Wohnraum Berechnung: Treppenhaus & Technikraum – Was zählt zum Wohnraum in NRW?
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Die Frage, ob Treppenhaus und Technikraum zur Wohnraumfläche zählen, ist im Kontext der Wohnflächenberechnung und des Baurechts in NRW relevant. Hier eine detaillierte Betrachtung:
Treppenhaus: Eine Treppe, die innerhalb der Wohnung liegt, wird in der Regel anteilig zur Wohnfläche gezählt. Bei einer zweifach gewendelten Treppe im Dielenbereich ist der darunterliegende Raum bis zu einer gewissen Höhe (meist 1,50 m oder 2,00 m, je nach Landesbauordnung) nicht als Wohnfläche anrechenbar. Die Fläche oberhalb dieser Höhe wird jedoch zur Wohnfläche hinzugerechnet. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen der NRW Bauordnung (BauO NRW) zu beachten.
Technikraum (Heizung, Wasser, Strom): Ein Technikraum, der primär der Unterbringung von Heizungs-, Wasser- und Stromversorgungseinrichtungen dient, wird in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt. Dies gilt, solange der Raum nicht auch zu Wohnzwecken genutzt wird. Auch hier sind die genauen Definitionen der BauO NRW und der Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten oder einen Sachverständigen für Wohnflächenberechnung hinzu, um eine rechtskonforme Berechnung der Wohnfläche zu gewährleisten. Die korrekte Berechnung ist wichtig für Baugenehmigungen, Versicherungen und den späteren Verkauf der Immobilie.
? Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Wohnfläche
- Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Nicht zur Wohnfläche zählen beispielsweise Kellerräume, Treppenhaus (anteilig) und nicht ausgebaute Dachböden. Die Wohnfläche ist relevant für Mietverträge, Kaufverträge und die Berechnung von Nebenkosten.
Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Geschossfläche. - Nutzfläche
- Die Nutzfläche umfasst alle Flächen eines Gebäudes, die genutzt werden können, einschließlich Wohnflächen, Verkehrsflächen (z.B. Flure, Treppenhäuser), Funktionsflächen (z.B. Heizungsräume) und Lagerflächen. Die Nutzfläche ist ein wichtiger Faktor bei der Planung und Bewertung von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Bruttogrundfläche, Verkehrsfläche. - Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
- Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken. Sie legt fest, welche Nutzungen in den verschiedenen Baugebieten (z.B. Wohngebiete, Gewerbegebiete) zulässig sind und welche baulichen Anforderungen gelten.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Landesbauordnung, BauGBAbk.. - Landesbauordnung (LBOAbk.)
- Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baulichen Anforderungen und Genehmigungsverfahren in einem Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen zu Brandschutz, Standsicherheit, Schallschutz und anderen Aspekten des Bauens.
Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung, BauGB, Baugenehmigung. - Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt die Berechnung der Wohnfläche von Wohnungen und Häusern. Sie legt fest, welche Flächen wie angerechnet werden und welche Flächen nicht zur Wohnfläche zählen. Die WoFlV ist relevant für Mietverträge, Kaufverträge und die Berechnung von Nebenkosten.
Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Geschossfläche. - Technikraum
- Ein Technikraum ist ein Raum in einem Gebäude, der primär der Unterbringung von technischen Anlagen dient, wie z.B. Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Elektroverteilungen oder Wasseraufbereitungsanlagen. Technikräume werden in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt.
Verwandte Begriffe: Heizraum, Maschinenraum, Installationsraum. - Treppenhaus
- Ein Treppenhaus ist ein Gebäudeteil, der Treppen enthält und den Zugang zu den verschiedenen Geschossen eines Gebäudes ermöglicht. Die Fläche eines Treppenhauses wird in der Regel anteilig zur Wohnfläche gezählt, wobei die genaue Anrechnung von der Höhe und den Bestimmungen der Landesbauordnung abhängt.
