Betonzaun als Lärm- und Sichtschutz (Lärmschutz, Sichtschutz) anstatt bestehendem Zaun
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Betonzaun als Lärm- und Sichtschutz (Lärmschutz, Sichtschutz) anstatt bestehendem Zaun

Ich wohne an einer über die Jahre immer stäker befahrenen Straße. Besonders im letzten Jahr ist noch Schwerlastverkehr (Lkw >7,5 t) hinzu gekommen. Mein Nachbar und ich möchten nun als Gegenmaßnahme den bestehenden Maschendrahtzaun entfernen und statt dessen einen Betonzaun errichten. Da es keinen Bebauungsplan gibt und das Grundstück in Bayern liegt, darf laut Bauordnung eine Mauer mit einer Höhe von 2 m ohne Genehmigung errichtet werden. An sich würde das schon reichen, jedoch kommt hier erschwerend hinzu, dass es sich um ein stark abfallendes Grundstück handelt. Die betreffende Straße liegt etwa 5 m unterhalb des unteren Endes des Grundstücks und von dort aus sind es noch einmal 2-3 m bis zum Bodenniveau des Hauses. Eine Firma für Lärmschutz hat eine unverbindliche Einschätzung der Lage vorgenommen und gesagt, dass ein wirkungsvoller Lärmschutz in Form einer Betonmauer von der Grundstücksgrenze an etwa 3,5 m hoch sein muss.
Das unterliegt ja der Genehmigungspflicht und genau da kommt das Problem. Der Bereich ist laut Aussage des Bauamts nicht überbaubarer Bereich und deshalb ist eine Lärmschutzwand an dieser Stelle nicht zulässig.
Generell würde mich interessieren, ob das so stimmt, denn ich möchte ja kein Gebäude errichten, sondern einen überhohen Gartenzaun. Optisch ergibt sich keine Änderung, da diese Wand voll begrünt würde und die jetzt dort angepflanzte Hecke eine insgesamte Höhe von fast 6 m hat, sodass es sogar deutlich höher ist.
Zudem frag eich mich, ob man evtl. über den Punkt "Aufschüttung" etwas machen kann? Es ist ja eine bis zu 2 m hoohe Aufschüttung ebenfalls ohne Genehmigung möglich. Kann man also erst aufschütten und dann einen 2 m Zaun darauf stellen? Und darf man Aufschüttungen gegen das Gefälle hin abstützen?
Oder gibt es noch andere Wege?
  • Name:
  • Markus
  1. Aufschüttung ist gut

    Mir wäre auch die Aufschüttung eingefallen.
    Bedingung ist, dass die Aufschüttung als "natürlicher Geländeverlauf" gilt und sich an der Umgebung orientiert.
    Und da habe ich meine Zweifel, aber das könnten Sie mit dem Amt klären.
    Ansonsten wird der Betonzaun nichts nützen, er wird zu teuer, zu niedrig und zu kurz.
    Mit zu kurz meine ich, dass der Betonzaun sich beiderseitig mindestens 50 m über die Grundstücksgrenze fortsetzen müsste.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Hallo, also wir sind drei Nachbarn ...

    Hallo, also wir sind drei Nachbarn und würden den Zaun die insgesamt 100 m Grundstück komplett zusammen errichten. Eine weitere Fortführung wäre nicht notwendig, da es sich um ein starke Gefälle der Straße handelt und nach diesen 100 m nicht einmal mehr hohe Lkw noch ein Lärmfaktor sind, da diese um den Berg rum wären (einmal salopp ausgedrückt). Mit 2 m Höhe könnte man bereits eine Menge machen, da durch diese Höhe bereits vom oberen Rand meines höchsten Fensters die Straße nur noch zur Hälfte zu sehen wäre. Das haben wir inzwischen schon erarbeitet. Insgesamt sind wir mit unseren Planungen soweit, dass uns eine Mauerhöhe von ca. 2,5 m ausreichen würde, um einen nachhaltigen Lärmschutz zu errichten. Hierzu haben wir uns jetzt einen Vor-Ort-Termin besorgt und hoffen hierdurch die Genehmigungsbefugten überzeugen zu können, dies zu genehmigen. Eine Aufschüttung kommt nicht in Frage. Sollte uns eine erweiterte Genehmigung verweigert werden, sind wir inzwischen aber auf jeden Fall dazu bereit, die 2 m wenigstens zu errichten.

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