Vor einem Bau (vorrat) Grundstück wird von der ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Vor einem Bau (vorrat) Grundstück wird von der ...

Vor einem Bau (vorrat) Grundstück wird von der Vor einem Bau (vorrat) Grundstück wird von der Stadtverwaltung ohne Rücksprache mit dem Betroffenen Bäume gepflanzt, die die Planungs, Gestaltungs- und Bebauungsmöglichkeit (Gestaltungsmöglichkeit, Bebauungsmöglichkeit) des Grundstücks erheblich einschränken, somit auch den Grundstückswert beeinträchtigen.
(Der Zufahrt sowie den Ausblick sind größtentels versperrt.)
Inwieweit hat der Bauplaner oder der Grundstücksteigentümer Anspruch auf Einspruch Einlegung gegen die Baumbepflanzung?
  1. Einsprachemöglichkeit

    Einsprache erheben darf man, als betroffener Grundstückseigentümer sowieso. Üblicherweise liegen Bau- und Planungsvorhaben öffentlich auf und können von jedermann eingesehen werden. Dort erfährt man auch die Einsprachefristen und an wen die Einsprache zu wenden ist.
    Wenn die Grenzabstände und sonstigen Vorschriften eingehalten werden, darf die Stadt wie sonst jeder auch auf seinem Grund machen und pflanzen, wie sie will. Warum sollte die Stadt keinen Baum pflanzen dürfen, nur weil irgendwer irgendwann mal dort eine Zufahrt planen können will?

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