Hilfe Bauamt will außensauna begutachten
BAU-Forum: Rund um den Garten
Hilfe Bauamt will außensauna begutachten
Für Antworten wäre ich sehr Dankbar. Sollte diese Frage woanders hingehören, freue ich mich auf Hinweise wohin.
Viele Grüße
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Na ja, ...
Na ja, eine Außensauna ist ja nun mal gerade nicht in dem Katalog drin, welcher an die Grenze gebaut werden darf. Punkt 1.Zäune dürfen nun mal an der Grenze errichtet werden, Garagen/Carports sind von Haus auch auch zulässig.
Beim Gerätehaus wird"s schon spannend. Könnte natürlich sein, dass demnächst ein Abbruchunternehmer reich wird
Frage, wie groß ist denn das Teil?
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Hallo Familie Berg, Vielen Dank für die ...
Hallo Familie Berg, Vielen Dank für die Hallo Familie Berg, Vielen Dank für die Antwort. Das Saunahaus ist eine kleine Blockbohlensaune aus Holz mit der Größe 2,20 m x 3,80 m. In meinem Fall geht es um den speziellen Fall ob hier eine Verletzung des nicht mehr vorhandenen Knicks vorliegt oder eher das Gewohnheitsrecht greift.Viele Grüße
Sven
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Na ja, ...
Na ja, wie man hier nachlesen kann:ist eine Saunahütte in den Abstandflächen nicht zulässig. Das ist Fakt. Man könnte den Winkel versuchen, das in eine untergeordnete bauliche Anlage anzusiedeln, damit es dann in den § 63 reinpasst (was dann evtl. für die Gartenhütten gilt), aber bei einer Sauna wird"s halt schwierig.
Da das Bauamt das wohl auch weiß, versucht man das jetzt über diesen Knickdingsbums zu regeln. Allein, wenn der Knick nicht da ist?
Nu kenne ich den Bebauungsplan natürlich nicht in seiner ganzen Formulierung, da könnte evtl. noch mehr drin stehen, aber mit Gewohnheitsrecht kommst du auf keinen Fall weiter. Sowas gibt"s nicht im Unrecht.
Wie gesagt, man müsste den kompletten Bebauungsplan sehen, aber die Chance, das Ding zu versetzen sind doch recht groß (um es vorsichtig auszudrücken)