Verwandte Begriffe: Treppe, Aufzug, Flur.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Zählt ein offenes Treppenhaus zur Wohnfläche?
Ein offenes Treppenhaus zählt anteilig zur Wohnfläche, wobei die genaue Anrechnung von der Höhe und den Bestimmungen der Landesbauordnung abhängt. Flächen unterhalb einer bestimmten Höhe (z.B. 1,50 m) werden oft nicht angerechnet. - Wie wird die Wohnfläche eines Technikraums berechnet?
Ein Technikraum, der ausschließlich technische Anlagen beherbergt, wird in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt. Wenn der Raum jedoch auch zu Wohnzwecken genutzt wird, kann er anteilig angerechnet werden. - Welche Rolle spielt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) in NRW?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert, wie Wohnflächen zu berechnen sind. Sie ist eine wichtige Grundlage für die korrekte Ermittlung der Wohnfläche und wird in Verbindung mit der Landesbauordnung angewendet. - Was passiert, wenn die Wohnfläche falsch berechnet wurde?
Eine falsche Wohnflächenberechnung kann rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Es ist daher ratsam, die Berechnung von einem Fachmann überprüfen zu lassen. - Wie wirkt sich die Anrechnung von Flächen auf die Grundsteuer aus?
Die Wohnfläche ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Eine korrekte Angabe der Wohnfläche ist daher entscheidend, um eine korrekte Steuerfestsetzung zu gewährleisten. - Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Die Wohnfläche umfasst die tatsächlich bewohnbaren Flächen, während die Nutzfläche alle Flächen innerhalb eines Gebäudes umfasst, einschließlich nicht bewohnbarer Flächen wie Keller, Garagen oder Technikräume. - Welche Dokumente sind für die Wohnflächenberechnung relevant?
Relevante Dokumente sind Baupläne, Grundrisse, die Baubeschreibung und die Landesbauordnung. Diese Unterlagen dienen als Grundlage für die korrekte Berechnung der Wohnfläche. - Wie finde ich einen qualifizierten Sachverständigen für Wohnflächenberechnung?
Sie finden qualifizierte Sachverständige über Architektenkammern, Ingenieurkammern oder durch Empfehlungen von Bauunternehmen und Immobilienmaklern. Achten Sie auf Zertifizierungen und Referenzen.
? Verwandte Themen
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Wohnraumförderung: Berechnung nach WoFlV vs. freifinanziert
öffentlich gefördert?
Planen Sie öffentlich geförderten oder freifinanzierten Wohnraum? Es gibt mehrere Berechnungsvorschriften (WoFlV, II. BV, DINAbk. 283). -
Wohnflächenberechnung: Treppe – Anrechnung nach DIN/Verordnung
Je nach Berechnungsgrundlage ...
Je nach Berechnungsgrundlage damit meine ich, welche DINAbk. oder Verordnung Sie zugrunde legen, wird die Grundfläche der Treppe nicht ztur Wohnfläche gezählt, jedoch der Raum unter der Treppe, der größer/gleich 2 Meter lichte Raumhöhe hat. Entscheidend ist jedoch, ob Sie nach II. BVAbk., DIN 283 oder WflVO rechnen (lassen) -
Wohnflächenberechnung: DIN 283 veraltet – Alternativen prüfen!
Flächenwirrwarr ...
Für den freien Wohnungsmarkt gibt es keine verbindliche Berechnungsvorschrift.
Wie man an den Antworten meiner Vorredner sehen kann, bieten sich mehrere Alternativen an. Die DINAbk. 283 würde ich allerdings für "nicht mehr so ganz aktuell" halten, wurde sie doch schon vor mehr als 20 Jahren vom Normenausschuss zurückgezogen. Da die DIN 277 "Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau" lediglich Grundflächen, Nutzflächen, Verkehrs- und Funktionsflächen (Verkehrsflächen, Funktionsflächen) kennt, sogenannte "Wohnflächen" aber außer Betracht lässt, kursiert allerdings oft noch die alte DIN 283. Die II. Berechnungsverordnung (II. BVAbk.) war bis vor ein paar Monaten neben der zurückgezogenen DIN 283 die einzige Verordnung, die auf Wohnfläche abstellte, weshalb man oft auf die "alte 283" verwies (auch bis in die heutige Rechtsprechung hinein).
