalb der gesetzlichen Frist (meist 2 Wochen) – versäumte Frist führt zum rechtskräftigen Bescheid.

    ⚠️ WICHTIG: Keine pauschale Behauptung einer „politischen Motivation“ im Widerspruch ohne konkrete, gerichtsverwertbare Beweise – schädigt Glaubwürdigkeit und Erfolgsaussicht.

    ⚠️ WICHTIG: Akteneinsicht beim zuständigen Gewerbeamt unverzüglich beantragen, um die tatsächlichen Gründe (z. B. Steuerschulden, Vorstrafen, Insolvenzverschleppung) zu identifizieren.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie gegen eine Gewerbeuntersagung vorgehen möchten, die aufgrund persönlicher Unzuverlässigkeit ausgesprochen wurde, Sie aber eine politische Entscheidung dahinter vermuten. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu beachten:

    • Einspruch einlegen: Gegen die Gewerbeuntersagung können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen.
    • Begründung des Widerspruchs: Legen Sie detailliert dar, warum Sie die Entscheidung für ungerechtfertigt halten. Führen Sie Beweise an, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit belegen und die politische Motivation der Entscheidung untermauern.
    • Anwaltliche Beratung: Ich empfehle Ihnen dringend, einen Anwalt für Gewerberecht zu konsultieren. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung prüfen und Sie bei der Formulierung des Widerspruchs unterstützen.
    • Firmengründung im Ausland: Die Gründung einer Firma im Ausland, z.B. in Holland, ist grundsätzlich möglich. Dies entbindet Sie jedoch nicht von den Auflagen der Gewerbeuntersagung in Deutschland. Informieren Sie sich gründlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Holland.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Gewerberecht auf, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Gewerbeuntersagung aufgrund persönlicher Unzuverlässigkeit, die vom Betroffenen als politische Entscheidung interpretiert wird. Es besteht der Wunsch, im Ausland (Niederlande) eine Firma zu gründen und rechtliche Schritte einzuleiten.

    🔴 Gefahr: Die Behauptung einer "politischen Entscheidung" ohne konkrete Belege ist höchst spekulativ und kann vor Gericht nicht als Einspruchsgrundlage dienen. Eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit ist in der Regel sachlich begründet (z.B. Steuerschulden, Vorstrafen, Insolvenzverschleppung).

    ➕ Ergänzung: Die Dauer der Gewerbeuntersagung ist nicht pauschal festgelegt. Sie gilt in der Regel unbefristet, bis die Unzuverlässigkeit nachgewiesenermaßen nicht mehr besteht. Eine Überprüfung ist frühestens nach 5 Jahren möglich, sofern keine neuen Tatsachen vorliegen.

    ⚠️ Korrektur: Eine Firmengründung in den Niederlanden umgeht nicht automatisch die deutsche Gewerbeuntersagung. Deutsche Behörden können bei grenzüberschreitender Tätigkeit (z.B. bei Geschäften mit deutschen Kunden) die Untersagung auch auf ausländische Gesellschaften erstrecken oder die Rechtsordnung prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Gewerberecht, der die konkreten Gründe der Untersagung prüft. Lassen Sie die Behauptung der "politischen Entscheidung" durch Akteneinsicht überprüfen. Eine Auslandsgründung sollte nur nach anwaltlicher Prüfung der rechtlichen Konsequenzen erfolgen. Vermeiden Sie eigenmächtige Schritte, die zu einer Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Gewerberecht führen könnten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Gewerbeuntersagung wegen "persönlicher Unzuverlässigkeit" ist eine schwerwiegende behördliche Maßnahme nach § 35 der Gewerbeordnung (GewO), die erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen hat und stets auf konkreten, nachweisbaren Tatsachen beruhen muss.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Behauptung, die Untersagung sei "politisch" motiviert, ohne gerichtlich überprüfbare Beweise, birgt das Risiko einer erfolglosen Rechtsverfolgung und kann die eigene Glaubwürdigkeit vor Gericht schädigen.

