Zaunhöhe bei Höhenunterschied der Grundstücke
BAU-Forum: Rund um den Garten
Zaunhöhe bei Höhenunterschied der Grundstücke
Hallo,
unser Garten und die des gegenüberligenden Nachbarn Grenzen aneinander. Der Unterschied ist nur, dass beim Grundstück ca. 90 cm tiefer liegt. Jetzt wollen wir beide ein Zaun auf die Grenze setzen.
Das Bauordnungsamt sagt, dass im Bebauungsplan bzgl. Einfriedung nichts steht. Laut Bauamtregeln (NRW) darf die Höhe zwischen Nachbarn 2 m und zur Straße 1 m hoch sein.
Auf die Frage, ob diese 2 Meter die Endhöhe oder die Zaunhöhe ist, konnte nicht geklärt werden.
Hintergrund ist ja der Höhenunterschied:
Wenn ein 2 m hoher Zaun erlaubt wäre, wäre die Endhöhe 2,9 m (2 m + 90 cm). Oder ist eine Endhöhe von 2 m erlaubt, d.h. der Zaun darf nur noch 1,1 m hoch sein (2 m-90 cm).
Kann mir jemand helfen?
unser Garten und die des gegenüberligenden Nachbarn Grenzen aneinander. Der Unterschied ist nur, dass beim Grundstück ca. 90 cm tiefer liegt. Jetzt wollen wir beide ein Zaun auf die Grenze setzen.
Das Bauordnungsamt sagt, dass im Bebauungsplan bzgl. Einfriedung nichts steht. Laut Bauamtregeln (NRW) darf die Höhe zwischen Nachbarn 2 m und zur Straße 1 m hoch sein.
Auf die Frage, ob diese 2 Meter die Endhöhe oder die Zaunhöhe ist, konnte nicht geklärt werden.
Hintergrund ist ja der Höhenunterschied:
Wenn ein 2 m hoher Zaun erlaubt wäre, wäre die Endhöhe 2,9 m (2 m + 90 cm). Oder ist eine Endhöhe von 2 m erlaubt, d.h. der Zaun darf nur noch 1,1 m hoch sein (2 m-90 cm).
Kann mir jemand helfen?
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Nachbarschaftsrecht
Viele Bundesländer haben ein Nachbarschaftsrecht, da steht genaueres drin. I.d.R. sind, wenn nicht anders per Satzung festgelegt, Maschendrahtzäune o.ä. (nicht blickdicht) mit einer Höhe von 1,25 m vorgesehen. Es sei denn beide Nachbarn einigen sich einvernehmlich auf etwas anderes, dann bis max. 2 m Höhe.
Gegenfrage: Wie hoch und aus welchem Material sind denn die Zäune der Nachbarn? Ortsüblichkeit der Einfriedung! Wo genau verläuft denn die Zaunlinie - oben auf der Böschung oder unten bei Ihnen?
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Klären Sie es einvernehmlich mit Ihrem Nachbarn. Das Bauamt meckert nur bei Überschreitung von 2 m-Grenze oder bei Montage von Sichtschutzwänden als Zaun, wenn der Nachbar sich darüber beschwert.