Sauna auf Dachterrasse: Baugenehmigung in Bayern erforderlich? Kosten & Vorschriften

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Sauna auf Dachterrasse: Baugenehmigung in Bayern erforderlich? Kosten & Vorschriften

Hallo,
ich habe eine Doppelhaushälfte mit einer ca. 25 m² großen Dachterrasse gekauft und möchte nun darauf eine ca. 2 m x 2 m große Sauna (Blocksauna für Außenbereich) aufstellen. Die Doppelhaushälfte ist real geteilt und befindet sich in Bayern.
Ist dazu eine Baugenehmigung grundsätzlich notwendig?
Vielen Dank
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Statische Prüfung der Dachterrasse durch einen bayerisch zugelassenen Tragwerksplaner ist zwingend erforderlich – ohne diese Prüfung darf keinerlei Montage beginnen.

    🔴 KRITISCH: Keine Aufstellung der Sauna ohne schriftliche Baugenehmigung oder Vorbescheid der zuständigen Gemeinde – ansonsten drohen Rückbauanordnung, Bußgelder und Baueinstellung.

    ⚠️ WICHTIG: Brandschutznachweise, Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und ggf. Nachbareinwilligung müssen bereits im Vorfeld geprüft und dokumentiert werden.

    ⚠️ WICHTIG: Auch mobile oder „nur aufgestellte“ Saunen gelten auf Dachterrassen als bauliche Anlage – die Annahme, sie seien genehmigungsfrei, ist rechtlich falsch und gefährlich.

    ⚠️ WICHTIG: Die Sauna darf nicht als „Außensauna“ rechtlich umgangen werden – die BayBOAbk. kennt keine Nutzungsbasierte Genehmigungsfreiheit für Dachaufbauten.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob für eine Sauna auf einer Dachterrasse in Bayern eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Größe der Sauna, die baurechtlichen Bestimmungen der Gemeinde und die konkrete Ausgestaltung der Dachterrasse.

    Grundsätzlich gilt: In Bayern ist für bauliche Anlagen, die fest mit dem Baugrund verbunden sind, eine Baugenehmigung erforderlich. Ob eine Sauna als solche Anlage gilt, ist im Einzelfall zu prüfen. Eine mobile Sauna, die ohne feste Verbindung aufgestellt wird, könnte genehmigungsfrei sein, dies ist aber mit der zuständigen Baubehörde abzuklären.

    Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Größe der Sauna: Überschreitet die Sauna bestimmte Maße (z.B. Volumen, Höhe), kann eine Genehmigungspflicht bestehen.
    • Abstandsflächen: Die Sauna muss möglicherweise bestimmte Abstände zu Nachbargrundstücken einhalten.
    • Statik: Die Dachterrasse muss das Gewicht der Sauna tragen können. 🔴

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf und klären Sie die Genehmigungspflicht für Ihre geplante Sauna ab. Ein formloser Antrag auf Vorbescheid kann hier Klarheit schaffen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Aufstellung einer 2x2 Meter großen Außensauna auf einer Dachterrasse einer Doppelhaushälfte in Bayern. Die Beurteilung erfordert eine differenzierte Betrachtung des bayerischen Baurechts, insbesondere der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Grundsätzlich ist die Errichtung einer Sauna als bauliche Anlage genehmigungspflichtig, da sie eine Nutzungsänderung der Dachterrasse darstellt und statische sowie brandschutztechnische Anforderungen berührt.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr liegt in der Annahme, dass eine Sauna ohne Genehmigung aufgestellt werden kann. Dies kann zu einer Baueinstellung, Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Rückbauverpflichtung führen. Zudem besteht ein erhebliches Risiko durch die zusätzliche Last von Sauna, Personen und Wasser (ca. 1.500-2.000 kg), die die Statik des Gebäudes gefährden kann.

