Grundstücksgrenze zum bewirtschaftem Feld
BAU-Forum: Rund um den Garten
Grundstücksgrenze zum bewirtschaftem Feld
Kann mir jemand sagen ob das "Schwengelrecht" für NRW noch gilt?
Es besagt, dass wir von der Grundstücksgrenze zum Feld noch 50 cm Abstand halten müssen. Ich habe bereits bei unserem Bauordnungsamt gefragt, die konnten mir keine Auskunft geben.
ich möchte direkt vor der Grenze auf meinen Grundstück eine Mauer errichten. Darf ich das nun oder nicht?
wäre für eure Hilfe dankbar.
Gruß
heff
Es besagt, dass wir von der Grundstücksgrenze zum Feld noch 50 cm Abstand halten müssen. Ich habe bereits bei unserem Bauordnungsamt gefragt, die konnten mir keine Auskunft geben.
ich möchte direkt vor der Grenze auf meinen Grundstück eine Mauer errichten. Darf ich das nun oder nicht?
wäre für eure Hilfe dankbar.
Gruß
heff