    ⚠️ Korrektur: Die Gewerbeuntersagung ist nicht automatisch auf das Ausland übertragbar, doch ihre Ursachen (z. B. strafrechtliche Verurteilungen, Insolvenzmissbrauch oder Betrugsdelikte) können bei der Gründung einer Firma im EU-Ausland – etwa in den Niederlanden – zu erheblichen Problemen führen, insbesondere bei der Bestellung als gesetzlicher Vertreter oder bei der Eröffnung eines Geschäftskontos.

    ➕ Ergänzung: Die Dauer der Untersagung ist nicht pauschal festgelegt: Sie kann befristet (meist 1–5 Jahre) oder unbefristet sein – letzteres bei besonders schwerwiegenden Gründen wie wiederholtem Betrug oder schwerem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, eine Firmengründung im Ausland umgehe die deutsche Gewerbeuntersagung, ist grundsätzlich falsch: Deutsche Behörden können bei Vorliegen einer "Umgehungsabsicht" (z. B. faktische Geschäftstätigkeit in Deutschland über eine ausländische Tochter) die Untersagung auch auf ausländische Strukturen erstrecken – insbesondere im Rahmen der Sanktions- und Geldwäscheaufsicht.

    ✅ Zustimmung: Der Einspruch gegen die Untersagung ist zulässig und muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe beim zuständigen Gewerbeamt eingelegt werden; danach folgt ggf. der Verwaltungsrechtsweg vor dem Verwaltungsgericht.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Verwaltungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt – nicht einen allgemeinen "pfiffigen" Anwalt – zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersagung, zur Sammlung von Entlastungsbeweisen und zur strategischen Bewertung einer möglichen Auslandsgründung im Einzelfall.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die Zulässigkeit und Dringlichkeit des Widerspruchs innerhalb der gesetzlichen Frist (2 Wochen).
    • Alle drei Modelle betonen die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung – GoogleAI allgemein für Gewerberecht, DeepSeek für Verwaltungsrecht/Gewerberecht, Qwen präzise für Verwaltungs- und Wirtschaftsstrafrecht.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt die Auslandsgründung in Holland „grundsätzlich möglich“, während DeepSeek und Qwen explizit vor den Risiken einer „Umgehungsabsicht“ warnen und auf grenzüberschreitende Aufsichtsrechte deutscher Behörden hinweisen.
    • Qwen gibt die Dauer der Untersagung differenziert an (1–5 Jahre oder unbefristet), GoogleAI erwähnt dies nicht, DeepSeek nennt „unbefristet bis zur Beseitigung der Unzuverlässigkeit, frühestens nach 5 Jahren“.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt, dass eine Überprüfung der Untersagung frühestens nach 5 Jahren möglich ist – nicht bei GoogleAI oder Qwen erwähnt.
    • Qwen ergänzt die konkreten gesetzlichen Grundlagen (§ 35 GewO) und benennt die typischen Ursachen (Betrug, Wettbewerbsrecht, Insolvenzmissbrauch) mit höherer Präzision.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, eine Firmengründung in Holland „entbinde nicht von den Auflagen“, aber ohne konkrete Rechtsfolgen – Qwen widerspricht klar: „Die Annahme, eine Firmengründung im Ausland umgehe die Untersagung, ist grundsätzlich falsch“ und führt § 140/142 GewO als strafrechtliche Sanktionsbasis an. DeepSeek ergänzt die Gefahr der Erstreckung der Untersagung auf ausländische Strukturen bei grenzüberschreitender Tätigkeit in Deutschland.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere Einschätzung von Qwen und DeepSeek wird priorisiert: Auslandsgründung ist kein Rechtsausweg, sondern birgt erhebliche strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken – bei Vorliegen einer tatsächlichen Geschäftstätigkeit in Deutschland gilt die Untersagung faktisch auch dort.