    ➕ Ergänzung: Nach Art. 57 BayBO sind Gebäude und bauliche Anlagen genehmigungspflichtig, sofern keine Ausnahmen greifen. Eine Sauna auf einer Dachterrasse fällt nicht unter die verfahrensfreien Vorhaben nach Art. 57 Abs. 4 BayBO. Entscheidend ist zudem die Frage der Abstandsflächen: Die Sauna könnte als Aufenthaltsraum gelten und müsste die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO einhalten, was auf einer Dachterrasse oft problematisch ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine mobile Sauna ohne Genehmigung zulässig sei, ist falsch. Auch wenn die Sauna als "Blocksauna für Außenbereich" deklariert ist, handelt es sich rechtlich um eine bauliche Anlage, die in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erfordert. Die Größe von 2x2 Metern ist kein Freibetrag.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Tragwerksplaner zur Prüfung der statischen Eignung der Dachterrasse. Reichen Sie parallel eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde ein, um die Genehmigungsfähigkeit zu klären. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Baurecht hinzu, um die spezifischen Anforderungen der BayBO zu Ihrem konkreten Fall zu prüfen. Führen Sie keinerlei Bauarbeiten ohne schriftliche Genehmigung durch.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Aufstellung einer Blocksauna auf einer Dachterrasse stellt eine bauliche Veränderung dar, die in Bayern grundsätzlich der Baugenehmigungspflicht unterliegt – unabhängig von der Größe oder der Verwendung als ‚Außensauna‘.

    🔴 Gefahr: Ohne Baugenehmigung drohen Bußgelder, Zwangsstilllegung oder gar Rückbauanordnung durch die Bauaufsicht; zudem besteht bei statischer Überlastung der Dachterrasse ein erhebliches Risiko für die Gebäudesicherheit.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, eine kleine Sauna sei ‚genehmigungsfrei‘, ist falsch – selbst Anbauten ab 0 m³ Nutzinhalt können genehmigungspflichtig sein, wenn sie auf Dächern oder Terrassen installiert werden und die statische Substanz beeinflussen.

    ➕ Ergänzung: Neben der Baugenehmigung sind zwingend eine statische Prüfung durch einen bayerischen Ingenieur, Brandschutznachweise, Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken sowie ggf. eine Einwilligung des Nachbarn bei gemeinsamer Grundstücksgrenze erforderlich.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach der Genehmigungspflicht ist sachgerecht gestellt – in Bayern gilt das Bayerische Bauordnungsrecht (BayBO), das im § 53 Abs. 1 und Anlage 1 klar regelt, dass Anbauten auf Dächern grundsätzlich genehmigungspflichtig sind.

    🔴 Gefahr: Eine nicht statisch abgesicherte Sauna auf der Dachterrasse kann zu Durchbiegung, Rissbildung oder sogar Einsturz führen – insbesondere bei Schneelast, Nutzlast und thermischer Ausdehnung der Holzkonstruktion.

