Kostenlose Möglichkeit einen Widerspruch zur Baugenehmigung zurückzunehmen - ein Trick?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kostenlose Möglichkeit einen Widerspruch zur Baugenehmigung zurückzunehmen - ein Trick?

Hallo, wir haben Widerspruch zu einem Bauvorhaben der Nachbarschaft eingereicht.

Vorher stand dort ein EFHAbk. jetzt soll ein MFH nebst Gewerbeeinheit hingebaut werden.

Die zuständige Baubehörde gab einen Bescheid, kostenlos, in dem sie die vorgebrachten Gründe als belanglos ablehnte.

Mit diesen Schreiben wird uns ein Hinweis gegeben, dass wir den Widerspruch hiermit kostenlos zurücknehmen können, oder aber bestehen lassen um dann ein kostenpflichtiges mutmaßlich inhaltsgleiches Schreiben mit Ablehnung zu erhalten.

  • Wer hat Erfahrungen damit?
  • Weil, warum sollte eine Behörde dies tun?

Der Unterschied nach dem kostenpflichtigen Bescheid sind freilich die Möglichkeit der darüber hinaus bestehenden Rechtsmittel.

Dann nimmt der juristische Teil erst "Fahrt" auf.

Der Hinweis als solcher erscheint, als scheue die Behörde weitere Rechtsmittel, bzw. allein den Hinweis darauf geben zu müssen.

Der Bauherr ist ein einflussreicher Unternehmer, der freilich ständig mit der Behörde zu tun hat und dort gut bekannt ist.

Also bis hier nur gemutmaßt.

Wenn dieses Vorgehen üblich ist, dann wäre es für den Widerspruch Einlegenden ja sehr freundlich.

Wer hat also Erfahrungen, da das für uns ziemliches Neuland ist - und ja, das Thema auch nicht so toll, aber es gibt nun mal nachbarschaftliche Interessen und aufgrund der neuerdings immer stärker verdichteten Bauweise, weiß ein Jeder, dass Lebensqualität dadurch verloren geht - für alle, auch die dort wohnen würden.

  • Name:
  • Ralf_Gast
  1. kein Trick, nur einfachster Weg

    Die Behörde hält ihren Einspruch für aussichtslos. Der Hinweis soll zur Eigenerkenntnis führen. Der Einspruch sollte mit Gesetzesverstößen und Passagen aus dem Nachbarrecht gefüllt sein. Letztlich müssen Ihre Rechte verletzt sein. Somit ist der Einspruch unbegründet. Bedenken Sie auch, dass Verwaltungsgerichte sich mit dem Einspruch befassen. Verwaltungsgerichte entscheiden immer zugunsten der Behörde. Also wird die Behörde eine Baugenehmigung erteilen und der Neubau wird ewig dort stehen, selbst wenn die Behörde Fehler gemacht hat. Lassen sie sich von einem Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht beraten. Wenn der Einspruch nur der Schikane und der Verzögerung dient könnte der Bauherr auch Schadenersatz verlangen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Danke für die kompetente Info

    Hallo Herr Kirschner,

    danke für die kompetente Rückmeldung! Ich kenne auch zur genüge die andere Seite, also die Bauwilligen, die in Ihrem Vorhaben gebremst werden wegen nachbarschaftlicher Einwände.

    Das ist schon mal so oder so ausgegangen.

    In jedem Fall braucht es Zeit und Geld und beides in schwer kalkulierbare Größe.

    Dass jedoch mal jemand Schadenersatz für die Bauverzögerung stellte, wurde in meinem Umfeld noch nicht bekannt - wäre nachvollziehbar nur, wie will man Schikane beweisen.

    Gibt ja LBOAbk.'s in Bundesländern, die den Schattenwurf klar als Nachteil anerkennen, aber es gibt eben auch LBO's anderer Bundesländer, wo das keine Rolle spielt, und in einem solchen wohnen wir.

    Aber man lernt bekanntlich nie aus, und im Zweifel werden wir die dazugewonnenen Erfahrungen dann im eigenen Bauvorhaben entsprechend anwenden, sofern erforderlich.

    Dennoch graus es, an was man alles denken und was man alles noch dazulernen muss, und dass allgemein erstmal viel Lehrgeld zu zahlen ist.

    Ein befreundeter Anwalt für Baurecht jedenfalls, kickte, da er selbst betroffen war, die identische Bauplanung neben seinem eigenen Gebäude vor Gericht ins Nirvana.

    Der Umfang war jedoch größer - und das Verwaltungsgericht entschied also aufgrund der vorgetragenen Einwände tatsächlich gegen die zulassende Behörde.

    Tragisch dabei allerdings, dass der der Zulassungsbehörde vertrauende Bauherr, dann und damit auf seinen horrenden Schulden (kreditiertes Grundstück und kreditierte Planung) sitzengeblieben ist.

    Dies war in unserem Fall jedoch nicht die Absicht, lediglich eine Plananpassung in gutem Einvernehmen mit dem Bauherr. Aber dafür fehlt ihm womöglich auch das Geld und die Zeit.

    Die Schweizer bauen vor dem eigentlichen Planungsbeginn anscheinend erstmal eine Holzstangenkonstruktion auf das Grundstück, die das Gebäudevolumen und Umfang für alle mittelbar Beteiligten sichtbar machen soll.

    Nimmt man jedenfalls an, wenn man das sieht, und das sieht man dort viel.

    So könnten Risiken und Ärger für alle Beteiligten vielleicht von vornherein minimiert werden.

    Danke nochmals!


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