Sichtschutzzaun zum Nachbarn - welche Höhe ist erlaubt?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Sichtschutzzaun zum Nachbarn - welche Höhe ist erlaubt?
Hallo zusammen,
wir wohnen im Land Brandenburg und wollen zum Nachbarn unmittelbar an der Grenze, aber noch auf unserer Seite einen Sichtschutzzaun aufstellen (bisher Maschenzaun). Sein Grundstück liegt ca. 50 cm tiefer als unseres (da ist an der Grenze ein Absatz).
A) Wie hoch darf nun der (dichte) Sichtschutzzaun (aus Holz) werden?
B) Und ab wo wird gemessen?
Ich gehe davon aus, dass die Höhe auf unserer Seite zählt, d.h. wenn der Zaun 1,5 m bei uns ist, steht der Nachbar quasi vor einer 2 m Wand. Im Brandenburgischen Nachbarschaftsgesetz ist dazu wohl nichts zu finden. Die Brandenburgische Bauordnung sagt nur, dass Pfosten und Mauern bis 1,5 m (bau) genehmigungsfrei sind und "sonstige" bis 2 m genehmigungsfrei sind. Wer weiß mehr?
wir wohnen im Land Brandenburg und wollen zum Nachbarn unmittelbar an der Grenze, aber noch auf unserer Seite einen Sichtschutzzaun aufstellen (bisher Maschenzaun). Sein Grundstück liegt ca. 50 cm tiefer als unseres (da ist an der Grenze ein Absatz).
A) Wie hoch darf nun der (dichte) Sichtschutzzaun (aus Holz) werden?
B) Und ab wo wird gemessen?
Ich gehe davon aus, dass die Höhe auf unserer Seite zählt, d.h. wenn der Zaun 1,5 m bei uns ist, steht der Nachbar quasi vor einer 2 m Wand. Im Brandenburgischen Nachbarschaftsgesetz ist dazu wohl nichts zu finden. Die Brandenburgische Bauordnung sagt nur, dass Pfosten und Mauern bis 1,5 m (bau) genehmigungsfrei sind und "sonstige" bis 2 m genehmigungsfrei sind. Wer weiß mehr?