    ❌ Widerspruch: Es ist nicht zutreffend, dass ‚Außensaunen‘ per se baurechtlich privilegiert sind – die Baurechtsprechung unterscheidet nicht nach Nutzung, sondern nach baulicher Eigenständigkeit, Standort und Auswirkung auf das Gebäude.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen bayerischen Architekten oder Bauingenieur mit Zulassung nach § 63 BayBO sowie das zuständige Bauamt Ihres Landkreises oder der kreisfreien Stadt – eine vorläufige Prüfung durch einen Sachverständigen für Statik und Baurecht ist zwingend erforderlich, bevor mit der Montage begonnen wird.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine Sauna auf einer Dachterrasse in Bayern grundsätzlich genehmigungspflichtig ist und eine statische Prüfung zwingend erforderlich ist.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI sieht unter Umständen eine mögliche Genehmigungsfreiheit für mobile Saunen ohne feste Verbindung; DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und betonen einheitlich die baurechtliche Einordnung als bauliche Anlage – hier wird das Vorsichtsprinzip zugunsten der strengeren Einschätzung angewendet.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek führt die konkrete Rechtsgrundlage Art. 57 BayBO und Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO ein; Qwen ergänzt § 53 Abs. 1 und Anlage 1 BayBO sowie die Notwendigkeit einer Einwilligung des Nachbarn bei gemeinsamer Grenze; GoogleAI benennt keine konkreten Paragraphen.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert eine mögliche Genehmigungsfreiheit bei „mobiler“ Aufstellung – DeepSeek und Qwen widersprechen dem ausdrücklich und nennen dies „falsch“ bzw. „rechtlich unzutreffend“; die sicherere, baurechtlich eindeutigere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen den Kontakt zum Bauamt – GoogleAI formuliert dies als „formlosen Antrag auf Vorbescheid“, DeepSeek und Qwen fordern explizit eine Bauvoranfrage und Hinzuziehung eines Fachanwalts bzw. § 63-BayBO-zugelassenen Planers.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Baugenehmigungspflicht (Bayern) Grundsätzlich genehmigungspflichtig – Ausnahmen (z. B. für mobile Saunen) sind ausgeschlossen; Art. 57 BayBO und § 53 Abs. 1 BayBO sind zwingend anzuwenden.
    Statikprüfung Statische Tragfähigkeitsprüfung durch einen bayerisch zugelassenen Tragwerksplaner ist zwingend – vor jeglicher Montage.
    Rechtliche Einordnung „Außensauna“ Keine baurechtliche Privilegierung – Nutzung („Außen“) spielt keine Rolle; ausschlaggebend ist die bauliche Eigenständigkeit und der Standort auf der Dachterrasse.
    Brandschutz & Abstandsflächen ⚠️ Alle KIs nennen diese als zwingend prüfungsbedürftig, aber nur DeepSeek und Qwen konkretisieren Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO und Brandschutznachweise als gesonderte Anforderung.
    Verfahrensweg (Vorbescheid / Bauvoranfrage) Einlauf einer Bauvoranfrage bzw. formloser Vorbescheid beim Bauamt wird von allen drei Modellen als erste administrative Maßnahme empfohlen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie mit einer Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt und beauftragen Sie parallel einen bayerisch zugelassenen Tragwerksplaner – beide Schritte sind unverzichtbar und dürfen nicht nacheinander, sondern nur parallel erfolgen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Statische Überlastung der Dachterrasse ohne vorherige Prüfung Einsturzgefahr, Rissbildung im Tragwerk, Schädigung der Gebäudestruktur – Lebensgefahr für Bewohner und Dritte.
    🔴 Risiko Fehlende Baugenehmigung bei Aufstellung Bußgelder bis zu 50.000 €, Zwangsstilllegung, Rückbauanordnung durch Bauaufsicht – Verlust der gesamten Investition.
    🔴 Risiko Verletzung von Abstandsflächen zu Nachbarn Nachbarliche Widersprüche, Baurechtsklage, Unterlassungsanordnung, ggf. Zwangsrückbau.
    🔴 Risiko Fehlender Brandschutznachweis Keine Abnahme durch Bauaufsicht, Nutzungsverbot, Versicherungsausschluss bei Schadensfall.
    🔴 Risiko Vertrauen auf „mobile Sauna“-Argument ohne juristische Prüfung Fehlinterpretation des Baurechts – keine Entlastung von Genehmigungspflicht oder statischer Verantwortung.
    ✅ Chance Nutzung der Dachterrasse als Wohnwertsteigerung Erhöhung der Wohnqualität und des Immobilienwerts – bei rechtskonformer Umsetzung langfristig nutzbar.
    ✅ Chance Frühzeitige Klärung mittels Vorbescheid Rechtssicherheit vor Investition, Vermeidung unnötiger Kosten, klare Planungsbasis für Architekten und Handwerker.
    ✅ Chance Fachplanerische Begleitung von Anfang an Optimale Integration der Sauna (z. B. Wärmedämmung, Entwässerung, Anschluss an Elektro-/Wassernetz), zukunftssichere Ausführung.
    ✅ Chance Verhandlung mit Nachbarn vor Baubeginn Vermeidung von Konflikten, ggf. Einigung über Abstandsregelungen oder gemeinsame Nutzungsvereinbarungen.
    ✅ Chance Nutzung als Modellprojekt für nachhaltiges urbanes Wohnen Möglichkeit zur Förderung (z. B. KfW), Imagegewinn, Vorbildfunktion in der Nachbarschaft.