    • Die präzisere Rechtsgrundlage und Differenzierung nach Untersagungsdauer von Qwen wird als verbindlicher Konsensbasis übernommen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Einspruch gegen UntersagungZulässig und zwingend innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe beim zuständigen Gewerbeamt – sonst rechtskräftig.
    Anwaltliche BeratungUnverzichtbar; spezialisiert auf Verwaltungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht – nicht allgemeiner Gewerberechtsanwalt.
    Auslandsgründung (Niederlande)Kein rechtlicher Ausweg; deutsche Behörden können bei Umgehungsabsicht oder inländischer Geschäftstätigkeit Sanktionen nach §§ 140, 142 GewO verhängen.
    Begründung „politische Motivation“⚠️Ohne konkrete, gerichtsverwertbare Beweise kontraproduktiv und glaubwürdigkeitsschädigend – Fokus auf sachliche Entlastungsbeweise (z. B. Schuldenregulierung, Straffreiheit).
    Dauer der Untersagung⚠️Nicht pauschal: kann befristet (1–5 Jahre) oder unbefristet sein – letzteres bei schwerwiegenden Gründen; Überprüfung frühestens nach 5 Jahren möglich, sofern keine neuen Tatsachen vorliegen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie umgehend Akteneinsicht, legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein und beauftragen Sie einen auf Verwaltungs- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt – ohne eigene Auslandsgründungspläne zu verfolgen, bis diese nach lückenloser rechtlicher Prüfung als risikofrei bestätigt wurden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoVersäumte Widerspruchsfrist (2 Wochen)Rechtskräftige Untersagung ohne Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung
    🔴 RisikoEigenmächtige Gründung einer Firma in den Niederlanden ohne anwaltliche PrüfungVerdacht der Umgehungsabsicht → strafrechtliche Verfolgung nach §§ 140, 142 GewO
    🔴 RisikoPauschale Behauptung politischer Motivation ohne Beweise im WiderspruchVerlust der Glaubwürdigkeit vor Gericht, Abweisung des Widerspruchs
    🔴 RisikoUnterlassene Akteneinsicht beim GewerbeamtKeine Kenntnis der konkreten Gründe (z. B. Steuerschulden, Vorstrafen) → falsche Strategie bei Widerspruch
    🔴 RisikoBeauftragung eines nicht spezialisierten AnwaltsUnzureichende Prüfung der Rechtmäßigkeit (z. B. Verhältnismäßigkeit, Fristen, materielle Gründe)
    ✅ ChanceErfolgreicher Widerspruch bei nachweisbarer Beseitigung der UnzuverlässigkeitAufhebung der Untersagung – Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeit in Deutschland
    ✅ ChanceStrategisch geprüfte grenzüberschreitende Tätigkeit nach Aufhebung bzw. nach AblaufRechtssichere Expansion in EU-Märkte mit deutscher Rechtsgrundlage
    ✅ ChanceAkteneinsicht + fachanwaltliche Analyse als Grundlage für EntlastungsbeweiseBeweisführung zur Unzulässigkeit der Untersagung (z. B. Schuldenregulierung, fehlende Vorstrafen)
    ✅ ChanceNachweis der tatsächlichen Geschäftstätigkeit im Ausland (ohne deutsche Kunden)Rechtliche Trennung von deutscher Aufsicht – bei korrekter Strukturierung und Dokumentation
    ✅ ChanceÜberprüfung nach 5 Jahren bei fehlenden neuen TatsachenMöglichkeit der formellen Neubewertung durch die Behörde – bei dokumentierter Zuverlässigkeit

