Betonzaun aus Polen Streitfall Land Bremen / Bremerhaven
BAU-Forum: Rund um den Garten

Betonzaun aus Polen Streitfall Land Bremen / Bremerhaven

Guten Tag, ich habe mein Garten zur anderen Seite des Doppelhauses ein schönen Betonzaun aus Polen aufstellen lassen.
Wir sind mit dem Zaun extra etwas (ca. 5-6 cm) vor der Grenze (sogar mit dem Betonfuß der die Pfeiler hält ) zu unseren Grundstück hin eingerückt. Der Zaun steht nicht auf Grenze, sondern auf unseren Grundstück. Das Bauamt hier hat uns gesagt wir können eine Höhe bis 2,0 mtr. machen, was wir aber nur mit 1,85 mtr. genutzt haben.
Ich habe gezielt diesen Zaun gewählt, da unsere Nachbarin (um die 80 Jahre ) sich von unseren 13 Jahre alten und schwerhörigen Golden Retriever belästigt fühlt und Sie ständig irgendwelche Gegenstände zu uns hinüber wirft.
Kann Sie was gegen den Zaun machen, da wir das Gefühl haben Sie wird gegen den Zaun wettern wollen?
  1. Solche Dinge ...

    regelt das kommunale Zonenreglement. Darin sind erforderliche Mindestabstände und dergleichen festgehalten. Wird dieses beachtet (man sollte es der Einfachheit halber besser vor dem Erstellen des Zaunes bei der Gemeinde einsehen), ist ein Einverständnis des Nachbarn nicht erforderlich.
    Ob der Zaun etwas nützt, hängt davon ab, wie hoch und wie weit die Nachbarin werfen kann. Wenn sie Einspruch erhebt, wäre es gut, die massgebende Stelle im Reglement zitieren zu können oder wenigstens den Namen des Beamten zu kennen, der die Auskunft gegeben hat.
  2. Grundsätzlich heißt es

    in den meisten Nachbarschaftsgesetzen der Länder: Zaun, nicht blickdicht, Höhe 1,25 m. Ausnahmen sind zu gestatten, wenn Maßnahmen zum Schutz von Nachbarn erforderlich sind. Dies dürfte bei Ihnen als Hundehalter der Fall sein. Somit dürfte die Nachbarin nur wettern können, damit aber nichts ändern, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das OK vom zuständigen Bauamt haben. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann stellen Sie eine schriftliche Anfrage bei dem Sachbearbeiter, mit dem Sie vorher schon telefoniert haben und Sie erhalten dann vermutlich einen positiven schriftlichen Bescheid, gegen den die alte Dame nichts machen kann.

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