    Orientierungshilfen

    1. Statische Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen bayerisch zugelassenen Tragwerksplaner (§ 63 BayBO) und vereinbaren Sie eine Tragfähigkeitsprüfung der Dachterrasse – keine Montage vor Vorliegen des schriftlichen Prüfberichts.
    2. Bauvoranfrage stellen: Reichen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde eine formlose Bauvoranfrage ein, um die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Sauna zu klären – nutzen Sie dabei die konkreten Maße (2×2 m), das Gewicht und die statische Prüfungsanfrage als Anlage.
    3. Rechtsgrundlagen prüfen lassen: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Baurecht oder einen § 63-BayBO-zugelassenen Architekten, um Art. 57 und Art. 6 BayBO sowie § 53 Abs. 1 auf Ihren konkreten Fall anzuwenden – inkl. Abstandsflächen- und Brandschutzbewertung.
    4. Nachbarn einbeziehen: Sprechen Sie frühzeitig mit allen unmittelbar angrenzenden Nachbarn über die geplante Sauna und dokumentieren Sie ggf. eine schriftliche Zustimmung – insbesondere bei gemeinsamer Grundstücksgrenze.
    5. Brandschutz und Anschlüsse klären: Beauftragen Sie bereits im Vorfeld einen Elektroinstallateur und einen Sanitärtechniker, um Anschlussmöglichkeiten, Absicherung und brandschutztechnische Anforderungen (z. B. raumluftunabhängiger Betrieb) zu prüfen.
    6. Fördermöglichkeiten prüfen: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Landratsamt oder bei der KfW, ob energetische oder barrierefreie Aspekte der Sauna-Installation förderfähig sind – unter Einhaltung aller baurechtlichen Vorgaben.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie dient der Sicherstellung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freizuhalten sind. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Grenzabstand, Bauordnung.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in öffentliches und privates Baurecht unterteilt.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung.
    Statik
    Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung und Dimensionierung von Bauteilen, um deren Tragfähigkeit sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Lasten.
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist ein Landesgesetz, das die baulichen Anforderungen an Gebäude und Grundstücke regelt. Sie enthält Bestimmungen über Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze und vieles mehr.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Landesbauordnung.
    Dachterrasse
    Eine Dachterrasse ist eine befestigte Fläche auf dem Dach eines Gebäudes, die als Aufenthaltsbereich genutzt werden kann.
    Verwandte Begriffe: Dachgarten, Flachdach, Aufenthaltsfläche.
    Blocksauna
    Eine Blocksauna ist eine Sauna, die aus massiven Holzbohlen gefertigt ist. Sie zeichnet sich durch ihre gute Wärmespeicherung und ihr natürliches Aussehen aus.
    Verwandte Begriffe: Elementsauna, Außensauna, Fasssauna.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für jede Sauna eine Baugenehmigung?
      Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern ist es abhängig von Größe, Standort und Art der Sauna. Klären Sie dies mit dem zuständigen Bauamt.
    2. Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
      Ein Schwarzbau kann zu Bußgeldern, Nutzungsuntersagung und sogar zum Rückbau der Sauna führen.
    3. Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?
      In der Regel sind Baupläne, Baubeschreibung, Lageplan und statische Berechnungen erforderlich. Die genauen Anforderungen variieren je nach Gemeinde.
    4. Muss ich Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten?
      Ja, die bayerische Bauordnung schreibt Abstandsflächen vor, die eingehalten werden müssen, um den Nachbarn nicht zu beeinträchtigen.
    5. Kann ich eine mobile Sauna ohne Genehmigung aufstellen?
      Auch für mobile Saunen kann eine Genehmigung erforderlich sein, wenn sie über einen längeren Zeitraum an einem Ort stehen oder bestimmte Größen überschreiten.
    6. Wer kann mir bei der Planung helfen?
      Ein Architekt oder Bauingenieur kann Sie bei der Planung unterstützen und die notwendigen Unterlagen für den Bauantrag erstellen.
    7. Was kostet eine Baugenehmigung?
      Die Kosten für eine Baugenehmigung sind abhängig vom Bauwert und den Gebühren der Gemeinde.
    8. Wie lange dauert es, bis ich eine Baugenehmigung erhalte?
      Die Bearbeitungsdauer kann je nach Bauamt variieren. Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten.

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