Die Wohnflächenverordnung ersetzt seit Januar 2004 die II. Berechnungsverordnung, gilt allerdings nur für geförderten Wohnraum.
Bei Neuplanung muss man nun entscheiden: was ist für die Berechnung gefordert? Ausdrücklich Wohnfläche? Dann kann nur WoflV gelten!
Aber aufgepasst: Die Unterschiede zwischen WoflV und DIN 277 sind krass:
Kellervorratsräume z.B. werden nach DIN 277 als Nutzfläche ausgewiesen, nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) dürfen sie der Wohnfläche nicht zugeordnet werden.
Flächen unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m Höhe sind nach der WoflV zur Hälfte anzurechnen, nach der DIN 277 sind die gesamten Grundflächen dieser Dachschrägen als Nutzfläche anzugeben, aber separat (!) auszuweisen.
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind nach WoflV zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte als Wohnfläche anzurechnen, nach DIN 277 gehören diese Flächen zu den Nutzflächen, müssen aber separat (!) ausgewiesen werden.
Oft ist von "Wohnflächen nach DIN" die Rede. Diese Aussage kann bei Neubauten nur falsch sein. Manchmal wird eine "Wohn- / Nutzfläche (Wohnfläche, Nutzfläche)" angegeben, auch diese Aussage ist falsch!
Die häufigste Aussage zu Flächen bezieht sich wohl auf "Netto-Grundfläche" nach DIN 277. Die separate Ausweisung der Flächen (siehe oben) fehlt meistens.
Die Intransparenz für den Nicht-Fachmann (Verbraucher) ist enorm, er kann nicht auf einen Blick vergleichen.
Die Bauordnungen der Länder bzw. weitergehende Verordnungen und Erlasse sind auch noch nicht auf die neue Situation abgestimmt worden: mal ist für Berechnungen die Wohnfläche gefragt, mal wird auf die DIN 277 verwiesen. (z.B. LBOAbk. / Erhebungsbögen, die WoflV kennt man dort meist noch gar nicht..)
Mein Fazit des Wirrwars:
Wir haben zurzeit also die Qual der Wahl:- Berechnung nach DIN 277 oder WoflV, wenn eine Flächenberechnung erforderlich ist bzw.
- die Berechnung nach WoflV, wenn es explizit um Wohnflächen geht.
freundliche Grüße
-
Wohnraumdefinition: Kellerräume nach WoFlV – Was zählt?
Wann ist ein Raum ein Wohnraum
Hallo Ingo,
zur WoFlV: Den Begriff "Kellervorratsräume" habe ich dort nicht gefunden, nur den Begriff "Kellerräume".
Der Fragesteller hat sich zwar nicht mehr gemeldet und wir wissen nicht, ob es sich um ein Objekt handelt, bei dem nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet werden muss und daher die WoFlV auch zwingend anzuwenden ist (und auch NUR diese Vorschrift, keine andere). "Problemkinder" sind ja immer die ungenutzten Dachgeschossräume und die Kellerräume. Am Beispiel der Kellerräume sei erläutert, wann diese Flächen (zumindest bei uns in Ba-Wü) als Wohnflächen zählen und damit schnell zur Überschreitung der maximal zulässigen Wohnfläche, gemäß den Förderbestimmungen.
