Hangabstützung und Grenzabstand
BAU-Forum: Rund um den Garten

Hangabstützung und Grenzabstand

Hallo,
folgende Situation liegt vor, zu der ich Hinweise und Referenzen suche (bin selbst nicht fündig geworden!):
Nachbargrundstück, hangabwärts, unser Hang muss gestützt werden. Nachbar plant L-Steine (2,30 hoch, 1,30 tief) und frägt an, ob er unseren Hang abgraben kann. L-Steine werden dann an die Grenze gesetzt, stehen oben aber nicht über.
Fragen:
  • muss da ein Grenzabstand eingehalten werden?
  • macht es einen Unterschied, ob die L-Steine über Geländekante ragen oder nicht?
  • wenn ich Hecke pflanze (übrigens mit Einverständnis und Wohlwollen des Nachbarns, kann ich sie leider nicht von allen Seiten schneiden, ist das ein Argument evtl. für größeren Grenzabstand?

Ich bedanke mich schon vorab für jeglichen Hinweis und Rat.
Dieter Leichtle

  • Name:
  • Dieter Leichtle
  1. Recht auf seitliche Abstützung

    Grundsätzlich ist die Maßnahme genehmigungspflichtig.
    Wenn dazu Wände zu errichten sind, müssen die auf dem eigenen Grundstück mit Pfählen gegründet werden. Zusätzlich müssen Maßnahmen gegen drückendes Wasser geschaffen werden.
    Es ist also nichts mit L-Steinen auf fremden Grundstücken.
    Der Verursacher muss mit der Maßnahme auf das eigene Grundstück rücken.
    Eine Alternative wäre, auch Ihr Grundstück abzutragen und das auf Kosten des Nachbarn, der spart viel Geld.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Nachfrage

    Herr Klaus,
    Ihr letzter Satz greift eigentlich das auf, um was es geht. Ich habe ihm zugesichert, dass er meinen Hang abtragen kann (er muss danach ebenfalls auf seine Kosten wieder auffüllen und Rasen einsähen ...).
    Mich würde interessieren, wieviel Geld er etwa spart auf 4 Meter Länge (L-Stein + Nebenkosten gegenüber herkömmlicher Betonwand mit Fundament). Könnten Sie dazu was sagen?
    Danke für Ihre Hinweise.
    Dieter Leichtle
    • Name:
    • Dieter Leichtle
  3. Klartext

    Warum wollen Sie etwas genehmigen und unterstützen, von dem nur Nachteile zu erwarten sind?
    .-- es sind 10-20 m³ Erde zu entfernen und später wieder einzubringen
    .-- das Grundstück ist gegen abstürzen zu sichern (Hund, Katze, Kind)
    .-- das Ganze ist dann wie eine Terrasse an der Grundstücksgrenze, welche bekanntlich verboten sind
    .-- wer sorgt für Instandhaltung und Reparatur?
    in 10-20 Jahren sagt ein anderer Eigentümer/Nachbar:
    "geht mich nichts an, ist nicht auf meinem Grundstück"
    .-- was ist wenn der Nachbar in der Frist von 5 Jahren eine Bepflanzung verbietet?
    .-- was ist wenn Sie selbst an der Grenze bauen wollen?
    Es ist nichts über den Sinn und Zweck ausgesagt, aber der Nachbar muss trotz der Kosten große Vorteile davon haben.
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Hallo Herr Klaus sehr gute Ideen gt; das ...