    Orientierungshilfen

    1. Unverzüglichen Widerspruch einlegen: Nutzen Sie die 2-Wochen-Frist – reichen Sie den Widerspruch schriftlich beim zuständigen Gewerbeamt ein und bewahren Sie den Versandnachweis auf.
    2. Akteneinsicht beantragen: Stellen Sie noch heute den formlosen Antrag auf Akteneinsicht beim zuständigen Gewerbeamt, um die konkreten Gründe (z. B. Vorstrafen, Steuerschulden, Insolvenzverschleppung) zu identifizieren.
    3. Fachanwalt für Verwaltungs- und Wirtschaftsstrafrecht beauftragen: Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt mit nachweisbarer Spezialisierung in diesen Bereichen – nicht einen allgemeinen Gewerberechtsanwalt.
    4. Keine Auslandsgründung vor abgeschlossener Rechtsprüfung: Unterlassen Sie jegliche Vorbereitung (z. B. GmbH-Gründung in NL, Domänenregistrierung, Geschäftskontoeröffnung), bis Ihr Anwalt schriftlich bestätigt hat, dass keine Umgehungsabsicht vorliegt.
    5. Entlastungsbeweise systematisch sammeln: Besorgen Sie alle Nachweise zur Beseitigung der Unzuverlässigkeit (z. B. Schuldenfreistellung, Straffreiheitsbescheinigung, Insolvenzplanerfüllung, Gutachten).
    6. Keine öffentliche Behauptung politischer Motivation: Verzichten Sie auf Aussagen in sozialen Medien, E-Mails oder Interviews – solange keine gerichtsverwertbaren Belege (z. B. interne Behördenmails) vorliegen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewerbeuntersagung
    Die Gewerbeuntersagung ist eine Maßnahme, bei der einem Gewerbetreibenden die Ausübung seines Gewerbes untersagt wird. Dies geschieht in der Regel, wenn der Gewerbetreibende gegen gewerberechtliche Vorschriften verstößt oder unzuverlässig ist.
    Verwandte Begriffe: Gewerberecht, Gewerbeanmeldung, Gewerbeordnung
    Persönliche Unzuverlässigkeit
    Persönliche Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gewerbetreibende seinen Gewerbebetrieb nicht ordnungsgemäß führen wird. Dies kann beispielsweise durch Vorstrafen, Steuerschulden oder Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften begründet sein.
    Verwandte Begriffe: Zuverlässigkeit, Gewerbe, Gewerberecht
    Einspruch
    Der Einspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem eine Entscheidung einer Behörde angefochten werden kann. Im Falle einer Gewerbeuntersagung kann der Gewerbetreibende Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
    Verwandte Begriffe: Widerspruch, Klage, Rechtsbehelf
    Gewerberecht
    Das Gewerberecht ist ein Teil des Wirtschaftsrechts und regelt die Ausübung von Gewerbebetrieben. Es umfasst unter anderem die Gewerbeanmeldung, die Gewerbeuntersagung und die Gewerbeordnung.
    Verwandte Begriffe: Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht
    Verwaltungsrecht
    Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es umfasst unter anderem das Gewerberecht, das Baurecht und das Steuerrecht.
    Verwandte Begriffe: Öffentliches Recht, Staatsrecht, Zivilrecht
    Wirtschaftsrecht
    Das Wirtschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln umfasst. Es umfasst unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Gewerberecht.
    Verwandte Begriffe: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Es legt fest, welche Gebühren für welche Tätigkeiten berechnet werden dürfen.
    Verwandte Begriffe: Anwaltskosten, Honorarvereinbarung, Gebühren

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "persönliche Unzuverlässigkeit" im Gewerberecht?
      Persönliche Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gewerbetreibende seinen Gewerbebetrieb nicht ordnungsgemäß führen wird. Dies kann beispielsweise durch Vorstrafen, Steuerschulden oder Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften begründet sein.
    2. Welche Fristen muss ich bei einem Einspruch gegen eine Gewerbeuntersagung beachten?
      Die Frist für den Einspruch gegen eine Gewerbeuntersagung beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Es ist wichtig, diese Frist unbedingt einzuhalten, da der Bescheid ansonsten bestandskräftig wird.
    3. Kann ich trotz Gewerbeuntersagung in Deutschland im Ausland ein Gewerbe betreiben?
      Ja, grundsätzlich ist es möglich, trotz einer Gewerbeuntersagung in Deutschland im Ausland ein Gewerbe zu betreiben. Allerdings sollten Sie sich vorher genau über die dortigen rechtlichen Bestimmungen informieren und sicherstellen, dass die Gewerbeuntersagung in Deutschland keine Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit im Ausland hat.
    4. Welche Kosten entstehen bei einem Einspruch gegen eine Gewerbeuntersagung?
      Die Kosten für einen Einspruch gegen eine Gewerbeuntersagung setzen sich aus Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichtskosten zusammen. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Gerichtskosten fallen an, wenn der Fall vor Gericht geht.
    5. Was ist eine politische Entscheidung im Zusammenhang mit einer Gewerbeuntersagung?
      Eine politische Entscheidung liegt vor, wenn die Gewerbeuntersagung nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf politischen Motiven beruht. Dies ist jedoch schwer nachzuweisen und erfordert stichhaltige Beweise.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Anwalt für Gewerberecht?
      Sie können einen Anwalt für Gewerberecht über die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer, über Empfehlungen von Bekannten oder über Online-Portale finden. Achten Sie darauf, dass der Anwalt über einschlägige Erfahrung im Gewerberecht verfügt.
    7. Welche Alternativen gibt es zum Einspruch gegen eine Gewerbeuntersagung?
      Neben dem Einspruch können Sie auch versuchen, mit der zuständigen Behörde eine einvernehmliche Lösung zu finden, beispielsweise durch die Vereinbarung von Auflagen oder die Beschränkung des Gewerbes.
    8. Was passiert, wenn mein Einspruch gegen die Gewerbeuntersagung abgelehnt wird?
      Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden.

