Gartenhütte an Grenze
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Gartenhütte an Grenze

Hallo,
folgende Frage zum Thema Grenzbebauung/Hessen:
Wir haben eine Garage (6x6 m) die von ihrer Rückseite 3 m Grenzabstand zum Nachbargrundstück hat. Der Hintereingang der Garage liegt ca. 1 m über dem natürlichen Geländeverlauf. zum Nachbargrundstück hin wurde einen Stuüzmauer gebaut und der Bereich hinter der Garage aufgefüllt und gepflaster.
Nun wollen wir einen Schuppen direkt an die Garage anbauen der bis ca. 50 cm an die Grenze heranreicht. Unser Nachbar würde diese Bebauung erlauben, wenn wir ihm auf seiner Seite die gleiche Möglichkeit/Art der Bebauung einräumen, was wir tun. Frage 1: gibt es dazu evtl. Mustertexte oder Formulierungen auf was man achten muss? Frage 2: muss diese Genehmigung beim Bauamt vorgelegt werden oder evtl. sogar eingetragen wedren?
Frage 4: mein Nachbar machte mich darauf aufmerksam, das ich nicht die volle Höhe bauen darf, da das Gelände ja schon um 1 m angeboben wurde und die max. Höhe des Schuppens sich dann um diesen 1 m reduziert. Kann das stimmen?
Sind einige Fragen aber es wäre schön darauf eine Antwort zu bekommen.
Besten Dank im Voraus
  • Name:
  • k. Lorenz

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