. Ein so genannter Zubehörraum (wie Kellerräume) wird dann zum Aufenthaltsraum, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies regelt die LBOAbk., zum Beispiel die Landebauordnung für Baden-Württemberg in § 34. Beträgt das lichte Maß im Keller 230 cm (im Dachgeschoss wären es 220 cm) und ist die Belichtung durch so genannte notwendige Fenster gesichert, wird dieser Raum als Wohnraum gezählt. Und zwar unabhängig, ob vom Planer "Kellerraum" oder Hobbyraum" oder, wie von Dir eben, das Wort "Kellervorratsräume" eingetragen wurde.
"Notwendiges Fenster" ist ein Fenster, das 10 % der Grundfläche des entsprechenden Raumes aufweist und eine Anböschung hat, deren Winkel maximal 45 ° beträgt. Die Brüstungshöhe (der untere Teil des Fensters bis zum Kellerboden) muss dabei mind. 130 cm von der Decke entfernt sein.
Hallo Heinrich
es wäre natürlich schön, wenn Sie die von uns aufgeworfenen Fragen auch beantworten könnten.
Nach der WoFlV zählt die Grundfläche des Heizraumes NICHT zur Wohnfläche. Zur Treppe kann ich nur die Vorschrift der WoFlV zitieren, da steht: " ... Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von ... Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze" ...
Gruß
Klaus -
Wohnfläche: Vergleich erschwert – Ermessen der Bauämter
butterweich
... sind diese Verordnungen, da hoffen wir dann mal auf gutes ermessen der Sachbearbeiter in den bauämtern etc. ;--)
gerade das Thema Wohnfläche zeigt auf, das man eben doch nicht Haus und Haus vergleichen kann, sondern das es sich lohnt, etwas genauer hinzuschauen, wenn man Flächen vergleicht (vom zuschnitt derselben mal abgesehen
). schöne Grüße
-
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Wohnraum Berechnung NRW: Treppenhaus & Technikraum
💡 Kernaussagen: Die Berechnung von Wohnraum in NRW, insbesondere bei Treppenhäusern und Technikräumen, hängt stark von der zugrunde liegenden Berechnungsverordnung (WoFlV, II. BV, DINAbk. 283) und der Art der Förderung (öffentlich vs. freifinanziert) ab. Für den freien Wohnungsmarkt gibt es keine verbindliche Berechnungsvorschrift, was zu unterschiedlichen Auslegungen führen kann. Die DIN 283 gilt als veraltet. Die korrekte Anwendung der Wohnflächenverordnung ist entscheidend, besonders im Kontext des Wohnraumförderungsgesetzes. Das Ermessen der Sachbearbeiter in den Bauämtern spielt eine Rolle bei der finalen Bewertung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Wohnflächenberechnung: DIN 283 veraltet – Alternativen prüfen! ist die DIN 283 nicht mehr aktuell und sollte vermieden werden. Stattdessen sollten aktuellere Normen und Verordnungen herangezogen werden.
✅ Zusatzinfo: Bei öffentlich gefördertem Wohnraum ist die Anwendung der WoFlV zwingend, wie im Beitrag Wohnraumförderung: Berechnung nach WoFlV vs. freifinanziert erläutert wird. Dies schränkt die Wahl der Berechnungsgrundlage ein und sorgt für eine einheitlichere Bewertung.
📊 Fakten/Zahlen: Die Anrechnung von Treppenflächen zur Wohnfläche hängt von der lichten Raumhöhe unter der Treppe ab, wie in Wohnflächenberechnung: Treppe – Anrechnung nach DIN/Verordnung beschrieben. Flächen unter 2 Metern Raumhöhe werden in der Regel nicht angerechnet.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab, ob es sich um öffentlich geförderten oder freifinanzierten Wohnraum handelt, um die passende Berechnungsgrundlage (WoFlV, II. BV, DIN 283) zu wählen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Wohnfläche: Vergleich erschwert – Ermessen der Bauämter bezüglich des Ermessensspielraums der Bauämter und holen Sie sich gegebenenfalls eine professionelle Beratung zur Wohnflächenberechnung ein.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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