Nun soll ein Nebengebäude gebaut werden. Geplant ist eine Größe von 6,25 x 8 m = 50 m² Drei der vier Nachbaren haben ähnliche Nebengebäude gebaut
Frage
1) Zählt eine Außensauna mit Ruheraum zu der Kategorie Nebengebäude?
2) Wer weiß wie groß ein Nebengebäude sein darf in § 56 steht " ... Nebengebäude müssen einen wesentlich geringeren Umfang als das Hauptgebäude haben.
3) Was bedeutet "Wesentlich geringer"
4) Wenn ich den Umbauten Raum rechne dann besteht ein Verhältnis von 250 / 120 m² - Bei der Grundfläche wäre es 84/50 m²
5) Wer weiß wo eine Empfehlung von 50 m² als Höchstgrenze empfohlen wird?