ich habe ein Problem mit den Silikonfugen in meinem Badezimmer. Diese sind nun nach 4 Jahren gerissen. Die Fugen wurden bei einem Neubau erstellt.
Die Risse sind am Übergang von Wand zu Boden aufgetreten. Bereits nach 2 Jahren wurde die Fuge einmal bemängelt, jedoch ohne Erfolg. Die Gewährleistung wurde gegenüber dem Bauunternehmer geltend gemacht, aber abgelehnt mit der Begründung, dass der Bauherr sich regelmäßig kümmern müsse.
Es ist unbekannt, welche Art von Silikon genau verwendet wurde (nur 'Hoch GmbH Sanitärsilikon') und ob die Verarbeitung nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgte. Ebenso sind keine Informationen über die Luftfeuchtigkeit im Bad vorhanden.
Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob hier noch Gewährleistungsansprüche bestehen, welche Pflichten ich als Bauherr habe und welche Normen hier relevant sind?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Können Sie bitte den genauen Zeitpunkt des Auftretens der Risse beschreiben (z.B. sofort nach Fertigstellung, nach X Monaten/Jahren)?
Nach 4 jahren - Welche Art von Silikon wurde verwendet (Hersteller, Typbezeichnung, z.B. Sanitärsilikon, neutralvernetzendes Silikon)?
Hoch gmbh, Sanitärsilikon - Wurden die Fugen gemäß den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. DINAbk. 18540, DIN 18452) verarbeitet? Dies beinhaltet die richtige Vorbereitung des Untergrunds, die Fugendimensionierung und die fachgerechte Ausführung.
unbekannt - Sind die Risse an allen Silikonfugen im Bad aufgetreten oder nur an bestimmten Stellen (z.B. in Ecken, an Übergängen zu anderen Materialien wie Fliesen oder Sanitärkeramik)?
Bad, übergang wand boden - Gab es nach der Fertigstellung des Bades größere bauliche Veränderungen oder Reparaturen, die die Silikonfugen beeinträchtigt haben könnten?
nein - Wurde die Luftfeuchtigkeit im Badezimmer regelmäßig kontrolliert und gab es Auffälligkeiten (z.B. ständige Überfeuchtung)?
unbekannt - Liegt ein Bautagebuch oder eine Mängelliste vor, in der die Silikonfugen bereits vor dem 4-Jahres-Zeitraum beanstandet wurden?
fuge wurde bereits nach 2 jahren bemängelt - Können Sie Fotos der gerissenen Fugen zur Verfügung stellen, die die Art und das Ausmaß der Risse zeigen?
nein - Wurde die Gewährleistung bereits gegenüber dem Bauunternehmer oder Handwerker geltend gemacht? Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?
ja, ablehnung weil sich der bauherr selber regelmässig kümmern müsste