    Verwandte Themen

    • Gewerbeanmeldung: Voraussetzungen und Ablauf
      Informationen zur Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland.
    • Gewerbeordnung (GewO): Rechte und Pflichten
      Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung.
    • Scheinselbstständigkeit: Risiken und Vermeidung
      Informationen zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung.
    • Handwerksrecht: Meisterpflicht und Ausnahmen
      Regelungen für handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland.
    • Firmengründung im Ausland: Rechtliche Aspekte
      Hinweise zur Gründung einer Firma im Ausland, insbesondere in Holland.
  2. Gewerbeuntersagung: EU-Recht vs. Deutscher Meisterzwang

    Ich habe gestern im Fernsehen gehört dass Deutschland ...
    Ich habe gestern im Fernsehen gehört, dass Deutschland einen Prozess gegen die EGAbk. verloren hat, weil die Berufsfreiheit von Gesellen eingeschränkt wurde. Ein holländischer Geselle hat dort eine Firma und im deutschen Grenzgebiet gearbeitet. Dagegen sind die deutschen Meisterstände vorgegangen und haben verloren. Demnach werden deutsche Gesellen, die sich selbständig machen wollen, diskriminiert. Außerdem kann es nicht so weitergehen, dass das veraltete Handwerksrecht sich über das des Grundgesetzes hinwegsetzt.
    Nur Mut, wer klagt, der gewinnt!
    Klaus
    • Name:
    • Klaus Anzinger
  3. Sachverständiger im Gewerberecht: Alternative bei Untersagung

    nu denn ...
    werde ich mal Anstrengungen unternehmen, ö.b.u.v.sachverständiger zu werden. das klingt nach Arbeitsbeschaffung 🙂
    • Name:
    • till
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Gewerbeuntersagung: Einspruch, Firmengründung & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Möglichkeiten des Vorgehens gegen eine Gewerbeuntersagung, insbesondere bei Vorwurf der persönlichen Unzuverlässigkeit. Es werden Optionen wie Einspruch, Firmengründung im Ausland (Holland) und die Rolle eines Anwalts für Gewerberecht erörtert. Zudem wird die Berufsfreiheit im EU-Recht thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Gewerbeuntersagung: EU-Recht vs. Deutscher Meisterzwang wird auf ein Urteil verwiesen, das die Berufsfreiheit von Gesellen stärkt. Dies könnte relevant sein, wenn die Gewerbeuntersagung auf formalen Qualifikationsmängeln basiert.

    ✅ Zusatzinfo: Die Gründung einer Firma im Ausland, beispielsweise in Holland, kann eine Option sein, um die Gewerbeuntersagung in Deutschland zu umgehen. Hierbei sind jedoch die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Aspekte zu beachten.

    💰 Zusatzinfo: Die Beauftragung eines ö.b.u.v. Sachverständigen, wie im Beitrag Sachverständiger im Gewerberecht: Alternative bei Untersagung angedeutet, kann sinnvoll sein, um die eigene Position im Einspruchsverfahren zu stärken. Die Kosten hierfür sollten jedoch im Vorfeld geklärt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten sich umgehend rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Gewerberecht einholen, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen die Gewerbeuntersagung zu prüfen. Zudem sollte die Möglichkeit einer Firmengründung im Ausland unter Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Aspekte evaluiert werden.

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