Gelten die Abstandsregeln für Sträucher auch für den Staudenknöterich?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Gelten die Abstandsregeln für Sträucher auch für den Staudenknöterich?
Liebe Teilnehmer,
ich brauche dringend einen Rat. Laut unserem Nachbarrecht muss bei Sträuchern ein Grenzabstand von 50 cm eingehalten werden. Jetzt verlangt der Nachbar von uns die Beseitigung des Staudenknöterichs, den wir jedes Jahr runterschneiden und im Zaume halten. Gilt denn der Grenzabstand überhaupt für diese Staude? . Auf die Höhe kommt es in unserem Nachbarrecht überhaupt nicht an. Wer kann helfen? Gibt es Urteile?
Danke schon im Voraus jeden der antwortet.
ich brauche dringend einen Rat. Laut unserem Nachbarrecht muss bei Sträuchern ein Grenzabstand von 50 cm eingehalten werden. Jetzt verlangt der Nachbar von uns die Beseitigung des Staudenknöterichs, den wir jedes Jahr runterschneiden und im Zaume halten. Gilt denn der Grenzabstand überhaupt für diese Staude? . Auf die Höhe kommt es in unserem Nachbarrecht überhaupt nicht an. Wer kann helfen? Gibt es Urteile?
Danke schon im Voraus jeden der antwortet.
-
Unabhängig vom Gesetz
wissen Sie schon, wie lang die Wurzeln diesese "tollen" Gartenpflanze werden?! Und Sie wissen auch, wie lange es dauert, diese Pflanzen zu entfernen?! Ich kämpfe seit nunmehr 5 Jahren gegen das Zeug und jedes Jahr zeigen sich noch mal kleine Ableger, die dann mit Roundup gebadet werden. Die großen Wurzeln wurden im übrigen mit dem Bagger entfernt. Die Angst Ihres Nachbarn kann ich verstehen!