    Hallo Herr Klaus,
    sehr gute Ideen!
    > -- das Grundstück ist gegen abstürzen zu sichern (Hund, Katze, Kind)
    > -- das Ganze ist dann wie eine Terrasse an der Grundstücksgrenze, welche bekanntlich verboten sind
    das sind wirklich sehr kritische Dinge! von wem kann ich da mehr erfahren bzgl. Rechtslage?
    > -- was ist wenn der Nachbar in der Frist von 5 Jahren eine Bepflanzung verbietet?
    das kann er meines Wissens nicht, wenn ich den Grenzabstand einhalte?!
    > -- was ist wenn Sie selbst an der Grenze bauen wollen?
    da kommt bei mir max. eine Gartenhütte hin, anderes ist nicht denkbar/sinnvoll.
    Bezüglich Sinn und Zweck:
    Der Hang soll abgestützt werden, da nebenan ein Carport kommt. Der Carport ist aber separat, also die Mauer wird nicht Teil des Carports sein. Mein Grundstück läuft wohl etwas hoch, sodass an der Stelle des Carports eben eine etwa 1,80 hohe Böschung sein würde. Mit den L-Steinen auf 2,30 m Höhe würde ich etwas an meiner Hangneigung verlieren, andererseits sehe ich das Problem der Absturzsicherung.
    Vielen Dank nochmals, das ist wirklich sehr hilfreich.
    Gruß
    • Name:
    • Dieter Leichtle
  5. Ich muss doch mal einhaken

    Foto von Lieselotte Tussing

    so wie ich die Frage und das weitere verstehe, will der Nachbar entlang der Grundstücksgrenze einen Carport anlegen. Hierzu will er das Erdreich entlang der Grenze senkrecht abschachten und auf seinen  -  dann ebenen  -  Teil die L-Steine setzen, die er zum Halten Ihrer Grundstücksmassen braucht.
    Ja, genehmigungspflichtig ist die Sache wohl, aber gucken Sie sicherheitshalber nochmal in Ihre Landesbauordnung

    Statisch sollte die Wand ebenfalls gerechnet werden, da doch einiges an Erddruck sowie ggf. Wasser dazu kommen kann.
    Prinzipiell ist es ihm aber durchaus zu erlauben auf seinem Grundstück eine Wand aus L-Steinen zu errichten. Er kann nicht dazu gezwungen werden, einer Wand aus 'herkömmlichem Beton' den Vorzug zu geben.
    Zur Hecke: Wenn Sie eine Hecke pflanzen wollen, müssen Sie 'eh die Abstände für Grenzbepflanzungen einhalten.
    S. hierzu die Nachbarrechtsgesetze sowie Grünflächenordnungen (oder wie die Dinger bei Ihnen heißen).

    • Name:
    • Tu
  6. @Tu

    Hallo Frau Tussing,
    zuerst mein "kleines" Sorry, dass ich einen "ähnlichen" Beitrag in ein anderes Unterforum gestellt habe (wollte dort eigentlich mehr auf die rechtlichen Aspekte abheben).
    Zur Sache: ja, Sie haben die Situation erfasst. Statische Auslegung usw. muss ja von Ihm gemacht werden, falls schief geht, muss er natürlich auch für meine Schäden blechen.
    Mit den L-Steinen habe ich ihm (vorläufig) eingeräumt), dass er den horizontalen Teil in meinem Grundstück abstellt, d.h. er spart ca. 1,30 m. Andererseits wie Hr. Klaus vermerkt, gibt es eventuell ein Problem mit der Absturzsicherung, die ich nicht selbst zahlen will und werde . -)
    Das mit der Hecke ist aus meiner Sicht klar.
    LBOAbk. schaue ich mir nochmals an.
    Gruß und danke
    • Name:
    • Dieter Leichtle
  7. andere Idee

    Wenn statt dem Carport eine Beton-Fertiggarage "in den Hang" gestellt wird sind alle Probleme gelöst.
    • Name:
    • Herr Klaus
  8. @Hr. Klaus

    Fakt scheint aber zu sein, dass der Nachbar (= Bauherr) nur einen Carport genehmigt bekommen hat und wohl auch keine Garage aufstellen will (er wird nicht selbst dort wohnen!).
    Werde mich aber nochmals informieren, was und wie da gebaut werden soll.
    Gruß
    • Name:
    • Dieter Leichtle

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